Diskussion:Wahlvorbereitungsurlaub

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Hinkelstein in Abschnitt Wahlvorbereitungsurlaub in anderen Bundesländern

Wahlvorbereitungsurlaub in anderen Bundesländern

Bearbeiten

Im Abgeordnetengesetz NRW ist auch ein Wahlvorbereitungsurlaub vorgesehen. Kennt jemand die Situation in allen Bundesländern?

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=7204&aufgehoben=N&det_id=520824&anw_nr=2&menu=0&sg=0 Jan (Diskussion) 19:41, 14. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Prüfung

Bearbeiten
  • Falsch: Die Rechtsgrundlage ist nicht § 3 des Abgeordnetengesetzes, sondern § 3 des Bundeswahlgesetzes.
  • Falsch: Eine direkte Verankerung im Grundgesetz (Artikel 48 Absatz 1) für den individuellen Anspruch auf Wahlvorbereitungsurlaub ist nicht gegeben. Artikel 48 Absatz 1 regelt die allgemeinen Voraussetzungen für Wahlen zum Bundestag.

Europaebene

Bearbeiten
  • Falsch: Es gibt kein spezifisches "EU-Abgeordnetengesetz". Die Regelungen finden sich in den nationalen Wahlgesetzen der Mitgliedstaaten.

Landesebene

Bearbeiten
  • Bayern: Die Aussage, dass Wahlvorbereitungsurlaub in Bayern nur für Beamte gilt, ist zwar nicht grundsätzlich falsch, aber auch nicht vollständig. Die genauen Regelungen können je nach Status des Kandidaten (z.B. Angestellter im öffentlichen Dienst, Arbeitnehmer im privaten Sektor) variieren.

Weitere Apekte

Bearbeiten
  • Unbezahlter Urlaub: Wie bereits erwähnt, ist der Wahlvorbereitungsurlaub in der Regel unbezahlt. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn der Arbeitgeber freiwillig eine Weiterzahlung des Gehalts gewährt oder wenn tarifvertragliche Regelungen bestehen.
  • Dauer: Die Dauer des Wahlvorbereitungsurlaubs kann je nach Gesetzgebung variieren und ist nicht immer auf zwei Monate begrenzt.
  • Antrag: Der Anspruch auf Wahlvorbereitungsurlaub muss in der Regel schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. --paddy