Diskussion:Standesherrschaft

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Oudeís in Abschnitt Bezug zum Deutschen Bund

Rohnstock in Niederschlesien

Bearbeiten

Soweit ich weiß, war auch Rohnstock in Niederschlesien eine minderfreie Standesherrschaft, im Besitz der Grafen von Hochberg (jüngere Linie). 89.51.155.69 18:22, 19. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Es ist nicht eindeutig zu erkennen, ob Rohnstock (Schloss Rohnstock) als minderfreie Standeserrschaft anerkannt war. Bitte entsprechende Belege oder Hinweise angeben ...
--Passauer Andreas (Diskussion) 13:29, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Frage: Was ist mit der Standesherrschaft Muskau. Keine freie? Wie ist die Einordnung dann`? Antwort: Muskau war keine freie Standesherrschaft.

Dieser Artikel

Bearbeiten

Die Problematik dieses Artikels ist ein wenig, daß einerseits auf eine historische Bedeutung der freien Standesherrschaften abgestellt wird, andererseits die rechtliche Bedeutung dem jedenfalls ab dem Jahre 1918 und der Ausrufung der Republik nicht mehr gerecht wird.

Die freien Standesherrschaften sind als Rechtsform bereits 1918 untergegangen und hatten diesbezüglich keine öffentlich-rechtlichen Funktionen mehr. Wenn der Artikel dennoch von einem Fortbestand bis 1945 behauptet, dann ist das rechtlich sicherlich unzutreffend. Tatsächlich haben aber die freien Standesherren natürlich die zivilrechtliche Verwaltung ihres Eigentums fortgesetzt. Das hatte dann aber eigentlich nichts mit der Funktion eines Standesherren zu tun sondern mit jener eines Grundbesitzers.

Die gleiche Problematik ergibt sich aus den Größenangaben der Standesherrschaften. Die Größenangaben beziehen sich auf die im Eigentum des jeweiligen Standesherren befindlichen Flächen. Mag das tatsächlich mit den Flächen der Herrschaft weitgehend deckungsgleich gewesen sein, trifft dieses aber nicht grundsätzlich zu. Die Standesherrschaft definierte sich nicht nach dem Grundbesitz des Standesherren sondern nach der Flächendefinition der Standesherrschaft. Es gab also zur Standesherrschaft gehörige Flächen im Fremdeigentum und Flächen im eigentum des Standesherren, welche nicht zu der Standesherrschaft gehört haben. Diese Flächen sind bei der Größenangabe zu berücksichtigen. A.R.

Schlesien unter den Habsburgern?

Bearbeiten

Die Überschrift Schlesien unter den Habsburgern ist so nicht richtig. Schlesien war bis 1742 ein Nebenland der Krone Böhmen. Die Habsburger waren Landesherren von Schlesien in ihrer Eigenschaft als Könige von Böhmen, und das auch erst ab 1526. Dagegen entstanden alle drei erstgenannten Standesherrschaften schon in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. --Wietek 08:12, 23. Dez. 2011 (CET)Beantworten

"Freie" Standesherrschaft

Bearbeiten

Die Bezeichnung Freie Standesherrschaft erscheint mir als Lemma irreführend, da das Adjektiv frei nur eine Beschreibung, kein terminus technicus ist. In der Literatur zur Niederlausitz wird diese Bezeichnung nirgends verwandt, es wird nur von Standesherrschaften oder meist nur von Herrschaften geschrieben.

Sollte es keinen Wderspruch geben, werde ich das Lemma in Standesherrschaft ändern. --Passauer Andreas (Diskussion) 13:14, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten

"Frei" waren in Schlesien jene Stadesherrschaften bzw. Territorien, die seit Ende des 15. Jh. von schlesischen Fürstentümern (= Herzogtümer, die als erledigte Lehen an den böhmischen Landesherrn zurückgefallen sind) abgetrennt und mit landesherrlichen Rechten ausgestattet wurden. Besitzer der Freien Standesherrschaften waren nichtfürstliche Personen und Familien. Nachzulesen für Schlesien: z. B. in Hugo Weczerka: Handbuch der historischen Stätten. Schlesien. ISBN 3-520-31601-3, S. 6412. --Wietek (Diskussion) 13:47, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Gut. Man müsste ein übergeordnetes Lemma finden, das auch für die Lausitzen zutrifft.
Dort waren die Herren im Landtag vertreten und formal dem Markgrafen lehnspflichtig. Erledigte Lehen wurden eingezogen (nach Aussterben im Mannesstamm) und neu vergeben.
Der Begriff landesherrliche Rechte taucht in der Literatur nicht auf, ist aber wahrscheinlich deckungsgleich mit der schlesischen Praxis.
Waren die schlesischen Standesherrn auch in die landesherrlichen Strukturen eingebunden (Landtag, Heeresfolge, usw.) oder agierten sie vollständig separat (wie reichsunmittelbare Herrschaften)?
Gruß, --Passauer Andreas (Diskussion) 14:14, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Wie und ob die schlesischen Standesherren in die landesherrlichen Strukturen eingebunden waren, weiß ich nicht; ich glaube eher nicht. Unterhalb der Freien Standesherrschaften gab es noch Minderstandsherrschaften und die einfachen Grundherrschaften. --Wietek (Diskussion) 14:27, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Na, gut. Ich fasse noch mal zusammen:
* Es handelte sich wahrscheinlich um das gleiche oder sehr ähnliche Konstrukt in Schlesien und den Lausitzen: Herren, die weitgehend eigenständig agierten, aber lose in übergeordnete landesherrliche Strukturen eingebunden waren (sonst wären sie reichsunmittelbar gewesen, also auch auf den Reichstagen vertreten gewesen).
* Die Bezeichnung war in Schlesien Freie Standesherrschaft, in den Lausitzen nur Standesherrschaft, bis ins 19. Jahrhundert nur Herrschaft bzw. Herren (Herr von ...)
Ich schlage vor, das Lemma auf Standesherrschaft zu verändern, mit einem Verweis auf Freie Standesherrschaft als Begriff für Schlesien Ginge das ???
Das Problem ist nämlich, dass jetzt in verschiedenen Artikeln über Niederlausitzer Herrschaften der schlesische Begriff Freie Standesherrschaft auftaucht, obwohl er in der wissenschaftlichen Literatur gar nicht gebräuchlich ist ..
Ich hoffe auf Zustimmung oder Alternativvorschläge,
--Passauer Andreas (Diskussion) 15:05, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Zu den landesherrlichen Strukturen habe ich jetzt in Joachim Bahlcke: Schlesien und die Schlesier, ISBN 3-7844-2781-2 etwas gefunden. Dort heißt es auf S. 40f Grundlagen des schlesischen Ständetages: Der Fürstentag... setzte sich aus drei Kurien zusammen:... In der ersten Kurie saßen die Fürsten... sowie seit der Wende zum 16. Jahrhundert die freien Standesherren. --Wietek (Diskussion) 15:30, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Sehr gut! Das gleiche wie in der Niederlausitz. Es ist also das gleiche Phänomen.
Kann ich den Begriff ändern?
--Passauer Andreas (Diskussion) 15:36, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Vielleicht solltest Du noch weitere Meinungen abwarten? Ich kenne mich in diesem Bereich nicht gerade gut aus. --Wietek (Diskussion) 16:06, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Na gut, ich warte.
--Passauer Andreas (Diskussion) 16:18, 28. Nov. 2017 (CET).Beantworten
Ich glaube, ich hatte in den von mir angelegten Artikeln zu den Herrschaften der Niederlausitz, den Begriff Freie Standesherrschaft nicht verwendet, weil ich ihn in der Niederlausitz-Literatur, wie oben schon erwähnt, nicht gefunden habe. Er wurde inzwischen aber in manche Artikel hinein verbessert, vermutlich aufgrund des obigen Lemma. Ich würde das Lemma lieber anders herum haben. Lemma Standesherrschaft, darunter könnte auch die speziellere Bedeutung Freie Standesherrschaft in Schlesien abhandelt werden bzw. die Standesherrschaften im Deutschen Reich. Freie Standesherrschaft wird Weiterleitung auf Standesherrschaft. Die derzeitige Weiterleitung von Standesherrschaft auf Standesherr (Deutsches Reich) ist wenig sinnvoll. Da wird vom allgemeineren Begriff auf etwas Spezielles weitergeleitet. In den Niederlausitzartikel sollte die Freie Standesherrschaft wieder durch Herrschaft ersetzt werden. Bei Standesherrschaft vs. Herrschaft habe ich mich bei den noch im 18./19. Jahrhundert existierenden Herrschaften für den gängigen Begriff Standesherrschaft xy entschieden bzw. im Falle von Friedland und Schenkendorf für Ordensamt, da dieser Begriff doch häufig in der Literatur anzutreffen ist. Bei älteren Territorien eben dann nur Herrschaft. BKL Standesherr muss ebenfalls angepasst werden. Und leider, leider die Links auf Freie Standesherrschaft müssen ebenfalls gecheckt werden. Viel Arbeit. Gruß -- Engeser (Diskussion) 17:08, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Danke für Deinen Beitrag und die sehr detaillierten Artikel zu verschiedenen Herrschaften in der Niederlausitz.
Zum Begriff Standesherrschaft: Rudolf Lehmann, der Nestor und Übervater der Niederlausitz-Geschichtsforschung schrieb in den Herrschaften in der Niederlausitz, dass der Begriff der Standesherrschaft erst im 19. Jahrhundert gebräuchlich wurde, zu einer Zeit also, in der diese schon ihre Bedeutung und Rechte verloren.
In der Sache bestätigst Du ja meine Beobachtungen in der Niederlausitz. Ich selber bin böse auf die Freien Standesherrschaften in der Niederlausitz in den WP-Artikeln hereingefallen bei meiner Liste von Herrschaften in der Niederlausitz und musste fast das ganze erwähnte Buch lesen, um herauszubekommen, welche Begriffe richtig sind, und wann gebraucht wurden ...
Ich werde nach einer kurzen Zeit die Begriffsänderungen vornehmen.
--Passauer Andreas (Diskussion)

Standesherrschaft vs. Herrschaft

Bearbeiten
Für eine Neugestaltung des Artikels stellen sich weitere Fragen:
Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Standesherrschaft und einer Herrschaft (Territorium)? Für die besprochenen Gebiete scheinen die Begriffe synonym verwendet worden zu sein: Bis etwa 1806 Herrschaft, dann Standesberrschaft bzw. Freie Standesherrschaft. Aber müssten Herrschaften in anderen Territorien des Reiches nicht genauso erfasst werden, wenn sie die Kriterien landesherrliche Rechte und Vertretung in der Ständeversammlung/Landtag erfüllen??? Das wäre natúrlich ein Fass ohne Boden, aber die Frage stellt sich.
Ich kann sie ignorieren und mich auf die Gebiete beschränken, die tatsächlich als Standesherrschaften bezeichnet wurden, aber die Frage bleibt doch.
--21:44, 28. Nov. 2017 (CET)
Es müsste zumindest eine klare Verlinkung zu dem Artikel Standesherr (Deutscher Bund) geben, in dem die im 19. Jahrhundert noch existierneden Standesherrschaften außerhalb des hier ausschließlich behandelten ostelbischen Gebiets aufgezähhlt sind.2003:DA:A713:3402:306E:7E35:C7B1:9AEF 23:17, 4. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Bezug zum Deutschen Bund

Bearbeiten

Wie groß war der Statusunterschied (etwa hinsichtlich der Sitze im Landtag, der Ebenbürtigkeit ...) zwischen den mediatisierten Standesherren laut deutscher Bundesakte und den "immer schon" mediaten "Freien Standesherren", die dieser Artikel behandelt? Hinsichtlich der Verwaltungsautonomie sehe ich durchaus starke parallelen und würde dafür plädieren, dass die Abgrenzung in der Einleitung um einen Halbsatz zu den Ähnlichkeiten ergänzt wird, sofern sich das jemand zutraut ... dass für beides der gleiche Terminus verwendet wird, ist ja sicher kein Zufall! --Oudeís (Diskussion) 15:51, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten