Wahlvorbereitungsurlaub
Urlaubsanspruch der Kandidaten für den Deutschen Bundestag
Wahlvorbereitungsurlaub ist unbezahlter Urlaub für Kandidaten, um ihren Wahlkampf vorzubereiten und durchzuführen.
Ein Kandidat für den Deutschen Bundestag hat in Deutschland das Recht, innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Wahltag auf Antrag Urlaub von bis zu zwei Monaten zu erhalten. Dieses Recht findet sich in § 3 des Abgeordnetengesetzes und ist im Grundgesetz Artikel 48 Absatz 1 verankert.
Das gleiche Recht hat ein Kandidat aus Deutschland für die Wahl zum Europaparlament gemäß § 4 des EU-Abgeordnetengesetzes.
Außerdem regeln folgende Landesgesetze den Wahlvorbereitungsurlaub für die jeweiligen Landtage:
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Art. 41 Wahlvorbereitungsurlaub, auf gesetze-bayern.de
- ↑ Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags | (Thüringer Abgeordnetengesetz - ThürAbgG - ) in der Fassung vom 9. März 1995, auf landesrecht.thueringen.de