Diskussion:Unerwünschte telefonische Werbung

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von H7 in Abschnitt Der Sinn von Diskussionsseiten
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Unerwünschte telefonische Werbung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Praxis

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Großartig finde ich, das der Abschnitt Praxis eine Umfrage der Firma GFK zitiert, die bekannt dafür sind Leute wiederholt (trotz Bitte um Löschung) mit Anrufen zu drangsalieren. Ist das satirisch gemeint? (nicht signierter Beitrag von 88.68.52.250 (Diskussion) 19:21, 18. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Anregung zur inhaltlichen Änderung

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Den Hinweis, daß die Robinsonliste bewirken würde, daß zumindest seriöse Unternehmen nicht mehr anrufen, widerspricht sich selbst und vor allem auch dem Anfang des Artikels, bei dem es um die Rechtslage geht. Seriöse Unternehmen halten sich schließlich an die Rechtslage und rufen somit sowieso nicht an und unseriöse Unternehmen werden sich wohl nur selten um eine Robinsonliste kümmern. Insofern ist auch die Existenz einer Robinsonliste eigentlich unsinnig oder zumindest fraglich.

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Der externe link "Die Seite für genervte Opfer von Telefon-Werbung" ist nicht sonderlich hilfreich, schlage Löschung vor. -- 213.115.160.70 12:46, 14. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ich bin hierher (http://de.wikipedia.org/wiki/Cold_Call) gelangt über Akquise dann Klick auf cold call - Link. Ich schlage ebenfalls Löschung vor oder das Setzen der Seite in einen zusammenhängenden Kontext. Die Page heisst Cold_Call, muss also umbenannt werden. Ausserdem ist der Link von Akquise hierher einfach falsch. Man muss zuerst mal auf Kaltakquise landen und dann weiterverlinken. Hier auf der aktuellen Seite geht es nur um eine kleine Untermenge des Themas, nämlich die unerwünschte telefonische Werbung. Das müsste genauer zugeordnet werden. Da diese unsere Freie Wirtschaft nunmal ohne Cold Calls überhaupt nicht funktionieren würde, geht es gar nicht ohne. Beste Grüße Fischert 14:41, 06. 11. 2007 (CET)

Falls Du es noch nicht bemerkt hast: das Gesetz verbietet Kaltakquise, allerdings ist Akquise ein in einer Marktwirtschaft zweifellos notwendiges Vorgehen. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 18:56, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Das Gesetz verbietet keinesfalls Kaltakquise! Zur Kaltakquise gehört zB. auch das Haustürgeschäft/"Klinkenputzen"; legal und von ca. 230.000 Vertretern (angestellt und selbständig) täglich ausgeübt. Auch Kaltakquise per Telefon ist bei Unternehmen erlaubt, "mutmaßliches Einverständnis" vorrausgesetzt. --Fraschra 14:40, 24. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Das ist nicht mehr richtig. Es ist ein faktisches Einverständnis erforderlich.77.11.163.230 17:18, 22. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Verschiebung nach Cold Call

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Vielleicht fühlen sich die Anglizismen-Jäger jetzt auf den Schlips getreten, aber "unerwünschte telefonische Werbung" ist offenbar kein verbreiteter Terminus - Cold Call(s) bzw. Cold Calling allerdings schon. Deswegen würde ich den Artikel gerne nach Cold Call verschieben. --Sergio Delinquente 11:45, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Kann ja sein, dass ich ein bißchen langsam bin: aber wer den Fachterminus "cold call" wählt kommt doch zu diesem Artikel in deutscher Sprache. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 18:53, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Schon, aber der Artikel sollte unter dem "besten" Lemma abgelegt sein, momentan wird ja von "Cold Call" hierher weitergeleitet. Weiterleitungen sollten aber von selteneren Schreibungen auf die Hauptschreibung leiten, nicht umgekehrt. --Sergio Delinquente 19:42, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Kein Grund zum Diskutieren. Soweit ich weiß, sind wir in WP:de? Außerdem:sehe einen Diskussionspunkt vorher ist schon 7 Monate her, da ist noch keiner über den Titel gestolpert ODER? --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 21:54, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Offensichtlich besteht Diskussionsbedarf, oder soll ich den Artikel ohne weitere Diskussion verschieben? Wir sind in de.WP, und im deutschen Sprachraum werden viele englische Begriffe verwendet. Dass dir das - wie es scheint - nicht recht ist, sei dir unbenommen, sollte aber auf die WP keine Auswirkungen haben. Und einer stolpert immer als Erster. --Sergio Delinquente 18:11, 26. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Es ist mir durchaus nicht "nicht Recht", es sind da nur so ... Vom neutralen POV wäre wohl sogar Cold Call vorzuziehen. Zweckmäßigerweise ist dann der gesamte Inhalt unter Cold Call abzulegen und eben der redirect von hier dahin zu legen. Allerdings würde ich nach meinem Geschmack dann Cold Call statt Cold Calling bevorzugen. Ansonsten sind die „unerwünschten ...“, nicht nur die telefonischen, obwohl für den Anrufer die einfacheren. ... ALSO: verschiebe doch einfach mal - am besten einschließlich dieser Diskussion. MfG --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 21:18, 26. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Änderung des Artikels am 5. Juli 2008

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Hallo zusammen, ich habe an dem Artikel einige Änderungen vorgenommen:

  • Ich habe das Urteil des OLG Frankfurts eingefügt, nach dem eine Versicherung trotz bestehender Geschäftsbeziehung ihre Kundin nicht anrufen darf, um dieser ein neues Produkt zu verkaufen.
  • Zudem gibt es sehr wohl einen Unterlassungsanspruch des Verbrauchers bei Cold Calls. Allerdings natürlich nicht in Bezug auf § 8 UWG, sondern wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
  • Was ich gleich noch einpflegen werde - ich habe es gerade schlicht übersehen: Das Urteil 309 S 276/05 des Landgerichts Hamburg vom 30. Juni 2006 stellt fest: "Auch Telefonanrufe zu Markt- oder Meinungsforschungszwecken verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und stellen einen Eingriff in die geschützte Privatsphäre dar."
  • Zudem hat das Kammergericht Berlin in seinem Urteil 9 U 167/06 vom 12. September 2006 bezüglich des Streitwertes bei Cold Calls bei Gewerbetreibenden festgestellt: "Die Wertfestsetzung gemäß § 3 ZPO auf 2.000,00 EUR berücksichtigt das Interesse der Klägerin an der Unterlassung unverlangter Telefonwerbung durch die Beklagte in angemessener Weise."

Sollten Unklarheiten bestehen, schreibt mir bitte gerne etwas auf meine Diskussionseite, ich sorge dann für entsprechende Nachweise und Änderung. Mareike 19:06, 5. Jul. 2008 (CEST)

Nachtrag: Ich habe die oben angebenen Urteile eingepflegt und den Absatz "Rechtliches" weiter strukturiert. Ich würde mich freuen, wenn sich das ein erfahrener Wikipedianer einmal anschaut. Mareike 20:03, 5. Jul. 2008 (CEST)

Strafhöhe bei cold call ?

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Ein Selbständiger ruft eine Privatperson an und bietet am Telefon eine Dienstleistung an (z.B. Gartenarbeiten verrichten, etc... ). Die Privatperson heuchelt am Telefon Interesse, jedoch nur um an die Daten des Selbständigen ranzukommen und versucht nach Erhalt der Adressdaten nun dem Selbständigen zu schaden, da dieser ja einen cold call unternommen hat. Was kann dem Selbständigen maximal passieren. Mit welchen Kosten kann der Selbständige in einem solchen Fall konfrontiert werden ? Rainer E. 20:25, 8. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Hm, das ist eine gute Frage. Ich habe hier ein Urteil in der Urteilsdatenbank von Antispam.de, dass sich mit dieser Frage ansatzweise beschäftigt:
Landgericht Hannover vom 4.4. 2006:
Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gem. § 7 Abs. 2 UWG zu. Die Beklagte hat die Klägerin, was zwischen den Parteien unstreitig ist, in der Vergangenheit wiederholt angerufen, obwohl die Klägerin ausdrücklich mitgeteilt hatte, zukünftig nicht mehr in werblicher Hinsicht angerufen werden zu wollen. Es lag daher entgegen der Ansicht des Amtsgerichts weder eine tatsächliche noch eine mutmaßliche Einwilligung der Klägerin vor. Der Umstand, dass die Klägerin aufgrund der Telefonate später Bestellungen vornahm, führt nicht zu einer nachträglichen mutmaßlichen Einwilligung der Klägerin in die Telefonate.
Seinerzeit hatten einige unserer User wegen der überhand nehmenden Anrufe von SKL Bösche und Konsorten Testbestellungen bei denen getätigt, um dann abmahnen zu können. Der Vertrag wurde dann widerrufen. Dass ein unberechtigter ColdCall den Anrufenden zu Schadenersatz berechtigt, weil ihm Geld entgangen ist, weil Du nur seine Adressdaten haben willst, halte ich nicht für möglich. Der ColdCaller hat gegen ein Gesetz verstoßen, da möchtest Du natürlich seine Adressdaten haben, denn Du hast einen Unterlassungsanspruch. Ich kenne so und so viele Leute, die einen selbstständigen Vertreter nach einem ColdCall haben antreten lassen und ihn mit der Unterlassungserklärung in der Hand empfangen haben. Die Vertreter haben jedesmal zähneknirschend unterschrieben - es blieb ihnen außer einem Prozess auch nicht viel anderes übrig. Warum sollte das Heucheln von Interesse strafrechtlich relevant sein?
Ich weise Dich aber darauf hin, dass das nur meine höchstpersönliche Meinung darstellt. Gibt es hier einen Juristen, der das einmal nach Paragraphen aufbröseln kann? Mareike 00:11, 11. Jul. 2008 (CEST)
dreierlei:
danke, --JD {æ} 00:17, 11. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Nun ja, ich finde schon, dass man solche Sachen, wie zum Beispiel Testbestellungen, in den Artikel einbauen kann. Im Übrigen finde ich schon, dass ein Artikel zu einem Thema wie Cold Calls einmal von einem der hier sicherlich auch vorhandenen Anwälte, die sich in der Sache auskennen, überprüft werden sollte. Es sollte ja nichts Falsches darin stehen. Mareike 16:02, 13. Jul. 2008 (CEST)
all dies hat aber nichts mit der obigen ausgangsfrage zu tun. --JD {æ} 17:41, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Rechtslage in Österreich

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"Wie in Deutschland ist es in Österreich Marktforschungsunternehmen gestattet [...]" - Ein Absatz darüber steht, dass es in Deutschland Marktforschungsunternehmen eben nicht gestattet ist - Was ist nun richtig? --AFranK99 [Disk.] 15:18, 21. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

In Deutschland ist esder Marktforschung nicht verboten, aber eben der Marktforschung. Eine Benutzung der Erkundigung nach Meinung und dann einen Verkauf anhängen gilt so nicht als Marktforschung. Gute Marktforscher kündigen per Post an, das jemand ausgewählt ist und wird gebeten... Anderes ist unseriös. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 19:46, 21. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
"Eine Benutzung der Erkundigung nach Meinung und dann einen Verkauf anhängen gilt so nicht als Marktforschung." Nein, jedoch als ebenso verbotener Werbeanruf.77.11.163.230 17:20, 22. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Akquise/ Akquisition keine Weiterleitung

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Wer auf Akquise, Cold Call etc geht kommt auch zu Themen wie "unerwünschte telefonische werbung". Geht man auf Akquisition bekommt man nur eine Begriffserklärung. Vieleicht sollte gar nicht so viel herumgeschoben sondern neu kategorisiert werden. habe selbst noch keine Ahnung wie das geht, halte es aber für angebracht. --Fraschra 14:48, 24. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Rechtslage

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Wie ist die Rechtslage, wenn sich zwar der Angerufene, nicht aber Call-Center und Auftraggeber in Deutschland befinden? Ich habe von Istanbul aus Reisen für ein türkisches Unternehmen verkauft. Von den ca. 200 täglich zufällig Ausgewählten kamen selten Beschwerden (etwa zweimal pro Woche), andererseits hat jeder Mitarbeiter jeden Tag etwa 50 Reisen verkauft. Die Rechtslage hat uns nie interessiert, weil sie unserer Meinung nach nur Unternehmen betrifft, die in Deutschland ansässig sind. Gibt es hierzu irgendwelche Präzedenzfälle, in denen geklagt wurde? -- Euroklaus 08:48, 30. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Sie haben selbstverständlich strafbar gehandelt, da der Angerufene unter dem Schutz des deutschen Rechts steht. Sonst wäre das gesamte Telefongesetz hinfällig. An Dreistigkeit lässt sich diese Unseriösität nicht überbieten.77.11.163.230 17:22, 22. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Verbraucherzentralen?

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Mich irritiert der Hinweis aus dem Abschnitt "Ahndung", nach dem Verstöße an die Verbraucherzentralen gemeldet werden könnten. Ich habe das in der Vergangenheit gelegentlich versucht, die jeweiligen Verbraucherzentralen haben darauf aber mit Desinteresse und Unverständnis reagiert. Auf der Webseite etwa der Verbraucherzentrale RLP finden sich zum Thema auch nur allgemein gehaltene Statements, aber kein Hinweis darauf, dass die Verbraucherzentrale hier etwas gegen die unseriösen Betreiber unternehmen würde [1]. Kann jemand mit mehr Erfahrungen in der Sache bestätigen und ggf. näher ausführen, ob und wie Verbraucherzentralen hier aktiv werden? Ansontsten würde ich den Satz demnächst entfernen. --217.225.22.79 14:35, 30. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Identifizierung des unerwünschten Anrufers

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Mir knallt seit einigen Tagen ein Call-Center mein Handy zu. Zwar ist die Nummer nicht unterdrückt, aber auf der Mailbox ist nichts und auch ein Rückruf landet immer auf einer besetzten Nummer. Die Rückwärtssuche bei der Telekom bringt auch nichts.

Wie - zum Teu... - kriege ich den Anrufer an die Hammelbeine? (nicht signierter Beitrag von 93.130.230.207 (Diskussion) 18:38, 6. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Nummernsperre durch Agentur

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Es geht um diesen Edit mit der Begründung:

telefonische Rücksprache mit der Agentur aufgrund vorliegendem Fall von Telefonwerbung,
Agentur meinte das eine Sperrung nicht von Ihnen aus möglich ist.

Ich selbst bin auf eine Abzockmasche hereingefallen und habe mich an die Netzagentur gewandt. Von dort erhielt ich heute einen Brief. Die haben zwar nach eigener Aussage aufgrund meiner Beschwerde umfangreiche Ermittlungen durchgeführt, sie machen allerdings nichts, da sich die Firma inzwischen in Liquidation befinde und ihr Gewerbe nicht mehr ausübe. Ein allgemeiner Hinweis zur Tätigkeit der Agentur unter der Unterschrift ist jedoch interessant:

…die Bundesnetzagentur geht diesen Hinweisen nach, indem der Sachverhalt ermittelt und
nachvollzogen wird. Bei einer gesicherten Beweislage ergreift die Bundesnetzagentur wegen
des Rufnummernmissbrauchs Maßnahmen, wie z.B. die Abschaltung der Rufnummer, Rücknahme
der Dialerregistrierung u. a.. Die von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden
Sie auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de unter „Rufnummernmissbrauch–Spam–Dialer–
unerlaubte Telefonwerbung“. Dort finden Sie auch weitere Informationen und Formblätter.

Ich passe das mal entsprechend an. Falls das Jemand auf der Website nicht findet, kann ich bei Bedarf den Brief einscannen und zu Belegzwecken per Email zur Verfügung stellen. --H7 (Diskussion) 16:43, 26. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Anregung

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Vielleicht wäre es sinnvoll und nützlich, in diesem Artikel kurz auf die Rechtslage einzugehen, wenn nicht ein Werbeanruf von Firma an Privat, sondern von Firma an Firma (B2B) ergeht. Hella, Juli 2013 (nicht signierter Beitrag von 79.238.110.7 (Diskussion) 00:34, 17. Jul 2013 (CEST))

Ich weiß nur vom Hörensagen, dass öffentliche Branchenverzeichnisse kein Problem sind. Aber "Hörensagen" ist keine (bzw. die schlechteste) Quelle. Wenn Du mehr weißt: WP:Sei mutig!! --H7 (Diskussion) 13:59, 17. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Abewehrmöglichkeiten - Widerspruch zu Gesetzestext

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Hallo,

ich glaube, dass der Punkt "Abwehrmöglichkeiten" inhaltlich nicht ganz korrekt ist.

http://transpatent.com/gesetze/uwg.html#8

Par. 8 (3) UWG normiert, *wem* die Ansprüche aus Par. 8 (1) zustehen, und Privatpersonen bzw. Verbraucher gehören leider nicht dazu, im Gegenteil. Lediglich Mitbewerber, Verbände, qualifizierte Einrichtungen nach UKlG sowie Industrie- und Handelskammern sind dazu berechtigt. --Alexlist (Diskussion) 19:48, 4. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Der Sinn von Diskussionsseiten

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel Unerwünschte telefonische Werbung zu besprechen. Aus diesem Grund habe ich jetzt den DS-Baustein oben eingefügt. Wer auch immer sich berufen fühlt, hier auf Fragen oder Anregunen zu antworten, möge dies bitte mit Belegen tun und am besten gleich den Artikel ergänzen bzw. verbessern. Hier im Rahmen der Diskussion fragwürdige Meinungen kundzutun bzw. unbelegte Behauptungen aufzustellen, ist nicht Sinn der Seite! --H7 (Diskussion) 17:37, 22. Jul. 2015 (CEST)Beantworten