Diskussion:UTE
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Matysik in Abschnitt WP:BKL II für UTE in Großbuchstaben?
WP:BKL II für UTE in Großbuchstaben?
BearbeitenFür mich stellt sich deie Frage, ob man für "UTE" (in Großbuchstaben) nicht besser WP:BKL II anwenden sollte. Die Diskussion dazu wird geführt unter Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Begriffskl.C3.A4rungs-Frage_zu_UTE. --Matysik (Diskussion) 16:09, 10. Jul. 2012 (CEST)
- Da kein Widerspruch und nach wie vor unter UTE Uniformtrageerlaubnis 10 bis 20 Mal häufiger gesucht wird (ca. 5000 Mal pro Jahr, andere 200 bis 500 Mal) als andere Einträge unter UTE, hiermit als BKL II umgesetzt.--Matysik (Diskussion) 14:17, 18. Apr. 2014 (CEST)
- Natürlich gab es Widerspruch.--Losdedos (Diskussion) 14:23, 18. Apr. 2014 (CEST)
- Gemeint ist: begründeter Widerspruch. Bitte also begründen, warum hier BKL II nicht anwendbar. Danke dir!--Matysik (Diskussion) 17:35, 18. Apr. 2014 (CEST)
- Siehe Diskussion auf Ute und die seinerzeitigen Diksussionen zwischen uns, die du dir bei bedarf ja raussuchen kannst. Nochmal sage ich es nicht, beim nächsten Mal landest du auf der VM.--Losdedos (Diskussion) 17:52, 18. Apr. 2014 (CEST)
- Dein Beitrag hier verstößt gegen die § 1–3 und 5 der Wikipedia:Wikiquette, bitte mal "in dich gehen", ob du das wirklich so willst. Ich kenne die alte Diskussion nicht mehr, finde sie auch nicht und halte das für irrelevant, weil es damals zu UTE die ersten neuen Artiekl gab und nicht klar sein konnte wegen fehlender Vergleichbarkeit, ob BKL-II anwendbar. Im Zweifelsfall ist BKL-I anzuwenden, das haben wir damals richtig gemacht. Seitdem ist auch klar: außer Uniformtrageerlaubnis werden kaum Artikel zu UTE gesucht (10-20 Mal weniger Hits), daher ist das heute ein klarer BKL-II-Fall. Bitte Gegenargumenten einfach hier und jetzt kurz, ruhig und sachlich wiederholen, der Verweis auf eine uralte Diskussion unter völlig anderen Umständen hilft hier m.E. nicht. Danke/Gruß/Schöne Ostern!--Matysik (Diskussion) 18:45, 18. Apr. 2014 (CEST)
- Ein Teil der seinerzeitigen Diskussion. Gegen die Wikiquette verstößt die Behauptung, dass es keinen Widerspruch gegeben hätte. Im Übrigen habe ich auf der Diskussionsseite von Uniformtrageerlaubnis nunmehr einen Diskussionspunkt eröffnet, weil die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen die Abkürzung UTE für Uniformtrageerlaubnis überhaupt nicht als offizielle Abkürzung kennen. Es ist geradezu grotesk UTE dann als Weiterleitung einzurichten.--Losdedos (Diskussion) 19:51, 18. Apr. 2014 (CEST)
- Ich kenne keine Vorgabe der Wikipedia, dass für verwendete Abkürzungen eine gesetzliche Grundlage vorliegen müsste. Es ist ja auch bei anderen "UTEs" wie Usinas y Trasmisiones Eléctricas, Union Technique de l’Electricité oder Újpesti Torna Egylet schwerlich herauszufinden, ob der Firmen- bzw. Vereinsname mit genau dieser Abkürzung als Bestandteil des Namens ins Handels-/Vereinregister eingetragen oder einfach nur eine (öffentlich akzeptierte) Labelung ist. Oder nimm mal so eine schwierige Abkürzung wie "BRD", die es nie offiziell gab – ist auch direkt verlinkt. Was soll's? Über BKL-II sollen gängige Begriffe und Abkürzungen schnell ohne Umweg gefunden werden im Sinne einer hohen Benutzerfreundlichkeit. Das ist doch hier erfüllt. Wo liegt das Problem?--Matysik (Diskussion) 01:03, 20. Apr. 2014 (CEST)
- Ein Teil der seinerzeitigen Diskussion. Gegen die Wikiquette verstößt die Behauptung, dass es keinen Widerspruch gegeben hätte. Im Übrigen habe ich auf der Diskussionsseite von Uniformtrageerlaubnis nunmehr einen Diskussionspunkt eröffnet, weil die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen die Abkürzung UTE für Uniformtrageerlaubnis überhaupt nicht als offizielle Abkürzung kennen. Es ist geradezu grotesk UTE dann als Weiterleitung einzurichten.--Losdedos (Diskussion) 19:51, 18. Apr. 2014 (CEST)
- Dein Beitrag hier verstößt gegen die § 1–3 und 5 der Wikipedia:Wikiquette, bitte mal "in dich gehen", ob du das wirklich so willst. Ich kenne die alte Diskussion nicht mehr, finde sie auch nicht und halte das für irrelevant, weil es damals zu UTE die ersten neuen Artiekl gab und nicht klar sein konnte wegen fehlender Vergleichbarkeit, ob BKL-II anwendbar. Im Zweifelsfall ist BKL-I anzuwenden, das haben wir damals richtig gemacht. Seitdem ist auch klar: außer Uniformtrageerlaubnis werden kaum Artikel zu UTE gesucht (10-20 Mal weniger Hits), daher ist das heute ein klarer BKL-II-Fall. Bitte Gegenargumenten einfach hier und jetzt kurz, ruhig und sachlich wiederholen, der Verweis auf eine uralte Diskussion unter völlig anderen Umständen hilft hier m.E. nicht. Danke/Gruß/Schöne Ostern!--Matysik (Diskussion) 18:45, 18. Apr. 2014 (CEST)
- Siehe Diskussion auf Ute und die seinerzeitigen Diksussionen zwischen uns, die du dir bei bedarf ja raussuchen kannst. Nochmal sage ich es nicht, beim nächsten Mal landest du auf der VM.--Losdedos (Diskussion) 17:52, 18. Apr. 2014 (CEST)
- Gemeint ist: begründeter Widerspruch. Bitte also begründen, warum hier BKL II nicht anwendbar. Danke dir!--Matysik (Diskussion) 17:35, 18. Apr. 2014 (CEST)
- Natürlich gab es Widerspruch.--Losdedos (Diskussion) 14:23, 18. Apr. 2014 (CEST)