Diskussion:Volksabstimmung 1919 in Vorarlberg
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von MeAmME in Abschnitt Belegpflicht
Anschlussverbot
BearbeitenVerständnisfrage: Was genau hat das Anschlussverbot an das Deutsche Reich damit zu tun? Die Schweiz ist ein anderes Land, so weit ich weiss, gab es kein Anschlussverbot für Österreich an die Schweiz. (nicht signierter Beitrag von 62.202.180.153 (Diskussion) 12:58, 1. Mai 2019)
- Wenn ich diese Formulierung lese: "Das Vorhaben wurde hinfällig, als im Vertrag von Saint-Germain festgelegt wurde, dass aus Österreich-Ungarn ein selbständiger Staat Österreich entstehen soll und ein Anschlussverbot an das Deutsche Reich festgelegt wurde." Dann fällt mir auf, dass man dies noch präzisieren kann. Anstatt Österreich-Ungarn kann man von Deutschösterreich sprechen und im Vertrag von Saint-German wurde festgelegt, dass keine Gebiete (also auch Vorarlberg) "abgetreten" werden dürfen. Ich kann dies so auffassen, dass dies explizit und offiziell für das Deutsche Reich galt und das manifestierte die Politik der Siegesmächte in Form einer indirekten und inoffiziellen Art, dass kleinere Gebiete von Deutschösterreich wie Vorarlberg auch nicht an die Schweiz oder an Italien abgetreten werden dürfen/sollen. Beantwortet das deine Frage?--Apamai (Diskussion) 00:25, 2. Mai 2019 (CEST)
- Naja, aber die Sudetendeutschen Gebiete durften nur allzu willig "abgetreten" werden... so einfach geht die Kausalkette nicht. --KnightMove (Diskussion) 23:42, 10. Mai 2019 (CEST)
- Warum nicht? Wurden etwa die Sudetengebiete an das Deutsche Reich oder an die Schweiz "abgetreten?" Da versuchst Du zwei verschiedene geopolitische Aspekte miteinander zu vergleichen. Dann präzisiere ich meine Aussage und sprechen wir explizit von einem "Fall Vorarlberg". Die Siegesmächte hatten kein besonderes grosses Interesse daran, dass Vorarlberg (+Tirol) von Deutschösterreich "abgetrennt wird" und das haben sie auch im Vertrag von St. Germain deutlich zum Ausdruck gegeben. Im Fall Sudetengebiete beurteilten offenbar die Siegesmächte anders.--Apamai (Diskussion) 07:45, 11. Mai 2019 (CEST)
- Die Siegermächte hatten vor allem das begreifliche Interesse daran, Deutschland schwach zu halten. Ein Anschluss Österreichs an Deutschland wäre in dieser Hinsicht ein Gräuel gewesen. Wäre Vorarlberg mit der Schweiz vereint worden, wäre es zuverlässiger vor einer deutschen Einverleibung geschützt gewesen - warum also nicht?
- Eine mögliche Kausalkette ist die Vorbildwirkung: Wenn die Vorarlberger sich woanders anschließen dürfen, dann wollen "wir anderen" auch! Also ersticken die Siegermächte das lieber im Keim. Ein anderer möglicher Gedanke wäre gewesen, dass eine Abspaltung Österreich weniger lebensfähig und damit anfälliger für einen Anschluss gemacht hätte. In jedem Fall - es gehört erklärt. So wie es dasteht, ist kein logischer Grund angegeben. --KnightMove (Diskussion) 11:25, 11. Mai 2019 (CEST)
- Warum nicht? Wurden etwa die Sudetengebiete an das Deutsche Reich oder an die Schweiz "abgetreten?" Da versuchst Du zwei verschiedene geopolitische Aspekte miteinander zu vergleichen. Dann präzisiere ich meine Aussage und sprechen wir explizit von einem "Fall Vorarlberg". Die Siegesmächte hatten kein besonderes grosses Interesse daran, dass Vorarlberg (+Tirol) von Deutschösterreich "abgetrennt wird" und das haben sie auch im Vertrag von St. Germain deutlich zum Ausdruck gegeben. Im Fall Sudetengebiete beurteilten offenbar die Siegesmächte anders.--Apamai (Diskussion) 07:45, 11. Mai 2019 (CEST)
- Naja, aber die Sudetendeutschen Gebiete durften nur allzu willig "abgetreten" werden... so einfach geht die Kausalkette nicht. --KnightMove (Diskussion) 23:42, 10. Mai 2019 (CEST)
- Ich gebe der IP Recht: Ich sehe keinen direkten Zusammenhang zwischen Vorarlberger Anschlussbemühungen an die Schweiz und dem Anschlussverbot an das Deutsche Reich.
- Apamais Argumente beruhen einzig auf dem Text hier im Artikel, wobei dieser Satz so wohl ohne Quellenkenntnisse umgeschrieben worden war: [1]. Gerade im ursprünglichen Satz verstehe ich die Erwähnung des Anschlussverbots weniger als Begründung für die Hinfälligkeit der Sezessionsbestrebungen, sondern mehr als Erläuterung der Ereignisse in Saint-Germain. Ich empfehle in diesem Zusammenhang die Lektüre der Artikel 80 des Versailler Vertrags und die Artikel 27 und 88 des s:Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye.
- Was genau unter dem Unabhängigkeitsgebot zu verstehen ist, kann ich hier nicht im Detail beurteilen. Aber die Texte lassen darauf schliessen, dass es um eine Unveränderlichkeit der festgelegten Grenzen ging. Nicht vergessen werden darf jedenfalls, dass damals die Zukunft von ganz Deutschösterreich unklar war und es auch in Wien und einzelnen weiteren Bundesländern Pläne gab, sich anderen Staaten (Deutschland) anzuschliessen, vgl. Österreichisch-deutsche Konsultationen 1919 und Anschlussverbot. Das Scheitern der Sezession Vorarlbergs mit dem Anschlussverbot zu begründen, finde ich aber sehr gewagt.
- Jedenfalls erwähnt keine der im Artikel zitierten und vom Sofa aus einsehbaren Quellen das Anschlussverbot, sondern sprechen von der Gründung Österreichs in den im Vertrag festgelegten Grenzen. Ich zitiere die NZZ von 2008: „Im Friedensvertrag von St. Germain beendeten die Siegermächte vier Monate später aber sämtliche Anschlussbestrebungen und gründeten die Republik Österreich.“ (Jörg Krummenacher) Das HLS bringt auch noch den Bundesrat ins Spiel: „Schliesslich hielt der Bundesrat am Status quo fest, behielt sich aber vor, im Fall einer unerwarteten Auflösung Österreichs auf seinen Entscheid zurückzukommen. Die Friedensverträge von 1919 beendeten die Separationsbestrebungen, da die alliierten Sieger des 1. Weltkriegs einen selbstständigen demokrat. Staat Österreich wünschten.“ (Karl Heinz Burmeister). Ich denke also, dass der Text im Artikel unglücklich bis irreführend formuliert ist und dass das Anschlussverbot gestrichen werden sollte.
- Auch die Einleitung des Artikels ist nicht wirklich korrekt. In der Volksabstimmung damals wurde nicht „über die Frage des Beitritts“ abgestimmt, sondern lediglich über ein Mandat an den Landesrat, entsprechende Verhandlungen mit der Eidgenossenschaft aufzunehmen. So schreibt die NZZ (1919), dass erst nach erfolgreichen Verhandlungen und weiteren Abstimmungen in Vorarlberg und der Schweiz ein allfälliger Beitritt folgen würde.
- Eine weitere Lücke im Artikel ist die fehlende Erläuterung zum Hintergrund: Es ging hier nicht um den Übertritt Vorarlbergs von einem bestehenden in ein anderes bestehendes Staatsgebilde, sondern um den Anschluss Vorarlberg an eine grössere Gemeinschaft nach dem Zusammenbruch des alten übergeordneten Staatsgebildes.
- Durch den Vertrag von Saint Germain und die Skepsis bis Ablehnung in der Schweiz wurde das Thema dann hinfällig: Bregenz musste nicht mit den Eidgenossen verhandeln, sondern hatte eine neue Perspektive in Wien. --Lars (User:Albinfo) 17:19, 11. Mai 2019 (CEST)
- Die Ansichten vom Albinfo sind unzutreffend. Und das nicht nur ein bisschen. --2A02:8388:1A06:1A00:BD95:90B6:229F:2CB7 19:58, 11. Mai 2019 (CEST)
- Danke für deinen gut begründeten Beitrag. --Lars (User:Albinfo) 15:26, 12. Mai 2019 (CEST)
- Mir fehlt zum Allgemeinsverständnis 1. der Hinweis auf die deutliche Grenze Vorarlbergs zu Tirol (Arlbergpass) und der ganz andere Dialekt im Vergleich zur landschaftlichen und sprachlichen Nähe zur Schweiz und 2. die immer wieder kolportierte Pointe, dass die Schweiz Vorarlberg nicht wollte, »Skepsis bis Ablehnung in der Schweiz«, Zitat von hier oben. – Fritz Jörn (Diskussion) 09:04, 14. Dez. 2019 (CET)
Belegpflicht
BearbeitenAbstimmungsfrage und Ergebnis sind sicherlich korrekt wiedergegeben, bedürfen aber doch einer Quellenangabe. --MeAmME (Diskussion) 17:30, 16. Mär. 2023 (CET)
- Welchen Teil von "Ergebnis der Abstimmung, publiziert im Vorarlberger Tagblatt am 14. Mai 1919" hast du nicht verstanden? --178.197.239.25 20:42, 16. Mär. 2023 (CET)
- Das Bild enthält keinen Beleg für die Abstimmungsfrage, und die nur behauptete Quellenangabe Vorarlberger Tagblatt muss auch noch belegt werden. --MeAmME (Diskussion) 12:59, 17. Mär. 2023 (CET)