Verurteilung wegen Beleidigung von Religionsgemeinschaften/Volksverhetzung obsolet

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Dieses Urteil des AG Köln ist mit Urteil des Landgerichts Köln vom 17.02.2017 (Az. 157 Ns 101/16) aufgehoben worden - Frau Schüßler wurde freigesprochen. Diese Information ist im Wikipedia-Artikel nicht enthalten. (nicht signierter Beitrag von 2A00:A200:0:E00:0:0:0:384 (Diskussion) 15:35, 15. Sep. 2021 (CEST))Beantworten

Gibt es eine Quelle dazu? Das Urteil Landgerichts Köln vom 17.02.2017, AZ. 157 Ns 101/16 ist nicht online abrufbar. Und das Blog "Rechtskampf" ist für Wikipedia keine Quelle. --Savange (Diskussion) 11:34, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ja gut, wenn die Internetseite ihres Anwalts und eine Urteil mit Aktenzeichen nicht Quelle genug sind, weiß ich auch nicht. Gedruckte Bücher sind übrigens auch "nicht online abrufbar". Die Welt besteht nicht nur aus dem Internet.--79.210.126.20 23:48, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ohne Quelle keine Aufnahme dieses Satzes. Ganz einfach. --Gripweed (Diskussion) 12:34, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Quelle: Urteil des Landgerichts Köln vom 17.02.2017, AZ. 157 Ns 101/16 --93.239.196.30 10:54, 4. Sep. 2024 (CEST)Beantworten