Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Unitymedia“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Lizenzhinweis

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Die Artikel Unitymedia und Unitymedia KabelBW haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Unitymedia KabelBW einige Textpassagen übernommen und in Unitymedia eingefügt.

Damit werden die Lizenzbestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) und der CC-BY-SA 3.0 gewahrt.
Rayukk (Diskussion) 17:17, 16. Mär. 2015 (CET)Beantworten

HD-Angebote

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Welche Sender?

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Gibt es, ausser dem Angebot von Premiere, auch Sender in HDTV, wie beispielsweise Anixe HD im Netz von Unitymedia? (nicht signierter Beitrag von 84.169.52.188 (Diskussion) 21:35, 11. Apr. 2008 (CEST))Beantworten

Hallo, das sind meine allerersten Zeilen hier. Und nein, ich arbeite nicht bei Unitymedia. Aber der Abschnitt über HDTV Sky stimmt nicht mehr seit Anfang August. Bin leider im Hotel und kann es nicht 100 % richtig stellen. (nicht signierter Beitrag von 145.253.242.29 (Diskussion) 19:29, 9. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

neue HDTV Sender und Sky HD

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http://www.presseportal.de/pm/33221/2263161/weitere-sky-hd-sender-fuer-unitymedia-kunden-ab-sofort-sind-sky-sport-news-hd-sky-sport-hd2-und-sky

seit dem zweiten quartal bietet Unitymedia die meisten privaten sender in hd an (sieht unitymedia website) und inzwischen sind auch mehr Sky sender in HD qualität freigeschaltet. (nicht signierter Beitrag von Pmichalke (Diskussion | Beiträge) 10:09, 12. Jul 2012 (CEST))

Bundesliga

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Nach aktuellem Stand ist die Bundesliga bei Unitymedia nicht mehr wirklich günstiger zu buchen, als bei Premiere selbst (19,90 EUR zu 19,99 EUR). Das kann im Artikel geändert werden, oder? (nicht signierter Beitrag von 80.144.91.106 (Diskussion) 00:46, 21. Mai 2008 (CEST))Beantworten

Begriffe wie "günstiger" sind wenig aussagekräftig und für eine Enzyklopädie nicht geeignet. Das klingt mehr wie Werbung. Wenn die Preisdifferenz wirklich ein erwähnenswertes Faktum ist, dann nur in der Form "Preis: ... (Stand: ...)"77.178.201.220 14:12, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Falsches Datum des Gerichtsurteils

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Im Abschnitt Kritik ist das Datum zu einem Gerichtsurteil falsch (0.4.2008)--Kreiselkreisch 19:49, 24. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Werbung

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Wenn das mit den anonymen "Werbeeinblendungen" im Artikel so weitergeht wie in den letzten Tagen, werde ich eine Halbsperre beantragen. --RW 22:17, 29. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Irreführende "Erweiterungen"

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Also gut, noch einmal im Guten:

Liebe IP, die Du von einer der Unitymedia-Firmen in der Wikipedia editierst ohne Dich endlich mal anzumelden,

ich habe folgende "anonym" eingefügten Texte rausgenommen:

Erstens:

jedoch ist ein TV-Vertrag mit Unitymedia keine Voraussetzung. Somit kann man auch über DVB-T oder Satellit fernsehen und trotzdem Internet und Telefon über Unitymedia beziehen.

Das ist technisch richtig, jedoch ist laut firmeneigener Webseite (Stand: 10.09.2008) der nächstkleinere Telefonvertrag - also ohne TV - genauso teuer wie "mit". Unitymedia lässt sich also den TV-Vertrag in jedem Fall bezahlen, egal, ob das auch geliefert werden soll. Entweder wir lassen den Satz ganz raus oder wir schreiben eben auch rein, dass das darin beschriebene Szenario völlig sinnfrei ist. Ich bin für ersteres, denn die Wikipedia ist keine Werbeplattform und schon gar nicht für irreführende "Informationen" zuständig.

Zweitens:

Das analoge Signal wird jedoch weiterhin eingespeist, so dass beispielsweise im Wohnzimmer Digital TV genutzt werden kann, während auf dem Zweitfernseher im Schlafzimmer analoger Empfang ausreicht.

Das mag ja sein, dass man zwei Verträge bei zwei verschiedenen Anbietern abschließen kann, aber inwiefern ist das in diesem Zusammenhang relevant? Und wozu sollte jemand überhaupt bei zwei Kabelanbietern abschließen? Das wäre ja in jedem Fall teurer als ein einzelner Kabelanschluss bei Unitymedia, oder? Im übrigen weisen Unitymedia-Telefonverkäufer bei kalten Anrufen immer wieder gerne darauf hin, dass das analoge Signal demnächst abgeschaltet wird. Das führt dann im Internet zu Rückfragen wie dieser hier.

Fazit: Beim nächsten Versuch dieser Art empfehle ich die Halbsperre des Artikels. --RW 14:17, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Das ist nicht richtig....
Wenn man das Digitalfernsehen bucht, erhält man einen Digitalreceiver der an das Tv Gerät angeschlossen werden muss...
Auf allen weiteren Fernsehern kann man weiterhin das Analoge Signal empfangen OHNE einen Zweitvertrag... So habe ich das zb... (nicht signierter Beitrag von 145.253.131.194 (Diskussion) 16:58, 21. Nov. 2008 (CET))Beantworten

Falsche Darstellung der Deutschen Annington

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Im August 2012 wurde bekannt, dass die Deutsche Annington den Versorgungsvertrag mit Unitymedia gekündigt hat und stattdessen einen Versorgungsvertrag mit der Deutschen Telekom abschließen wird. Dies ist soweit richtig. Falsch ist aber: Die Netzebene 3 und 4 wird von Unitymedia an die DTAG verkauft. Dies geht so nicht aus dem Link hervor. Die Telekom legt Glasfaserkabel in die Häuser, also eigene Übergabepunkte, braucht daher nicht die Netzebene 3. Richtig ist, das die Netzebene 4 (Hausverteilung) für die Fernsehübertragung genutzt wird. Diese ist aber meist im Besitz des Hauseigentümers bzw. geht bei Beendigung des Kabelvertrages an diesen über. Ich schlage daher vor, diesen Satz einfach zu löschen! (nicht signierter Beitrag von 92.79.176.26 (Diskussion) 11:18, 30. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Unitymedia und 2play

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Unitymedia unterscheidet zwischen 2play und 3play. 2 Play richtet sich primär an Haushalte, die zwar Kabel im Haus liegen haben, es aber nicht nutzen. Für 2play ist kein Kabel-TV-Vertrag erforderlich. Bei der Installation von 2play vermerkt der Techniker in den Unterlagen, wie der Kunden seine TV-Programme empfängt. Allenfalls wird die Anschlüsse "Radio" und "TV" der Antennendose mittels einfachen Aufklebern "gesperrt". Wer seine TV-Programme bislang über Sat oder DVB-T empfängt, kann für Internet und Telefonie auch 2play bei Unitymedia beauftragen, ohne dafür ein Kabel-TV abschliessen zu müssen.

3play kostet auf den ersten Blick das gleiche wie 2play. Bei 3play ist aber noch Digtal-TV inkl. Receiver und Smartcard erhalten. Für 3play ist aber ein Kabel-TV-Vertrag erforderlich, was 3play im Endeffekt deutlich teurer macht.

Hier mal ein aktuelles Rechenbeispiel: 2play 20000 -> 30 €/Monat; kein Kabel-TV-Vertrag erforderlich 3play 20000 -> 30 €/Monat zzgl. 16,90 €/Monat Einzelnutzervertrag "digitaler Kabelanschluss" oder 17,90 €/Monat Einzelnutzervertrag" analoger Kabelanschluss" -> macht zusammen monatlich 46,90 bzw. 47,90 €

Meiner Ansicht sollte in der Wiki zumindest darauf verwiesen werden, das man für 1play und 2play keinen Kabel-TV-Vertrag abschliessen muss. Die Aussage "Für die Nutzung von 1play Internet oder 1play Telefon bzw. der Kombination 2play Internet Telefon muss ein TV-Kabel im Haus liegen." ist meiner Ansicht nur die halbe Wahrheit.

In der Wiki über Kabel Deutschland ist auch zu lesen:" (...) Seit Juni 2007 besteht in einem Teil der versorgten Gebäude die Möglichkeit, Internet und Telefon auch ohne bezahlten TV-Kabelanschluss zu erhalten. (...)". Warum ist das nicht auch in der Wiki über Unitymedia zu lesen ? (nicht signierter Beitrag von 91.55.55.14 (Diskussion) 11:55, 29. Sep. 2008 (CEST))Beantworten

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Logo RTL und Unitymedia

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Im Artikel ist zu lesen: "Im Juni 2007 musste das neue Unternehmen aufgrund einer Klage des Fernsehsenders RTL die Farbgebung seines Logos ändern"

Das stimmt so nicht, denn RTL hatte nicht gegen das Logo geklagt, sondern eine einstweilige Verfügung erwirkt. Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass das neue Unitymedia-Logo Ende Mai 2007 vorgestellt wurde.

Außerdem war Unitymedia im Juni 2007 kein neues Unternehmen. Im Mai 2007 wurden lediglich die Namen von "ish" in "Unitymedia NRW", von "iesy" in "Unitymedia Hessen" sowie von "Telecolumbus West" in "Unitymedia Services" geändert. Zudem hat es eine Umbenennung der Unitymedia-Produkte gegeben, aus "tividi" wurde "Digital TV" und aus den Internet/Telefonie-Paketen wurde 1play, 2play bzw. 3play. Die Unternehmensstruktur blieb dabei aber völlig unverändert, sodass man hier keinesfalls von einem neuen Unternehmen reden kann (nicht signierter Beitrag von 91.55.55.14 (Diskussion) 12:09, 29. Sep. 2008 (CEST))Beantworten

Logo nach Fusion mit KabelBW

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Das zuvor dargestellts Logo wird von der Marke Unitymedia für den Öffentlichkeitsauftritt so nicht verwendet: http://www.unitymedia.de/ - Dieser Wikipedia-Artikel handelt von der Gesellschaft "unitymedia", die ebenso wie die Marke "KabelBW" weiterhin bestehen bleibt: http://www.crn.de/netzwerke-tk/artikel-95980.html und http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/Unternehmen/Presse_Center/Pressemitteilungen/Presse_Archiv_2012/2012-07-02-presse.html. Durch die Fusion beider Unternehmen ist eine Dachgesellschaft entstanden: "unitymedia kabel bw", die einen eigenen Öffentlichkeitsauftritt hat. Von dieser ist in diesem Artikel jedoch nicht die Rede, sondern nur von der Gesellschaft "unitymedia", deren Logo weiterhin das farbige/bunte ist. Es Fehlt zudem eine Quelle, die das Gegenteil beweist - Bitte belegen! (nicht signierter Beitrag von Zimtree123 (Diskussion | Beiträge) 22:55, 12. Jul 2012 (CEST))

Hallo, da sich eine IP mal erlaubt hat die Artikel zu bearbeiten nehme ich mal dazu Stellung: Die operative Gesellschaft Kabel BW GmbH existiert weiterhin und im Artikel von Kabel BW sollte diese nicht als ehemaliger Kabelnetzbetreiber dargestellt werden. Einzig die Unitymedia GmbH existiert nicht mehr, bzw. wurde in Unitymedia Kabel BW GmbH umbenannt. Deshalb ist inzwischen nur Unitymedia eine bloße Marke, Kabel BW existiert auch als eigenständiges Unternehmen weiter. Ich habe daher nur die Änderungen im Artikel Kabel BW revertiert. --Radiohörer (Diskussion) 16:06, 25. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Hättest wohl mal lieber dich selbst "revertiert". Aber jetzt passt ja auch alles halbwegs in den drei Artikeln. Beruhigend, dass sich die Wahrheit und die Fakten auf Wikipedia.de am Ende und mit viel Mühe dann eben doch durchsetzen. Pech für dich, gelle? ;-) MfG, die "böse IP" --178.7.209.91 20:35, 20. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
scnr
Wie bereits auf der Unitymedia Kabel BW-Disk gesagt: Ich werde mich ab sofort nicht mehr an den Artikeln zu UMKBW beteiligen und überlasse hiermit die Verantwortung dir und der weiteren Community. --RadiohörerDiskBeiträge 21:19, 20. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Verschlüsselung

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"Für die Entschlüsselung der Programminhalte ist eine Smartcard erforderlich, welche monatlich zusätzlich 3,90 Euro kostet."

Diese Aussage stimmt so nicht. Kunden mit Einzelnutzervertrag "digitaler Kabelanschluss" erhalten Receiver und Smartcard im Rahmen ihres Vertrages ohne Zusatzkosten. Stellt ein Kunde mit Einzelnutzervetrag "analoger Kabelanschluss" seinen Vertrag auf einen Einzelnutzervertrag "digitaler Kabelanschluss" um, spart er mtl. 1€. Hier bezahlt der Kunde mitnichten mtl. 3,90 € sondern erhält quasi von Unitymedia mtl. 1 €.

Auch Kunden mit 3play-Vertrag zahlen für die Smartcard und Receiver nichts extra. Kunden die einen Einzelnutzervertrag "digitaler Kabelanschluss" nutzen und sich für 3play entschieden haben, erhalten 2 Receiver inkl. Smartcard gratis von Unitymedia zur Verfügung gestellt.

Mieter, die über einen Mehrnutzervertrag "analoger Kabelanschluss" des Vermieters versorgt werden, haben die Möglichkeit direkt mit Unitymedia einen Digital TV BASIC-Vertrag abzuschliessen. Im Rahmen des Vertrages wird ihnen der Receiver inkl. Smartcard zur Verfügung gestellt. Dieses Klientel zahlt dann 3,90 € im Monat.

Mieter, die über einen Mehrnutzervertrag "digitaler Kabelanschluss" des Vermieters versorgt werden, können Receiver und Smartcard bei Unitymedia anfordern. Hierbei werden einmalig 5,90 € Versandkosten fällig. Zusätzliche monatliche Kosten kommen nicht hinzu.

Wer nur eine Karte bestellen möchte, also ohne Receiver, kostet das 5 € im Monat.

"Aufgrund dessen sind die Privatsender der RTL Group und ProSiebenSat.1 über das Digital TV BASIC Paket im Gegensatz zum Empfang über analogen Kabelanschluss, DVB-T oder Satellit kostenpflichtig." Das ist Ansichtsache und gehört so nicht in eine Enzyklopädie. Es sei darauf verwiesen, dass auch der analoge Empfang der genannten Programme über Kabel nicht kostenlos ist, weil hier das monatliche Kabelentgelt anfällt. (nicht signierter Beitrag von 91.55.55.14 (Diskussion) 12:49, 29. Sep. 2008 (CEST))Beantworten

Smartcards und Receiver

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UM01, UM03, I03 -> für den Einsatz in UnityDigitalTV-Receiver bestimmt. Kartentyp funktioniert auch im Alphacrypt Modul (außer Light) ab mind. Softwareversion 3.14. I02 -> für den Einsatz in "geeignet für Premiere"-Receiver bestimmt. Kartentypfunktioniert auch in allen Alphacrypt Modulen (inkl. Light) I04 -> nur für den Einsatz im Premiere-Receiver Humax iPDR9800C in Verbindung mit einem Premiere Direkt+-Vertrag. Karte wird mit dem Receiver "verheiratet"

K0x-Karten von Kabel Deutschland kommen seit März 2008 im Netz von Unitymedia nicht mehr zum Einsatz.

Die bisherige Formulierung "Damit ist es möglich Receiver auf dem freien Markt zu kaufen und damit ggf. höherwertige Modelle als die Basis-Geräte von Unitymedia zu nutzen." in Bezug auf die I02-Karte ist ein wenig unglücklich. Man kann mitnichten einen Receiver frei wählen, sondern man kann zwischen allen "geeignet für Premiere"-Receiver wählen. Bei dem Receiver sollte es sich nach Möglichkeit nicht um einen Betacrypt-Receiver handeln. Mit diesen Receivern gibt es immer wieder Problem mit der Nutzung des UnityDigitalTV-Angebotes. Eine größere Auswahl hat man bei Verwendung eines CI-Moduls, denn hier steht jeder Receiver mit CI-Schnittstelle zur Auswahl. Aber dafür wird nicht zwangsläufig eine I02-Karte benötigt. Darüberhinaus gibt es auch diverse UnityDigitalTV frei im Handel zu kaufen. Derzeit sind das TechnoTrend select C854 HDTV, TechnoTrend micro C274, Humax UM Fox C und Technisat UM-K1.

CI-Module werden übrigens von Unitymedia offiziell nicht unterstützt. (nicht signierter Beitrag von 91.55.55.14 (Diskussion) 13:10, 29. Sep. 2008 (CEST))Beantworten

Bezahlsender arena

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Der Pay-TV-Sender arena wurde erst im März 2006 gegründet und erhielt am 20.04.2006 von der LfM-NRW die Sendelizenz.

Unitymedia hat im Rahmen einer Kapitalerhöhung von Premiere 16,4 Millionen Premiere-Aktien erhalten. Damit gehörte Premiere zu 16,7 % Unitymedia. Im September 2007 hat Premiere eine weitere Kapitalerhöhung durchgeführt, womit sich der Anteil von Unitymedia an Premiere auf ca. 15 % reduzierte. (nicht signierter Beitrag von 91.55.55.14 (Diskussion) 13:24, 29. Sep. 2008 (CEST))Beantworten

Unitymedia wird an Liberty Global verkauft

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Malone übernimmt Unitymedia Exklusiv Der US-Medienmogul John Malone feiert ein Comeback auf dem deutschen Kabelmarkt. Liberty Global kauft das Unternehmen Unitymedia - und bestätigt damit entsprechende FTD-Informationen. von Sven Clausen Frankfurt, Angela Maier München und Arndt Ohler Hamburg Liberty Global kauft den zweitgrößten deutschen Kabelnetzbetreiber Unitymedia. Der Kaufpreis beträgt 3,5 Mrd. Euro, teilte Liberty am Freitagmorgen mit. Vom Kaufpreis entfallen 1,5 Mrd. Euro auf die Übernahme von Schulden.

Malone hat seit Langem Ambitionen auf dem deutschen Kabelmarkt, dem zweitgrößten der Welt - und bereits 2002 den Einstieg versucht. Damals wollte er der Deutschen Telekom das gesamte deutsche Kabelnetz abkaufen, scheiterte damit aber am Bundeskartellamt. Mit Liberty Globals Eintritt dürfte der Kampf um Neukunden für gebündelte Angebote aus Fernsehen, Internetzugang und Telefonie nun an Schärfe zunehmen. Kabelanbieter wie Unitymedia oder Kabel Deutschland haben sich zu ernsthaften Rivalen der Deutschen Telekom entwickelt. Die Telekom kontert, indem sie Kunden über ihre DSL-Leitungen Internetfernsehen offeriert. Der US-Kabelbetreiber Liberty Global ist in den vergangenen Jahren durch Zukäufe überall in der Welt kräftig gewachsen und bereits in 14 Ländern aktiv. Malone ist Chairman des börsennotierten Konzerns und hält durchgerechnet etwa 35 Prozent der Stimmrechte. Das Übernahmeziel Unitymedia gehört seit dem Jahr 2003 Finanzinvestoren. Die größten Eigner sind die britische Private-Equity-Gesellschaft BC Partners mit 35 Prozent sowie der US-Investor Apollo mit 29 Prozent. Unitymedia sollte eigentlich noch 2009 an die Börse gehen und hatte dafür die Banken UBS und Morgan Stanley mandatiert. Das Management um Firmenchef Parm Sandhu war in den vergangenen Wochen schon auf Roadshow gegangen, um das Interesse potenzieller Aktieninvestoren zu erkunden. Parallel haben Unitymedias Eigner jedoch in einem sogenannten Dual Track auch über einen Verkauf verhandelt. Nach FTD-Informationen war zeitweise auch der US-Medienkonzern News Corp. von Rupert Murdoch im Rennen. Der Ausstieg der Investoren ist überfällig; meist halten Private-Equity-Gesellschaften ihre Unternehmen nur drei bis fünf Jahre. Schon im Sommer 2008 hatten die Investoren deshalb einen Verkauf ihrer Anteile über die Börse erwogen. Branchenkreisen zufolge war auch damals bereits mit Liberty gesprochen worden. Liberty hatte im Jahr 2005 auch den größten schweizerischen Kabelnetzbetreiber Cablecom vor dessen Gang an die Börse übernommen. BC Partners, Unitymedia und Liberty Global lehnten jeden Kommentar ab. Unitymedia-Chef Sandhu kennt Malone seit Langem. Bevor er 2003 zur Unitymedia-Vorläuferfirma Iesy stieß, hatte der indischstämmige Brite als Finanzdirektor für Malone vergeblich den Kauf des Telekom-Kabelnetzes versucht. "Sandhu ist angetreten, um Deutschland reif zu machen als Marktplatz für internationale Medienkonzerne", heißt es in Branchenkreisen. Der 41-Jährige hat Unitymedia aus mehreren Kabelfirmen geschmiedet und zu einem schlagkräftigen Konzern umgebaut. Die Firma mit etwa 1600 Mitarbeitern ist in den bevölkerungsstarken Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen tätig und hat 4,5 Millionen Kunden. Für den Zeitraum Juli bis September 2009 veröffentlichte Unitymedia am Donnerstag um drei Prozent höhere Erlöse im Kabelgeschäft von 227 Mio. Euro. Das bereinigte Ebitda stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um zwölf Prozent auf 113 Mio. Euro. Während die Nachfrage nach Internet- und Telefoniediensten boomt, verliert Unitymedia weiter Kunden für den analogen Basiskabelanschluss. Auslöser dafür sind Preiserhöhungen und die Umstellung auf digitales Fernsehen. Liberty Global mit 16,7 Millionen Kunden und 22.000 Mitarbeitern hatte 2008 bei einem Umsatz von 10,6 Mrd. $ einen Verlust von 789 Mio. $ verbucht. 2002 hatten die Amerikaner noch 5,5 Mrd. Euro für den Zugang zu Kunden in 13 Bundesländern zahlen wollen. Malones Pläne stießen damals auf Proteste großer Teile der deutschen Medienbranche. Auch, weil Malone zugleich beim Abosender Premiere einsteigen wollte und Interesse am Kabelanbieter Tele Columbus hatte, der nun zu Unitymedia gehört.

Quelle: http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:kabelmarkt-malone-uebernimmt-unitymedia/50036807.html?mode=print (nicht signierter Beitrag von 78.94.32.65 (Diskussion | Beiträge) 06:52, 15. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Geaenderte Uebertragungsraten

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Die Breitband Geschwindigkeit 10.000 und 20.000 gibt es nicht mehr, aktuell werden 16.000, 32.000 und 120.00 angeboten. --IP (nicht signierter Beitrag von 85.182.21.204 (Diskussion | Beiträge) 09:39, 3. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

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Die Links zu ↑ Unitymedia: Wie Kunden behandelt werden WDR-Fernsehsendung Markt vom 29. Oktober 2007 ↑ Pro und Kontra gut abwägen Verbraucherzentrale NRW: Digitales-TV für Kabelkunden: Pro und Kontra gut abwägen funktionieren nicht mehr. --91.17.67.253 20:21, 22. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Irreführende Anwerbeschreiben

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Heute erhielten wir ein auf den 04.05.2011 datiertes Schreiben von Unitymedia mit der -unzutreffenden- Überschrift: "Unitymedia Kabelanschluss in Ihrer Wohnung" (Wir haben ein Hausgrundstück und empfangen digitales TV mittels einer "Schüssel"; Telefon und PC laufen über die Telecom). Später wird das Ganze relativiert in "Kabelanschluss...verfügbar"... Weiter heisst es: "Für die RECHTMÄSSIGE Nutzung des Kabelanschlusses ist natürlich ein Vertrag mit Unitymedia ERFORDERLICH. Leider liegt uns DIESER VERTRAG... derzeit nicht vor". Die Unterstellung, man nutze gleichsam illegal (weil vertragslos) einen (im übrigen gar nicht vorhandenen) Kabelanschluss, ist schon mehr als dreist. Schlussendlich wird (unter Fristsetzung für eine "Bestätigung") damit gedroht, dass, sofern man den Kabelanschluss nicht nutzte, eine "Sperrung des Anschlusses vorbereitet werde....". Es wäre interessant zu wissen, ob auch andere WIKIPEDIA-Nutzer solche in der Nähe einer Irreführung, wenn nicht gar Nötigung liegenden Schreiben erhalten haben.--93.243.168.150 12:34, 7. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Hallo 93.243.168.150,
selbst wenn wir alle solche Schreiben erhalten hätten: Private Auskünfte zählen in der Wikipedia leider nicht als Quelle. Es ist allerdings oft so, dass sich manche Verbraucherschutzorganisationen solcher Themen annehmen. Wenn darüber in seriösen Medien online oder papiergebunden so berichtet wird, wie Du das beschreibst, kann man das natürlich in den Artikel aufnehmen. --RW 15:34, 7. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ich wäre in jedem Fall dafür, dass man diese aggressiven Anwerbeschreiben, wie auch die unseriösen "Hausbesuche" (stellen sich nicht vor, können nichts schriftliches vorweisen, wollen unbedingt in die Wohnung) thematisiert. Im Internet finden sich unzählige Forenbeiträge etc. Leider konnte ich noch keine Quelle wie Verbraucherschutz o.Ä. finden. --Froop (Diskussion) 11:08, 26. Mai 2012 (CEST)Beantworten


RW hat recht, was die Darstellung persönlicher Erlebnisse und Betroffenheiten angeht. Wenn aber in der WAZ vom 27.04.2015 (siehe dort) ausführlich und mit Beispielen belegt über weit über das firmenübliche Maß hinausgehende Wettbewerbsunlauterkeiten, begangen von Mitarbeitern der Unitymedia, berichtet wird, müßte dies allemal eine Erwähnung im Artikel finden.--Caprimulgus Vociferus (Diskussion) 16:47, 27. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Streichuung öffentlich rechtlicher Sender

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Ich habe den Text unter "Kritik" insoweit präzisiert, als dass diese Streichung regional unterschiedlich umgesetzt wurde und jeweils nur einer der genannten Sender gestrichen wurde. Das geht auch aus dem verlinkten Artikel (Link 20) hervor, im übrigen sehe ich es selber bei meinem Unitymediaanschluß. Tharlarion (Diskussion) 19:38, 4. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Irrelevante Angaben & Verhinderung weiterer Editwars

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Ich habe im Unitymedia und Kabel BW Wiiki-Eintrag gerade dringend notwendige Änderungen im Kopfteil vorgenommen um Missverständnissen vorzubeugen. Meines Erachtens nach handelt es sich jedoch um die Nennenung der Tatsache, dass irgendwelche GmbHs als leere Hüllen und aus markenrechtlichen Gründen fortbestehend um eine völlig irrelevante Information an dieser Stelle. Doch so wie sich das (offebar erneut) dort wieder eingeschlichen hat, hätte man meinen können dass UMKBW lediglich als "lockere Holding" agiert. Das genaue Gegenteil ist jedoch der Fall. UMKBW regiert aus Köln bis ins kleinste Detail durch. Die Untergesellschaften haben nichts zu melden. So eine Unternehmensstruktur ist auch nichts ungewöhnliches und besonders Erwähnenswertes nach einer Fusion. Deshalb plädiere ich sehr dafür, diesen letzten Halbsatz meiner Editierung im Kopfteil nach der Vertriebsmarkenbemerkung komplett zu streichen und den Kopfteil dann ansonsten endgültig so zu belassen wie er nun in der derzeit noch ungesichteten Version ist. Weitere Diskussion hierüber bitte an dieser Stelle. Danke! --178.7.213.71 18:00, 10. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

"Basis Internet" ohne monatliche Kosten mit 1MBit/s fehlt

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In der Tarifaufstellung fehlt derzeit das Angebot eines "Basis-Internet-Anschlusses" mit 1MBit/s, für den lediglich eine "Aktivierungebühr" von 39€ anfalle. Siehe http://www.unitymedia.de/privatkunden/fernsehen/basistv-vertrag/multimedia-anschluss/ "Ohne monatliche Zusatzkosten im Internet surfen: Mit Ihrem Kabelanschluss von Unitymedia. Ihre Wohnung verfügt bereits über einen Basis-Internetanschluss mit bis zu 1 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit ohne Zeit- und Volumenbegrenzung. Diesen können Sie direkt über unseren Kundenservice unter 01806 / 663 105* freischalten lassen. Das passende HighSpeed-Kabelmodem erhalten Sie gegen eine einmalige Aktivierungsgebühr von 39 €." --176.198.220.75 05:26, 5. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Sendertausch

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Bemerkungen einer IP-Adresse: "In dem Link wird der Sendertausch nicht kritisiert. Drei Sender durch drei andere zu ersetzen ist auch nicht automatisch etwas schlechtes." siehe https://de.wikipedia.org/w/index.php?diff=136503675, ich verschiebe das mal hierhin. LG, Luke081515 Aufgabe für mich? Sprich mich an! 21:57, 5. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Kritik

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Dieser Artikel soll die Kritik an Unitymedia belegen. Meiner Meinung nach spiegelt der Abschnitt nur die Präferenzen des Autors wieder und ist POV.--85.176.51.106 22:10, 5. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Unitymedia BW GmbH

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Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Köln HRB 83533 – Firma: Unitymedia BW GmbH, Eintragsdatum: 10.02.2015 (frühere Firma Kabel BW GmbH) --Binnenversal (Diskussion) 18:56, 6. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Das ist gemeinhin bekannt und interessiert wirklich niemanden - weder hier im Unitymedia-Artikel, noch im Kabel BW-Artikel, in welchem du den selben Diskussionsabschnitt (ohne jegliche eigene Kommentierung) aufgetischt hast - da Interngliederung des Konzerns. Ich kann mir deinerseits da nur eine einzige Intention denken und die kannst du vergessen. --178.7.217.220 21:34, 6. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Immer diese IPs mit PA... Tolle Welt. --84.57.38.56 11:00, 7. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Der Einzige, der hier und andernorts persönlich wird, bist doch offensichtlich du, oder was soll diese stupide Anfeindung? Was du hier schreibst hat nichts mit dem Diskussionsabschnitt und der schon mehrfach leidlich geführten Diskussion zu tun. Wenn du hier nichts konstruktives beizutragen hast, dann verschone die Welt doch einfach mit solchen Sinnlosbeiträgen. (nicht signierter Beitrag von 178.7.217.220 (Diskussion) 23:52, 7. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

Umstrittener Umgang mit Kunden

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In zahlreichen Internetforen, Fernsehsendungen , Social Media (und durch Erfahrung, persönlich und im Umfeld) wird berichtet, daß Unitymedia samt den dazugekauften "Töchtern" einen sehr fragwürdigen Umgang mit dem Endkunden pflegt.

Zum Einen gibt es keine Möglichkeit, mit dem Unternehmen wirksam in Kontakt zu treten. Telefonische Absprachen und Zusagen werden nicht umgesetzt, ignoriert oder bestritten. Schriftliche Anfragen, Einwürfe und Kündigungen werden völlig ignoriert oder nur mit Standardfloskeln beantwortet, die das Anliegen des Kunden nicht berücksichtigen. Vertraglich geschuldete Leistungen werden nicht oder nur teilweise erbracht, aber in Rechnung gestellt (z.B. mangelnde Netzgeschwindigkeit). Hardware wird unangefordert verschickt. Der Kunde soll diese entweder bezahlen oder zurücksenden. Nach Rücksendung erhält er oft ein "Ersatzgerät". Daß unangeforderte Warensendungen laut Gesetz weder bezahlt noch zurückgeschickt werden müssen, ignoriert das Unternehmen. In anderen Fällen wurde die Rücksendung von Waren seitens des Unternehmens nicht zur Kenntnis genommen. Der Kunde sollte weiter für die betreffenden Geräte bezahlen.

Weigert sich der Kunde, die unrechtmäßigen Forderungen zu begleichen, so kommt es zu "Zahlungsrückständen", woraufhin das Unternehmen vertraglich geschuldete Leistungen ganz oder teilweise einbehält (Telefonsperre, Internetdrosselung). Vertragsrücktritt oder Kündigung werden grundsätzlich nicht zur Kenntnis genommen oder nicht akzeptiert. Ebensowenig Einsprüche gegen die unberechtigten Forderungen.

Nach einiger Zeit wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet, das mit den üblichen Druck- und Drohmitteln arbeitet. Unter anderem wird eine Meldung an die Schufa avisiert.


Verbraucherberichte im Web u.a.

http://www.wieistmeineip.de/anbieter/kabel-bw/

https://www.internetanbieter.info/kabel-bw/bewertungen/

http://forum.computerbild.de/kabel-bw/nie-kabel-bw_123082.html (nicht signierter Beitrag von Iduna2 (Diskussion | Beiträge) 10:52, 28. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

Das ist alles absolut richtig. In diesem Bereich gibt es zweifellos zahlreiche Defizite bei Unitymedia, die über das heutzutage leider "übliche Normalmaß", welches auch bei den Unitymedia-Konkurrenten vorherrscht, hinausgehen. Hierzu sollte sich meiner Meinung nach deshalb auch etwas im Kritikabschnitt finden. Du bist völlig frei, hier eine solche Ergänzung mit den entsprechenden Belegen vorzunehmen. Ich persönlich werde davon nämlich trotz meiner Befürwortung Abstand nehmen. Falls es dir bislang noch nicht aufgefallen ist - hier schreibt Unitymedia selbst fleißig am Artikel mit, zudem agiert in diesem Lemma auch noch eine breite Anhängerschaft aus den Kabelfanforen und anderen sozialen Medien. Kritische Stimmen sind hier also per se unerwünscht und jede noch so kleine kritische Äußerung wird unabhängig davon wie gut sie belegt ist auf die Goldwage gelegt. Ich beobachte dieses muntere Treiben hier schon seit geraumer Zeit. Im "benachbarten" Kabel BW-Lemma konnte man der Lage erst dann wieder Herr werden, nachdem man nach der Markeneinstellung den Artikel historisiert und inahltlich auf das Wesentliche zum eigenständigen Unternehmen bis zur Auflösung und Fusion im Jahr 2012 eingedampft hat. Viel Spaß beim Überarbeiten! --188.110.89.51 20:14, 29. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Editwar durch User 1Ungeheuer bezüglich Telefonie und Netztestergebnis

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Er versteht zu meinem Leidwesen die Netztechnik des Breitband-Kabelnetzes einfach nicht. Quellen aus 2 Kabelinternetforen wurden von mir zuletzt sogar genannt bzw. eingefügt, doch er ignoriert sie und löscht einfach. Gleichzeitig scheint er nicht zu begreifen, dass es für fehlende Funktionalitäten wie in diesem Fall (die Not-/Fernspeisung) nunmal keine "Originalquelle" auf der Providerhomepage gibt. Wozu soll ein Provider mit etwas "werben" was er technisch bedingt nicht habe? Darüber hinaus ist besagter User auch nicht in der Lage, auf der Connect-Seite die Netztests der Vorjahre zu finden und dort die Diagrammbildchen mit der ISDN-Referenzlinie für die beiden Kriterien Gesprächsaufbau und Sprachlaufzeiten zu suchen. Muss ich für einen Begriffsstutzigen wie Ihn etwa mundgerecht die Diagrammbildchen der letzten 5 Jahre als Reflink einfügen? Ich mach's jetzt mal mit 3 Jahren...[1][2][3][4][5][6] Das kann es doch nicht sein! Lustiger Hinweis am Rande - die beiden 2013er-Diagramme tragen auch noch im Dateinamen die Bezeichnung "ISDN-Referenz"! Die Diagramme der Test weiterer Vorjahre erspare ich mir nun aus hoffentlich volltransparent nachvollziehbaren Gründen. Es sieht in den Vorjahren nämlich nicht anders aus. Wie dümmlich-stur kann ein einzelnes Wiki-Ungeheuer nur sein? --188.110.89.51 04:28, 20. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Trotz Bezeichnungen wie "begriffsstutzig" und einem knackigen Edit-Kommentar, was man beides als PA auffassen kann, möchte ich hier nicht darauf eingehen sondern inhaltlich argumentieren: Solange es keinen Bericht gibt, dass sich UM im Netztest kontinuierlich verschlechtert hat, ist es pure Theoriefindung deinerseits, das aufgrund einzelner Berichte in dieser Stärke so zu qualifieren. In anderer Form kannst du das gerne einbringen, von mir aus in einem Abschnitt "Netztest" oder so. Was ISBN betrifft: WP beschreibt naturgemäß nicht, was ein Unternehmen nicht anbietet. Da müssten wir ja auch für die Commerzbank klarstellen, dass sie keine ISBN-Anschlüsse im Programm hat. Solange fehlende Produkte/Produkteigenschaften keine mediale Rezeption besitzen, ist es wieder nur dein POV, das für wichtig zu erachten. Wie gesagt: Auch das kann, mit ordentlichen Quellen, gerne in anderer Form hinein. --1Ungeheuer (Diskussion) 09:00, 20. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe mir dein Theater und deine Löschversuche nun lange genug mit angesehen, doch nach dieser Steilvorlage platzt mir wirklich der Kragen! Dein dummes Geschwätz geht doch unter keine Kuhaut mehr! IP 188.110.89.51 hat doch vollommen recht mit dem was er/sie schreibt. Spätestens mit seinem/ihrem letzten Kommentar hier ist doch nun wirklich alles belegt, was 188.110.89.51 in den Artikel aufgenommen hatte. Zu deinen Falschbehauptungen und den Fakten im Einzelnen:
1. (...) "dass sich UM im Netztest kontinuierlich verschlechtert hat" (...)
-> Mit keiner Silbe steht das so in dem verfassten Text! Weder implizit, noch explizit. Dort steht, dass die ISDN*-Referenz, insbesondere in den zwei genannten Teilbereichen, NIE erreicht wurde. Das ist völlig korrekt und trifft übrigens auch alle anderen untersuchten VoIP-Anbieter zu, wie aus den vom Autor gennannten 6 Diagrammen ganz eindeutig hervorgeht. Wo genau liegt hier also dein Probelm? Die verwendete Formulierung passt und der Inhalt sowieso. Wo ist da also bitte die deinerseits unterstellte "Theoriefindung"? Ich stelle mir deshalb auch die ernsthafte Frage, ob du wirklich so begriffstutzig bist oder einfach nur so tust? Was ist deine Motivation beim editieren dieses Artikels. Es drängt sich nach deinen Aktionen der harte Verdacht auf, dass du hier ganz gezielt durch das weglassen von Fakten euphemisieren willst. Was ist also daran falsch ISDN* als unerreichte Referenz an dieser Stelle zu nennen? Du schuldest uns Antworten!
2. Dein wiederholter Verweis auf WP ist absolut lächerlich. Die Tatsache, dass es bei der Telefonie keine Not- bzw. Fernspeisefähigkeit gibt und es - neben dem gar nicht erwähnten Problem der statistisch erwiesenen durchschnittlich geringeren Verfügbarkeit von VoIP-Telefonie gegenüber ISDN und Analoganschlüssen - insbesondere dadurch eine Problematik bei der Verwendung von Hausnotrufen gibt (das hatte übrigens ein anderer Autor als IP 188.110.89.51 angefügt) ist eine WESENTLICHE PRODUKTEINGENSCHAFT und darf nicht unerwähnt bleiben. Dein WP-Gerede ist insofern völlig irrelevant. In den eigenen FAQ zur Telefonie schreibt Unitymedia selbst zu der Frage
Kann ich meine Hausnotruf-Anlage mit einem Unitymedia Telefonanschluss betreiben?
Grundsätzlich dürfen Sie jedes zertifizierte und durch die Bundesnetzagentur zugelassene analoge Endgerät an unserem Telefonanschluss betreiben.
Unitymedia kann allerdings die einwandfreie Funktion und Kompatibilität solcher Endgeräte mit dem Telefonanschluss nicht garantieren. Bei Endgeräten mit lebensrettenden Funktionen (wie Alarm- und Notrufsystemen) empfehlen wir die Funktionen regelmäßig zu testen.
WICHTIG: Im Falle eines Stromausfalls kann über den Unitymedia Telefonanschluss kein Notruf abgesetzt werden![1]
Ist jetzt also deinerseits hier endlich mal ruhe im Karton und akzeptierst du endlich die richtigen und wichtigen Ergänzungen von 88.110.89.51 oder möchtest du dir hier noch mehr Feinde machen. Deine Intention hier an dem Artikel mitzuwirken ist ohnehin mehr als fragwürdig.
Hiermit beantrage ich, den zuletzt eingefügten Text von IP 188.110.89.51 unverändert wieder herzustellen und die in seinem Diskussionsbeitrag genannten Diagramm-Reflinks, meinen ergänzenden FAQ-Reflink, sowie die beiden bereits enthaltenen Foren-Reflinks (natürlich mit geänderter Betextung ohne Diffamierung des Sichters) als valide Quellen mit einzufügen. EoD! --46.223.236.237 19:39, 20. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
*Und ja - es heißt tatsächlich ISDN und nicht "ISBN"; du hast offensichtlich wirklich kein Ahnung von der Materie, ansonsten würdest du wohl nicht gleich zwei mal hintereinander von der "Internationalen Standardbuchnummer" schreiben... erzähl' mir jetzt bitte bloß nicht, dass das ein doppelter Tippfehler war...
Danke für die Unterstützung IP 46.223.236.237! Ich bin natürlich auch für die Wiederherstellung mit den von dir vorgeschlagenen Änderungen und den Ergänzungen bei den Reflinks. Vielen Dank übrigens auch für das Durchstöbern der Unitymedia-FAQ! Da haben wir ja nun doch eine hochoffizielle Quelle gefunden, die all das bestätigt, was ich im Artikel bereits dazu schrieb und mit den beiden Forenlinks referenziert hatte. Eigentlich hätte ich aber auch selbst darauf kommen müssen dort mal nachzuschauen. Jedenfalls hoffe ich, dass sich die Angelegenheit hiermit endgültig erledigt hat und ein (gewisses) Ungeheuer endlich wieder in seiner Versenkung verschwindet und künftig andere Artikel " v e r b e s s e r t ". --188.110.89.51 01:33, 22. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Sofern bis heute Nachmittag um 16:30 Uhr kein weiterer wohlbegründeter Widerspruch an dieser Stelle erfolgt, werde ich den Konsens zu den angekündigten Änderungen auf Basis meiner Version vom 20. Juni umsetzen. Seit gestern gibt es übrigens auch Neuigkeiten zu den ebenfalls von 1Ungeheuer mitrevertierten Änderungen zum Fernsehprogramm von IP 94.217.48.85. Ich stelle an dieser Stelle grundsätzlich in Frage, ob diese Neueinspeisungen hier überhaupt von Relevanz sind. Es gibt nämlich den Konsens, bei den Arikeln zu den Kabelnetzbetriebern explizit NICHT das gesamte Programmportfolio auzukübeln und damit zwangsläufig auch ständig aktuell halten zu müssen. Insofern gehe ich hier mit der Revertierung von 1Ugeheuer d'accord (allerdings aus den gerade genannten anderen Gründen). --188.110.89.51 14:21, 23. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Belege

  1. https://app.unitymedia.de/service/index.html/faqs/5a9688c0-5125-4ba2-9a7c-e6956a987c0d?contact_link=&layout=&query=Hausnotruf

Beschriftung der "Logos"

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Ich habe 1Ungeheuer unter anderem auch die Revertierung meiner Änderungsversionen Stand 29. Mai 2015‎ 20:36 und Stand 11. Jun. 2015‎ 14:22 zu verdanken. Er verwies dabei zuletzt lediglich auf Wikipedia:Edit-War und zuvor meinte er lapidar in der Änderungszeile "geht aus dem Text hervor, ggf. kann man auch einfach den egsamten Abschnitt mit Logos löschen – inhaltlich hat das kein Mehrwert." Auf die Diskussionsseite hat er sich dafür aber bekanntlich nicht begeben. Ich sehe das nach wie vor anders und würde gerne an der Stelle weitere Meinungen dazu hören, bevor ich auch dies wieder entsprechend einpflege. Fakt ist - man kann doch nicht einfach eine Rubrik "Logos" hier und in den Kabel BW-Artikel einbauen, ohne darin kurz zu erläutern, ob es sich ab der Fusion über die Übergangsphase hinweg bis zum heutigen Stand um ein Unternehmens- oder lediglich ein Vertriebsmarkenlogo handelt. Aus dem Text geht das überhaupt nicht hervor, da auch an diesen Formulierungen so massiv gefeilt wurde, dass das für Laien kaum mehr nachvollziehbar ist. Des Weiteren würde ich einfach gerne konkret wissen, was gegen die Wahlweise a) knappe Beschriftung der Logos (erste Version vom 29. Mai) oder b) wenigstens die Änderung der Abschnittsüberschrift und daraus resultierend auch die klare Zuordnung des vierten Kabel BW Logos für die Vertriebsmarke zum Unitymedia-Artikel, der eben auch den ehemaligen Netzbetreiber Unitymedia Kabel BW beinhaltet (zweite Version vom 11. Juni), spricht. Über eine sachliche, ergebnisoffene Diskussion wäre ich dankbar. --188.110.89.51 19:08, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Inhaltlich hat der Abschnitt mit den Logos keinen Mehrwert und sollte entfernt werden. Ich habe ihn übergangsweise mal unter "Geschichte" verschoben, bis ihn jemand rausnimmt, Benutzer:1Ungeheuer oder ich. Grüße, --Bellini 13:40, 27. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
in jedem Artikel werden die geschichtlichen Logos aufgeführt! --Steffen2 (Diskussion) 09:07, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn man erfahren würde, warum wann ein neues Logo eingeführt wurde, dann erschiene das sinnvoll. Vielleicht kann man das eine oder andere doch nach Commons verschieben, dann kann sich es ja ein jeder in der Kategorie ansehen? Na, von mir aus. Grüße, --Bellini 15:42, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
ein neues Logo gibt es immer dann, wenn die Marketingabteilung oder externe Berater meint dass es Sinn macht, oder sich damit Geld verdienen lässt. Dazu wirst du fast nirgendwo etwas finden. --Steffen2 (Diskussion) 18:12, 29. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Produkte"

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Der Abschnitt ist falsch überschrieben, denn eine Firma wie diese hat keine Produke, weil sie nichts produziert/herstellt. Es sind Angebote. Selbst wenn es sprachlich unbegabte Menschen in derlei Unternehmen nicht auf die Reihe bekommen, Produkte, Angebote und Erzeugnisse korrekt auseinanderzuhalten, und alles durcheinandermischen - man sollte in der Wikipedia schon verstärkten Wert darauf legen, die Dinge korrekt zu benennen. - CJB --2001:4C50:E1E:800:294B:F05F:6CCD:1D39 21:43, 31. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Telefonie

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Voice over Cable sollte nicht mehr mit der steinzeitlichen Analog- oder ISDN-Technik verglichen werden, sondern mit modernen VoIP-Anschlüssen. Die Steinzeittechnik Anallog/ISDN ist doch bereits nahezu ausgestorben!

Kritik an Unitymedia

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Gehört der DLF-Rauswurf auch in den Artikel Unitymedia? --92.211.147.139 20:25, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Und gehört auch die Tatsache, dass nicht alle über Kabel-UKW verbreiteten Hörfunkprogramme auch als DVB-C eingespeist werden, in den Artikel Unitymedia? --92.211.147.139 20:50, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Hier wird dir wohl keiner Antworten, da dies nur eine Weiteleitungslemma ist: Gehe doch bitte auf die Diskussionsseite des eigentlichen Artikels: Diskussion:Unitymedia --Natsu Dragoneel (Diskussion) 20:52, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Ich habe diese Diskussionsseite erstellt, weil die eigentliche Diskussionsseite gesperrt ist. --92.211.147.139 21:05, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Ja, wir haben da leider einen gewissen Troll, der immer wieder dort sein Unsinn loswerden will. Daher ist es Momentan gesperrt. Trotzdem wird dir diese Diskusssionsseite nicht nutzen. Da es nur eine Weiterleiung ist, hat es keinen in Blick. Ich habe es auch nur gesehen weil ich gerade mit dem Programm WP:Huggle unterwegs bin und Änderungen dadurch in Echtzeit sehe. Wende dich doch mal ans Portal:Fernsehen, dort kann man dir sicherlich auf deine Fragen antworten geben. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 21:09, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Und muss auch das Lemma Unitymedia-Troll gegen Erstellung geschützt werden? --92.211.147.139 21:10, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Unitymedia Firmennamen geändert auf Vodafone West GmbH

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Ich habe auf der Wikipediaseite von Unitymedia den Firmennamen von Unitymedia auf Vodafone West GmbH geändert. Als Quelle gab ich das Handelsregister an, angeblich sei es nicht dort heraus zulesen. Ich zittiere den Abschnitt indem der letzte Satz lautet: Neue Firma Vodafone West GmbH

Zitat vom Handelsregister: "Handelsregister Veränderungen vom 13.01.2020 HRB 68501: Unitymedia GmbH, Köln, Aachener Straße 746-750, 50933 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 07.01.2020 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 1 zu ändern. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. (2) (Gegenstand des Unternehmens) redaktionell, § 3 (Stammkapital) redaktionell, § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) redaktionell und § 10 (Geschäftsjahr) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Vodafone West GmbH." Zitat Ende. Pretzschi95 (Diskussion) 13:17, 20. Jan. 2020 (CET)Beantworten


Unitymedia sollte erhalten bleiben

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Ich bin dafür Unitymedia sollte erhalten bleiben und Vodafone West, neu anzulegen. magicman0361 (Diskussion) 13:37, 27. Jan. 2020 (CET)Beantworten

ja, eindeutig. Dieser Artikel mit dem letzten Logo wird behalten. Ein Vodafone West Artikel ist unnötig. Alles neue ab 2020 kommt zu Vodafone --Steffen2 (Diskussion) 13:14, 5. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Natürlich muss der Arikel Bleiben, analog zu Kabel_BW, umschreiben ja, aber ihn kommplet auf Vodafone zu trimmen ist falsch.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 09:20, 17. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Komplett umschreiben ist auch unnötig. Dennoch heißt das Unternehmen heute Vodafone West. Hier sollten wir angleichen und die Firmierung beachten. Unitymedia ist - wie Kabel Deutschland - innerhalb der Vodafone Deutschland eigenständig und hat heute nunmal einen anderen Namen. (nicht signierter Beitrag von Deluxxe505 (Diskussion | Beiträge) 22:27, 11. Mai 2020 (CEST))Beantworten

Also du wilst also den ARitkel so lassen wie er ist aber nur den namen unitymedia in Vodafone ändern und ist falsch, der gesamte aritkel ist nunmal die geschichte von UNITYMEDIA und NICHT vodafone. Du kanst aber gern einen ARitkel erstellen namens Vodafone West--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 22:30, 11. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Wieso regst Du Dich denn so auf, Conan? Es ist einfach nicht richtig das Unternehmen im Artikel als "aufgelöst" darzustellen. Das ist es nunmal nicht. Es hat einen anderen Namen bekommen. Der Artikel zu Arcor ist z.B. im Ursprung beibehalten worden und wurde nicht angepasst, weil es die Firma nicht mehr gibt. Da ist der Verweis auf die Vodafone-Seite sinnig, weil Arcor auf die Vodafone GmbH verschmolzen wurde. Kabel Deutschland existiert als Unternehmen weiter und der Artikel wurde auch nicht aus nostalgischen Gründen so beibehalten. Der Name & das Logo wurden auf die aktuelle Firmierung angepasst und im weiteren Verlauf ist die Historie zu erkennen mit altem Logo etc. Ob und wie die Vodafone-Gesellschaften miteinander fusionieren werden, wissen wir heute nicht. Was genau ist also jetzt hier die Herausforderung, weshalb Du mir nichtmal die Chance lässt den Artikel komplett zu überarbeiten und sofort alles wieder rückgängig machst? --Deluxxe505 (Diskussion) 22:50, 11. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Dein problem ist, du machst nur verweise, antst was neues zu schreiben, was du hier machst ist was halb gares.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 22:57, 11. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Wen du den ARitkel durch liest, würdest du sehen, das es hier um das ehemalige Unternemehen Unitymedia geht. Ikl. Unitymedia#Kritik Wen du jetzt nur den namen oben änderst, gibt es ungereimtheiten zum rest des Aritkels. Vodafone bietet z.b. kein Horizon an, willst du das jetzt eifnach löschen oder einfach Unitymedia in Vodafone ändern, obwoll Vodafone niemals Horizon angeboten hat?--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 23:02, 11. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Weißt Du, wir lassen das einfach so. Du verstehst nicht im Ansatz, was ich sagen will und behauptest Dinge, die nicht stimmen. Dann soll es meinetwegen so bleiben, bevor ich da jetzt Arbeit reinstecke und Du ständig wieder auf "Rückgängig" klickst. --Deluxxe505 (Diskussion) 22:04, 13. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Wiktionary

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Warum darf man dort nicht Unitymedia schreiben? --2003:D2:4F18:6B8E:45D1:F69C:2A4B:408E 17:14, 2. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Einstellung des analogen Empfangs 2017 unbelegt

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Hallo, im Abschnitt #Fernsehen/Free-TV steht: „Im Juni 2017 wurde die analoge TV-Ausstrahlung beendet“.

Das ist aber nicht belegbar durch den jetzigen toten EN 73, der als Memento so ausieht: Ende des analogen Kabelfernsehens: Umrüsten ist kein Hexenwerk. (Memento vom 18. Juni 2015 im Internet Archive) vom 15. Juni 2015 (!), wo von einem 1. Juli ohne Jahr (!) geschrieben wird, an dem der analoge Empfang zunächst reduziert (!) und mit 2018 ganz eingestellt werden wird.

Ähnlich EN 74 (nur noch als Memento) vom 14. September 2015.

Das hätte dann auch auf diesen IP-Edit Auswirkungen, wobei von 2023 auf eben 2017 geändert wurde und sogar ohne Erläuterung von zwei Daten, 1. und 27. Juni 2017, die Rede ist, natürlich ohne Beleg.

Für den 1. Juli 2017 bräuchte es also einen Beleg. Gruß, --Wi-luc-ky (Diskussion) 12:10, 8. Dez. 2023 (CET)Beantworten