Diskussion:Volksinitiative (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Literatur

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Folgende Literaturangaben wurden mit folgender falschen diffamierenden Behauptung gelöscht: "Das Lemma ist allgemein, hier versucht ein Linkspammer sein Buch zu einem Thema und nicht allgemein unterzubringen - Werbespam":

  • Brigitte und Ulrich G. Kliegis: Der Volksentscheid über die Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein 1998. In: Hermann K. Heußner ; Otmar Jung (Hrsg.): Mehr Demokratie wagen. Volksbegehren und Volksentscheid: Geschichte – Praxis – Vorschläge, Mit einem Vorwort von Hans-Jochen Vogel. Im Auftrag des Kuratoriums für mehr Demokratie. München: Olzog Verlag, 1999, 380 S., ISBN 3-7892-8017-8

Die Volksinitiative ist die erste Vorstufe eines Volksentscheides. --84.57.68.221 10:24, 10. Jun 2006 (CEST)

Löschungen

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Die Löschungen von Nodutschke vom 28. Juni ohne vorherige Diskussion erscheinen mir willkürlich! Deshalb habe ich sie zurückgesetzt.

Nach welchem Kriterium soll es gerechtfertigt sein, die Volksinitiative "Gegen die Erhebung einer Schankerlaubnissteuer und einer Getränkesteuer" oder die Volksinitiative "Rettet die Polizei-Reiterstaffel in Schleswig-Holstein" zu benennen, andere Volksinitiativen aber mit der Begründung "Spezifikat zur Rechtschreibreform entfernt, da in einem allgemeinen Lemma unpassend" zu entfernen. Und dann wurden mit dieser Begründung auch Beispiele wie "Bürgerentscheide in Gemeinden und Kreisen" (Bayern 1993) gelöscht. Was haben die mit der Rechtschreibreform zu tun?

Diese Änderung durch Nodutschke ist so insgesamt nicht schlüssig. Schöne Woche noch --Raubfisch 09:06, 3. Jul 2006 (CEST)

Hallo Raubfisch, Du hast natürlich recht - deswegen habe ich jetzt mal die gesamte Liste auskommentiert, da es hier um Volksinitiativen allgemein geht und eine ellenlange Liste von solchen sicher nicht weiterführend ist. Die Infos sind auch leicht über die Weblinks zu finden. Danke für den Hinweis und schönes WE noch.--nodutschke 09:56, 7. Jul 2006 (CEST)
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Die verlinkte Seite enthält ziemlich veraltete Informationen. Dass das am 14. Februar verabschiedete neue Berliner Volksabstimmungsgesetz noch nicht drin ist, mag ja noch verständlich sein. Aber es ist ja noch nicht mal die Verfassungsänderung von 2006 eingearbeitet. Martinwilke1980 21:34, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Die Angaben sind auch ein Jahr später noch nicht aktueller. Habe den Link gelöscht. Den nachfolgenden Link habe ich ebenfalls entfernt, weil es mir in einem Artikel der sich allgemein mit der "Volksinitiative" beschäftigt, nicht sinnvoll erscheint, auf eine konkrete (zudem erst für die Zukunft geplante) Volksinitiative zu verlinken.Lokiseinchef 15:09, 27. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Komplettüberarbeitung

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Ich habe den Artikel mal komplett überarbeitet:

  • Ich habe einen Baustein mit Verweis auf die Volksinitiative (Schweiz) eingegfügt. Da sich das Verfahren in der Schweiz deutlich unterscheidet, einen weit höheren Stellenwert hat und nebenbei der Artikel dort auch wirklich sehr schön ausgebaut ist, erschien mir eine Zusammenführung absolut unsinnig.
  • Aus der Literaturliste habe ich alles rausgeschmissen, was sich auf spezifische Volksinitiativen bezog oder sich mit der älteren Historie beschäftigt. Ein Werk ist aber natürlich etwas wenig, deswegen sind weitere Ergänzungen sicherlich wünschenswert.
  • Die Weblinks habe ich ebenfalls etwas ergänzt.

Der Begriff Volksinitiative umfasst leider viele verschiedene Verfahren, aber ich hoffe ich konnte das im Text und mit den drei Tabellen angemessen aufdröseln. Lokiseinchef 18:02, 6. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Nenn mich aufmüpfig, aber wäre es nicht sinnvoller, "Volksinitiative" als BKL auszugestalten und den jetztigen Inhalt nach "Volksinitiatve (Deutschland)" zu verschieben? Ich sehe keinen Grund, der es rechtfertigen würde, die deutsche Volksinitiative als derart wichtiger anzusehen, dass sie das Hauptlemma für sich beanspruchen dürfte. --TheRealPlextor 15:45, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Sehe ich genauso, diese Diskussion wird analog bereits hier geführt. Bin also dafür. Wenn sich bis nächste Woche kein Widerstand regt, würde ich das einfach mal machen. Lokiseinchef 09:15, 19. Nov. 2009 (CET)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 02:09, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Das Saarland hat das Instrument der Volksinitiative längst eingeführt

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Das Saarland ist in der Tabelle als "Gebietskörperschaft ohne Volksinitiative" aufgeführt. Das ist falsch.

Artikel 98a der Saar-Verfassung konstituiert die Volksinitiative. Das Volskabstimmungsgesetz vom 2. Juni 2014 regelt in den §§ 2 und 3 Antrag, Quorum (5000) und die parlamentarische Behandlung des Antrags.