Warum nicht die Definition der 'Begriffsbestimmungen in der Energiewirtschft' danach ist der Wärmeanschlußwert wie folgt definiert: "Der Wärmeanschlußwert eines Kunden ist die Summe aus den Normwärmebedarfswerten der Raumheizung und den analogen Wärmeleistungsbedarfswerten anderer Wärmeverbrauchseinrichtungen (Anmerkung: für Trinkwassererwärmung und Klimatisierung) dieses Kunden." H. Trautmann

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