Diskussion:Völkermord
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Kategorie:Verurteilte Person (Völkermord)
BearbeitenRadovan Karadzic Der serbische Nationalist Radovan Karadzic ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter des Uno-Tribunals in dem Berufungsverfahren in Den Haag sprachen ihn wegen Völkermords, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Links: http://www.spiegel.de/politik/ausland/radovan-karadzic-ex-serbenfuehrer-zu-lebenslanger-haft-verurteilt-a-1258804.html Urteil: http://www.irmct.org/sites/default/files/casedocuments/mict-13-55/appeals-chamber-judgements/en/190320-judgement-karadzic-13-55.pdf Seite 8847 http://www.irmct.org/en/news/appeal-judgement-case-prosecutor-v-radovan-karad%C5%BEi%C4%87-be-rendered-20-march-2019
Völkermord an Bengalen
Bearbeitenda steht "vowiegend an Hindus". Nach meinen Informationen und der engl.spr. Wikipedia waren die meisten Opfer Muslime. Es ging erst gegen Studenten, gegen Intellektuelle. Auch die Massenvergewaltigung gingen vor allem gegen Musliminnen. (Der Anteil der Toten unter Hindus wird wohl höher sein, aber in absoluten Zahlen sind Muslime die Hauptleidtragenden) --2A02:8109:B6A2:5500:0:0:0:1D90 19:33, 17. Apr. 2024 (CEST)
Anklagen gegen Israel
Bearbeiten(bzw. Kapitel Völkermord#Laufende Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof; ergänzt --Hlambert63 (Diskussion) 15:01, 30. Jun. 2024 (CEST))
Jetzt will sich Spanien der Klage Südafrikas anschließen. Gehört das nicht auch schon zu den laufenden Klagen? --Hlambert63 (Diskussion) 20:13, 29. Jun. 2024 (CEST)
- Bitte nicht den Internationalen Gerichtshof mit dem Internationalen Strafgerichtshof verwechseln. Das sind zwei unterschiedliche Gerichte, deren Verfahren sich deutlich voneinander unterscheiden. Zu Recht finden sich die Verfahren vor Letzterem in Artikel und die vor Ersterem nicht. (Unterstreichung durch mich). --FrancisMortain (Diskussion) 00:00, 30. Jun. 2024 (CEST)
- Ja, beide Gerichte unterscheiden sich. Aber der IGH beschäftigt(e) sich genauso mit Völkermord, nicht nur wegen Israel, sondern auch der Ukraine. Dann müsste der IGH in diesem Lemma auch erwähnt werden, und wenn die juristischen Umstände anders sind, müsste man die laufenden (und evtl. zu erwartenden) Verfahren in ein Kapitel (IMHO hinter dem Geschichtskapitel?) auslagern, welche nach IGH und IStGH unterscheidet. Es geht ja hier nicht nur um den IStGH, oder? --Hlambert63 (Diskussion) 15:01, 30. Jun. 2024 (CEST)
- Aktuell wird hier nur Strafjustiz behandelt und dazu gehört nur der IStGH, nicht aber der IGH, der beschäftigt sich mit Streitfällen zwischen Staaten.
- VG --FrancisMortain (Diskussion) 21:55, 1. Jul. 2024 (CEST)
- Ja, beide Gerichte unterscheiden sich. Aber der IGH beschäftigt(e) sich genauso mit Völkermord, nicht nur wegen Israel, sondern auch der Ukraine. Dann müsste der IGH in diesem Lemma auch erwähnt werden, und wenn die juristischen Umstände anders sind, müsste man die laufenden (und evtl. zu erwartenden) Verfahren in ein Kapitel (IMHO hinter dem Geschichtskapitel?) auslagern, welche nach IGH und IStGH unterscheidet. Es geht ja hier nicht nur um den IStGH, oder? --Hlambert63 (Diskussion) 15:01, 30. Jun. 2024 (CEST)