Diskussion:Verfassungsdurchbrechung

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Ciciban in Abschnitt Bitte um Erläuterung

Unbegründet?

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"Zwar änderte der Reichstag ausdrücklich den Verfassungstext..." Ich halte das für eine wichtige Information, da als eine Reaktion auf die Verfassungsdurchbrechung der Weimarer Zeit das Grundgesetz die Verfassungsänderung durch Änderung des Textes verlangt. Das ist der Unterschied zu den Ermächtigungsgesetzen. Problematisch war, dass für eine einzelne Person (Ebert) bzw. einen einzelnen Fall eine Ausnahmeregelung in der Verfassung gemacht wurde (anstatt die Wahl abzuhalten). Z. (Diskussion) 16:51, 13. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Wer zieht hier eine Analogie bezüglich des GG und hinsichtlich des Falls Ebert und woran machst du diese Abwägung, wie sie in deiner Formulierung zum Ausdruck kam (zwar-aber), fest?Benatrevqre …?! 10:00, 14. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Das war mitnichten eine Verfassungsdurchbrechung, sondern eine reguläre Änderung des Verfassungstextes (an Artikel 180, Satz 2) und hat hier nichts zu suchen. Dagegen eine wirkliche Verfassungsdurchbrechung war die Überführung der Reichseisenbanen in die unternehmerisch geführte "Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft". (an Artikel 89 ff.) siehe auch im Verfassungstext mit wichtigen Hinweisen --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 20:09, 26. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Verständnisfrage

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Im Abschnitt "Situation in Deutschland" heißt es: "Um ähnliche verfassungsdurchbrechende Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland unmissverständlich zu untersagen, enthält das Grundgesetz von 1949 folgende Bestimmung:

   „Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt.“ "

Mir ist nicht klar, wie diese Regelung vor einem zweiten 1933 schützen soll. Man könnte Regelungen wie die des damaligen Ermächtigungsgesetzes doch inhaltlich genauso treffen, indem man direkt den Wortlaut des Grundgesetzes entsprechend "ändert oder ergänzt". Was macht das im Ergebnis für einen Unterschied? (nicht signierter Beitrag von 91.47.12.157 (Diskussion) 21:45, 4. Jan. 2018‎)

Bitte um Erläuterung

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Servus,
In der Einleitung steht:

Damit wird die verfassungsgerichtliche Kontrolle des Gesetzes verhindert.

Ich habe eine Vermutung, was damit gemeint ist; vielleicht liege ich auch falsch; jedenfalls halte ich ihn für schwer verständlich. Ich würde Euch bitten, dazu noch etwas mehr zu schreiben – oder den Satz notfalls auch einfach wegzulassen.
Danke voraus.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 19:35, 8. Jul. 2023 (CEST)Beantworten