Diskussion:Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von QNo in Abschnitt Örtliche Geltung

Infobox

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Da scheinbar kein Wille, das per Diskussionsseite zu klären, sondern lieber per Zusammenfassungszeile:

  • Begründung 1 der IP zur Löschung der Infobox: "Infobox gelöscht. Gründe: Quelle, dass es eine Verordnung des Bundes ist;"
  • Begründung 2: "Ist hier fehl am Platz"
  • Begründung 3: "schau vor dem nächsten Revert bitte mal nach wie die Vorlage heisst und was du da reinpackst!!!"

Dringend und vor allem sachlich klären, themenfremde und angreifende Beiträge sind sofort zu entfernen gemäß WP:DISK. Инкарус дискуссия 05:26, 3. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Zu Begründung 1: mMn ist mit "Gesetz" im Sinne der Infobox jede legislative Maßnahme gemeint. Diese Begründung rechtfertigt die Löschung der Infobox nicht. Begründung 2 ist eine einfache Behauptung, die bitte um eine Begründung zu erweitern ist, bevor nochmal gelöscht wird. Dito der erste Halbsatz von Begründung 3. Zum zweiten Halbsatz: Wenn etwas falsch ist, bitte korrigieren. Dazu stellt sich heraus, dass es sich hier anscheinend um einen Nebenschauplatz eines Privatkrieges handelt. Die Löschungen der Infobox erfolgen durch IP. Gegen mindestens eine der IPs wird anscheinend wegen Vandalismus verhandelt. Ich vermute also, dass die beständige Löschung der Infobox ebenfalls Vandalismus ist, und revertiere entsprechend. Ich stehe einer erneuten Löschung der Infobox offen gegenüber, erwarte dann aber eine Begründung hier auf der Diskussionsseite. --QNo (Diskussion) 22:30, 12. Mär. 2013 (CET)Beantworten
@QNo: Vorweg erstmal danke für diesen Artikel zu einer internationalen Regelung zum Arbeitsrecht! Leider ist der Artikel mit jener Einfügung der Vorlage:Infobox Gesetz zu einem weiteren "Zankapfel" geworden. (Nebenbei: Solltest Du das Bedürfnis nach "Metakram-Diskussionen" verspüren, ist der nach mir benannte Abschnitt zur SG-Anfrage der richtige Ort ;-)
@all zur Sache: In der Vorlagenbeschreibung steht eindeutig "gilt nur für Deutschland, zu anderen Gesetzen ..." (a.a.O., Herv. von mir). Damit ist Verwendung der Vorlage hier eindeutig inhaltlich falsch! Offensichtlich wird das bei den Parametern "Art=Rechtsverordnung des Bundes" und "Geltungsbereich=Bundesrepublik Deutschland (Rhein)" (vgl.[1]). Die Infobox wird von mir wg. "Irreführung von Lesern und Leserinnen" erneut entfernt. --grixlkraxl (Diskussion) 11:31, 22. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Das klingt logisch. Und siehe da, schon hört der Zirkus auf. Man muss nur vernünftig mit den Leuten reden. --QNo (Diskussion) 23:13, 17. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Örtliche Geltung

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Im Abschnitt zum Geltungsbereich steht "... kann vermutet werden, dass ...". Wer vermutet das? Ein (unbekannter) Fachmann für Kategorie:Internationales Verkehrsrecht? Bitte verbessern, irgendwo wird es doch eine Definition des Rheins als internationale Wasserstraße geben. --grixlkraxl (Diskussion) 12:01, 22. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Keine Ahnung, wer das vermutet. Ich schrob lediglich, dass die Vermutung möglich ist, und habe einen Hinweis dafür gegeben. Auch deine Vermutung der Existenz einer solchen Definition ist noch unbewiesen und widersetzt sich einer Verifizierung via Google. --QNo (Diskussion) 23:13, 17. Jul. 2013 (CEST)Beantworten