Zwei Fragen:

  1. Ist eine Kategorie:Vertragsrecht sinnvoll? Neben Kategorie:Schuldrecht ? Oder darunter? Oder besser gar nicht ?
  2. Der Begriff Vertragsfrieden ist mir als zivilrechtlicher Begriff unbekannt. Der Grundsatz pacta sunt servanda paßt eher zum Rechtsbegritt Vertragstreue. Gibt es Belegstellen für den Begriff Vertragsfrieden im Zivilrecht oder ist das eine Erfindung des Autors ? --Mw 16:34, 11. Jul 2004 (CEST)

Eine Antwort:

Eine Erfindung oder Neuschöpfung ist das Wort nicht. Die Definition (Leistungen in Frage stellen = Vertragsfrieden stören) hab ich aus einem Artikel von Prof. Dr. Wolfgang Goetzke über Probleme mit Krankenkassen.
Im Zivilrecht sind Vertragstreue, Treu und Glauben usw. gängiger, im völkerrechtlichen Zusammenhang kommt der Ausdruck schon mal öfters vor, deswegen wollte ich beide Bedeutungen definieren. -- Simplicius 16:58, 11. Jul 2004 (CEST)
So was habe ich befürchtet. Der zitierte Professor scheint Betriebswirt zu sein (s. www.dr-goetzke.de). Als juristischen Begriff gibt es das Wort Vertragsfrieden im dt. Zivilrecht nicht. Es ist ein Begriff aus der (betriebswirtschaftlich-unternehmensberaterischen) Laiensphäre. --Mw 17:13, 11. Jul 2004 (CEST)

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