Ich bin hier über eine grammatikalische Unklarheit gestolpert, die mit der Benennung des Gesetzes zu tun hat. Wenn ich mich recht erinnere, benennt man die Stammzelle nach ihrer Funktion, beziehungsweise ihrer Daseinsberechtigung, und gibt ihr den Namen "Stammzelle". Ein Gesetz über eine Stammzelle, oder über den Plural Stammzellen kann jedoch niemals Stammzellgesetz genannt werden, da der Wortstamm "Stammzelle" abgeschnitten wird. Wer verzapfte diesen Unfug?

Also ich würd´s so erklären: Die Membran einer Zelle heißt ja auch Zellmembran und nicht Zelle(n)membran; ein Haufen von Zellen heißt Zellhaufen und nicht Zellenhaufen ;-) Also: Bei Zusammensetzungen wird "Zelle" gerne mal auf den Stamm "Zell" verkürzt, so auch bei "Stammzellgesetz".

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