Diskussion:Verfassung des Königreichs Spanien

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Marnal in Abschnitt Sprachen

Für die deutsche Übersetzung der Verfassung wurde ein Link auf www.verfassungen.de gesetzt. Leider gibt der Autor dort nicht die Quelle der Übersetzung an und die Übersetzung ist auch teilweise nicht richtig. Z.B. ist der erste Fehler gleich in Art. 3 (1)

Das Original lautet (http://www.constitucion.es/constitucion/castellano/titulo_p reliminar.html) Artículo 3.1. El castellano es la lengua española oficial del Estado.

Die Übersetzung hingegen: Art. 3. (1) Kastilisch ist die offizielle Staatssprache.

Tatsächlich: "El castellano es la lengua española oficial del Estado". Auf Deutsch: "Das Kastilische ist die offizielle spanische Staatsprache". Das die spanische Verfassung ein Aprilscherz - da vollkommen widersprüchlich und schwammig - ist wusste ich. Da wird mit "Nation", "Nationalität" einfach nur rumgetrickst, ohne irgend etwas Eindeutiges damit zu benennen. Die spanische Verfassung ist übles Stückwerk, ein halbherziger Verfassungskonsensus der heute faule Früchte trägt. (nicht signierter Beitrag von 83.38.94.114 (Diskussion) 19:30, 28. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Der Fehler ist in so fern von Bedeutung als dass die Kommission, die die Verfassung redigiert hat, dem Problem entgegnen wollte, als offizielle Sprache Spanisch oder Kastilisch zu nennen. In der Übersetzung ist es Kastilisch, während im Original unter Preisgabe von Logik und Grammtik die Frage einfach umgangen wird. (Quelle: Llorente, Francisco Rubio: Der verfassungsgebende Prozess, in: Bernecker, Walter: Spanien nach Franco, S.140f.)

Ich entferne deshalb den Link und informiere den Webmaster von Verfassungen.de darüber. Falls jemand eine bessere Übersetzung findet, möge er diese hier verlinken.

Habe mal den Link auf die "offizielle" deutsche Übersetzung auf der Seite des Abgeordnetenhauses eingefügt. Dort steht: "Das Kastilische ist die offizielle spanische Amtssprache." Ist mit offiziell und Amtssprache natürlich auch "doppelt gemoppelt". Wörtliche Übersetzung wäre: "Kastilisch ist die offizielle spanische Sprache des Staates". Hört sich alledings auch bescheuert an.--Marnal (Diskussion) 18:36, 30. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Lemma

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Der Titel der Verfassung ist nicht "Verfassung des Königreichs Spanien", sondern "Spanische Verfassung" (Constitución Española). Quelle:http://www.gva.es/cidaj/cas/c-normas/constitucion.pdf -- Marnal 09:20, 16. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Version auf baskisch

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Im Artikel steht:

Die Spanische Verfassung existiert offiziell neben der Version in der spanischen Sprache auch auf katalanisch, galicisch und valencianisch - den regionalen Amtssprachen.

Gibt es denn keine offizielle Version in baskischer Sprache? -- Kallewirsch (Ugh, Ugh!) (Iiek?) 13:01, 29. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

stimmt, erledigt. Balearisch fehlte auch.--Marnal (Diskussion) 18:14, 30. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Todesstrafe

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im Artikel erwähnen, dass es damit in Spanien keine Todesstrafe mehr gibt ? (Hinweis auf Todesstrafe#Spanien --Neun-x (Diskussion) 08:17, 30. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Kann man machen. -- Perrak (Disk) 09:52, 30. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Sprachen

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»Die Spanische Verfassung wurde am 29. Dezember 1978 im Gesetzblatt (Boletín Oficial del Estado) in der "offiziellen" Version (auf Spanisch) und außerdem auch auf auch auf Katalanisch, Galicisch, Valencianisch, Baskisch und Balearisch veröffentlicht und trat damit in Kraft.« - die Verfassung wurde nie offiziell auf Balearisch veröffentlicht. Amtssprache der Balearen ist neben Kastilisch/Spanisch das Katalanische. Balearisch ist ein reiner Sammelbegriff für die balearischen Dialekte, aber keine kodifizierte Sprache und schon gar nicht Amtssprache.--LeRomance (Diskussion) 10:52, 15. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Danke wird geändert und deine erlaubnis voraussetzend lehne ich mich an deine oben geschriebene ausformulierung an. Grüsse--Zusasa (Diskussion) 08:26, 28. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Die Veröffentlichung erfolgte im BOE vom 29. Dezember 1978 ([1]) in sechs Fassungen (spanisch, núm. 311.1, S. 29313; balearisch, núm. 311.2, S. 29345; katalanisch, núm. 311.3, S. 29361; galicisch, núm. 311.4, 29377; valencianisch, núm. 311.5, S. 29393; baskisch, núm. 311.6, S. 29409). Die Aussage, dass die Verfassung auch in einer balearischen und valencianischen Fassung veröffentlicht wurde, stimmt also. Nach der Schlussbestimmung (disposición final) wird die Verfassung auch "in den anderen Sprachen Spaniens" veröffentlicht. Andere "Amtssprachen" als Spanisch gab es bei Inkrafttreten der Verfassung noch nicht (weil es die Autonomen Gemeinschaften noch nicht gab). Im Autonomiestatut der Balearen wurde später Katalanisch als weitere Amtssprache definiert. Im Autonomiestatut der Region Valencia ist von "Valencianisch" als weiterer Amtssprache die Rede. Die späteren Verfassungsänderungen wurden daher nur noch in fünf Sprachfassungen veröffentlicht. Auch beim Valencianisch handelt es sich nach herrschender Meinung (u.a. auch der valencianischen Sprachakademie) nicht um eine eigene Sprache (vgl. Artikel Valencianische Sprache). Die katalanische Sprache wird lediglich in der Region Valencia juristisch anders, nämlich als "Valencianisch" bezeichnet. --Marnal (Diskussion) 20:21, 29. Okt. 2017 (CET)Beantworten