Beim MDK handelt es ich in Deutschland um den Nachfolger des früheren (1934 etwa reichsweit einheitlich organisierten) Vertrauensärztlichen Dienstes (VÄD), der als Strukturteil in der Regel bei den regionalen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern (LVA) angesiedelt war. Etwa 1988 wurden diese Strukturteile ausgegliedert und verselbständigt. In den neuen Ländern der BRD wurden sie sofort als e.V. organisiert, während man in den Altbundesländern die Rechtsform einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KdöR) wählte, so dass diese Dienste somit noch erkennbar Teil des öffentlichen Dienstes blieben. Eine Ausnahme bildete Berlin, da hier nicht Beamte tätig waren, sondern DO-Angestellte (sogenannte Dienstordnungsangestellte, eine rechtliche Sonderform zwischen Arbeitnehmer und Beamter, mal laienhaft ausgedrückt). Daher hatte man die Möglichkeit, hier sofort zur Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.) überzuwechseln. Neue Beamtenverhältnisse wurden nicht mehr begründet. Der beamtete Arzt ist hier ein Auslaufmodell und z.B. beim MDK Hamburg nannten sich nur noch ganz vereinzelt ältere ärztliche Gutachter oder Sachverständige "Vertrauensarzt" (als Berufsbezeichnung oder Zusatz zur ärztlichen Berufsbezeichnung mit ggf. Fachrichtung/Gebiet etc. oder auch akademischen Graden auf den Namensschildern oder bei der Unterzeichnung von Schriftstücken). Offiziell ist die Bezeichnung Vertrauensarzt hier ganz verschwunden. Man versteht sich als Beratungs- und Begutachtungsdienst und Dienstleister der Krankenversicherungsträger, die gesetzlich oftmals auf den MDK angewiesen waren und sind, aber teilweise auch zusätzlich eigene Wege gingen und eigene Beratungsärzte einstellten. (Stand 90-er Jahre.) Außerdem wurden auch Pflegefachkräfte für gutachterliche Zwecke der Pflegeversicherung eingestellt und im ärztlichen wie nichtärztlichen Bereich externe Gutachter beauftragt. In der Tendenz kann man die Herauslösung des ex VÄD (jetzt MDK) sicherlich als in Richtung Privatisierung gehende politische Entscheidung ansehen. Sie war verbunden mit zum Teil recht unorthodoxen Methoden im personellen Bereich. Man versuchte massiv, einen neuen Tarif auch gegen den Willen der Beschäftigten durchzusetzten. Zumindest in Hamburg bestanden im Endeffekt in den 90-er Jahren vier bis fünf verschiedene Bezahlungsysteme nebeneinander: außertrarifliche Angestellte, Beamte aus der Zeit vor 1988, Tarifkräfte nach BAT, Tarifkräfte nach MDK-T (ein schlanker Tarif, der den BAT ablösen sollte) und Arbeitnehmer im Lohnempfängerbereich. Zusätzlich wurde mit Zeitarbeitskräften gearbeitet.
Die frühere BfA (heute DRV Bund) hat mit externen Gutachtern zusammengearbeitet, die offiziell als "Vertrauensärzte" bezeichnet wurden. Die Landesversicherungsanstalt Hamburg (später LVA Nord, jetzt DRV Nord) hatte ihren eigenen sozialärztlichen (rentenärztlichen) Dienst.
Im Ruhrgebiet gab es z.B. auch Knappschaftsärzte sowie einen sozialärztlichen Dienst der Bundesknappschaft.
Alle oder nahezu alle gesetzlichen Rentenversicherungsträger haben überdies auch mit externen Gutachtern (vor allem fachärztlichen Spezialisten) zusammengearbeitet.
Von der Seekasse und der Bundesbahnversicherungsanstalt weiß ich dies nicht, nehme es aber an.--Frankenschüler 18:39, 25. Jan. 2009 (CET)