Diskussion:Steuermesszahl (Gewerbesteuer)
Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die Staffel, die bei Personengesellschaften und natürlichen Personen (Einzelunternehmer) angewendet wurde, abgeschafft. Die Gewerbesteuermesszahl sinkt von 5% (bisher für Kapitalgesellschaften und die höchste Staffel der Personengesellschaften und natürliche Personen geltend) auf allgemein 3,5%. Die Steuermesszahl wird dafür verwendet, den Steuermessbetrag auszurechnen, auf den die Gemeinden den Hebesatz erheben um schließlich die Gewerbesteuerschuld zu berechnen.
Die Berechnungsformeln zum Steuermessbetrag und zur Berechnung der Gewerbesteuerschuld sind:
- Gewerbeertrag (Gewinn des Gewerbebetriebes) * 3,5 % (Steuermesszahl) = Steuermessbetrag
- Steuermessbetrag * Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuerschuld
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