Diskussion:Urlaubssemester
Diskussion über Löschung
BearbeitenUrlaubssemester (LA zurückgezogen)
BearbeitenKeinerlei Informationsgehalt, seit Ewigkeiten nicht mehr gepflegt worden. 217.228.215.195 15:02, 5. Aug. 2007 (CEST)
Die Regeln können nach Uni sehr verschieden sein. So hat das keinen Informationsgehalt. --134.100.172.24 16:23, 5. Aug. 2007 (CEST)
- Kein Informationsgehalt? Sagt mal, könnt Ihr lesen? behalten natürlich und ausbauen. --seismos 16:27, 5. Aug. 2007 (CEST)
Ordentlicher Stub. Und wenn ein Artikel das Wichtigste zum Thema in Kürze erklärt, muss man da auch nicht hundertmal rumeditieren. Dass der letzte wesentliche Edit schon etwas her ist, ist jedenfalls einer der originellsten Löschgründe, der mir bislang untergekommen ist. Behalten. --Proofreader 19:11, 5. Aug. 2007 (CEST)
- Na ja, kein Informationsgehalt? Gibt zwar nicht viel dazu zu sagen, aber das wichtigste ist drin. Und das mit dem letzten Edit ist bei so einem kleinen Artikel durchaus eine kuriose Begründung. Natürlich behalten --Lightningbug 81 20:19, 5. Aug. 2007 (CEST)
Warum bitte soll dieser, sogar gesetzlich verankerte Begriff irrelevant sein? Klares behalten. --Dr Möpuse 20:32, 5. Aug. 2007 (CEST)
- behalten und ausbauen. Jón + 20:35, 5. Aug. 2007 (CEST)
Also bitte. Behalten. --BishkekRocks 20:36, 5. Aug. 2007 (CEST)
- Tschuldigung, aber das Ding ist grottenfalsch. 1.) wie schon erwähnt gibts unterschiedliche Regeln von Uni zu Uni. 2.) Hat ein Student eben NICHT dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, auch in einem Urlaubssemester nicht (jedenfalls nicht mehr als 71 Stunden pro Monat in Mannheim). Wenigstens eine Quelle für diese Behauptung wäre nett gewesen. Das mit den Erstprüfungen kenne ich auch nicht, wenigstens in Mannheim ist dies nicht der Fall. In einigen Studiengängen darf sogar an garkeiner Prüfung teilgenommen werden, an anderen schon. "Ausbauen" gerne wenn jemand Ahnung hat, aber in diesem Zustand dann doch lieber löschen. 217.228.238.39 20:46, 5. Aug. 2007 (CEST)
- Selbst, wenn diese Kritikpunkte stimmen, wäre der erste Absatz doch korrekt, oder hab ich was verpasst? Wenn die Kritik zutreffend ist und sich niemand zum Ausbau findet, am besten den zweiten Absatz löschen ( und im ersten einfügen in welchem Paragraphen des Hochschulrahmengesetzes des Urlaubssemester geregelt ist) und den Rest behalten --Lightningbug 81 22:16, 5. Aug. 2007 (CEST)
- Einzelnachweise sind jetzt drin, wenn auch leider keine besonders guten, sondern nur solche, die ich auf die Schnelle gefunden habe. Mögen die Juristen bessere Einzelnachweise suchen und eintragen. Bis dahin behalten. --jpp ?! 14:39, 6. Aug. 2007 (CEST)
Ich hab den Löschantrag eingebracht, kann ich den auch wieder zurückziehen? Ist wirklich ein echter Stub. Allerdings bin ich mit dem Inhalt alles andere als einverstanden, aber da muss ich mich wohl an die Wikipedia-Maxime halten "sei mutig"... 217.228.199.254 23:10, 7. Aug. 2007 (CEST)
- Klar, als LA-Steller, kannst Du jederzeit den Antrag zurückziehen: Einfach den Baustein aus dem Artikel entfernen und hier als zurückgezogen markieren. --seismos 00:56, 8. Aug. 2007 (CEST)
- PS: Inhaltliche Probleme lassen sich auch auf der Diskussionsseite eines Artikels diskutieren. Überprüfbare Quellen erleichtern im übrigen so manches... --seismos 00:59, 8. Aug. 2007 (CEST)
- Erledigt, LA zurückgezogen. 217.228.245.10 13:02, 8. Aug. 2007 (CEST)
Kategorisierung als Kategorie:Urlaub und Erholung
BearbeitenSeid gegrüßt Aktive,
in Anbetracht der tatsächlichen Ansprüche für ein Urlaubssemester erscheint die Kategorie:Urlaub und Erholung deplatziert.
Es geht dabei weniger um Urlaub an sich, sondern um das Beurlauben vom regulären Studium. Um ein Urlaubssemester zu erhalten bedarf es Gründen, die mit Erholung in keiner Weise etwas zu tun haben.
Der Artikel Freistellung (Arbeitsrecht) ist auch nicht der Kategorie:Urlaub und Erholung zugeordnet.
Vielleicht kann ja Benutzer:Conny (dessen Änderung es war) dazu etwas erklären.
Ich schlage die Entfernung der Kategorie:Urlaub und Erholung vor.
--PaulRg (Diskussion) 22:19, 10. Mai 2013 (CEST)
- Hast du eine für den deutschsprachigen Raum zutreffende Defintion des Ziels von einem Urlaubssemester, die in einer Literatur/einem Gesetz genannt ist? An dieser könnten wir uns orientieren und gegebenenfalls die Kategorie anpassen. Grüße, Conny 18:34, 11. Mai 2013 (CEST).
- Kann im Hochschulrahmengesetz nichts dazu finden. Conny 18:41, 11. Mai 2013 (CEST).