Diskussion:Vorratsdatenspeicherung/Archiv
Allgemeines
Ist irgendwas zu den Kosten und relevanten Datenmengen des Verfahrens bekannt?
Wie hoch ist etwa der Unterschied zwischen Vorratsdatenspeicherung und "Quick Freeze" im Bezug auf die Verwaltungs- und Speicherkosten?
Von wievielen MB Daten pro Internetuser im Jahr spricht man bei diesem Verfahren?
- Ich glaube hierzu gab es im letzten halben Jahr einen C't Artikel, also bezüglich der Kosten. Internetprovider (egal wie groß) müßen für diese Speicherung neue Hardware anschaffen, die sie wohl vor ganz schöne Liquiditätsprobleme stellt. Aber am besten selbst mal nachschauen, hab kaum mehr was im Gedächtnis. --D-Generated 09:00, 13. Feb 2006 (CET)
- Hab gelesen dass das z.b. am DeCIX in FF 639.000 CDs pro Tag füllen würde... nett, oder? Quickfreeze wäre dagegen sogut wie gar nichts... --ImAlive 20:53, 17. Feb 2006 (CET)
Eine andere Sache würde mich noch interessieren: weiß jemand, in welcher Weise die staatlichen Behörden auf Vorratsdaten zugreifen können/dürfen? Bedarf es dazu eines richterlichen Beschlußes? --D-Generated 09:00, 13. Feb 2006 (CET)
- Das hängt konkret davon ab, was der Bundestag in das deutsche Gesetz schreibt, das er zur Umsetzung der EU-Richtlinie erlassen muss. Der Richtlinienentwurf ist bezüglich der Notwendigkeit eines Richtervorbehalts nicht eindeutig:
- Artikel 4 – Zugang zu Daten
- Die Mitgliedstaaten erlassen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die gemäß dieser Richtlinie auf Vorrat gespeicherten Daten nur in bestimmten Fällen und in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht an die zuständigen nationalen Behörden weitergegeben werden. Jeder Mitgliedstaat legt in seinem innerstaatlichen Recht unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union oder des Völkerrechts, insbesondere der EMRK in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das Verfahren und die Bedingungen fest, die für den Zugang zu auf Vorrat gespeicherten Daten in Fällen, in denen die Anforderungen der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit erfüllt sind, einzuhalten sind.
- Daraus könnte man schließen, dass ein richterlicher Beschluss notwendig ist.
- Artikel 8 – Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung
- Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Artikel 5 genannten Daten gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie so gespeichert werden, dass sie und alle sonstigen damit zusammenhängenden erforderlichen Informationen unverzüglich an die zuständigen Behörden auf deren Anfrage hin weitergeleitet werden können.
- Das hingegen liest sich so, als solle kein Gericht dazwischengeschaltet werden.
- Such's Dir aus … --Forevermore 21:57, 16. Feb 2006 (CET)
- Zugriff für "mittels Telekommunikation begagene Straftaten" hieße dann (im deutschen Fall, siehe z.B. heise.de) auch solche Dinge wie Filesharing. Und dafür wird die Musikindustrie dank Lobbyarbeit einen direkten Auskunftsanspruch erhalten, wie's aussieht. --ImAlive 20:53, 17. Feb 2006 (CET)
- eine staatlich angeordnete (also im Namen des Volkes - sprich wir alle) Vorratsdatenspeicherung bedarf keiner speziellen Kontrolle durch einen richterlichen Beschluß. Die Frage des richterlichen Beschlußes liegt darin begründet, ob überhaupt ein Verdächtiger überwacht werden darf oder nicht. Da mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 82 Millionen Bundesbürger pauschal als verdächtig im Gesetz verankert wurden, ist eine besondere richterliche Beschlußmaßnahme nicht mehr notwendig. Genaugenommen erledigt dieses Gesetz per se die richterliche Anordnung zur Überwachung, da der Überwachte in jedem Fall als verdächtig gelten darf. Im Grunde genommen ist das eines der Hauptkriterien der Gegner dieses Gesetzes. Der Vorteil für den Staat (also wir alle) liegt darin, daß man jederzeit Verdächtige herzaubern kann, wenn man sie braucht. Weitere Kritikpunkte liegen darin begründet, das durch den mit der Vorratsadatenspeicherung verknüpften sogenannten "Bundestrojaner" jederzeit der befallene Rechner so präpariert werden kann, das entsprechende Beweise aufzufinden sind im falle sie benötigt werden. Ich möchte persönlich hierzu nur ein Zitat von GUS-Präsident Putin anbringen, das er verlauten ließ, als sich im Irak einfach keine Massenvernichtungswaffen finden ließen. Originalzitat Putin: "ich hätte welche gefunden" - Zitatende -- Hartmann Schedel Prost 03:21, 10. Nov. 2007 (CET)
- Zugriff für "mittels Telekommunikation begagene Straftaten" hieße dann (im deutschen Fall, siehe z.B. heise.de) auch solche Dinge wie Filesharing. Und dafür wird die Musikindustrie dank Lobbyarbeit einen direkten Auskunftsanspruch erhalten, wie's aussieht. --ImAlive 20:53, 17. Feb 2006 (CET)
Erfasste Daten
Eine Sache zu den Vorratsdaten, ich kann mir trotz mehreren Nachfragen bei verschiedenen Stellen nicht sicher sein, ob im Internetbereich die gesamte IP-Kommunikation (dh welche Seiten ich lese), ggf. sogar Paketebene, protokolliert wird, oder "nur" >meine< Einwahl-IP aufbewahrt wird. Eventuell gibt's da was handfestes? Hab den Teil der Richtlinie gelesen, aber das gibt nicht viel her und ist Auslegungssache. Eine Zwangs-Vollprotokollierung meiner Surfgewohnheiten wäre die größte denkbare Frechheit! Wer weiß mehr, evtl mit (vernünftigen) Quellen? --ImAlive 20:53, 17. Feb 2006 (CET)
- Ja, es ist Auslegungssache. Jeder Staat legt sich das so aus, wie es gern hätte. Und das ist ein weiterer Grund, der die Richtlinie, mit der ja angeblich eine Harmonisierung erreicht werden soll, ad absurdum führt. --Forevermore 13:20, 18. Feb 2006 (CET)
- In Artikel 13 der Richtlinie steht: "Diese Richtlinie bezieht sich nur auf Daten, die als Folge einer Kommunikation oder eines
Kommunikationsdienstes erzeugt oder verarbeitet werden; sie bezieht sich nicht auf Daten, die Inhalt der übermittelten Information sind", Quelle: [[1]]. Speicherung auf Paketebene wäre auch reichlich abartig, die dabei anfallenden Datenmengen dürften den globalen Festplattenmarkt leerfegen...Hadanite Marasek 20:33, 23. Nov. 2006 (CET)
Das wirklich perfide an der Sache ist, daß wirklich keine Inhalte gespeichert werden. Wenn ich aber alle aufgerufenen IPs habe (so steht es übrigens auch hier im Artikel), dann kann ich natürlich leicht die Inhalte nachvollziehen, indem ich selbst als überwachende Behörde die IPs ansurfe. Die Aussage von Zypries ist dementsprechend widersprüchlich: in einem Pressegespräch vor ein paar Tagen sagte sie klar, die aufgerufenen Seiten würden nicht erfaßt. Allerdings verglich sie im nächsten Satz die VDS mit dem Aufheben eines Briefumschlags (auf dem ja üblicherweise Absender UND Empfänger notiert sind). Ich werde schriftlich bei meinem Provider anfragen, was ab 1.1.08 dort konkret gespeichert wird. Falls es eine Aussage dazu gibt, werde ich sie hier posten. --88.66.1.173 09:04, 5. Nov. 2007 (CET)
- die Sache ist ein bißchen einfacher (je nach Ansicht) oder komplizierter: niemand denkt sich etwas dabei, wenn DoubleClick oder SpyAvenue schon seit längerem genau das praktizieren, was durch die gesetzliche Vorgabe verankert wird: nämlich alles zu protokollieren, was der User so treibt. Natürlich kann durch das Surfverhalten nur bedingt nachvollzogen werden, was genau man im Sinne hat - real aber wird man sich aufgrund der Gesetzgebung vom 9.Nov.2007 "etwas näher" mit Usern beschäftigen, die sich aufgrund der URLs ins rechte Licht gesetzt haben (Fraglich hierbei, wie ein User eingestuft wird, der 50 mal am Tag (www.sexmitallemundschlagsahneobendrauf.de anfährt.) Ich glaube im Grunde nicht, das dies der Industrie großartig nutzen wird (e.G. Shareverhalten und dergleichen). Da ja nicht nur die URLs gespeichert werden und den Kontrolleuren jederzeit offenliegen, sondern auch emails, Telefonate, Handygespräche, etc. ist das automatisch erstellte Datenpaket wesentlich umfangreicher an Inhalt, aber recht klein von der Speichermenge. Inhaltliche Kontrolle ist insofern schnell nachzuholen (technisch keinerlei Problem das halbautomatisch zu "handeln"). Das Argument, dies würde die Festplatten der Provider sprengen trifft insofern nicht zu, da es sich bei den grundsätzlich erfassten Daten um keine relevanten Größen handelt. Bei 82 Millionen Bundesbürgern die täglich emailen, surfen, telefonieren, Handy-Gespräche führen etc. liegt der tägliche - effektive - Speicheraufwand nicht einmal bei einem terabyte. Da von eben diesen 82 Millionen Bürgern immer noch ein großer Teil (alte Menschen, Babys, Kleinkinder, etc.) weder über ein Handy, noch ein Telefon noch einen Inet-Anschluß verfügt, sinkt die tägliche Datenmenge entsprechend ab. Ein Filterprogramm, was den Rest durchfilzt, ist bereits in jedem Scanner enthalten, der legal und gewohnt in Form von Virenscannern und dergleichen täglich downgeloaded werden kann. Große Datenpakete, wie sie von Großservern á la Siemens oder sonstige durchs Netz geschossen werden, können leicht anhand des Headers aussortiert werden (dies gilt auch zum Beispiel für Nachrichtensender, die zunehmend tagesaktuelle Produktionen irgendwo erstellen lassen, und sie bei Bedarf per email streamen lassen. Das hat sich als billiger erwiesen, als die gleiche Produktion von einem Kurier an den nächsten Flughafen zu fahren, wo die BetaKassette mit dem nächsten Flugzeug losgeschickt wurde). Schon mal jemandem aufgefallen wie rasend schnell ein Virenprogramm so um die 180.000 Dateien durchschaut? Der Haupttrick liegt natürlich darin, das Filterprogramme keine Zeit damit verschwenden, sich Dateien anzuschauen, die für einen Virenbefall sowieso nicht in Frage kommen. Ähnlich arbeitet jedes Filterprogramm mit heuristischem Hintergrund: die Durchsuchung von relativ großen Datenmengen stellen kein Problem dar, sofern der Filter genau justiert ist. So wie die Sachlage liegt, muß kein Provider wegen diesem Gesetz also auch nur eine einzige Festplatte mehr anschaffen (ich gehe hierbei davon aus, daß aussortierte und als "unverdächtig" klassifizierte Daten recht schnell im Nirvana verschwinden werden. ich nehme nicht an, daß die 5-millionste Wiederholung von: alles Gute zum Geburtstag liebe Tante Elli - mit einer moving.gif im Anhang, die eine brennende Kerze oder Clownsmaske darstellt, auf ewig im Speicher bleibt). Dies reduziert die erforderliche Speicherkapazität aber wiederum erheblich. Witzigerweise könnte man so ein Gesetz, bzw. seine negativen Folgen, leicht dadurch sprengen, das man bei praktisch jeder email, jedem Telefonat und so weiter "verdächtige" Begriffe einbaut (e.g. "ich habe dich so lieb mein Schatz, ich könnte deshalb eine Bombe an Sprengkraft übertreffen") solcherart plazierte Sprüche oder Texte könnten irgendwann jeden Filter zum Absturz bringen - sofern sie von genügend Leuten verwendet werden würden. Natürlich liegt mir nichts ferner, als Leute zu motivieren, dergleichen schädliche Einflüsse zu praktizieren. Da wir uns ja verzweifelt den unzähligen Horden anstürmender Terroristen erwehren müssen, wäre solch ein Verhalten sogar äußerst staatsschädigend zu nennen - könnte es doch dieses Gesetz an seiner geplanten effizienten Durchführung hindern und das wollen wir doch alle nicht - oder? -- Hartmann Schedel Prost 04:06, 10. Nov. 2007 (CET)
Eine Weitere Frage, die sich einem stellt: Wenn man per Mobilfunk permanent Online ist, wird dann auch jeder Zellwechesel mitgespeichert, dadurch ließene sich gezielt auch bewegungen überwachen und bei nicht allzu wenigen Handys besteht permanent eine UMTS/GPRS datenverbindung, auch wenn nie Daten ausgetauscht werden.
Weiß dazu jemand mehr? - DooMMasteR 23:39, 13. Jan. 2008 (CET)
Ja ein Mobiltelephon sendet in Minutenabständen ein Signal und wartet auf eine eine Antwort um die Netzverfügbarkeit zu Prüfen. Immer wenn der Benutzer die Zelle wechselt wird das Protokolliert(z.B.:
Nutzer XY/IP 28.05.08 von 06:29h bis 08:44h in Zelle 12 (zB: morgens Handy angemacht) 28.05.08 von 08:45h bis 09:01h in Zelle 13 (zB. auf dem Weg zur Arbeit) 28.05.08 von 09:02h bis 18:05h in Zelle 14 (zB. auf Arbeit) 28.05.08 von 18:06h bis 18:23h in Zelle 11 (zb. einkaufen) wieder nachhause und so weiter...
Im live Modus könnte eine Triangulation aus drei oder mehr Signalmasten den Standort auf 100m bis 200m eingrenzen. Dieses Verfahren wird "derzeit" nicht routinemäßig automatisiert und Protokolliert.
Weblinks
Ich habe soeben die Liste der Weblinks zusammengestrichen. Bevor hier die große Schreierei losgeht: Bitte Wikipedia:Weblinks lesen. Die Weblinks waren nicht alle „vom Feinsten“. Und Weblinks auf Foren sind generell unerwünscht. Last but not least: Die Wikipedia ist auch nicht die Startbasis für Aktionen gegen die Vorratsdatenspeicherung. --Forevermore 21:52, 19. Feb 2006 (CET)
- Ich habe den Link zum Wiki wieder eingefügt! Deinen "Last but not least" Satz kannst du streichen, das ist DEINE persönliche Meinung, und es steht nirgends geschrieben das dies auch so ist! Zudem ist das Wiki sehr umfangreich geworden und informiert UMFASSEND! Also ist der Link gerechtfertigt!
- Gruss Rene:>
- (Der vorstehende Beitrag stammt von 84.245.142.10 – 13:36, 8. Mär. 2006 (CET) – und wurde nachträglich vollständig signiert.)
Hallo Rene, schön, dass Du Dein Handeln jetzt auch begründet hast. Trotzdem sehe ich die Sache anders: Das VDS-Wiki ist alles andere als umfangreich, sondern im Gegenteil ziemlich mager. Beispiel Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Eine umfassende Information stelle ich mir anders vor, z. B. so. Und was das Last but not least angeht: Lies Dir doch bitte zunächst Wikipedia:Weblinks und Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist durch und lass uns anschließend weiterdiskutieren. Gruß, --Forevermore 18:53, 8. Mär 2006 (CET)
- nabend:>
- sieh dir doch mal bitte folgenden Link auf der Seite an [2] das ist meiner Meinung nach Information! Klar ist nicht JEDER Text umfangreich, aber es gibt genügend Leute die daran arbeiten:). Wenn man das Wiki in seiner Gesamtheit sieht ist es auf dem Niveau der anderen verlinkten Seiten, auch wenn einige Seiten in dem Wiki noch unvollständig sind:/ Zum "Last but not least" habe ich anscheinend voreilig geschrieben. Habe mir deine 2 Links mal durchgelesen! Das Wiki soll eine Informationssammlung sein und keine Plattform zur Organisation von Aktionen gegen die VDS auch wenn es den Anschein hat weil einige Seiten die Namen von Personen die sich engagieren enthält. Die Sachen die aufgezählt werden sind viel mehr Ideen die man umsetzen kann, die aber keinesfalls zu irgendetwas aufrufen!In den nächsten Wochen wird es ein umfangreiches Info Portal auf der Basis eines CMS geben, dort werden dann sämtliche Informationen von einem neutralen Standpunkt wiedergegeben. Ich hoffe wir finden eine zufriedenstellende Lösung!
- Gruss Rene
- (Der vorstehende Beitrag stammt von 84.178.87.216 – 20:25, 8. Mär. 2006 (CET) – und wurde nachträglich vollständig signiert.)
Hallo,
habe hier auch noch einen aktuellen Weblink, dessen Infos man evtl. auch in den Artikel einarbeiten könnte.
- Neuer Verein German Privacy Foundation will Schutz der Privatsphäre in Zeiten der Vorratsdatenspeicherung sichern – Artikel bei heise online, vom 6. Dezember 2007
MfG .. Conrad 15:38, 7. Dez. 2007 (CET)
Nationales Recht
Weiß jemand vielleicht ob die Richtlinie schon in nationales Recht umgesetz wurde und wenn ja wo? Und bevor die Richtlinie in nationales Recht gegossen wurde ist es meines wissens doch noch nicht erlaubt auf Vorrat zu speichern, oder?
- Deutschland hat die RL noch nicht umgesetzt und meines Wissens auch kein anderer EU-Staat. Deshalb dürfen/müssen die Telcos derzeit noch keine Vorratsdatenspeicherung betreiben.--Forevermore 11:23, 3. Jun 2006 (CEST)
- die Richtlinie wurde in der letzten Parlamentsdebatte am 9. Nov. 2007 durchgewunken und ist damit keine graue Theorie mehr. Die meisten Bundesbürger sind jetzt wirklich glücklich, da sie jetzt weitaus sicherer leben werden als vorher. Das bißchen Privatleben auf der Strecke zu sehen ist da eigentlich nicht so dramatisch -- Hartmann Schedel Prost 04:11, 10. Nov. 2007 (CET)
Bitte Kritiker genauer benennen und mit Quellen belegen...
und zwar im Abschnitt "Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation:" "Außerdem wird von Kritikern angeführt, dass der Informantenschutz für Journalisten eingeschränkt wird und somit kritische Berichtserstattung erschwert wird. Dies käme faktisch einer Einschränkung der Pressefreiheit gleich. Auch die Schweigepflicht von Rechtsanwälten und Ärzten ist davon betroffen." und im Abschnitt "Europäische Richtlinie:" "Kritiker bemängeln eine dadurch fehlende Debattiermöglichkeit." Sonst könnte man bei den Sätzen den Eindruck gewinnen dass es sich um Theorienfindung handelt. Gruß Azrael. 14:47, 8. Mär. 2007 (CET)
- lieber Azrael - ganz so wie von dir gequotet stellt sich das in der Realität nicht dar. Real wird die journalistische Arbeit in keiner Weise behindert - schließlich ist es ja nicht unbedingt notwendig irgendwelche "Sensationen" hinauszuposaunen. Journalisten können weiterhin ungestört und unbelästigt an Informantenfreien Themen wie zum Beispiel dem Wetterbericht arbeiten. Es kann also keine Rede von einer Einflußnahme auf journalistische Pflichten sein. Schließlich wird sich jeder anonyme Informant geradezu begeistert zeigen, sofort staatlich erkannt, erfasst und ordentlich einsortiert zu sehen. Die Informationsflut in den jeweiligen Redaktionen der verschiedenen Print- und Sendemedien wird natürlich ob dieses Gesetzes geradezu springflutartig zunehmen. die Idee einen korrupten Chef zu vermelden (ich habe jetzt bewußt nicht Siemens als Beispiel genommen) hat etwas geradezu Berauschendes, wenn 5 Minuten später jeder Dämlack weiß woher die Information kommt. Insofern wird dieses Gesetz uns auch endlich von dieser unsäglichen Flut von verwendeten Begriffen wie "Sven S. (43)" oder: der Täter "Harald K. (57)" sowie von diesen blödsinnigen Pixelungen und "nachgesprochenen Stimmen" in Dokumentationen des Öffentlich-Rechtlichen Sendebetriebs (z.B.) befreien -- Hartmann Schedel Prost 04:23, 10. Nov. 2007 (CET)
Kritik - unverhältnismäßiger Verweis auf Aktion der AG VDS
Ich bin dafür den ausführlichen Bericht zur Aktion vor dem Bundestag am 18.04.07 zu verwerfen. Mag ja sein: schöne Aktion da vor dem "Reichstagsgebäude". Aber war diese Demonstration von einer Tragweite, das die Folgen ebenjener eine ausführliche Beschreibung der "Kunstaktion" über viele Zeilen und mit 2 Bildern (die Einzigen!) in diesem Artikel rechtfertigt?
Nochwas: Die AG VDS in Ehren (hab selbst deren Sammelklage unterstützt), aber 5 von 6 Quellen von Vorratsdatenspeicherung.de sind ganz schön "mono" ...
- Ich bin dafür den ausführlichen Bericht zur Aktion vor dem Bundestag am 18.04.07 zu verwerfen.
-> Es handelt sich um genau einen Satz! Wenn du andere Bilder hinzufügen kannst die etwas rund um das Thema Vorratsdatenspeicherung visuell darstellen, nur zu. ---85.178.232.38 14:17, 29. Apr. 2007 (CEST)
Information und Berichterstattung
Die Benennung "Vorratsdatenspeicherung" und die Art, in der darüber (in den klassischen Medien) informiert (bzw. geschwiegen) wird, inklusive der höchst verwunderlichen offiziellen Berichterstattung über die Demo am 22.9. in Berlin, könnten einen eigenen Abasatz vertragen. (Vielleicht unter Darstellung in der Öffentlichkeit?) --Peu 09:20, 26. Sep. 2007 (CEST)
Fehlende Einzelnachweise
- Damit ist es das bisher schnellste Gesetzgebungsverfahren in der EU-Geschichte. a.) ist es überhaupt ein Gesetzgebungsverfahren, wenn es doch eigentlich nur eine Richtlinie ist und b.) sollte so eine Aussage nicht belegt sein? --ChrisOezbek 21:24, 26. Sep. 2007 (CEST)
- die Aussage wurde durch die praktizierte Gesetzgebung selbst belegt (die einzige Gesetzgebung, die es an Tempo damit aufnehmen kann ist diese völlig idiotische Nichtraucherregelung in Kneipen und Taxis, etc.) - ein weiterer Nachweis als der von ZDF und ARD ausgestrahlten Nachrichten sollte selbst für Wikipedia nicht vonnöten sein. -- Hartmann Schedel Prost 04:27, 10. Nov. 2007 (CET)
Frühstück bei Bin Laden
Liebe Hauptautoren,
der Artikel ist immer noch zu stark technisch orientiert. Nach meinen persönlichen Umfragen im Bekanntenkreis gelange ich zu der erschreckenden Gewissheit, dass etwa 5% der erwachsenen Deutschen überhaupt etwas mit "Vorratsdatenspeicherung" anfangen können. Kaum jemand fühlt sich persönlich angesprochen, obwohl doch in der Tat alle betroffen sind. Ich wünsche mir sehr dass der Artikel noch vor dem 6. November so umgestaltet wird, dass 95% der Leser bereits beim lesen der ersten Zeilen bemerken, wie sehr sie das Thema betrifft. Unter einer Überschrift wie der dieses Diskussionsbeitrags oder Wie eng sind Ihre Beziehungen zu Al-Qaida? oder Ein Katzensprung nach Guantanamo Bay? sollte man anschaulich erläutern können, inwieweit dieses Gesetz zu verwertbaren Informationen über Terrorverdächtigkeit beitragen kann.
Es ist kein Thema, unter dem man einfach so vor sich hindümpelt oder mit technischem Schnickschnack wie
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
den Blick aufs Wesentliche versperren sollte. Auch ich werde versuchen mich diesem Problem zu widmen.
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit! --Peu 06:30, 30. Okt. 2007 (CET)
- Hallo Peu, ich habe eine gänzliche andere Auffassung als du und kann nur davor warnen, die von dir beispielhaft genannten Überschriften in den Artikel einzufügen. Es geht in der Wikipedia nicht darum, die Leute wachzurütteln und für das Thema Vorratsdatenspeicherung zu sensibilieren. Für diesen Zweck gibt es andere Websites. Wir wollen hier neutral und in Form einer Einzyklopädie informieren, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Gruß, --84.130.29.56 20:03, 5. Nov. 2007 (CET)
- Ein paar konkrete Beispiele wie das der nachweis gegeben ist ob man z.b. auf Seiten für Homosexuelle regelmäßig ist sollten schon sein. Dann sieht jeder - oh dinge die ich gar nicht preis geben will weiß der Staat. Weiß jeder - auch diejenigen die das nicht wissen sollen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.139.115.75 (Diskussion • Beiträge) 12:24, 6. Nov 2007) Forevermore 18:13, 6. Nov. 2007 (CET)
Jup! Ich bin ja auch meinem Versprechen nicht treu geblieben, eine derart provokante Überschrift in den Artikel zu bringen, da die Schattenseiten der VDS sich ja auch so im ersten Absatz unterbringen ließen. Allerdings würde ich nun doch gern darauf hinweisen dass diejenigen, deren täglich Brot es ist, provokant zu titeln, und die nun um ihre Pressefreiheit bangen, es in sträflicher Weise versäumt haben, den techniklastigen und wenig anschaulichen Stoff "Vorratsdatenspeicherung" adäquat rüberzubringen. Sie haben brav Grüne Elefanten steigen lassen wie z.B. Bundestrojaner, aber die feinen Details wurden verschwiegen. Die Anstrengung, die es mich kostet, hier an Zufall zu glauben, verursacht mir geradezu Schweißausbrüche. (sehr frei nach Franklin: Wer seine Pressefreiheit nicht nutzt, hat sie auch nicht verdient!) --Peu 00:54, 8. Nov. 2007 (CET)
- lieber Peu, auch ich habe die Frontal21-Sendung vom 30.Okt.2007 gesehen aus der du die (durchaus gerechtfertigten) Titelvorschläge zitierst - (Theo Knoll ist der Hammer), aber so kann man eine Enzyklopädie einfach nicht aufbauen. Das ist Journalismus wie wir ihn uns in 2 bis 3 Jahren zurückersehnen werden. Aber es ist nicht enzyklopädisch. -- Hartmann Schedel Prost 04:33, 10. Nov. 2007 (CET)
- Der heißt doch Theo Koll, ohne n, ansonsten siehe 84.130.xxx.xxx oben --Gruß, Constructor 12:27, 13. Nov. 2007 (CET)
- ok ok Tippo passiert - Koll - trotzdem ist er super und im Prinzip habe ich ja 84.130.xxx.xxx zugestimmt -- Hartmann Schedel Prost 18:52, 14. Nov. 2007 (CET)
- Der heißt doch Theo Koll, ohne n, ansonsten siehe 84.130.xxx.xxx oben --Gruß, Constructor 12:27, 13. Nov. 2007 (CET)
Neutralitätsbaustein
Ich zitiere mal ein wenig:
„Über den Gesetzentwurf wird am 9. November 2007 im Bundestag entschieden werden, deshalb ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu bundesweiten dezentralen Kundgebungen am 6. November auf.“
Komische Begründung und hat mit dem Artikel selbst nicht allzu viel zu tun.
„Gegenwärtig ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu bundesweiten dezentralen Kundgebungen am 6. November auf, da der Bundestag noch im November 2007 über den Gesetzentwurf abstimmen wird. An den Kundgebungen wird sich neben 35 deutschen Städten auch eine Gruppe in Second life beteiligen.“
Das ist sicher interessant, aber wozu derzeit aufgerufen wird, ist meiner Meinung nach bis zum Zeitpunkt des Durchführens völlig irrelevant und eher als Werbung zu betrachten.
Zu den Weblinks (schon die ersten beiden haben für den Artikel keine Relevanz; sollten da nicht eher die "Materialien" stehen statt "Stoppt die Speicherung"?!) sag ich mal nix; und aber dann als Veranschaulichung, schön oben über dem eigentlichen Artikel, ein Bild von einer Massendemonstration... ich mag Menschen mit einer eigenen Meinung, aber in einer Enzyklopädie sollte die sich doch besser auf die Diskussionsseiten beschränken.
Einwände?-- Tuxman 21:22, 7. Nov. 2007 (CET)
- Hallo Tuxman,
- Die Wellen schlugen natürlich für manchen sehr hoch in den letzten Tagen, so hatte sich die Neutralität zugunsten von Brisanzbekundungen etwas zurückgezogen. Der Hinweis mit deshalb nach dem Komma ist richtig, denn aus dem Text in diesem Absatz geht die Begründung nicht hervor. Allerdings hatte ich den Absatz der Übersicht wegen eingefügt. Also wirf mir in diesem Punkt Betriebsblindheit vor. Soweit mein Schuldbekenntnis. Ich würde mir den Artikel nun einfach noch mal genauer ansehen, mir kommt er ziemlich lang und nicht besonders gut lesbar vor. Na sehen wir mal... --Peu 22:13, 7. Nov. 2007 (CET)
- ach, und übrigens war das deshalb auf den Zeitpunkt bezogen (natürlich trotzdem schlecht formuliert) --Peu 23:10, 7. Nov. 2007 (CET)
So, Tuxman,
jetzt hätte ich gern noch ein paar konkrete Vorschläge von dir. --Peu 00:02, 8. Nov. 2007 (CET)
- Im übrigen werde ich den Neutralitätsbaustein wieder herausnehmen, wenn sich hier keine weiteren Anhaltspunkte zur Rechtfertigung seines Verbleibens finden. --Peu 08:18, 8. Nov. 2007 (CET)
- Ist super jetzt, danke!-- Tuxman 15:20, 8. Nov. 2007 (CET)
Hitler-Vergleich von Innenminister Schäuble
Ob und wie könnte man Schäubles "aktuellen" Hitler-Vergleich in diesen Artikel einarbeiten? Hat Jemand eine Idee? Hier die heise.de-Meldung und der TAZ-Artikel! --Nowis 12:03, 9. Nov. 2007 (CET)
- Na würdest dus versuchen? Die Schwierigkeit bleibt dieselbe, und die Frage, ob es der Tauglichkeit des Artikels nützen würde stellt sich dir wie jedem anderen auch.
- Gruß --Peu 23:24, 9. Nov. 2007 (CET)
- Schäuble hat sich mit Hitler verglichen? da bin ich jetzt zugegebenermaßen ein bißchen baff. Mir selbst wären solche Vergleiche ja nicht über die Lippen gekommen aber.... -- Hartmann Schedel Prost 04:35, 10. Nov. 2007 (CET)
- Zu Hitler-Vergleichen generell habe ich mal was Interessantes gelesen: http://www.steinbergrecherche.com/noamchomsky.htm --Gruß, Constructor 12:30, 13. Nov. 2007 (CET)
- verzeih wenn ich Wikipedia-unüblich eine Ausdrucksform verwende, wie sie eigentlich eher dem Chatbereich zuzuordnen ist: *rofl* zu geil der link - Danke hierfür :-). Kann man den Link irgendwie kürzen? so in der Art von zu Hitler-Vergleichen generell habe ich hiermal was interessantes gelesen? Lange Links zerren immer die Sätze so breit -- Hartmann Schedel Prost 01:46, 15. Nov. 2007 (CET)
- Zu Hitler-Vergleichen generell habe ich mal was Interessantes gelesen: http://www.steinbergrecherche.com/noamchomsky.htm --Gruß, Constructor 12:30, 13. Nov. 2007 (CET)
- Schäuble hat sich mit Hitler verglichen? da bin ich jetzt zugegebenermaßen ein bißchen baff. Mir selbst wären solche Vergleiche ja nicht über die Lippen gekommen aber.... -- Hartmann Schedel Prost 04:35, 10. Nov. 2007 (CET)
Schon beschlossen?
Okay, der Bundestag hat zugestimmt. Aber bevor die Sache gilt, muss es doch noch durch den Bundestag, vom Bundespräsidenten unterschrieben und anschließend verkündet werden. Oder sehe ich das falsch? Gesetzgebungsverfahren (Deutschland) 217.115.75.229 16:21, 9. Nov. 2007 (CET)
- Du siehst das völlig richtig. Das Gesetz ist noch nicht durch. Der 1. Januar 2008 ist immer noch Konjunktiv, auch wenn es im Artikeltext anders steht. --80.150.2.134 17:35, 9. Nov. 2007 (CET)
- Danke für diesen Hinweis[3], habe es so hingeschrieben, bin aber in solchen Dingen trotzdem (noch) recht unbeleckt --Peu 23:19, 9. Nov. 2007 (CET)
- Peu hast du jemals erlebt, das ein Gesetz nicht durchgeht wenn es benötigt wird? Schon Christinan Klar blieb auf der Strecke einer weiteren Amtszeit des Präsidenten (der immerhin für dieses Amt einen gut dotierten Job aufgegeben hat) - so etwas Einfaches wie den Schutz des Bürgers vor blutrünstigen Attentätern, die unser Land ganz sicher in Wellen überfallen werden zählt da kaum (wie war das eigentlich gleich wieder mit der Todesstatistik pro Jahr: 9.000 tote Passivraucher, 150.000 Raucher [die Zahl ist zwar offiziell aber ein Witz in der Größenordnung der Arbeitslosenzahlen], 50.000 Alkoholtote, 6.000 Straßenverkehrstote, 6.000 an Grippe [echte Grippe - nicht dem gewohnten grippalen Infekt zuzuordnenden] Verstorbenen, 15.000 an Ärztepfusch Verstorbenen [das sind im Schnitt 44 Tote täglich], den 65.000 Toten durch Feinstaub - achja und nebenbei den 50.000 Diabetes-Amputationen jährlich - und wo wir schon dabei sind: den 50.000 Toten durch Alkoholfolgen können wir natürlich noch die gigantische Anzahl von 1.296 Toten jährlich gegenüberstellen, die an den Folgen von übermäßigem Drogengenuß sterben oder den 1,4 Millionen Tablettenkranken [März 2007, alle Zahlen von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung]) - haben wir wirklich Angst davor, vielleicht 100 oder 200 Tote durch ein Bombenattentat beklagen zu müssen? In der angeführten Liste sind lediglich die Spitzenreiter - da geht schon noch ein bißchen was -- Hartmann Schedel Prost 04:49, 10. Nov. 2007 (CET)
- Ja, ja - es ist die Zeit der Polemiken, ich kann verstehn, dass man auf den "Sicherheitswahn" unserer "kleinen Brüder" im Bundestag nur noch mit Zynismus reagieren möchte. Und die allgemeinen Lebensrisiken sind im Vergleich zur tatsächlichen Bedrohung durch verirrte islamistische Bartträger natürlich exorbitant größer, aber so funktioniert unsere Bürgergesellschaft leider nicht. Trotzdem gebe ich inhaltlich Hartmut Schedel recht. Was ich allerdings ärgerlich finde ist, das Schedel in seinem polemischen Ausflug gleich das Gnadenrecht des Bundespräsidenten mit entsorgt und einen vermeintlich bemitleidenswerten Christian Klar als Opfer eines auf eine zweite Amtszeit schielenden Bundespräsidenten stilisiert. Hier hat jemand dieses Recht als alleinige Gewissensentscheidung des Bundespräsidenten im Kern nicht verstanden. Herr Köhler hat Herrn Klar getroffen, hat mit Angehörigen der Opfer gesprochen, hat sich Zeit gelassen und sich die Entscheidung sicher nicht leicht gemacht. Mir passt der ganze Zungenschlag in die eine wie die andere Richtung nicht. Es gibt keinen Anspruch auf Gnade (im Gegensatz zur gesetzlichen Haftprüfung), der Rechtsstaat kann sie, unabhängig von Reue oder Buße durch das Verfassungsorgan Bundespräsident gewähren. Und da haben sich alle anderen (auch die Söders und Bildzeitungen) mit Äußerungen zurück zu halten, sonst beschädigen sie das Gnadenrecht. Und zum bedauernswerten Herrn Klar nur so viel - ich hätte eine Begnadigung im Übrigen durchaus als Stärke des Rechtsstaates begrüßt - aber wer zu viel Mitleid mit dem Täter jetzt empfindet und gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten in dieser Form polemisiert, dem sei das verstörende Interview von Günter Gaus mit Christian Klar von 2003 sehr empohlen. --Herr von Humboldt 10:34, 10. Nov. 2007 (CET)
- oh, da ist was in den falschen Hals geraten - ich empfinde Klar durchaus nicht als bemitleidenswert, bzw. eigentlich ist er mir ziemlich egal. Aber die Gründe für die Ablehnung sind deshalb trotzdem deutlich geworden - egal welche Show Köhler da gespielt hat. Wirklich geärgert hat mich das aber nur, weil z.B. einer der ein Kind vergewaltigt und tötet und im Wald verbuddelt schon nach 5 Jahren oder so wieder draussen ist. Das Interview von Herrn Gaus ist mir unbekannt - intressiert mich nun aber. Besteht die Möglichkeit, das irgendwoher herzuzaubern? -- Hartmann Schedel Prost 16:48, 10. Nov. 2007 (CET)
- Ja, ja - es ist die Zeit der Polemiken, ich kann verstehn, dass man auf den "Sicherheitswahn" unserer "kleinen Brüder" im Bundestag nur noch mit Zynismus reagieren möchte. Und die allgemeinen Lebensrisiken sind im Vergleich zur tatsächlichen Bedrohung durch verirrte islamistische Bartträger natürlich exorbitant größer, aber so funktioniert unsere Bürgergesellschaft leider nicht. Trotzdem gebe ich inhaltlich Hartmut Schedel recht. Was ich allerdings ärgerlich finde ist, das Schedel in seinem polemischen Ausflug gleich das Gnadenrecht des Bundespräsidenten mit entsorgt und einen vermeintlich bemitleidenswerten Christian Klar als Opfer eines auf eine zweite Amtszeit schielenden Bundespräsidenten stilisiert. Hier hat jemand dieses Recht als alleinige Gewissensentscheidung des Bundespräsidenten im Kern nicht verstanden. Herr Köhler hat Herrn Klar getroffen, hat mit Angehörigen der Opfer gesprochen, hat sich Zeit gelassen und sich die Entscheidung sicher nicht leicht gemacht. Mir passt der ganze Zungenschlag in die eine wie die andere Richtung nicht. Es gibt keinen Anspruch auf Gnade (im Gegensatz zur gesetzlichen Haftprüfung), der Rechtsstaat kann sie, unabhängig von Reue oder Buße durch das Verfassungsorgan Bundespräsident gewähren. Und da haben sich alle anderen (auch die Söders und Bildzeitungen) mit Äußerungen zurück zu halten, sonst beschädigen sie das Gnadenrecht. Und zum bedauernswerten Herrn Klar nur so viel - ich hätte eine Begnadigung im Übrigen durchaus als Stärke des Rechtsstaates begrüßt - aber wer zu viel Mitleid mit dem Täter jetzt empfindet und gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten in dieser Form polemisiert, dem sei das verstörende Interview von Günter Gaus mit Christian Klar von 2003 sehr empohlen. --Herr von Humboldt 10:34, 10. Nov. 2007 (CET)
- Peu hast du jemals erlebt, das ein Gesetz nicht durchgeht wenn es benötigt wird? Schon Christinan Klar blieb auf der Strecke einer weiteren Amtszeit des Präsidenten (der immerhin für dieses Amt einen gut dotierten Job aufgegeben hat) - so etwas Einfaches wie den Schutz des Bürgers vor blutrünstigen Attentätern, die unser Land ganz sicher in Wellen überfallen werden zählt da kaum (wie war das eigentlich gleich wieder mit der Todesstatistik pro Jahr: 9.000 tote Passivraucher, 150.000 Raucher [die Zahl ist zwar offiziell aber ein Witz in der Größenordnung der Arbeitslosenzahlen], 50.000 Alkoholtote, 6.000 Straßenverkehrstote, 6.000 an Grippe [echte Grippe - nicht dem gewohnten grippalen Infekt zuzuordnenden] Verstorbenen, 15.000 an Ärztepfusch Verstorbenen [das sind im Schnitt 44 Tote täglich], den 65.000 Toten durch Feinstaub - achja und nebenbei den 50.000 Diabetes-Amputationen jährlich - und wo wir schon dabei sind: den 50.000 Toten durch Alkoholfolgen können wir natürlich noch die gigantische Anzahl von 1.296 Toten jährlich gegenüberstellen, die an den Folgen von übermäßigem Drogengenuß sterben oder den 1,4 Millionen Tablettenkranken [März 2007, alle Zahlen von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung]) - haben wir wirklich Angst davor, vielleicht 100 oder 200 Tote durch ein Bombenattentat beklagen zu müssen? In der angeführten Liste sind lediglich die Spitzenreiter - da geht schon noch ein bißchen was -- Hartmann Schedel Prost 04:49, 10. Nov. 2007 (CET)
- Danke für diesen Hinweis[3], habe es so hingeschrieben, bin aber in solchen Dingen trotzdem (noch) recht unbeleckt --Peu 23:19, 9. Nov. 2007 (CET)
Ausnahmen für bestimmte Personenkreise
Habe mal im Radio gehört das es Ausnahmen für einige wenige Personenkreise gibt, nämlich Geistliche, Abgeordnete und Strafverteidiger. Ich denke es ist wichtig das in den Artikel einzupflegen (sofern es zutrifft natürlich nur).
- möglicherweise gibt es Ausnahmen (weiß ich jetzt grad nicht, glaube es aber auch nicht obwohl ich mir ziemlich sicher bin, daß kein Abgeordneter da was zu befürchten hätte) aber wenn man sich überlegt, daß die Freigabe der Kontoschnüffelei ursprünglich auch nur unter der Begründung der Terror-Bekämpfung eingeführt wurde, und jetzt jeder Amtsdepp auf jedes beliebige Konto zugreifen kann (die ursprüngliche Begründung intressiert doch eh keinen mehr) denke ich mal, solche Ausnahmefälle würden sowieso unauffällig und unbeachtet in Bälde entsorgt. -- Hartmann Schedel Prost 16:53, 10. Nov. 2007 (CET)
- Die Ausnahmen beziehen sich m. W. auf das Abhören von Telefongesprächen, nicht auf die Vorratsdatenspeicherung. Letztere erfolgt ohne Ansehen der Person und des Berufstandes. --Forevermore 17:19, 10. Nov. 2007 (CET)
- was? Ich gebe zu, daß das Unverständnis meinerseits zum größten Teil daher kommt, das ich bis heute so alberne Kürzel á la "m.W." oder "m.E." nicht nachvollziehen kann und nicht den Schimmer einer Ahnung habe, was sie bedeuten sollen (mit Witz? mit Ernst?) - übrigens: die Abk. von Abk. ist Abk. Und nun mal Spaß beiseite - ist wirklich irgendwer der Ansicht, es gäbe Ausnahmen beim Abhören von Telefonaten? (siehe hierzu folgende Zeitleiste: am 5.Februar 2007 erklärt das Bundesverfassungsgericht staatliche Hackangriffe auf private Rechner als verfassungswidrig, bzw. unzulässig; am 25.April 2007 berichtet die Tagesschau davon, das Schäuble bereits seit Jahren Rechener illegal ausspionieren läßt (wann sitzt der eigentlich endlich mal ein für seine seit mindestens der Leuna-Affäre andauernden Verbrechen gegen bestehende Gesetze? - seine Verstrickungen in millionenschwere Betrugsverbrechen sollten eigentlich spätestens seit der CDU-Schwarzgeldkonten-Affäre ausreichen, um diesen einfach nur noch kriminell zu nennenden Typ aus dem Verkehr zu ziehen in einem echten Rechtsstaat) - und jetzt bitte keine Anfeindungen von wegen "Polemik" - diese Vorgänge sind deutlich und ausreichend durch die Medienberichterstattung aller großen und kleinen Print- und Sendemedien belegt (rein spaßeshalber erinnere ich hier mal an seinen Plan, für Steuersünder die totale Amnestie zu erreichen - so geschehen im Nov.1984 als er und seine Spießgesellen während der Flick-Affäre in doch arge Bedrängnis kamen (Quellen hierzu ebenfalls wieder sämtliche Sender der damaligen Öffentlich-Rechtlichen Medien und nicht etwa die Zeitung mit dem großen Buchstaben) -- Hartmann Schedel Prost 03:36, 12. Nov. 2007 (CET)
- Was an der Abkürzung "m. W." albern ist, weißt nur du allein. Aber vielleicht bist du ja ein Spaßvogel und ich ein humorloser Mensch. Abgesehen davon gehört deine persönliche Meinung über Schäuble nicht auf die Diskussionsseite dieses Artikels. --84.130.33.196 20:31, 13. Nov. 2007 (CET)
Übereilte Linkentfernung
Zitat: "Als Weblinks werden Links auf externe Webseiten bezeichnet. Diese sollten nicht im Fließtext eingefügt, sondern unter der Überschrift „Weblinks“ in einem eigenen Abschnitt unterhalb der Literaturangaben gesammelt werden. Weblinks sollen es dem Leser ermöglichen, sein Wissen über den Artikelgegenstand zu vertiefen. Diskussionsforen und dergleichen werden diesem Zweck in der Regel nicht gerecht und dürfen deshalb nicht verlinkt werden."
Neben anderen interessanten Links (welche nicht von mir stammen, mit teilweise umfangreichen Hintergrundinformationen), wurden von Benutzer:Engie etwas eilfertig (und wie ich finde anmaßend) auch die beiden ausgewogenen Interviews mit Für und Wider und Informationen aus "erster Hand" (derzeitige Justizministerin, pro und ehemalige Justizministerin, contra) entfernt. Obige Richtlinien von Wikipedia werden nicht verletzt. Was sollte das? Und was möchte uns Benutzer:Engie uns damit denn sagen? --Herr von Humboldt 19:47, 11. Nov. 2007 (CET)
- a) habe ich sie entfernt, b) sind die Weblinks offensichtlich nicht barrierefrei und können somit c) nicht zum "feinsten vom Web" gehören, wenn man sich die anderen Links ansieht. --Complex 20:05, 11. Nov. 2007 (CET)
- a) oh, da möchte ich mich bei Benutzer:Engie ganz ausdrücklich entschuldigen b) sie sind im allgmein zugängigen Standardformat für mp3 abgelegt und c) hast Du den Knall nicht gehört? Deutschlandfunk gehört wohl so zu dem "feinsten" (besser seriösesten) im Web an Informationen, was man sich vorstellen kann. --Herr von Humboldt 20:22, 11. Nov. 2007 (CET)
- nicht barrierefrei, nicht ohne zusätzliche technische Hilfsmittel (Lautsprecher, ja!) nutzbar. --Complex 20:31, 11. Nov. 2007 (CET)
- mmh, Aber Dein Computer ist nicht aus Holz? O.K. im Ernst, das mag für Dich und einige ärgerlich sein, aber es ist nicht Bestandteil der Wikipedia-Linkrichtlinie, das alle User alle technischen Voraussetzungen haben (z.B. FLASH-Formate). Kein Lautsprecher? Einfach Kopfhörer, kleine Klinke, in diese kleine mittlere Buxe da hinten bei Dir (also bei Deinem Rechner natürlich) hineinstecken. Und schon sehr anregende zwei konträre Interviews hören. Aber weil Du es bist, hier ein Link zum schriftlichen Interview: [4] zumindes von Frau Leutheusser-Schnarrenberg, von Frau Zypries habe ich schriftlich nicht gefunden. Selber auf der DLF-Seite mal suchen. Gruß --Herr von Humboldt 20:52, 11. Nov. 2007 (CET)
- Auf Arbeit habe ich das nicht und mein Arbeitgeber würde mir was husten, wenn ich dort eine Soundkarte einbauen würde. Und Barrierefreiheit heißt, dass auch Behinderte (somit auch Taube) was mit den Link anfangen sollen. Lies Dir da einfach mal WP:WEB durch. Nichts spricht gegen Transkriptionen. --Complex 21:01, 11. Nov. 2007 (CET)
- In den WP:WEB steht m.E. nicht, das ergänzende Links zu Hörproben ausgeschlossen sind, und neben Hörgeschädigten gibt es ja wohl auch sehbehinderte Mitbürger. Finde das Beispiel von Dir nicht gelungen. Außerdem muss Du ja nicht die Hörlinks nutzen und Hörfunk ist nunmal nicht unbedingt das optimal Informationsmedium für hörgeschädigte Menschen, deswegen sollten allerdings nicht alle darauf verzichten müssen, das kann nicht die Lösung sein. --Herr von Humboldt 21:56, 11. Nov. 2007 (CET)
- "Vermeide Links auf Webseiten mit bevormundenden Mechanismen" zielt genau auf das Problem der Barrierefreiheit ab. --Complex 22:00, 11. Nov. 2007 (CET)
- In den WP:WEB steht m.E. nicht, das ergänzende Links zu Hörproben ausgeschlossen sind, und neben Hörgeschädigten gibt es ja wohl auch sehbehinderte Mitbürger. Finde das Beispiel von Dir nicht gelungen. Außerdem muss Du ja nicht die Hörlinks nutzen und Hörfunk ist nunmal nicht unbedingt das optimal Informationsmedium für hörgeschädigte Menschen, deswegen sollten allerdings nicht alle darauf verzichten müssen, das kann nicht die Lösung sein. --Herr von Humboldt 21:56, 11. Nov. 2007 (CET)
- Auf Arbeit habe ich das nicht und mein Arbeitgeber würde mir was husten, wenn ich dort eine Soundkarte einbauen würde. Und Barrierefreiheit heißt, dass auch Behinderte (somit auch Taube) was mit den Link anfangen sollen. Lies Dir da einfach mal WP:WEB durch. Nichts spricht gegen Transkriptionen. --Complex 21:01, 11. Nov. 2007 (CET)
- mmh, Aber Dein Computer ist nicht aus Holz? O.K. im Ernst, das mag für Dich und einige ärgerlich sein, aber es ist nicht Bestandteil der Wikipedia-Linkrichtlinie, das alle User alle technischen Voraussetzungen haben (z.B. FLASH-Formate). Kein Lautsprecher? Einfach Kopfhörer, kleine Klinke, in diese kleine mittlere Buxe da hinten bei Dir (also bei Deinem Rechner natürlich) hineinstecken. Und schon sehr anregende zwei konträre Interviews hören. Aber weil Du es bist, hier ein Link zum schriftlichen Interview: [4] zumindes von Frau Leutheusser-Schnarrenberg, von Frau Zypries habe ich schriftlich nicht gefunden. Selber auf der DLF-Seite mal suchen. Gruß --Herr von Humboldt 20:52, 11. Nov. 2007 (CET)
- nicht barrierefrei, nicht ohne zusätzliche technische Hilfsmittel (Lautsprecher, ja!) nutzbar. --Complex 20:31, 11. Nov. 2007 (CET)
- a) oh, da möchte ich mich bei Benutzer:Engie ganz ausdrücklich entschuldigen b) sie sind im allgmein zugängigen Standardformat für mp3 abgelegt und c) hast Du den Knall nicht gehört? Deutschlandfunk gehört wohl so zu dem "feinsten" (besser seriösesten) im Web an Informationen, was man sich vorstellen kann. --Herr von Humboldt 20:22, 11. Nov. 2007 (CET)
- Dann können wir Wikimedia ja dicht machen. Und die Bilder auch überall entfernen - immerhin können sie von Blinden nicht gesehen und für sie auch nicht vorgelesen werden. Du hast da Barrierefreiheit deutlich missverstanden. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 195.4.193.178 (Diskussion • Beiträge) 0:32, 15. Nov 2007) -- Complex 00:37, 15. Nov. 2007 (CET)
- Bilder in einem Artikel gaukeln nicht vor, dass sich hinter einem Weblink hochwertige, lexikalisch weiterführende Informationen verbergen. Komischer Vergleich, das. -- Complex 00:37, 15. Nov. 2007 (CET)
- Dann können wir Wikimedia ja dicht machen. Und die Bilder auch überall entfernen - immerhin können sie von Blinden nicht gesehen und für sie auch nicht vorgelesen werden. Du hast da Barrierefreiheit deutlich missverstanden. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 195.4.193.178 (Diskussion • Beiträge) 0:32, 15. Nov 2007) -- Complex 00:37, 15. Nov. 2007 (CET)
Gibt es einen Innenpolitiker in Deutschland, der noch nicht zur Vorratsdatenspeicherung interviewt wurde? Warum werden also gerade diese beiden Interviews verlinkt? Auch wenn die "Fünf-Weblinks-Regel" nicht bindend ist, so muss doch jedem klar sein, dass der Wert des einzelnen Weblinks mit zunehmender Linkzahl schrumpft. Leider geht es diesem Artikel wie so vielen anderen, die kontroverse Themen behandeln: Jeder Hinz & Kunz fühlt sich bemüßigt, irgendwelche Websites zu verlinken, die nur irgendwie entfernt mit dem Thema zu tun haben. Dem Artikel ist das abträglich, aber solange "mein Link" gelistet wird, ist alles in Ordnung ... --84.130.33.196 20:28, 13. Nov. 2007 (CET)
- Erstens bin ich nicht jeder Hinz & Kunz, 2. Sind das nicht irgendwelche Politiker, sondern eine ehemalige und die derzeitige Justizminsterin (also das zentrale Ressort), welche in seriösen Interviews (Deutschlandfunk)genau die beiden gegensätzlichen Positionen beziehen und inhaltlich erläutern. Dies ist als Beitrag und Wissenserweiterung in der derzeitigen Form sicher eine Bereicherung. Ich persönlich habe überhaupt keine persönlichen Aktien im Spiel, diese Links zu setzen. Wenn Du mir hier und jetzt begründest, das diese beiden Beitrage keinen Sinn für den Artikel machen, da werde ich Sie wieder entfernen. Warum regst Du Dich eigentlich so auf? Schon beide gehört? Neutraliätsverletzung kannst Du ja wohl kaum vorwerfen. Ich bitte um Stellungnahme! --Herr von Humboldt 18:33, 17. Nov. 2007 (CET)
- Was zu sagen war, habe ich zwei Absätze weiter oben geschrieben. Mehr Stellungnahme gibt es nicht. Danke. --Forevermore 20:32, 20. Nov. 2007 (CET)
- Ich versteh gar nicht, warum hier so ein Popanz wegen zwei Hörlinks entfacht wird. Ich entziehe mich normalerweise keiner Diskussion, aber diese künstliche Diskussion über den angeblichen Unsinn dieser beiden Links ist einfach nur nocxh ätzend. Und inhaltliche Argumente werden von den Nörglern schon mal wieder rein gar nicht genannt. Gewählte Links sind immer nur eine Auswahl vergleichbarer anderer möglicher Verlinkung. Und die beiden gewählten Interview sind ohne Zweifel sowohl in Seriösität, Neutralität und Informationsgehalt zu diesem Thema eindeutig keine Regelverletzung. So, und nun stänkert bei anderen Themen, hier sind wir durch! --Herr von Humboldt 12:22, 21. Nov. 2007 (CET)
EU Vorgaben
Steht eigentlich irgendwo, dass EU Vorgaben nicht etwa vom Parlament, sondern vom Ministerrat kommt? Also keine sehr demokratische Gesetzesbildung (keine Gewaltenteilung)
- Das steht nicht im Artikel, weil es nicht zutreffend ist. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde vom Europäischen Parlament beschlossen, nicht vom Ministerrat. --88.70.76.222 18:09, 17. Nov. 2007 (CET)
- Sie wurde unter Garantie auch vom Rat beschlossen, weil das Parlament solche Richtlinien überhaupt nicht allein beschließen darf. Nur mal so angemerkt. --89.247.4.146 13:45, 30. Nov. 2007 (CET)
Klammerzusatz ist subjektive Einschätzung
Der Klammerzusatz unter "Demonstrationen" im Satz "einerseits über eine NPD-Jugendorganisation (keineswegs ein Tagesthema des 22.09.) und andererseits eine Trauerfeier" ist subjektiv und sollte gestrichen werden. 87.166.75.6 21:36, 16. Nov. 2007 (CET)
- Wenn auch etwas verspätet: Was verstehst du unter Tagesthemen? Sollten dort Themen des Tages behandelt werden? Eigentlich ist das - genau wie bei der Tagesschau - "Programm". Vielleicht findest du ja eine neutrale Formulierung? Ich würde sagen, meine Formulierung lässt die Distanz etwas vermissen, inhaltlich ist die Klammerbemerkung schon korrekt und unterstreicht den Kritikpunkt. --Peu 17:25, 28. Nov. 2007 (CET)
Einleitung unvollständig
In der einleitenden Aufzählung der gespeicherten Daten fehlt, dass bei eMail-Nachrichten, entgegen aller Beteuerungen nur reine Verbindungsdaten zu speichern, auch die Betreffzeile (was zumindest einen groben Aufschluss über den Inhalt der eMail zuliesse) gespeichert wird. Gruß 84.147.193.174 15:06, 18. Dez. 2007 (CET)
- Kannst du hierzu einen brauchbaren Link angeben? --Peu 10:57, 3. Dez. 2007 (CET)
Ich kann das nicht nachvollziehen, dass die Betreffzeile zu speichern ist. Der Gesetzestext ist zu finden auf http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/058/1605846.pdf Seite 17 f. Der neue Paragraph 113a des TKG regelt was für E-Mails zu speichern ist in Punkt 3. Dabei findet sich nichts aus dem ich ableiten könnte, dass die Betreffzeile zu speichern ist. --Mawismuc 03:30, 1. Jan. 2008 (CET)
Es muss und werden keine Betreff-Zeilen gespeichert!
- Abgesehen davon, dass die Richtlinie und somit die nachfolgenden Gesetze nur in der EU gültig sind, zählt § 113a Abs. 3 betreffend Mails nur die Speicherung von Mailadressen, IP-Adressen und Zeitangaben bei Senden, Empfangen und Zugriffen auf. In § 113a Abs. 8 ist ausdrücklich ein Verbot der Speicherung von Kommunikationsinhalten enthalten, wobei "Inhalte" wohl unterschiedlich ausgelegt wird. Für einen ISP ist der Mailverkehr schon Inhalt, während für einen Anbieter von Mail-Adressen Datum, Uhrzeit usw. sicherlich keine Inhalte sind. Ich gehe nicht davon aus, dass Betreffzeilen gespeichert werden. Vielleicht gibt es dazu eine Auskunft von einem ISP? --Evilboy〒 (remember en:Wikipedia:Assume good faith) 13:09, 3. Jan. 2008 (CET)
- Es wird der gesammte E-Mail Header gespeichert, sommit auch die Betreffzeile. Dagegen hat bereits der Bundesdatenschutzbeauftrage protestiert.
- Was tatsächlich gespeichert wird hängt sicher vom jeweiligen Provider ab, eine pauschale Aussage hierzu ist also nicht möglich. Wenn der Provider aber die Betreffzeile abspeichert, so liegt dies außerhalb der Vorratsdatenspeicherung, da durch die Änderungen des TKG nicht vorgesehen bzw. verboten. Ein Provider, der Betreffzeilen speichert verstößt also vermutlich gegen das Gesetz und es kann gegen ihn vorgegangen werden. --Mawismuc 14:45, 4. Jan. 2008 (CET)
- lt Maßgabe des Gesetz wird der gesamte Email-Header als Verbindungsdatum deklariert und somit gespeichert. Zudem werden übrigens auch alle URLs gespeichert, da dies nach Meinung des Gesetzgebers dezentrale Verbindungsdaten darstellen (für den jeweiligen Hoster einer Webseite stellt die IP-Adresse ein Verbindugsdatum dar; da es überbordenten Aufwand darstellen würde bei allen Webseitenbetreiber anzufragen ob in einem bestimmten Zeitraum eine spezielle IP Adresse die Seiten abgerufen hat, werden alle besuchten URLs zentral vom jeweiligen Internet Provider gespeichert.)
Eigener Mailserver
Wie verhält sich das eigentlich mit dem Betrieb eines eigenen Mailservers? Ich habe einen eigenen Server, auf dem die Mails von mir und ein paar Bekannten auflaufen. Bin ich auch zur VDS verpflichtet? Gibt es irgendwo weitere Informationen zu dem Thema, was auf mich als Betreiber eines eigenen virtuellen Servers nun zukommt und zu beachten ist?
- Rein formal schätze ich: ja. Da gibt es aber wohl noch Klärungsbedarf, erst recht beim Betrieb von Tor-Servern. Spartanischer Esel 21:53, 6. Dez. 2007 (CET)
- Der Server müsste wohl öffentlich sein, dazu reicht aber IMHO nicht aus, dass jeder weltweit dir (und deinen Bekannten) Mails dorthin schicken kann. sondern du müsstest im Prinzip jeden ohne Vorbehalt (wenn auch gegen Geld) in diesen deinen Bekanntenkereis aufzunehmen bereit sein. Möglicherweise haftest allerdings du (oder wer auch immer Haupt-Serverbetreiber ist) für "Störungen", die von ihm ausgehen. Ansonsten wäre ja mittlerweile fast jede mittelständische Firma (Mailserver+Standleitung) zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Umgekehrt gilt: wenn jemand aus Firma A an jemanden aus Firma B mailt und beide nicht zur VDS verpflichtet sind, würde den Vorgang eigentlich gar niemand speichern und somit VDS ausgehebelt...--Hagman 23:18, 6. Dez. 2007 (CET)
- Danke für die Antworten. Nun sagt einer ja und einer nein... Kann man das irgendwo nachlesen, wer dazu verpflichtet ist, die Daten zu speichern? Unis müssen es ja auch nicht, wenn ich richtig informiert bin.
- Im Oktober 1999 als die Eckwerte für eine neue Telekommunikationsüberwachungsverordnung diskutiert wurde war die Lage die, es hieß der Internetverkehr müsse grundsätzlich Überwacht werden. (bei Bedarf!)aber Du bietest keine Individualkommunikation.(rechtliche Trennung von Individual-und Massenkommunikation)aber wenn Du Internetinhalte verschickst? Nachzulesen in Paragraph 88 TKG.TKÜV (nicht signierter Beitrag von Repurgator (Diskussion | Beiträge) 12:48, 16. Dez. 2007 (CET))
IP-Adresse der TK-Anlage
Im Text sthet "bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage". Soweit ich weiß, muss die IP-Adresse des Absenders der Mail gespeichert werden!
- Eben: "Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage" 80.138.173.241 09:14, 7. Jul. 2008 (CEST)
Alternativen: Keine
Das bedeutet nicht das, was der Autor vielleicht verstanden hat.
Da stünde was, wenn es konkurrierende Gesetzentwürfe gäbe. Ablehung ist natürlich immer möglich. --JensMueller 20:46, 30. Dez. 2007 (CET)
"Auch Privatpersonen sind zur Speicherung verpflichtet, etwa wenn sie kostenlos einen öffentlichen WLAN-Zugang oder einen E-Mail-Dienst anbieten", ist mW ziemlich umstritten. Beleg für diese krasse Aussage ist ein privates Blawg, erst ein Urteil kann Klarheit bringen. Formuliere daher, "umstritten ist, ob auch ..."-- 84.62.130.223 20:03, 31. Dez. 2007 (CET)
§39 Außenwirtschaftsgesetz
Im Absatz zum TKG ist folgendes zu lesen: Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben haben eine Vielzahl von Stellen Zugriff auf diese Bestandsdaten (§§ 112, 113 TKG): Gerichte, (...), Zollkriminalamt zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen nach § 39 des Außenwirtschaftsgesetzes (...). Im AWG gibt es jedoch keinen Paragrafen 39, siehe hier. Was für ein Fehler ist hier unterlaufen? --Schreibschaf 19:51, 2. Jan. 2008 (CET)
Absatz Urheberrecht
Wenn ich nicht irre, kann man hier das beschlossene Gesetz lesen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2007/0798-07.pdf
Da wird - ich bin kein Jurist - doch gerade die überwachung und aufzeichnung der Telekommunikation (§100a...) von 'jede Straftat, die mit Telekommunikation begangen wurde' auf 'schwere Straftat' eingeschränkt? siehe auch: http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
Und dann werden die Strafdaten detailliert aufgezählt und Urheberrecht ist ja gerade nicht dabei? --Robin Goblin 22:39, 6. Jan. 2008 (CET)
- Jein. Ich glaube (bin auch kein Jurist), dass dieses (als Teil der StPO) angibt, in welchen Fällen über die Überwachung von Personen ohne deren Wissen gesammelten Beweise vor Gericht gegen sie verwendet werden dürfen. Vllt. ne Aart Synergieeffekt der Vorratsdatenspeicherung? Is aber nur Theorie. --Schreibschaf 23:11, 6. Jan. 2008 (CET)
- Der Haken ist wohl §100g. Der wurde nicht verändert und erlaubt pauschal die Datenermittlung wenn "eine Straftat mittels Telekommunikation begangen" wurde. Stand auch richtig im Artikel, hab nicht genau hingeschaut. 100a "erweitert" also "nur" --Robin Goblin 23:31, 6. Jan. 2008 (CET)
Tipp und Bitte an Golbsi
ich habe dieses "revert", "revert" etc. gerade zufällig mitgekriegt - so sehr ich dieses Bild schätze und lustig finde Golpsi - es scheint mir tatsächlich nichts in einem Wikipedia-Artikel zu suchen zu haben. Versuche bitte das zu verstehen - ich habe mir das Bild für meinen privaten Gebrauch natürlich gesichert :-) und verstehe die Denkweise sehr wohl die Dich dazu animiert. Aber zeig Dich einsichtig - in der Form der Wikipedia als Lexikalisches Werk ist es ungeeignet. Ich danke Dir im Voraus für Dein Verständnis -- Hartmann Schedel Prost 03:10, 19. Mär. 2008 (CET)
Erforderlichkeitsgrundsatz
Ich persönlich glaube ja das dem so ist, aber da das gesetz bisher nicht von einem gericht gekippt worden ist ist das wohl die Interpretation eines Wikipedianers. Oder es muss dargestellt werden wer das gesagt hat und mit einer Quelle belegt werden ...84.183.232.223 16:43, 19. Mär. 2008 (CET)
- Der Abschnitt im Artikel ist, finde ich, etwas laienhaft geschrieben, aber es ist grundsätzlich richtig. In der Entscheidung zur Volkszählung (BVerfG 65, 1 ff) steht zB unter Randnummer 161:
- Ein Zwang zur Angabe personenbezogener Daten setzt voraus, daß der Gesetzgeber den Verwendungszweck bereichsspezifisch und präzise bestimmt und daß die Angaben für diesen Zweck geeignet und erforderlich sind. Damit wäre die Sammlung nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken nicht zu vereinbaren.
- Randnummer 162:
- Die Verwendung der Daten ist auf den gesetzlich bestimmten Zweck begrenzt. Schon angesichts der Gefahren der automatischen Datenverarbeitung ist ein - amtshilfefester - Schutz gegen Zweckentfremdung durch Weitergabeverbote und Verwertungsverbote erforderlich. Als weitere verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen sind Aufklärungspflichten, Auskunftspflichten und Löschungspflichten wesentlich.
- Außerdem Randnummer 181:
- Das Erhebungsprogramm des Volkszählungsgesetzes 1983 entspricht, soweit es Prüfungsgegenstand ist, auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Danach muß eine Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet und erforderlich sein; der mit ihr verbundene Eingriff darf seiner Intensität nach nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und den vom Bürger hinzunehmenden Einbußen stehen.
- Zumindest Datenspeicherung auf gut Glück, dass die Daten irgendwann eines unbestimmten Tages der Strafverfolgung wegen einer bisher womöglich noch nicht begangenen Straftat dienen könnten, dürfte verfassungswidrig sein. Der Zweck ist zumindest bzgl. Strafverfolgung bereits zu unbestimmt, demzufolge kann die Maßnahme auch nicht erforderlich sein. Die Maßnahme als Selbstzweck kann den Zweck, der zumindest bestimmbar sein muss, nicht ersetzen. Die Datenspeicherung könnte ja aber auch - wie bisher - zu einem anderen Zweck erfolgen. Nur zum Zweck der Strafverfolgung ist das sehr fraglich.
- Ich würde mich nicht aus dem Fenster hängen und im Artikel Prognosen aufstellen, was in dem Abschnitt allerdings getan wird. --Jurastudentin 23:17, 19. Mär. 2008 (CET)
Das Lemma wurde auf Überarbeiten gestellt, weil die Vorratsdatenspeicherung darin diskutiert werden sollte. IN der Tat fällt auf, dass die beiden Artikel anscheinend nebeneinanderher bearbeitet werden. Cholo Aleman 22:45, 21. Apr. 2008 (CEST)
Erfasste Daten III
Im Artikel heisst es im Abschnitt "Rechtsgrundlage" über E-Mail, Zugriffe auf das Postfach würden nicht gespeichert ("ein verbreiteter Irrtum"). Im TKG §113a Abs. 3 Nr. 3 Steht aber: "bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden".
Jo
- Hier muss man sortieren, wer was speichert. Der Zugangs-Provider speichert den Zusammenhang Kundennummer <-> IP-Adresse; den kritischsten Teil des ganzen Gebildes. Eine Speicherung von IP<->Zugriff erfolgt *hier* nicht (wäre auch kaum machbar, da dabei riesige Datenmengen zusammenkommen).
- Der Mail-Provider speichert dagegen sehr wohl den Zusammenhang IP<->Zugriff. Wem diese IP gehört, weiß er dagegen zunächst nicht. Problem: Beide Anbieter sind nicht selten identisch. --TheK? 02:25, 23. Sep. 2008 (CEST)
Eine weitere Folge des 11. September
Passt zwar nicht wirklich zu dieser Diskussion (da ja überwiegend über die Vollständigkeit des Artikels diskutiert wird) aber ich möchte meine Meinung trotzdem mal loswerden:
Es fällt doch immer mehr auf, dass diese ganzen Überwachungsgesetze erst seit dem 11. September so richtig durchgesetzt werden können. Ist doch schön einfach für unsere Politiker (und vor allem für die USA) immer diesen "ach so bösen" Terrorismus als Vorwand für totale Überwachung zu verwenden. Die Medien rechtfertigen diesen Anti-Terror-Krieg auch noch, so dass sich die meisten Menschen keine Gedanken über die Richtigkeit solcher Gesetze machen.
Wenn man den Gerüchten glauben mag, dass der CIA von den Anschlagsplänen gewusst hat (dass der CIA die Anschläge selbst durchgeführt hat würde ich eher als Humbuk einstufen), fragt man sich, wieso die Anschläge dann nicht verhindert wurden? Hat George W. Bush etwa die Möglichkeit gesehen, einen Vorwand für Ölkrieg und totale Überwachung zu bekommen? Mussten über 3000 Menschen sterben, damit sich die USA auf militärische Art weltweit Ölvorkommen sichern und ihre Waffenindustrie durch den Krieg Milliarden verdienen kann? Damit Politiker auf der ganzen Welt ihr Volk überwachen können? Damit Daten jedes Menschen gesammelt werden, um Persönlichkeitsprofile zu erstellen und diese an Konzerne zu verkaufen? Damit jede Art von politischen Gegnern gleich als Terroristen bezeichnet werden und somit weggesperrt werden können? Damit Presse und Medien zensiert werden können und eine heimliche Diktatur ermöglicht wird?
Alles Fragen, die wohl niemand je beantworten kann (oder nie beantworten will).
- Recht hast Du! Das will niemand beantworten. Dies ist eine Enzyklopaedie. ;-) Alex 13:41, 15. Jul. 2008 (CEST)
Quellenangaben bitte
"Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum."
Bei Rechtsgrundlagen stand obiger Satz im Bezug auf Nichtspeicherung von Webseiteninhalten. Wo sind denn die Belege für diesen "Irrtum"?
91.114.139.63 02:04, 23. Sep. 2008 (CEST)
- Eine Quelle wird wohl schwierig, aber behauptet wird eben dies ja doch recht oft - von einigen Leuten sogar noch mehr (teilweise Kram, der technisch überhaupt nicht machbar wäre)... --TheK? 02:16, 23. Sep. 2008 (CEST)
- Danke für deine Antwort. Sie zeigt jedoch keinesfalls ein schlüssiges Argument dafür auf, eine solche Aussage im Text zu belassen. Ohne Quelle kann man eine solche Aussage nicht hinzufügen, da dies Theoriefindung wäre ("ich habe oft gehört, dass es so ist"). Im Übrigen: Wenn es soviele Leute behaupten, wird sich ja jemand mit diesem Phänomen beschäftigt haben, und als seriöse und zuverlässige Quelle dafür herhalten können. 91.114.139.63 05:59, 23. Sep. 2008 (CEST)
Wikipedianer und die Vorratsdatenspeicherung
Wie ist eigentlich das Verhältnis von Wikipedia bzw. den Wikipedianern zur Vorratsdatenspeicherung? Bevor ich spende, würde mich das sehr interessieren, denn in meinen Augen ist Wikipedia schließlich die erste große Vorratsdatenspeicherkammer weltweit, denn nichts wird gelöscht, alles gespeichert: selbst Diskussionen, die mit der Artikelarbeit nichts zu tun haben. Bitte um Antworten. --92.74.123.225 13:43, 16. Nov. 2008 (CET)
Das unbeachtete Zitiergebot
Wieso sieht sich von den Moderatoren eigentlich keiner in der Lage, den Zusatz "Das unbeachtete Zitiergebot" (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vorratsdatenspeicherung&stable=0&redirect=no#Das_unbeachtete_Zitiergebot) vom 08. Okt. 2009 freizuschalten? --89.247.53.26 14:06, 18. Okt. 2009 (CEST)
- Weil das eine "Interpretation" ist. Die Wikipedia hat keinen Standpunkt (NPOV) sondern stellt lediglich die Standpunkte anderer Leute da. Wenn du einen (relevante) Person oder Gruppierung kennst kann ein Abschnitt wie "XXX ist der Meinung, das Gesetz verstoße gegen ...." eingefügt werden. So ist das jedenfalls nichts. --P.C. ✉ 16:43, 2. Nov. 2009 (CET)
Personalausweis bei Email Account Einrichtung
Laut Heise.de und CT soll nun zum Einrichten eines Email Accounts der Personalausweis vorgezeigt werden. Stimmt das und weiß zu dieser mehr als bedenklichen Entwicklung jemand mehr? (nicht signierter Beitrag von 84.160.85.198 (Diskussion | Beiträge) 04:43, 17. Nov. 2006 (CET))
Antwort: Das war mal geplant, ist inzwischen aber wieder fallengelassen worden, weil die Regierung eingesehen hat, dass sich dann einfach alle ausländische Mail-Konten holen. Ist im aktuellen Gesetzentwurf nicht drin. (nicht signierter Beitrag von 141.51.138.142 (Diskussion | Beiträge) 13:12, 31. Jul. 2007 (CEST))
Situation in der Schweiz?
Wie sieht die Lage bezüglich Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz aus? Evtl. gleich der Seite hinzufügen :-) Danke! (nicht signierter Beitrag von 85.181.4.51 (Diskussion | Beiträge) 20:00, 24. Nov. 2006 (CET))
Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG) SR 784.10
Art. 13a:
1Die Kommission und das Bundesamt können Personendaten, einschliesslich Daten über administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen sowie Persönlichkeitsprofile, bearbeiten, sofern dies für die Erfüllung der ihnen durch die Fernmeldegesetzgebung auferlegten Aufgaben unerlässlich ist. Sie können hierzu ein Informationssystem benutzen. 2 Sie treffen die für den Schutz und die Sicherheit der Daten bei der Bearbeitung, insbesondere bei der Übermittlung, nötigen technischen und organisatorischen Massnahmen. 3 Der Bundesrat kann ergänzende Bestimmungen erlassen, namentlich über die Organisation und den Betrieb des Informationssystems, über die Kategorien der zu bearbeitenden Daten, über die Zugriffs- und Bearbeitungsberechtigung, über die Aufbewahrungsdauer sowie über die Archivierung und Vernichtung der Daten.
Art. 13b Amtshilfe 1 Die Kommission und das Bundesamt übermitteln anderen schweizerischen Behörden diejenigen Daten, die diese Behörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Zu diesen Daten gehören auch die in Verwaltungs- oder Verwaltungsstrafverfahren beschafften besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofile. Die Daten werden einzeln, auf Listen oder auf elektronischen Datenträgern zugänglich gemacht. 2 Unter Vorbehalt anders lautender internationaler Vereinbarungen dürfen die Kommission und das Bundesamt ausländischen Aufsichtsbehörden im Fernmeldebereich Daten, einschliesslich in Verwaltungs- oder Verwaltungsstrafverfahren beschaffter besonders schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofile, nur übermitteln, sofern diese Behörden: a. solche Daten ausschliesslich zur Ausübung der Aufsicht über Anbieterinnen von Fernmeldediensten und zur Marktbeobachtung verwenden; b. an das Amts- oder Berufsgeheimnis gebunden sind; und c. diese Daten nicht ohne vorgängige Zustimmung der Kommission oder des Bundesamtes oder auf Grund einer generellen Ermächtigung in einem Staatsvertrag an zuständige Behörden und an Organe weiterleiten, die mit im öffentlichen Interesse liegenden Aufsichtsaufgaben betraut sind. 3 Die Kommission und das Bundesamt dürfen keine Daten an ausländische Strafbehörden weiterleiten, wenn die Rechtshilfe in Strafsachen ausgeschlossen ist. Die Kommission oder das Bundesamt entscheidet im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Justiz. 4 Schweizerische Behörden geben der Kommission und dem Bundesamt kostenlos diejenigen Daten weiter, die für die Durchsetzung der Fernmeldegesetzgebung von Bedeutung sein können, einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofile. Die Daten werden einzeln, auf Listen oder auf elektronischen Datenträgern zugänglich gemacht.
Art. 43 Pflicht zur Geheimhaltung Wer mit fernmeldedienstlichen Aufgaben betraut ist oder betraut war, darf Dritten keine Angaben über den Fernmeldeverkehr von Teilnehmerinnen und Teilnehmern machen und niemandem Gelegenheit geben, solche Angaben weiterzugeben. Art. 44 Überwachung des Fernmeldeverkehrs Für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs gilt das Bundesgesetz vom 6. Oktober 200088 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.
Art. 45 Auskunft 1 Die Kundin oder der Kunde kann von der Anbieterin von Fernmeldediensten Auskunft über die für die Rechnungsstellung verwendeten Daten verlangen, insbesondere über die Adressierungselemente, den Zeitpunkt der Verbindung und das geschuldete Entgelt. 2 Wer diese Daten zur Ermittlung missbräuchlich hergestellter Verbindungen oder unlauterer Massenwerbung benötigt, kann von der Anbieterin von Fernmeldediensten Auskunft über Namen und Adressen der anrufenden Anschlüsse verlangen.
Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) SR 784.101.1
Art. 81 Mitteilung von Verkehrs- und Rechnungsdaten 1 Solange die Möglichkeit der Anfechtung ihrer Rechnung besteht, können die Kundinnen und Kunden von ihrer Anbieterin verlangen, ihnen im Einzelfall oder bei jeder Rechnungsstellung folgende Daten mitzuteilen, sofern diese für die Rechnungsstellung verwendet werden: a. die vollständigen Adressierungselemente der angerufenen Anschlüsse oder die Rufnummern der anrufenden Anschlüsse ohne die letzten vier Ziffern; b. Datum, Zeit und Dauer der Verbindungen; c. das für die einzelnen Verbindungen geschuldete Entgelt. 2 Nicht mitgeteilt werden dürfen die Daten bei Anrufen auf die Nummer 147. 3 Bei Anschlüssen mit Vorbezahlung der Dienste müssen die Daten während eines Monats nach Belastung des Entgelts auf Verlangen mitgeteilt werden. 4 Wenn Kundinnen oder Kunden die Rechnung für einen Mehrwertdienst anfechten oder nicht fristgemäss bezahlen, kann die Anbieterin von Fernmeldediensten der betroffenen Anbieterin von Mehrwertdiensten die vorhandenen und zur Geltendmachung der Forderung notwendigen Personendaten dieser Kundinnen oder Kunden mitteilen.
--- Im Moment habe ich nicht mehr Zeit, ich versuche später, mehr zu machen. (nicht signierter Beitrag von 84.128.142.26 (Diskussion | Beiträge) 15:11, 8. Nov. 2007 (CET))
Erfasste Daten II
Eine Anmerkung: M. E. ergibt sich aus § 113a TKG eindeutig, dass weder die Betreffzeile einer Email, noch die aufgerufenen Websites bei Internetverbindungen gespeichert werden. Dies ergibt sich auch aus allen anderen mir bekannten Quellen (BNetzA etc.). Insofern sollte der Text unter dem Absatz "Rechtsgrundlage" wohl angepasst werden, wenn ich nicht etwas übersehen habe. - Chruller 15:35, 6. Apr. 2008 (CEST)
- JFTR: Ich stimme "Chruller" inhaltlich zu und merke an, dass die Angabe, die Adressen der besuchten Internetseiten würden gespeichert, sich meines Erachtens nicht allein auf die fachliche Inkompetenz des Autors zurückführen lässt. Das ist übelwollende FUD aber sicher keine seriöse Information.
- Youssarian 10.04.2008 18:09 (nicht signierter Beitrag von 212.144.176.145 (Diskussion | Beiträge) 18:06, 10. Apr. 2008 (CEST))
- Sehe ich genau so. Hab mich auch nochmal informiert. Ich werde das jetzt entsprechend korregieren. ColAflash 16:00, 17. Apr. 2008 (CEST)
- Nachtrag: Das mit dem Email-Header und Betreff-Zeile hab ich jetzt nich korregiert, weil ich da nich so bescheid weiß. (nicht signierter Beitrag von ColAflash (Diskussion | Beiträge) 16:25, 17. Apr. 2008 (CEST))
Überwachung in der Schweiz
Das vorhergehende/obenstehende Copy&Paste aus dem Schweizer Fernmeldegesetz scheint mir nicht sehr geeignet, und ist zudem sehr Unleserlich und Unübersichtlich.
In der Schweiz sind alle Fernmeldediensteanbieter (mit eigener Infrastruktur) seit dem 1.1.2002 verpflichtet alle Verbindungsdaten 6 Monate auf Vorrat zu Speichern.
Die Überwachung betrifft Post, Telefon, Email, Internet-Zugang etc. etwa in demselben Rahmen wie er zB. in Deutschland geplant ist.
Die VÜPF wurde damals ohne grosse Diskussion eingeführt und wird auch zunehmend genutzt: (Quelle: EJPD)
Jahr | Direktschaltungen | Rückwirkende Teilnehmeridentifikationen | Total |
2007 | 2043 | 6843 | 8877 |
2006 | 1965 | 4279 | 6244 |
2005 | 2111 | 4813 | 6924 |
2004 | 2369 | 5187 | 7556 |
2003 | 2928 | 3815 | 6743 |
2002 | 2881 | 3565 | 6446 |
2001 | 2996 | 1899 | 4895 |
2000 | 2430 | 1538 | 3968 |
1999 | 2046 | 1630 | 3676 |
1998 | 2138 | 1951 | 4089 |
- VÜPF: Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
- BÜPF: Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
- EJPD: Statistik Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs seit 1998 (nicht signierter Beitrag von 146.67.250.200 (Diskussion | Beiträge) 23:21, 26. Mai 2008 (CEST))
- UVEK: Technische Vorschriften zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs (Vertraulich)
(Posted via Public Hotspot) (nicht signierter Beitrag von 146.67.250.200 (Diskussion | Beiträge) 00:10, 27. Mai 2008 (CEST))
Österreich war schon immer sehr "Deutschland-nah"
http://www.heise.de/newsticker/Oesterreichs-Polizei-nutzt-neue-Ueberwachungsrechte-intensiv--/meldung/110080 (nicht signierter Beitrag von AV (Diskussion | Beiträge) 12:29, 27. Jun. 2008 (CEST))
Weblinks
Bitte unter Berücksichtigung von WP:WEB etwas aussortieren. Grüße--OecherAlemanne 09:49, 8. Dez. 2008 (CET)
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/46/EG vom 18. April 2007 (PDF-Datei; 816 kB) => Muss eigentlich lauten: 2006/24/EG (nicht signierter Beitrag von 80.133.74.252 (Diskussion | Beiträge) 22:01, 22. Nov. 2009 (CET))
Veröffentlichung der techn. Vorgaben zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
Deutschland: Das TR TKÜV (pdf) ist erschienen, [5] --Andys | ☎ 09:49, 3. Dez. 2009 (CET)
Gegenmaßnahmen
Der Abschnitt Gegenmaßnahmen wurde wieder entfert mit der Begründung: Kein Howto.
Jeodch war dieser Abschnitt sehr kurz gehalten, mit Verweisen zu den jeweiligen Artikeln.
Es gehört zum Thema und ist kein howto. In eine Enzyklpädie gehören neben historischen und rechtlichen Aspekten auch technische.
Der Abschnit war zum Thema, also relevant und bestimmt auch von Interesse für die Betroffenen, er war kurz und knapp gehalten, neutral und verlinkt.
Es war keine Anleitung, wie man besagte Dienste nutzen kann, ergo kein howto. (nicht signierter Beitrag von 87.185.179.99 (Diskussion | Beiträge) 19:58, 1. Feb. 2010 (CET))
Umsetzung in der Schweiz
Soll ein Abschnitt der lediglich die (Nicht)Umsetzung in der Schweiz darstellt tatsächlich "Umsetzung in anderen Ländern" heissen oder doch besser entsprechend dem österreichischen Absatz darüber "Umsetzung in der Schweiz"? Benutzer:Sicherlich findet dass die erste Variante die richtige ist und begründet dies mit dem überzeugenden Argument ehm .. nein!?!? [6]. Ich hätte jedoch für ehm .. ja!?!? votiert und wäre daher für weitere schlagkräftige Argumente dankbar. --Nicor 13:17, 7. Feb. 2010 (CET)
- vorschlag: du liest nochmal genau was in meiner ergänzung steht und dann wirst du Sicherlich etwas bemerken ;oD - ansonsten halte ich es für besser eine sammelüberschrift zu machen für solche kleinen sammelstückchen. steht ja fast nix drin ...Sicherlich Post 18:08, 7. Feb. 2010 (CET)
- Hilf mir auf die Sprünge. --Nicor 18:50, 7. Feb. 2010 (CET)
- kommt es dir nicht komisch vor, dass die Schweiz als Nicht-EU-Land eine Richtlinie der EU umsetzen soll und der EuGH sie deshalb verurteilt? :oD - vielleicht gehts ja gar nicht um die Schweiz? :oD ...Sicherlich Post 18:58, 7. Feb. 2010 (CET)
- Das wäre sicherlich interessant um im Artikel erläutert zu werden. Aber ob die Schweiz an die Richtlinie gebunden ist oder nicht spielt doch keine Rolle für die Überschrift des Absatzes. Es geht dort schliesslich um die "Umsetzung in der Schweiz"; völlig unabhängig davon ob das Land der Richtlinie unterliegt oder nicht. Falls noch ein paar weitere Nicht-EU-Länder mit dem Thema konfrontiert sein sollten wäre ein Absatz "Umsetzung ausserhalb der Europäischen Union" interessant, aber momentan beschränkt er sich nunmal auf ein einziges Land. --Nicor 19:20, 7. Feb. 2010 (CET)
- nein, es geht eben nicht um die Schweiz sondern um Schweden ...Sicherlich Post 01:27, 8. Feb. 2010 (CET)
- Na, da hast du mich aber ganz schön lange auf meinem peinlichen Flüchtigkeitsfehler sitzen lassen.
- Packen wir nun Österreich und Schw... in einen Artikel oder benennen wir beide nach ihrem Land? Die aktuelle Situation finde ich etwas inkonsistent. --Nicor 12:17, 8. Feb. 2010 (CET)
- hehe :oD - hat Spaß gemacht :) ... ich wäre eher dafür auch Österreich unter "andere Länder" zu packen. Als leser würde ich bei einer eigenen Überschrift mehr Inhalt erwarten als das was da im moment steht ....Sicherlich Post 12:21, 8. Feb. 2010 (CET)
- So, dann hab ich das mal entsprechend geändert und noch zwei kurze Infos hinzugefügt. Ich hoffe es werden noch weitere folgen. --Nicor 13:35, 8. Feb. 2010 (CET)
- super :) ...Sicherlich Post 13:48, 8. Feb. 2010 (CET)
- So, dann hab ich das mal entsprechend geändert und noch zwei kurze Infos hinzugefügt. Ich hoffe es werden noch weitere folgen. --Nicor 13:35, 8. Feb. 2010 (CET)
- hehe :oD - hat Spaß gemacht :) ... ich wäre eher dafür auch Österreich unter "andere Länder" zu packen. Als leser würde ich bei einer eigenen Überschrift mehr Inhalt erwarten als das was da im moment steht ....Sicherlich Post 12:21, 8. Feb. 2010 (CET)
- nein, es geht eben nicht um die Schweiz sondern um Schweden ...Sicherlich Post 01:27, 8. Feb. 2010 (CET)
- Das wäre sicherlich interessant um im Artikel erläutert zu werden. Aber ob die Schweiz an die Richtlinie gebunden ist oder nicht spielt doch keine Rolle für die Überschrift des Absatzes. Es geht dort schliesslich um die "Umsetzung in der Schweiz"; völlig unabhängig davon ob das Land der Richtlinie unterliegt oder nicht. Falls noch ein paar weitere Nicht-EU-Länder mit dem Thema konfrontiert sein sollten wäre ein Absatz "Umsetzung ausserhalb der Europäischen Union" interessant, aber momentan beschränkt er sich nunmal auf ein einziges Land. --Nicor 19:20, 7. Feb. 2010 (CET)
- kommt es dir nicht komisch vor, dass die Schweiz als Nicht-EU-Land eine Richtlinie der EU umsetzen soll und der EuGH sie deshalb verurteilt? :oD - vielleicht gehts ja gar nicht um die Schweiz? :oD ...Sicherlich Post 18:58, 7. Feb. 2010 (CET)
- Hilf mir auf die Sprünge. --Nicor 18:50, 7. Feb. 2010 (CET)
zum Thema Eingeschränkter Nutzen
Natürlich kann mit den Vorratsdaten direkt keine Straftat verhindert werden, höchstens im Nachhinein aufgeklärt werden. Gleiches gilt für Fingerabdrücke und DNA-Spuren. Auch die werden erst nach der Tat gesichert und verhindern nichts.
Eine abschreckende Wirkung für Straftäter ist angeblich nicht nachweisbar, gleichwohl sollen die Daten aber für alle ein Gefühl der Bedrohung sein. Das ist für mich unlogisch. Es lässt sich auch schwer nachvollziehen, dass Strafen eine abschreckende Wirkung haben, denn Straftaten werden trotzdem begangen. Hier wäre ein Gegenbeispiel interessant, durch welche Maßnahmen ein Einfluss auf das Kriminalitätsniveau insgesamt in der Praxis zu beobachten ist.
Anschläge werden durch Vorratdaten nicht verhindert, aber möglicherweise im Nachgang die dahinter stehenden Strukturen aufgedeckt um weitere zu verhindern.
Dass nur 2% der Abfragen wegen Löschung ins leere gehen kann natürlich auch damit zusammenhängen, dass man nichts abfragt, wenn man weiß, dass es nicht da ist.
Die Steigerung der Aufklärungsquote von 0,006% ist willkürlich, solange man nicht genau berücksichtigt, worauf die Zahl des BKA sich bezieht. Außerdem haben wir 2010 und die Entwicklung der Technik und Kriminalität ist nicht stehengeblieben. Skimming, Pishing usw. gab's da noch gar nicht.
Im Bereich von Serienstraftaten, können Tätern regelmäßig eine Vielzahl von zurückliegenden Taten nachgewiesen und damit aufgeklärt werden, natürlich nur für den Zeitraum in dem entsprechende Taten gespeichert sind. Und da interessieren die Daten des Handys, was er dabei hat, nicht die Daten anlasslos gespeicherten Daten vom Rest der Welt.
Es ist nicht unbedingt der Zeitraum der Speicherung, der den wesentlichen Unterschied macht, sondern z.B. der Unterschied ob eingehende Telefonate gespeichert werden oder nicht. Wer Opfer einer Straftat wird, die mittels Telefon durchgeführt wird, z.B. Erpressung, Stalking, Betrug etc. wird den Unterschied früher oder später begreifen. Alle ausgehenden Gespräche des Opfers sind nachvollziehbar gespeichert, aber völlig uninteressant, der entscheidende eingehende Anruf des Täters nicht. Da geht auch keine Datenanfrage ins Leere, sondern da fragt keiner nach, weils ja jeder weiß, dass da nichts mehr abzufragen ist.
Es gibt durchaus sinnvolle Argumete gegen Vorratsdatenspeicherung, nur die meisten sind leider völlig an der Realität vorbei.
- Diese Seite ist nicht der richige Ort um über Sinn und Unsinn der Vorratsdatenspeicherung zu diskutieren. Wikipedia stellt hier lediglich die offiziellen Argumente der Kritiker dar - auch wenn du persönlich diese nicht mitträgst. --Nicor 19:46, 16. Mär. 2010 (CET)
- Du hast das Problem genau erkannt. Hier, und insgesamt im Internet, werden die offiziellen Argumente der Kritiker dargestellt, Und Kritik an der Kritik ist unerwünscht. (nicht signierter Beitrag von 78.34.127.25 (Diskussion | Beiträge) 20:15, 27. Mär. 2010 (CET))
- Was sind "offizielle" Argumente von Kritikern? (nicht signierter Beitrag von 141.48.165.26 (Diskussion | Beiträge) 14:10, 31. Mär. 2010 (CEST))
Quelle: Polizeiliche Praxis
NACHGEFRAGT: Fehlen jetzt der Polizei die Vorratsdaten?, unter Südwest Presse. Nemissimo RSX 10:15, 9. Apr. 2010 (CEST)
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2010
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2010 hat sich die Situation in Deutschland grundlegend geändert. Zwar wird das Urteil zu Beginn des Artikels erwähnt, doch im weiteren Verlauf wird die Situation vor dem Urteil geschildert. Sie ist aber nicht mehr aktuell. (nicht signierter Beitrag von Phantasmagorium (Diskussion | Beiträge) 00:33, 13. Apr. 2010 (CEST))
- Stimmt. Hatte dies bei meiner Löschung eben leider übersehen. Habe jetzt die (meiner müden Ansicht nach) derzeit betroffenen Absätze markiert. Wer sonst nirgends etwas findet, möchte bitte den Hinweis oben löschen. Gute Nacht -- pistazienfresser 01:04, 13. Apr. 2010 (CEST)
- Ich glaube nicht, dass es sinnvoll und ausreichend ist, die markierten Absätze zu bearbeiten. Meines Erachtens sollte der Artikel grundlegend überarbeitet werden. In einem Artikel über die Vorratsdatenspeicherung würde ich Informationen zur aktuellen Situation und Rechtslage erwarten. Welche Bestands- bzw. Bewegungsdaten werden gegenwärtig wie lange gespeichert? Wie werden die Daten gespeichert? (verschlüsselt?) Wer hat Zugriff auf die Daten? Wofür dürfen diese Daten verwendet werden? Auch das Für und Wider gehört in einen solchen Artikel. Die Rechtslage wird ja nicht erst seit 2007 kontrovers diskutiert (siehe z. B. http://www.bfdi.bund.de/DE/GesetzeUndRechtsprechung/Rechtsprechung/KommunikationsdiensteMedien/Artikel/250106_InternetzugangFlatrate.html?nn=408918). Und das Thema ist ja auch noch nicht vom Tisch.
- Das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“, die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung und die Verfassungsbeschwerde würde ich dagegen in einen eigenen Artikel auslagern, da dieser Komplex unabhängig von der aktuellen Situation als historisches Ereignis von besonderer Bedeutung ist. (nicht signierter Beitrag von Phantasmagorium (Diskussion | Beiträge) 16:09, 13. Apr. 2010 (CEST))
rechtliche Konsequenzen vor dem BVerfG Urteil
Was ist eigentlich mit Verfahren bzw. Urteilen die vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ergangen sind und die nur auf Grundlage von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung ergangen sind?
Hebt das aktuelle Urteil die alten auf bzw. müssen die quasi neu verhandelt werden ?
- Leider nicht. In Deutschland haben -im Gegensatz zu den USA- illegal beschaffte Beweismittel i.d.R. keinerlei Konsequenzen für das Strafverfahren. -- 83.216.233.239 09:42, 19. Sep. 2010 (CEST)
Vorratsdatenspeicherung gegen "Rechtsradikalismus"?
Die bisherige Formulierung: "Auch zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, organisierter Kriminalität, Rechtsradikalismus und Phishing sei eine Vorratsdatenspeicherung erforderlich." ist insofern etwas befremdlich, als es sich bei "Rechtsradikalismus" nicht um eine Straftat handelt und daher mangels rechtlichen Zusammenhangs nicht ganz ersichtlich ist, inwiefern hier die Vorratsdatenspeicherung von Belang sein soll. Ferner wird auch nicht klar, warum die Vorratsdatenspeicherung ausgerechnet "Rechts-" und nicht etwa "Links-" oder sonstigen "Radikalismus" betreffen soll. Der zitierte Satz ist auch nicht unmittelbar als Äusserung einer Person oder Behörde referenziert. Insofern würde ich vorschlagen, den Satz entweder dahingehend umzuformulieren, daß konkrete Straftaten benannt werden oder der sonstige rechtliche Bezug zum "Rechtsradikalismus" dargestellt wird, oder den Passus gänzlich zu aus dem Satz zu streichen. --Bahnhofsüd 18:13, 2. Mär. 2010 (CET)
- Das wäre dringend notwendig. allerdings ist es Bolschewikipedia hier und die Kinder der gehirngewaschenen Gutmenschen habe die Wahrheit nun einmal gepachtet.
man schaue sich nur einmal die Gesetze zum schutz krimineller Religionen an. Da gibt es Verfluchungen auf religiösen Websites, nicht nur gegen Nazis sondern gegen alle Deutschen und derjenige der darauf hinweist macht sich strafbar. (nicht signierter Beitrag von 93.193.74.138 (Diskussion) 11:29, 19. Jan. 2011 (CET))
Wartungsbausteine
Kann hier bitte nochmal jemand in Stichworten konkretisieren welche Defizite durch die Bausteine abgedeckt werden sollen?-- Nemissimo RSX 15:37, 7. Apr. 2011 (CEST)
- Da auch über eine Woche später keine Reaktion vorliegt, werde ich den Baustein entfernen. --Happolati 10:14, 17. Apr. 2011 (CEST)
"ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung"
Kann das bitte jemand belegen? Mir erscheint dies verharmlosend und zudem logisch unschlüssig. Aus meiner Sicht ist sie ein wesentlicher Bestandteil, wenn nicht gar Grundlage aller umfassenden Strategien zur Telekommunikationsüberwachung.-- Nemissimo RSX 15:40, 7. Apr. 2011 (CEST)
- Telekommunikationsüberwachung selbst ist im Regelfall die Überwachung von Inhaltsdaten, also der Sprache, Texte, Daten, Bilder... Die Vorratsdatenspeicherung selbst speicherte keine Inhaltsdaten, sondern nur das "wer wann mit wem". Sie wird kriminalistisch in der Regel als Vorstufe bezeichnet, da sie verdachtsbegründend eingesetzt wird. Beispiel: Nach einem Raub oder was auch immer wird eine Funkzellenauswertung auf Basis der Vorratsdaten durchgeführt, Tatverdächtige identifiziert, für die dann eine weitergehende Telekommunikationsüberwachung angesetzt werden kann, wenn sonst keine Beweise zur Verfügung stehen. Also: Erst Auswertung der Vorratsdaten, dann Anordnung der TKÜ. Daher imo "Vorstufe". Grüße Hajj0 ms 00:16, 10. Mai 2011 (CEST)
Umsetzung in D: neuer Abschnitt
Der Abschnitt „Umsetzung in Deutschland“ ist um einen Unterabschnitt zur weiteren Entwicklung und dem neuen Gesetzentwurf erweitert - bitte kritisch gegenlesen... danke! --Fl.schmitt 10:39, 16. Jun. 2011 (CEST)
Einbauen von Erkenntnissen eines Beteiligten?
http://stairflight.wordpress.com/ Dort wurde der ganze Entstehungsprozess des Gesetzes mal nachvollzogen. Es sollte evtl. übernommen werden, dass schon sehr früh den Providern und dem BKA klar war, dass es technisch nicht funktioniert, aber trotzdem weiter an der Idee festgehalten wurde. Ich selbst möchte das nicht einfügen, da ich Sorge habe etwas anderes dabei zu beschädigen/nicht den richtigen Ort/Ton zu finden. -- 78.49.160.117 18:28, 22. Jun. 2011 (CEST)
- Hmm - das betrifft aber nicht die Vorratsdatenspeicherung, wenn ich es richtig sehe. Zugangserschwerungsgesetz dürfte einschlägiger sein. --Fl.schmitt 19:32, 22. Jun. 2011 (CEST)
Löschung durch Benutzer:Pleonasty
Benutzer:Pleonasty hat meinen folgenden Beitrag ohne Begründung gelöscht:
- Als Amalrich im Jahr 1209 vor der Erstürmung der französischen Stadt Béziers gefragt wurde, wie man die Katholiken von den Ketzern unterscheiden solle, sagte er: "Tötet sie alle. Gott wird die seinen schon erkennen." Er dürfte damit einer der frühesten Verfechter verdachtsunabhängiger Maßnahmen sein.
- Quelle: Spiegel Online vom 14.09.2011: Die vorauseilende Volksüberwachung
- Beim Löschen von Beiträgen von nicht angemeldeten Benutzern macht man sich nicht mal die Mühe einer Begründung?
- --89.247.166.88 20:41, 14. Sep. 2011 (CEST)
- Hallo Unbekannter, In der Tat sind unbegründete Löschungen nicht die feine englische Art. Gleichwohl bestand deine Änderung aus einer sehr weit ausschweifenden Änderung, der unmittelbare thematische Zusammenhang zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht ohne weiteres erkennbar. Wenn es unbedingt drinstehen soll (wobei ich dazu tendiere, dass das eher fehl am platze ist), dann besser einarbeiten und auch selbst begründen. Der Artikel ist nicht unbedingt dazu geeignet, eine fast tausend Jahre alte moralische Keule rauszuholen, die zum Rundumschlag gegen jegliche Überwachungsmaßnahmen aufruft. Eine engere thematische Eingrenzung, ein konkreter Bezug zur VDS oder ein historischer Kontext zur jüngeren Geschichte, aus der sich irgendwie die Vorratsdatenspeicherung ableiten lässt, ist angebracht. Man muss nicht alles, was schön klingt, auch unbedingt irgendwo unterbringen... --Hajj0 ms 21:50, 15. Sep. 2011 (CEST)
Artikel zu komplex und unübersichtlich (Vorschlag zur Teilauslagerung)
Der thematische und inhaltliche Umfang des Artikels erschwert aktuell einen weiteren detaillierten Ausbau.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll einen Teil des Artikels auszulagern. Ein geeignetes Lemma wäre zum Beispiel Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.
Das neue Lemma würde es möglichen, die Entwicklung der deutschen politischen Diskussion wesentlich detaillierter darzustellen, ohne den hiesigen Artikel noch unübersichtlicher zu gestalten. Analoges gilt für weitere mögliche landesspezifische Artikel die dann alle an den hier vorhandenen Artikel andocken können um das Themenfeld detailliert auszuarbeiten. In der aktuellen Form wird man zukünftige Entwicklungen offensichtlich nur noch sehr kompakt, d.h. verkürzend darstellen können. Was haltet ihr davon? Nemissimo RSX 13:49, 8. Dez. 2011 (CET)
Ziele aus Sicht der Systemanbieter
"The primary objective in data retention is traffic analysis and mass surveillance. By analyzing the retained data governments can identify an individual's location, their associates and members of a group, such as political opponents."
Wikileaks:Verkaufsprospekt der Firma Elaman, Seite 17, Absatz "Data Retention". Nemissimo RSX 11:13, 8. Dez. 2011 (CET)
Ohnehin vorhandene Vorratsdatenspeicherung
Ich konnte in dem Artikel leider nichts dazu finden, aber es ist doch so, dass z.B. die Telekom ohnehin die Verbindungsdaten gespeichert hat. Also faktisch existierte für den Großteil der Internetnutzer jahrelang eine Vorratsdatenspeicherung. Also wo ist das aktuelle Problem? Das der Staat etwas vorschreibt, was der größte Anbieter am Markt ohnehin jahrelang praktiziert hat? Diese Konstellation wird in dem Artiekl überhaupt nicht behandelt und ich kenne mich auch zu wenig damit aus. Gibt es da fundiertere Informationen? 188.107.250.177 22:57, 29. Apr. 2011 (CEST)
- man/frau ist schon einen Schritt weiter wenn man sich z.B. die geltenden AGBs der Telekom mal ansieht. Es wird kaum Unterschiede zu anderen Unternehmen geben. Die Unternehmen werden nicht absichtlich gegen diese Vereinbarungen verstoßen. Ausnahme: konkreter Anhaltspunkt und richterlicher Beschlusses zur individuellen Überwachung zwecks Strafverfolgung. (nicht signierter Beitrag von 84.150.139.237 (Diskussion) 08:31, 1. Mai 2011 (CEST))
- Das ist so nicht ganz korrekt. Vor der Vorratsdatenspeicherung wurden Verkehrsdaten hauptsächlich zu Abrechnungszwecken gespeichert, also maßgeblich Rufnummern und IP-Adressen. Zuvor hatten Kunden das Recht, ihre IP-Adressen anonymisieren zu lassen (letzte drei Stellen wurden gelöscht), wodurch die Daten für die Strafverfolgung unbrauchbar wurden. Standortdaten wurden nicht gespeichert, sondern mussten gem. §96 TKG sofort gelöscht werden, wenn sie für die Diensteerbringung nicht mehr nötig waren. E-Mail-Verkehrsdaten wurden nicht gespeichert, genauso wenig wurden dynamische IP-Adressen längerfristig den Nutzern zugeordnet. Auch die Speicherdauer war höchst unterschiedlich, von einigen Tagen bis hin zu 80 Tagen bei der Telekom. Somit lagen Daten in erheblich schlechterer Qualität vor und es war vom Provider abhängig, ob überhaupt gespeichert wurde. Die Vorratsdatenspeicherung sollte dieses Wirrwarr vereinheitlichen und gewährleisten, dass die Daten in zufriedenstellender Qualität für längere Zeit für Ermittler zur Verfügung stehen. Auf einem anderen Blatt steht, dass die Telekom eigenmächtig mehr Daten steht, als sie eigentlich dürfte. Aber das ist eher ein Kontrollproblem. Grüße, Hajj0 ms 00:22, 10. Mai 2011 (CEST)
- Hier mal noch ein passender und aktueller Artikel dazu, was unsere liebe Telekom so treibt.
- Überwachung: Vorratsdatenspeicherung gibt es bei der Telekom weiter – Artikel bei Golem.de, vom 26.1.2012
- Vielleicht sollten solche Unternehmen hier auch mal namentlich im Artikel genannt werden.
- --92.225.62.246 11:08, 28. Jan. 2012 (CET)
- Hier mal noch ein passender und aktueller Artikel dazu, was unsere liebe Telekom so treibt.
Ausgewogenheit
Es fällt auf, dass der Artikel vor allem die Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherug sammelt. Es wäre aufgrund des NPOV sinnvoll, auch andere Argumente gleichberechtigt zu Wort kommen zu lassen, beispielsweise entsprechende Gutachten.
Nicht, dass ich ein Verfechter der Vorratsdatenspeicherung wäre, aber so ist das doch ziemlich einseitig und teilweise schwer haltbar; an so mancher Behauptung des AK Vorrat wurde ja zu Recht Kritik geäußert, da die Leute dort kräftig übertreiben und es mit der Statistik nicht so genau nehmen. -- 217.249.39.215 17:18, 1. Nov. 2011 (CET)
Problem ist, dass es nicht viel gibt was dafür spricht, zumal sie in der damaligen Form nicht einmal verfassungskonform war.--93.128.87.168 11:55, 25. Mär. 2012 (CEST)
Effiziens der Vorratsdatenspeicherung 0,01% höhere Aufklärungsquote?
- SH: Vorratsdatenspeicherung für 0,01% höhere Aufklärungsquote? netzpolitik.org
- Vorratsdatenspeicherung für 0,01% höhere Aufklärungsquote? daten-speicherung.de.
- Vorratsdatenspeicherung: Antwort auf kleine Anfrage.
91.39.77.141 12:14, 19. Aug. 2011 (CEST)
- Es existieren noch überhaupt keine belastbaren Zahlen über die Aufklärungsquote der Vorratsdatenspeicherung. --Headbreak (Diskussion) 20:41, 28. Apr. 2012 (CEST)
Politisch motivierte Fehlinformation
Es handelt sich in diesem Text um eine Vermischung von zulässiger Datenspeicherung gemäß Telekommunikationsgesetz und mittlerweile durch das Bundesverfassungsgericht untersagter Vorratsdatenspeicherung. Die Verweise auf die Speicherung von Daten für zulässige Zwecke kann unter dem Begriff "Vorratsdatenspeicherung" komplett entfallen. Die Vorratsdatenspeicherung war eine spezielle gesetzliche Regelung, welche für die Telekommunikationsanbieter lediglich Investitionskosten für erforderliche Hard- und Softwareanpassungen für diese zusätzlichen und aus Sicht der Telekommunikationsanbieter auch überflüssigen Speicheranforderungen verursachte.
Wie bereits an anderer Stelle der Diskussion aufgezeigt, spiegelt der Text die einseitige und politisch motivierte Sicht des AK Vorratsdatenspeicherung wieder.--dotcom2029 (01:33, 29. Aug. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Beweisverbote bei Auslandsdaten ?
Hier fehlt ein Abschnitt zu Beweisverboten bzgl. durch Amtshilfe Deutscher StA gewonnener Daten, die im Ausland gezogen wurden, wo die VDS noch nicht verboten ist.
Meines Wissens dürfen Deutsche Behörden diese Daten zwar anfordern aber in einem Strafprozess nicht verwenden, da sie einen Beweisverwertungsverbot unterliegen, weil die VDS in Deutschland verfassungswirig ist...
Das sollte mal jemand mit einbauen.
Dr. Sabine Bless hat sich damit mal befasst, dass Thema ist noch kaum durchleuchtet, was mich verwundert...
Klartext erbeten!
Auf der Suche nach dem Ist-Zustand in Deutschland mag ich doch nicht durch Kritik, Meinungen und Polemik waten. Was wird wie lang gespeichert? Kann das nicht bitte wertneutral und aktuell gesagt werden. Fakten sucht man hier, nicht Meinungen. – Fritz Jörn (Diskussion) 11:54, 20. Mär. 2013 (CET)
Bestandsdatenauskunft
Scheint Wikipedia völlig wurscht zu sein: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-beschliesst-bestandsdatenabfrage-mit-aenderung-des-tkg-a-890307.html (nicht signierter Beitrag von 80.187.106.44 (Diskussion) 10:51, 22. Mär. 2013 (CET)) http://www.sueddeutsche.de/politik/entscheidung-zu-bestandsdaten-schon-ein-knoellchen-reicht-zur-provider-anfrage-1.1631649 : immer noch nix gemerkt? (nicht signierter Beitrag von 80.187.103.70 (Diskussion) 00:19, 23. Mär. 2013 (CET))
Ergebnisse Dänemark
"... Das sogenannte Session Logging ... habe vielmehr "schwere praktische Probleme hervorgerufen", heißt es in der Analyse auf Basis der fünfjährigen Erfahrung. Die Polizei habe mit den von den Providern gelieferten Daten nichts anfangen können. Dies habe sich herausgestellt, als die Verbindungsinformationen erstmals konkret während einer Ermittlung herangezogen werden sollten. Die Resultate decken sich mit mehreren deutschen wissenschaftlichen Untersuchungen, wonach die Vorratsdatenspeicherung für Strafverfolger wenig Wert hat und die Aufklärungsquote nicht verbessert... "
Hinweis auf "Spionageschnittstelle" fehlt
Das Bundesverfassungsgericht hat ja kritisiert, dass es keine Schutzmechanismen beim Zugriff auf die Daten gebe. In dem Beitrag kommt nicht heraus, dass die sog. "Voratsdatenspeicherung" nicht nur die Speicherung der Daten durch die Provider festlegt. Die Provider müssen nämlich auch noch automatisierte Schnittstellen für nicht näher definierte staatliche Stellen zur Verfügung stellen. Zudem dürfen sie keine Mechanismen implementieren, die ihnen Informationen darüber liefern, ob, wann, von wem und in welchem Umfang diese Schnittstelle benutzt wird. Ein Richtervorbehalt wird hier effektiv ausgehebelt, da er zwar formal notwendig, effektiv aber unnötig ist um an die Daten heran zu kommen. Mitarbeiter bei staatlichen Stellen können also jederzeit missbräuchlich auf die Daten zugreifen. Ohne diese automatisierten Schnittstellen wäre immer noch der Provider als zusätzliche Kontrollinstanz vorhanden, der die Rechtmäßigkeit der Anfrage prüft und ggf. ohne richterliche Anordnung die Herausgabe verweigern könnte. Alleine dieser Sachverhalt wirft meiner Ansicht nach einen riesigen Schatten auf die Rechtsstaatlichkeit dieser Maßnahme. --178.7.167.62 02:30, 15. Jul. 2013 (CEST)
Petition von 560 Schriftstellern gegen Massenüberwachung der Kommunikation
Im Dezember 2013 veröffentlichten 560 Schriftsteller eine Petition gegen die Massenüberwachung unserer Kommunikation.
Massenhafte Speicherung von Daten ohne Verdacht und ohne Richtervorbehalt nach Ansicht von US-amerikanischen Bundesgericht verfassungswidrig
Ein US-amerikanisches Bundesgericht in Washington hält die massenhafte, verdachtslose Speicherung von Telefondaten für verfassungswidrig. 178.11.187.69 03:46, 17. Dez. 2013 (CET)
Ablehung der Richtlinie von Anfang an durch Politiker aus den Reihen der Grünen, der Liberalen und der Linken
Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde von Anfang an von Politikern aus den Reihen der Grünen, der Liberalen und der Linken abgelehnt. Unter anderem wehrte sich die deutsche FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, die von Sozialdemokraten und Konservativen beschlossen worden war. 178.3.25.221 00:39, 6. Jan. 2014 (CET)
- Das genauere Abstimmungsverhalten des EU-Parlaments vom 14. Dezember 2005 findet sich unter http://www.unwatched.org/book/export/html/22. Demnach gab es auch Gegenstimmen bei Christdemokraten/Koservativen sowie Sozialisten, während die liberale Fraktion gespalten war, Rosenkohl (Diskussion) 10:02, 6. Jan. 2014 (CET)
für 7 tagen erlaubt http://www.wbs-law.de/telekommunikation/vorratsdatenspeicherung-fuer-sieben-tage-erlaubt-54971/?utm_source=wbs-law.de+Newsletter&utm_campaign=5e923c8ec3-wbs_newsletter_weekly_32_2014&utm_medium=email&utm_term=0_727e2d2be2-5e923c8ec3-64469757&ct=t%28wbs_newsletter_weekly_32_2014%29 (nicht signierter Beitrag von 2003:65:EE5F:7100:8A2:B64B:E239:E525 (Diskussion | Beiträge) 21:59, 10. Aug. 2014 (CEST))
Unterschied zur Bestandsdatenauskunft
Worin unterscheidet sich die Bestandsdatenauskunft, die kürzlich beschlossen wurde von der Vorratsdatenspeicherung. Ich erkenne keinen Unterschied. Aber die Politiker scheinen beides umsetzen zu wollen. Es wäre schön, wenn jemand mit Fachwissen den Unterschied nennen könnte.77.11.175.209 02:13, 17. Jun. 2013 (CEST)
- Bestandsdaten entstehen (grob gesagt), wenn jemand einen Vertrag mit einem Internetdienstanbieter eingeht. Verkehrsdaten entstehen aus der Nutzung des Dienstes. Wenn du es genauer wissen willst, melde dich an meiner Diskussionsseite. --DerErbse (Diskussion) 18:02, 11. Feb. 2015 (CET)
Voice over Internetprotokoll (weltweites verschicken von unbestimmten Datenpaketen)
Der Bundesjustizminister Maas (O-Ton) erklärte heute, dass alle Telefondaten gespeichert werden sollen, dass verbietet des Deutsche Grundgesetz mit dem Artikel Fernmeldegeheimnis. Heute besteht alle Telekommunikation aus Voice over IP (Quelle: Deutsche Telekom). Angeblich ist diese Erklärung ein Beschluss der Bundesregierung Merkel vom 15.4.2015. Von der Bundespolizei (früher Bahnpolizei und Bundesgrenzschutz) kommen die Informationen, dass Videoaufzeichnung von allen stattgefundenen Straftatbeständen des Deutschen Strafgesetzbuches auf Grund der Bundesgesetze nach 24 Stunden gelöscht werden bzw. nicht aufgezeichnet werden. Auf der einen Seite werden Straftaten der Judikative nicht zur Verurteilung gebracht, auf der anderen Seite sollen 7 Milliarden Menschen durch Deutsches Bundesgesetz von Privaten Telekommunikationsanbietern (Deutsche Telekom) überwacht werden (O-Ton " Verurteilung von Straftätern"). Was geht da in den Geheimen Sitzungen der Bundesregierungen Merkel jeden Mittwoch seit 2005 vor? 213.236.222.243 19:33, 15. Apr. 2015 (CEST)
Unschuldsvermutung und Strafverfolgungsmaßnahme
Derzeit ist der Artikel zwar sehr ausführlich, aber ein zentraler (kritischer) Aspekt wird IMHO nicht (bzw. nur im Abschnitt zu Rumänien) kurz angeschnitten: Die VDS hebelt die Unschuldsvermutung aus, da pauschal anlasslos Daten erhoben werden. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht, genauer gegen Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (interessanterweise ist die Unschuldsvermutung nicht direkt Bestandteil des deutschen Grundgesetz).
Außerdem geht für mich nicht eindeutig aus dem Artikel hervor, dass die Politik die VDS als Strafverfolgungsmittel betrachtet, siehe http://www.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/2015/20150415_HSF.html?nn=5913042. Dies ist jedoch in Zusammenhang mit der (faktisch aufgehobenen) Unschuldsvermutung ein relevanter Punkt und sollte ergänzt werden. Was meint ihr? --Haenky (Diskussion) 15:51, 17. Apr. 2015 (CEST)
Bundesregierung beschloss am 27.05.2015 neue Gesetzesvorlage zur Vorratsdatenspeicherung
Folgende Links vielleicht in den Artikel einbinden: 1) http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/kabinett-beschlie%C3%9Ft-gesetzentwurf-zur-vorratsdatenspeicherung und 2) http://blog.beck.de/2015/05/25/vorratsdatenspeicherung-nein-danke --93.229.164.167 12:35, 28. Mai 2015 (CEST)
- Kannst Du das nicht selber machen? Die Wiki ist für jedermann frei. Beck ref sollte bald gesichtet werden --92.194.116.234 12:40, 16. Okt. 2015 (CEST)
Die Bundesregierung treibt nunmehr diesen erneuten Vorstoß voran. Am 16. 10.2015 wird der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung nunmehr in zweiter und dritter Beratung im Budnestag verabschiedet.
- Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten Drucksache 18/5088 - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten Drucksache 18/5171 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/6391 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Auf Vorratsdatenspeicherung verzichten Drucksachen 18/4971, 18/6391 (ZP 5, 01:25 Stunden, namentliche Abstimmung)
Erstaunlich wie wenig Beachtung dieser Gesetzentwurf nun im Jahre 2015 bekommt ("ausser vorgestern in der Sendung bei Anne Will"). Liegt wohl daran, dass die FDP nicht im Bundestag mehr ist und die Piratenpartei medial "kaum noch eine Rolle im Jahre 2015 spielt". Das war vor Jahren bei diesem Thema anders in den Medien. 88.70.213.76 22:11, 15. Okt. 2015 (CEST)
- Wird doch sicher wieder vom Verfassungsgericht gekippt, wenn jemand klagt, egal wie oft sie da an Einzelheiten rumdoktern, um wieder einen neuen verfassungfeindlichen Versuch zu starten. Aber die dürfen es halt immer wieder versuchen, das blöde Volk wählt sie, egal welchen Mist sie machen. Jaaa, ich weiß, ist kein WP-konformer Beitrag, ich würde mir nur wünschen, daß das mal deutlicher formuliert wird, wie da Gesetz um Gesetz vom Verfassungsgericht gekippt wird und die verfassungsfeindlichen Täter dennoch weitermachen dürfen. Wenn ich Mist baue und ein Gericht das so sieht, muß ich mit den Konsequenzen leben - Merkel & Co kann das scheißegal sein, obwohl sie nicht mal etwas zu schnell fahren, sondern grundlegende Rechte unserer Verfassung mißachten. Und die Wikipedia ignoriert das, ganz sicher aus ganz grunzsätzlichen Überlegungen. 217.229.95.2 00:47, 17. Okt. 2015 (CEST)
Hab mal in der Zusammenfassung Links zum Gesetzestext eingebunden. Hab da ne Weile nach gesucht, und das ist vielleicht auch für andere ganz interessant, die sich mit dem Thema beschäftigen.Malibu9 (Diskussion) 20:03, 1. Nov. 2015 (CET)
Der vom Bundestag neu beschlossenen VDS hat der Bundesrat noch nicht zugestimmt
Der vom Bundestag im Oktober 2015 neu beschlossenen VDS hat der Bundesrat (bei dem das Thema heute auf der Tagesordnung steht) noch nicht zugestimmt, siehe hier: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/vorratsdatenspeicherung-thueringen-will-vermittlungsausschuss-anrufen-a-1061363.html --93.229.172.112 12:04, 6. Nov. 2015 (CET)
Fundstelle des Gesetzestextes
Im Artikel ist nur der Gesetzesentwurf zur Vorlage im Bundesrat verlinkt. Das verabschiedete Gesetz muss aber doch auch irgendwo auffindbar sein (nur finde ich ihn irgendwie nicht - auch wenn der Entwurf dem verabschiedeten Gesetz entsprechen sollte). Falls jemand eine Fundstelle hat, könnte er/sie das bitte eintragen? Danke --Tuluqaruk (Diskussion) 12:56, 18. Dez. 2015 (CET)
- Richtig, das fehlt. Habe jetzt nicht die Muße mich näher damit zu beschäftigen, aber das hier müsste es sein:
- http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl107s3198.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl115s2218.pdf%27]__1450444789531
- Jedenfalls sollte es dort im Bundesgesetzblatt auffindbar sein. Gruß, --Trollflöjten (Diskussion) 14:27, 18. Dez. 2015 (CET) PS: Wahrscheinlich wegen den eckigen Klammern in der url habe ich bzw. die wiki-software Probleme den Link darzustellen, bitte in Browser kopieren.
- Hab ich vorher schon im Abschnitt Erneute Verabschiedung 2015 als Einzelnachweis eingefügt und wegen der zentralen Bedeutung zur leichteren Auffindbarkeit zusätzlich unter Weblinks eingetragen. Der Gesetzestext wurde erst gestern offiziell verkündet. Also sind wir doch ganz gut in der Zeit! --DufterKunde (Diskussion) 14:35, 18. Dez. 2015 (CET)
- Das PDF ist leider gesperrt und man kann es nicht drucken, deswegen habe ich dazu noch eine HTML-Variante rausgesucht, die hat auch eine Diff-Darstellung der Änderungen dabei. --Xexoxxend (Diskussion) 15:19, 18. Dez. 2015 (CET)
- Ich weiß nicht, was Du mit „PDF ist leider gesperrt“ meinst. Ich kann es problemlos herunterladen, öffnen, durchsuchen, Text kopieren und drucken (mit Evince unter Linux). Außerdem ist das Bundesgesetzblatt auf jeden Fall die offizielle Quelle; die sollten wir auf keinen Fall rausschmeißen. Bei den Weblinks hat Du das veraltete Gesetz von 2007 verlinkt, das mittlerweile längst schon wieder gekippt ist. Zumindest das werde ich wieder rückgängig machen. Welchen Vorteil hat es, Gesetze über Drittanbieter wie buzer oder juris statt aus den offiziellen Quellen zu zitieren? Dass Du die Einzelnachweise strukturiert hast, finde ich super! --DufterKunde (Diskussion) 15:53, 18. Dez. 2015 (CET)
- Dann hast Du als Linux-User Glück, versuche es mal mit Windows. Da kann man keinen Text entnehmen oder drucken. Außerdem braucht man javascript und zurück kommt man von der BGBl.-Seite auch nicht. Der Vorteil ist vor allem, dass man sofort zu den geänderten Gesetzen springen kann und auch eine Gegenüberstellung der Änderungen (alt-neu) hat. Der Änderungstext ist für die Masse sehr wahrscheinlich kaum nachvollziehbar. Weil das BGBl. natürlich die offizielle Quelle ist, hatte ich den Link auch beibehalten und die HTML-Variante hinzugefügt, die selbst übrigens in den Metadaten ganz oben auf die PDF-Version verlinkt. Unter Weblinks hatte ich allerdings die falsche Variante aus den refs runterkopiert. Das müsste natürlich die aus ref vds2015 sein. --Xexoxxend (Diskussion) 16:07, 18. Dez. 2015 (CET)
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt klipp und klar: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
https://netzpolitik.org/2017/zusammengefasst-die-entscheidung-zur-vorratsdatenspeicherung-und-ihre-folgen 2001:4C50:18C:5400:BCFA:6601:8A76:C361 23:50, 23. Jun. 2017 (CEST)
Gesetz nicht in Kraft
Das Gesetz sollte am 01.07.2017 wirksam werden. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster wird die Speicherung vorerst (zumindest nicht flächendeckend) umgesetzt. Tagesschau.de meldet am 28.06.2017 13:56:41 (http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdatenspeicherung-169.html):
"Netzagentur: Vorratsdatenspeicherung wird keine Pflicht. Die Vorratsdatenspeicherung ist faktisch ausgesetzt: Die Bundesnetzagentur wird nicht darauf bestehen, dass Telekommunikationsfirmen mitmachen. Sie will ein Gerichtsurteil abwarten ... Nun zieht die Bundesnetzagentur nach. Weil das Oberverwaltungsgericht Münster grundsätzliche Zweifel an der deutschen Vorratsdatenspeicherung hat, weil es also nicht nur um den Einzelfall geht, soll die Sache erstmal geklärt werden. ... Die Deutsche Telekom und der Telekommunikationsanbieter 1&1 haben bereits angekündigt, vorläufig keine Vorratsdaten ihrer Kunden zu speichern. ... Erst wenn das Verwaltungsgericht Köln, das für die Bundesnetzagentur zuständig ist, dieses endgültig entschieden hat und wenn die Sache dann vielleicht noch durch mehrere Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht gegangen ist, steht fest, ob die Unternehmen wirklich alle Daten wie vorgesehen aufbewahren müssen.
Das kann durchaus mehrere Jahre dauern. So lange werden die Bürger also davon ausgehen können, dass ihre Daten eher nicht gespeichert werden".
Andere Quellen: Spiegel Online Mittwoch, 28.06.2017 11:57 Uhr (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vorratsdatenspeicherung-von-bundesnetzagentur-ausgesetzt-a-1154860.html):
"Die Bundesnetzagentur hat die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für Internetprovider und Telefonanbieter ausgesetzt. Die Behörde reagierte damit auf einen wegweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen aus der vergangenen Woche. Bis zum Urteil im Hauptverfahren werde die Speicherpflicht nicht durchgesetzt, erklärte die Niederlassung der Bundesnetzagentur in Mainz, die für die technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen zuständig ist."
Wer bringt denn mal diesen Hinweis in den Artikel? Das Gerichtsurteil ist ja schon drin, jetzt also fehlen noch die Konsequenzen. (Ich weiß schon, warum ich das Fachleuten überlassen möchte). --Armin 17:00, 3. Jul. 2017 (CEST)
Als ich kürzlich versucht habe einen Absatz einzufügen, war das nicht gut genug und wurde rückgängig gemacht. Aber jetzt fühlt sich keiner zuständig, den Artikel auf den neuseten Stand zu bringen? --Armin 10:30, 19. Jul. 2017 (CEST)
- Du meinst diese Änderung – da wurde aber keinerlei neuer Inhalt geschaffen, sondern aus einem bestehenden, inhaltlich zusammenhängenden Zweisatzabsatz machtest Du zwei Kleinstabschnitt. Was dieses Urteil juristisch genau bedeutet ist mir ebenfalls unklar bzw. habe ich keine erläuternden reputablen Belege zur Hand; btw: niemand ist hier verpflichtet. Aber ich werde aus deinem Tageschau-Link den Satz „Die Vorratsdatenspeicherung ist faktisch ausgesetzt“ noch einbauen, alles weitere kann der geneigte Leser sich selbst aus den Links rauslesen bis jemand mit echtem Fachverständnis sich der Sache annimmt gemäß dem Motto 2Juristen 3Meinungen – mindestens! Gruß --Trollflöjten αω 13:21, 19. Jul. 2017 (CEST) NB: Die Einleitung droht aus den Fugen zu geraten; mE sollten die Details zum 1. Versuch in der BRD eine VDS zu etablieren oben (weitestgehend) raus.
Vorratsdatenspeicherung in Russland
Im Artikel zum russischen Internetüberwachungssystem SORM findet sich eine Quelle bei Heise, in dem eine dreijährige Vorratsdatenspeicherung der dabei anfallenden Verbindungs- und Standortinformationen [...], die Russlands Ministerpräsident Dmitri Medwedew im November [2013] angeordnet hat erwähnt wird. Mir wird aus dem Text allerdings nicht klar, ob das eine Sonderverfügung für diesen begrenzten Anlass war oder seither für das SORM insgesamt gilt. Wer Anordnungen des russischen Ministerpräsidenten nachrecherchieren kann, könnte Stoff für weitere Artikelerweiterung finden.--Hanekomi (Diskussion) 16:21, 1. Okt. 2017 (CEST)
Situation in Schweden im Jahr 2018
Gibt es in Schweden nun eine Vorratsdatenspeicherung oder nicht? Dies geht aus dem Artikel nicht hervor, es scheint so als ob dieser dbzgl. auf den Stand von 2012 ist. --173.245.211.162 14:19, 4. Mai 2018 (CEST)
Rechtskonservative Regierung in Österreich bereitet anscheinend für die gesamte Europäische Union eine Art "Vorratsdatenspeicherung3.0" vor
Die unter Beteiligung der rechtspopulistischen FPÖ herrschende rechtskonservative Regierung in Österreich bereitet derzeit anscheinend für die gesamte Europäische Union eine Art "Vorratsdatenspeicherung3.0" vor, siehe dazu etwa hier: https://community.beck.de/2018/12/16/vorratsdatenspeicherung-30-zum-geleakten-vds-papier-der-oesterreichischen-eu-ratspraesidentschaft und hier: https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2018/12/ST-14319-2018-INIT-EN.pdf --2003:E7:7F26:4801:F494:1569:83D4:FF46 17:01, 17. Dez. 2018 (CET)
Aktuelle Diksussion Terrorbekämpfung durch VDS
Im Moment ist das Thema ja ganz aktuell. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Manuel Campos Sánchez-Bordona spricht sich dagegen aus. Leider wüsste ich nicht wo das rein passt. Es passt weder zu Aufhebung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch zu Umsetzung in Deutschland. An sich fehlt ein Punkt wie Situation in der EU. Am besten als Punkt 9. die aktuellen Punkte 9, 10 und 11 wären dann Unterpunkte aber dafür müsste halt auch der neuen Abschnitt geschrieben werden. Ich könnte nur zur aktuellen Diskussion im Bezug auf die Terrorabwehr etwas beitragen. --Kangaxx1980 (Diskussion) 08:05, 16. Jan. 2020 (CET)
Speicherung von IP-Adressen beim Internet Provider
Laut Artikel werden Daten nach 7 Tagen gelöscht. Tatsächlich können Strafverfolgungsbehörden aber IP-Adressen bis zu 14 Tage lang beim Provider erfragen. Wie lässt sich dieser Widerspruch aufklären? --Stefan Weil (Diskussion) 20:50, 30. Nov. 2020 (CET)
„In Deutschland ist die Speicherung von Verkehrsdaten für sieben Tage erlaubt“
@Trollflöjten: Meine Begründung für die Entfernung war "keine VDS ieS" - also keine Vorratsdatenspeicherung im engeren Sinne. Unbegründet war die Entfernung also schon mal nicht. Was "lediglich mit WP:TF begründet" und "es wird genau im Kontext Lemma berichtet und auch die Entscheidung legt hier ja grade auch Grenzen, dementsprechend ist es 100%-lemmarelevant" angeht, möchte ich Folgendes sagen:
Das Lemma, also der Artikel Vorratsdatenspeicherung, befasst sich gemäß der Einleitung mit dem kriminalpolitischen Instrument, mit dem Anbieter verpflichtet werden, Kommunikationsdaten ihrer Kunden für einen gewissen Zeitraum zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten zu speichern und zur Verfügung zu stellen. Das BGH-Urteil (PDF hier) befasst sich mit der freiwilligen Speicherung nur von IP-Adressen durch den Anbieter für maximal sieben Tage, um Störungen der Telekommunikationsanlagen abzuwehren. Daraus die Feststellung abzuleiten: "In Deutschland ist die Speicherung von Verkehrsdaten für sieben Tage erlaubt." wäre in der Tat WP:TF.
Insofern hat der Absatz an dieser Stelle nichts zu suchen. Wenn man das Urteil denn unbedingt im Artikel lassen möchte, müsste man es m. E. als Abgrenzung verwenden (also z. B. diese VDS ist abzugrenzen von dem Recht auf Speicherung von Verkehrsdaten zur Abwehr von Störungen nach § 100 Abs. 1 TKG). Ich sehe da aber keinen Mehrwert. MfG --Yhdwww (Diskussion) 14:54, 17. Jul. 2021 (CEST)
- Die Einbettung des Abschnitts ist tatsächlich deplatziert. Einen Mehrwert sehe ich aber sehr deutlich in Leserinformation, dass es ein Trugschluss wäre, nun zu meinen, die Daten würden überhaupt nicht gespeichert. Aber nicht nur wegen diesem eher pragmatischen, kaum enzyklopädischen Gesichtspunkt sollte es drin bleiben, sondern (wie du schon anreißt) auch weil Abgrenzungen zu verwandten Vorgängen/Begriffen doch sehr elementar Inhalt eines enz. Artikels darstellen, und das scheint ja auch das Urteil explizit zu reflektieren („da die Speicherung nicht zur Strafverfolgung diene“ – wobei ‚eigentlich‘ das Urteil nicht als Beleg dienen dürfte, da Primärliteratur, doch ist es üblich, Urteile trotzdem als Belege zu nehmen...). Oder ist das Artikelzitat nicht aus dem Urteil paraphrasiert? Ja, ich habe das Urteil kaum überflogen, denn zur Zeit möchte ich mich mit der Thematik nicht näher beschäftigen, dementsprechend bin ich erstmal raus hier und kannst du machen, was du für richtig hältst. Schönen Sonntag, --Trollflöjten αω 13:47, 18. Jul. 2021 (CEST)
- PS: Fazit: Solange niemand einen Sekundärbeleg liefert, in dem dieses Urteil in Abgrenzung zu vorliegendem Lemma herangezogen wird, muss ich dir Recht geben: Raus damit. Sorry.
- Danke für die Antwort, erledigt. MfG --Yhdwww (Diskussion) 14:47, 18. Jul. 2021 (CEST)