Diskussion:Spielerlaubnis (DDR)
1953
BearbeitenDie Spielerlaubnis war in 1953 eingefuehrt aber ich glaube dass zu dieser Zeit, es gab keine Einstufungspruefun, DJ Ausbildung usw. Ich glaube die Pruefung war von der Kommitte zur Unterhaltungskunst in August 1973 eingefuehrt aber bin mir nicht sicher. Kann jemanden Helfen? -- ~~~~
Vergütung
BearbeitenFür die im Artikel genannten Zahlen wäre ein Bezugszeitraum nützlich. Nach diesem Artikel stieg ein Fabrikarbeitereinkommen von 1960-1989 um deutlich mehr als das Doppelte; das wird bei Musikern kaum anders gewesen sein. Die niedrigen Beträge lassen die Anfangszeit vermuten. Gruß Timm Thaler (Diskussion) 20:54, 8. Feb. 2014 (CET)
Bemerkungen
BearbeitenMir sind ein paar Punkte ausgefallen:
- Vergabe der Spielerlaubnis erfolgte durch das Kabinett für Kulturarbeit des Rates des Kreises bzw. des Rates der Stadt. Sie wurde zunächst auch ohne Einstufung vergeben, das wurde "Elementarstufe" genannt, bis zur ersten Einstufung konnte es ein Weilchen dauern.
- Die "Sonderstufe" hieß üblicherweise "Sonderklasse".
- Die Zusammensetzung der Einstufungskommission ist zu eng gefasst, es waren nicht nur Funktionäre und Musiklehrer, sondern z.T. auch "richtige" Musiker. Vorsitzender einer Einstufungskommission im Forsthaus Raschwitz (Anfang der 1970er Jahre, bei der u.a. die Klaus Renft Combo neu eingestuft wurde) war z.B. Fips Fleischer.
- Die 60/40-Regel wird immer wieder falsch dargestellt. Die 40 Prozent durften nämlich nur "Westtitel" sein, die in der DDR offiziell eingeführt wurden (dazu zählte z.B. Abspielen im Radio bzw. Fernsehen oder Notenvertrieb), andere Titel bildeten eine dritte Kategorie, die intern "VE-Titel" genannt wurden (für "Verbotene Einfuhr").
- Regelungen zur zusätzlichen Vergütungsmöglichkeit für Techniker usw. kamen erst später auf.
Vergütungsregeln für Tanz- und Unterhaltungsmusik im Nebenberuf vom 1.10.1973
BearbeitenIch war mal so frei, die "Papiere" zu besorgen. Dennoch - wir müßten uns einigen, wie die beiden Artikel zusammengeführt werden (sollen oder doch nicht). Das eine ist Unterhaltungskunst (Nebenberuf), das andre Bühnenkunst im Hauptberuf. Knallka (Diskussion) 19:10, 10. Jul. 2015 (CEST)
Hier die beiden Gesetzblätter (die Anordnung über die Befugnis zur Ausübung von Unterhaltungs- und Tanzmusik vom 27. März 1953. Sie erlaubte anfangs nur Berufsmusikern, öffentlich aufzutreten und wurde am 14. Januar 1957 auch auf Laienmusiker ausgedehnt) sind diesbezüglich "veraltet" - das müßte auch korrigiert werden. Knallka (Diskussion) 19:12, 10. Jul. 2015 (CEST)
Begriffsklärung einführen
BearbeitenDie Spielerlaubnis ist ein heutiger Rechtsbegriff für mehrere Mannschaftssportarten (insbesondere Fußball), mit der die Zulassung eines Spielers zum Spielbetrieb beschrieben wird. Deshalb ist eine Verschiebung dieses Artikels auf Spielerlaubnis (DDR), eine BKL und die dortige Aufzählung auch des heutigen Rechtsbegriffs erforderlich. --Wowo2008 (Diskussion) 11:41, 8. Mai 2017 (CEST)
Verschieben vs. Urheberrechtsverletzung
BearbeitenBitte den Artikel „Spielerlaubnis (DDR)“ ordnungsgemäß auf das neue Lemma verschieben, nicht per Copy & Paste neu anlegen, als gäbe es nur einen Autoren. Außerdem bitte die Links anpassen, zurzeit führen Dutzende Links auf die BKL-Seite. --Vanellus (Diskussion) 15:16, 8. Mai 2017 (CEST)