Diskussion:Tat

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Michileo in Abschnitt Lemma

Zusammengeführt mit Tat

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Hier die Originalversionsgeschichte des integrierten Artikels Tat zum Zeitpunkt des Zusammenführens. --jpp ?! 14:42, 5. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Lemma

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müsste es nicht Tat heißen? Die Abkürzung bzw Großschreibung TAT kann doch weitergeleitet werden. Gruß--In dubio pro dubio 15:46, 21. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

So ist es; ich habe die Verschiebung durchgeführt und die BKS überarbeitet. --Michileo (Diskussion) 12:34, 22. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Übertrag von Diskussion:Tat

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In der Formulierung „...eine schädigende Handlung, die die körperliche Unversehrtheit eines Anderen gefährdet oder schwer gegen allgemeine ethische, moralische oder rechtliche Prinzipien verstößt. Zu rechtlichen Zusammenhängen: siehe Straftat.“ wird leider nichts Sinnvolles ausgesagt:

  • entweder ist es eine Tat im allgemeinen Sinn (gemäß Punkt 1: Tat (Aktivität))

oder

Es gibt kein angeführtes Unterschiedsmerkmal zwischen Tat (Aktivität), Tat (Moral) oder Tat (Ethik), also wird der Leser nicht über Sachlagen, sondern mit der Rücksetzung der klaren Zuordnung nur über private Bewertungen informiert. Weitere Differenzierungen sind nachzuweisen, wo gibt es Quellen, die Tat (Moral) oder Tat (Ethik) definieren?! --NB > ?! > +/- 13:57, 15. Jun 2006 (CEST)

Bitte nicht ohne Argumentation revertieren, sondern Argumente widerlegen bzw. so dies nicht möglich ist, an einem Kompromiss arbeiten! Die bisherige Definition ist inhaltlich nich tkorrekt, siehe die moralisch verwerfliche Bauernfängerei, die mitunter erst durch angestrenge Rechtsprechung in den Rang einer Straftat erhoben wurde - keinesfalls aber mit Gewalt zu tun hat... --NB > ?! > +/- 22:25, 15. Jun 2006 (CEST) (nicht signierter Beitrag von Karsten11 (Diskussion | Beiträge) 09:55, 22. Sep. 2021 (CEST))Beantworten