Diskussion:Staatlicher Rundfunk
Staatliche Rundfunkanstalten in den USA?
BearbeitenMich würde mal interessieren, da die Amerikaner das System des Verbots eben dieser ja hier in Deutschland durchgesetzt haben, ob es in den USA staatliche Rundfunkanstalten geben darf oder nicht? Weiß da jemand etwas genaueres? --Makaveli Diskussion 17:11, 29. Jan. 2008 (CET)
- Das Thema kam bei Wikipedia schon auf. "Staatsfinanzierte Inlandspropaganda ist in den USA seit 1948 verboten", siehe Pentagon Channel. Ich übernehme den Satz mal für den vorliegenden Artikel. Danke für die Anregung. --Kolja21 00:56, 30. Jan. 2008 (CET)
Bahn TV
BearbeitenEs mag sein, dass der Staat indirekt Einfluss auf das Programm hatte. Den Sender deshalb aber als Staatsfernsehen zu bezeichnen, ist trotzdem Unsinn. Er war formal ein privatrechtliches hauseigenes Fernsehprogramm eines Unternehmens, vgl. mabb.de als aufsichtsführende Medienanstalt. Aber Radio Andernach wurde offenbar vergessen, dort ist die Sonderstellung im Kontext der Empfangbarkeit etwas ausführlicher genannt. --H7 (Diskussion) 17:39, 11. Nov. 2016 (CET)
Verbot des staatlichen Rundfunks in Deutschland
BearbeitenEs wäre hilfreich, den dazu gehörenden Paragraphen anzuführen, der dieses Verbot eindeutig ausdrückt. Chiron McAnndra (Diskussion) 13:39, 24. Aug. 2018 (CEST)
- Art. 5 GG. --H7 – Mid am Nämbercher redn! 22:18, 24. Aug. 2018 (CEST)
- @H7: Artikel 5 garantiert die Pressefreiheit (= Meinungsvielfalt), aber von einem Verbot des staatlichen Rundfunks steht dort nichts. @Chiron McAnndra: Analog zu der Formulierung im Artikel: "Auch wenn staatlicher Rundfunk heute in Deutschland verboten ist ..." heißt es beispielsweise auf der Webseite des Deutschen Journalistenkollegs: "Staatsfernsehen ist wie jeglicher staatlicher Rundfunk in Deutschland verboten, der Auslandssender Deutsche Welle stellt jedoch eine Ausnahme von dieser Regelung dar." Das ist gängige Lehrmeinung (Auslandssender = akzeptierter Graubereich, da keine direkte Beeinflussung der Wähler im Innland), aber du hast völlig recht, dass das besser belegt werden muss. --Kolja21 (Diskussion) 03:22, 25. Aug. 2018 (CEST)
- Mit Verweis auf das 1. Rundfunk-Urteil habe die entsprechende Stelle im Artikel wie folgt korrigiert: "Auch wenn heute in Deutschland ein duales Rundfunksystem etabliert ist, in dem der öffentlich-rechtliche anstelle des staatlichen Rundfunks eine zentrale Rolle spielt, ..." --Kolja21 (Diskussion) 04:05, 25. Aug. 2018 (CEST)
- Egal wo und wie man bei Google sucht: In diesen Fällen wird man normalerweise immer auf eben jenen Art. 5 GG verwiesen. Ist eigentlich auch logisch nachvollziehbar: Denn wenn der Staat selbst Rundfunk veranstaltet, ist der Rundfunk einer systemischen Abhängigkeit unterworfen, während die Inhalte bei öffentlich-rechtlichen Sendern einem klar definierten und ausgewogenen gesetzlichen Auftrag folgen (folgen müssen, falls alles mit rechten Dingen zugeht) und bei einem System von Privatsendern rein theoretisch jeder senden kann, was er will (auch jeder Bürger, der im Wettbewerb eine Plattform dafür findet). Das ist der Unterschied zum staatlichen Rundfunk. Deswegen ist es schon nachvollziehbar, dass das im GG genannte Zensurverbot auch als Verbot eines staatlichen Rundfunks ausgelegt wird. --H7 – Mid am Nämbercher redn! 12:23, 26. Aug. 2018 (CEST)
- @H7: Artikel 5 garantiert die Pressefreiheit (= Meinungsvielfalt), aber von einem Verbot des staatlichen Rundfunks steht dort nichts. @Chiron McAnndra: Analog zu der Formulierung im Artikel: "Auch wenn staatlicher Rundfunk heute in Deutschland verboten ist ..." heißt es beispielsweise auf der Webseite des Deutschen Journalistenkollegs: "Staatsfernsehen ist wie jeglicher staatlicher Rundfunk in Deutschland verboten, der Auslandssender Deutsche Welle stellt jedoch eine Ausnahme von dieser Regelung dar." Das ist gängige Lehrmeinung (Auslandssender = akzeptierter Graubereich, da keine direkte Beeinflussung der Wähler im Innland), aber du hast völlig recht, dass das besser belegt werden muss. --Kolja21 (Diskussion) 03:22, 25. Aug. 2018 (CEST)
@Kolja21 - Sorry, aber der Link zum ersten Runfunkurteil zeigt gar nichts, das mit offentlich-rechtlich vs staatlich zu tun hat. Darin geht es allein um die Kompetenz der Länder in Sachen Fernsehen vs des Versuchs des Bundes, ein eigenes Fernsehen zu etablieren. Das ist ein reines Föderalismus-Thema und bringt zu meiner Frage keine Aufklärung. --Chiron McAnndra (Diskussion) 17:52, 7. Sep. 2018 (CEST)
- @Chiron McAnndra: Du möchtest eine einfachere Antwort? Den "dazu gehörenden Paragraphen ..., der dieses Verbot eindeutig ausdrückt" gibt es nicht. --Kolja21 (Diskussion) 19:59, 7. Sep. 2018 (CEST)
- Wenn kein Gesetz eindeutig staatlichen Rundfunk verbietet, dann ist er folglich auch nicht verboten. --Chiron McAnndra (Diskussion) 16:45, 25. Feb. 2019 (CET)
Im Artikel erwähnen ? --Neun-x (Diskussion) 08:16, 6. Mär. 2019 (CET)
- Hallo Neun-x, ich habe die Diskussion mitbekommen, aber ich denke sie gehört nicht hierher, sondern betrifft die Meinungsfreiheit, Medienvielfalt, Medien in den USA etc. Unabhängig davon, ist der Artikel leider noch sehr schwach und müsste dringend ausgebaut werden. --Kolja21 (Diskussion) 12:56, 6. Mär. 2019 (CET)
- Formal ist sowas nie Staatsfernsehen, weil da der Staat eben nicht direkt drinhängt. Nicht mal Megaradio SNA ist Staatsfunk, auch wenn staatlich-russische Inhalte übernommen werden. Beim Staatlichen Rundfunk ist immer auch der formale direkte Einfluss maßgeblich. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 14:50, 6. Mär. 2019 (CET)