Diskussion:Walter Linse

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 85.178.187.120 in Abschnitt Entführung

Im Text unten heißt es: "MfS-Chef Erich Mielke habe deshalb angeordnet, Linse zu liquidieren." Laut dem Wikipedia-Artikel über Erich Mielke war er zu diesem Zeitpunkt aber nur einer der Stellvertretenden Leiter des MfS.

Leider habe ich im Geschichtsunterricht meiner Schule nie erfahren, mit welcher Brutalität DDR-Stasi und Sowjetischer Geheimdienst während des Kalten Krieges zu Werke gingen, wie im Fall Linse. Gut, dass es jetzt die Wikipedia als Informationsmedium gibt. --Wolfgang1018 12:04, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Habe Einzelnachweise gelöscht, weil eine Enzyklopädie nicht irgendwelchen tagespolitischen Ereignissen hinterherhecheln sollte, wozu sie ohnehin nicht geeignet ist. Die Ereignisse rund um den Walter-Linse-Preis werden auf der verlinkten Homepage erschöpfend und - wie ich meine - halbwegs sachlich dargestellt.

Einzelnachweise wieder eingefügt, da http://www.walter-linse.de/ POV ist.--Rita2008 22:08, 21. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Linse ist nicht aus der DDR geflohen, im Januar 1949 gab es diese nämlich noch gar nicht. Bitte mal ändern! 1.11.2007

Steht das irgendwo, dass er bereits im Januar geflohen ist? Ich finde überall nur das Jahr 1949.--Rita2008 12:26, 1. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Der Artikel liest sich in der Detailverliebtheit bei der Entführung fast wie ein Boulevardblatt. Das sollte mal überarbeitet werden.--Kriddl Disk... 09:35, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Mir kommt die Begründung für die Entführung sehr unglaubwürdig vor.

1) Egal was Genosse Leistner (Erich Mielke) in dem Moment bei der Sicherheit war, wenn es um die befürchtete Aufdeckung oder Enttarnung eines Agenten der SU gegangen wäre, dann waren "die Freunde" drin in der Sache und die Entscheidung über eine Liquidierung war nicht Mielkes Sache. Das wäre eindeutig eine Nummer zu groß für ihn gewesen. Andererseits hat er ja vermutlich Herrn Kreikemeier von der Reichsbahn auf dem Gewissen, wohl aus ganz persönlichen Gründen, weil Kreikemeier ihn (Mielke) hätte als Gen. Leistner enttarnen können (Mielke hätte seine Vergangenheit einholen können). Nur hier waren die "Freunde" nicht drin in der Sache, anscheinend, so ließ sich die persönliche Abrechnung vielleicht lange vertuschen. Wenn es denn so war, wie es scheint.

2) Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Enttarnung eines leitenden Genossen im DDR-Staatsapparat als Agent der SU nicht leicht hätte dementiert oder umgedeutet werden können, ohne irgendwelchen ernsthaften Schaden anzurichten. Aber das heißt ja nichts.

3) Woher sollte denn Linse Kenntnis von der Agenteneigenschaft haben und diese auch belegen können?

4) Wenn der westliche Geheimdienst schon als Quelle genannt wird, dann muß auch gesagt werden, daß der Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) selbst, soweit ich gehört habe, sowohl von Ostagenten als auch von Westagenten (möglicherweise auch von Doppelagenten) unterwandert und durchsetzt gewesen sein soll. Das ist lange bekannt. Darüber gibt es Fernseh- und Radiodokumentationen. (Vermutlich war der UfJ nicht die einzige Organisation dieser Art.) Hier liegt vielleicht auch der Knackpunkt an der ganzen Geschichte. Die Westnachrichtendienste wurden ja bis heute nicht aufgelöst oder für die Forschung geöffnet. All ihr Handeln ist rechtsstaatskonform, wird natürlich behauptet, aber die Methoden sind weithin bei allen Diensten die gleichen. Und man schreitet den Ermessensspielraum bis an die Grenzen des Mandats oder der Legalität aus, mindestens, davon ist auszugehen. Außerdem waren damals auf beiden Seiten noch Leute im Dienst, die auch schon im Dienst der Vorgängerorganisationen wie der Gestapo, des SD usw. bewährt waren. Es gehört zum Geschäft, die Loyalität auch schon mal übetragen zu können. Skepsis ist also angebracht.

--Frankenschüler 03:29, 6. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Kirsch vs. Baestlein

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Hallo, Otfried Lieberknecht, ich kann Deine Begründung, mit der Du meinen Einschub rückgängig gemacht hast, nicht nachvollziehen. Ich ändere den Revert nicht, weil ich keinen Editor-War vom Zaum brechen will. Aber über eine etwas konkretere Begründung, z.B. mit Zitaten, würde ich mich schon freuen. Die Behauptung, Linse hätte Juden unter Druck gesetzt, beruht m.E. auf der verkürzten Wiedergabe eines Vorgangs. Und zu der Interpretation, Linse habe Juden bei der Gestapo denunziert, kann man nur gelangen, wenn man den Kontext dieser vermeintlichen Denunziation ignoriert. Außerdem würde mich interessieren, warum die Kritik an Bästleins Aussagen auf www.walter-linse.de "nicht substantiiert" sein soll.

Zunaechst mal waere es nett, wenn Du Deine Beitraege signieren wuerdest. Ansonsten:
  • Ich habe die wertenden Aussagen Baestleins ueber Kirsch bisher ebenso aus dem Artikel herausgehalten wie diejenigen Kuerschners oder Kirschs ueber Baestlein (die sogenannte "Homepage über WL", auch von mir in der Versionsgeschichte noch falscher als WL-Homepage bezeichnet, ist nichts anderes als eine Website von Benno Kirsch, in der dieser seine WL-Biographie u. deren Gegenstand promotet). Diese gegenseitigen Bewertungen und Abwertungen sind fuer das Themas nur insoweit relevant, wie sie substantiiert sind, und da sind die Aussagen von Baestlein zu Kirsch zwar vielleicht ueberzogen formuliert, aber durchaus durch Belege substantiiert, waehrend die Replik von Kirsch in dieser Hinsicht nullkommanix, und auch sonst wenig zu bieten hat. Ich halte es nichtsdestoweniger, wie gesagt, fuer richtig, beide aus dem Artikel herauszuhalten.
  • Geloescht habe ich Deine folgende Aussage: "Problematisch an Bästleins Behauptungen ist, dass er sie nicht belegt und dass eine genaue Lektüre der Quellen häufig den umgekehrten Schluss zulässt", referenziert mit Kirschs "Kritik der Kritik" auf http://walter-linse.de/hh2.html. Diese Behauptung spricht Baestelein eine "genaue Lektüre" der Quellen ab und spricht sie im Gegenteil Kirsch zu, macht sich damit auch dessen Bewertung der Vorgaenge zueigen. Das ist nicht nur eine einseitige Parteinahme, es ist auch in Hinsicht auf die Qualitaet der referenzierten Seite Kirschs -- ich ringe um eine sachliche Formulierung -- nicht nachvollziehbar.
  • Baestlein laesst seine Behauptungen keineswegs "unbelegt", sondern belegt die konkreten Vorwuerfe -- Erpressung und Denunziation bei der Gestapo -- durch zwei Faelle (Leyser und Reiter), in denen er ausserdem jeweils ausdruecklich darauf hinweist, dass WL auf Veranlassung des NSDAP-Wirtschaftskreisleiters agierte, was er dann hoechstens zuwenig beruecksichtigt bei der Formulierung des allgemeinen Vorwurfs, dass WL seine Stellung "ausgenutzt" habe (der einzige Punkt, in dem man die petitio principii Kirschs, dass alles auch vorteilhafter zugunstgen von WL ausgelegt werden koenne, nicht ohne weiteres von der Hand weisen kann). Deine Meinung, dass er diese Faelle "verkürzt" wiedergebe, oder dass sie bei "genauer Lektüre" sogar "den umgekehrten Schluss" zuliessen, ist aber -- ich hole jetzt wieder ganz tief Luft, entspanne mich und besinne mich auf die sachliche Formulierung -- nicht nachvollziehbar. Was hat Baestlein denn verkuerzend weggelassen? Wenn er bei der Erpressung Leyers nicht um eines direkten eigenen finanziellen Vorteils willen und nicht aus eigener Entruestung darueber agierte, dass ein Jude sich erfrechte, von einem Volksgenossen die Begeleichung von Schulden zu fordern, sondern wenn er sich in dieser Sache tatsaechlich bloss zum Handlanger Weinholds und Hauschildts gemacht hat, was noch die guenstigste Auslegung des Vorgangs ist (fuer eine unguenstigere gibt es offenbar ausser der spaeteren Vollzugsmeldung keinen Anhaltspunkt, fuer eine guenstigere aber erst recht nicht), dann bleibt er doch nichtsdestoweniger der willfaehrige Handlanger einer Erpressung, der seine eigene Stellung im System dadurch absichert (und sich damit auch den von Kirsch bestrittenen Vorteil sichert), dass er sie den Bonzen zuliebe missbraucht und dem Opfer der Erpessung die Drohung ueberbringt und ihm die Verzichtserklaerung abpresst. Du willst doch hoffentlich nicht ernstlich behaupten, dass Baestlein oder sonst irgendjemand die von Kirsch als vermeintlich relativiertendes Argument angefuehrte Vollzugsmeldung an Hauschildt tatsaechlich als entlastend werten sollte, derzufolge dem Juden eh schon klar war, dass er die Forderung nicht haette durchsetzen koennen, und in der WL zu allem Ueberfluss auch noch deutlich macht, wie "unmöglich" es seiner -- und Hauschildts -- Meinung nach andernfalls gewesen waere, einem Juden selbst im Angesicht des KZ eine noch irgendwie aussichtsreiche Geldforderung auszureden ("daß es grundsätzlich unmöglich ist, Juden, die Ariern gegenüber ausgeklagte oder unstreitige Forderungen besitzen, zu bewegen, auf diese Ansprüche zu verzichten"). Nicht anders im Fall Reiter: ist der Brief Linses vom 16. April 1942 an die Chemnitzer Gestapo, mit der ausdruecklichen Begruendung "damit Sie über die Angelegenheiten unterrichtet sind und in die Lage versetzt werden, den Juden Reiter entsprechend beobachten zu können" etwa keine Denunziation, nur weil die Gestapo ueber den Stammbaum des "Juden Reiter" bereits informiert war? Bedarf es wirklich der von Kirsch geforderten Belege fuer die von Baestlein nirgendwo behaupteten Demarchen der Ehefrau Reiters, um die Richtigstellung Baestleins zu entkraeften, dass Linses sonstige Verwendungen fuer Reiter nicht als Widerstandshaltung zu bewerten ist, sondern im Einklang mit der Rechtslage stand? Wo hat in diesem Fall Baestlein und nicht etwa Kirsch den "Kontext" ignoriert?
Dass man Baestleins Bewertungen nicht im vollen Umfang teilen muss, und dass man fuer seinen Plural, WL habe sich "nicht gescheut, Juden in massiver Weise unter Druck zu setzen oder bei der Gestapo zu denunzieren", womoeglich mehr als genau zwei Beispielfaelle erwarten koennte, will ich nicht bestreiten. Aber belegt ist diese Behauptung, und Belege, die "den umgekehrten Schluss" zuliessen, sind auf http://walter-linse.de/hh2.html nicht angefuehrt. Ich habe nichts grundsaetzlich dagegen, dass man Kirschs "Kritik der Kritik", auch wenn ich sie fuer klaeglich missglueckt halte, zur Geltung bringt, dann aber bitte mit angemessener, die Grundsaetze von WP:NPOV beruecksichtigender Formulierung, die sich Kirschs Standpunkt nicht zueigen macht und Kirsch als Autor dieser Entlastungsattacke beim Namen nennt, und ausserdem bitte so, dass nicht Invektiven zwischen Baestlein und Kirsch, sondern das Thema des Artikels, Walter Linse, im Mittelpunkt steht. --Otfried Lieberknecht 02:10, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Danke für die ausführliche Antwort! Aber warum regst Du dich so auf? Du forderst Neutralität und Sachlichkeit, aber sollte das nicht auch für Dich gelten („willfaehrige Handlanger einer Erpressung“, „klaeglich missglueckt“, „dass ein Jude sich erfrechte“, „ich hole jetzt wieder ganz tief Luft“)!? Deinem letzten Satz kann ich zustimmen: Es geht hier um Linse, nicht um Leute, die sich über Linse streiten.

Aber dann habe ich noch eine Frage, die sich mir bei Deinen Ausführungen aufdrängt: Hast Du Kirschs Linse-Biografie gelesen oder verlässt Du Dich nur auf das, was Du im Internet findest? Ich habe sowohl die Biografie gelesen als auch die Kritik daran, und Du kannst mir glauben: Wer nur Internet-Quellen heranzieht, begibt sich angesichts der Schwere der Anschuldigungen gegen Linse auf sehr dünnes Eis.

"Neutralität und Sachlichkeit" ist fuer den Artikel gefordert. In der Diskussion, sofern sie artikelbezogen gefuehrt wird, darf ich meinen Standpunkt durchaus deutlich machen, ich halte das auch fuer ein Gebot der Redlichkeit. Und trete dabei im Unterschied zu Dir unter meinem Klarnamen auf. Das Verhalten Linses beurteile ich im uebrigen durchaus gelassener als dessen nachtraegliche Weichspuelerei.
"Ich habe sowohl die Biografie gelesen als auch die Kritik daran": Meine Kritik an Kirsch bezog sich auf dessen "Kritik der Kritik", die geeignet ist, die schon von Baestlein begruendeten Zweifel an Kirschs fachlicher Vorbereitung fuer eine solches Thema noch zusaetzlich zu bestaerken. Ein Anreiz, auch noch Kirschs Buch zu lesen, ist diese Stellungnahme sicher nicht.
"Wer nur Internet-Quellen heranzieht, begibt sich angesichts der Schwere der Anschuldigungen gegen Linse auf sehr dünnes Eis": Keine Sorge, mit meinen Informationsmitteln komme ich schon ganz gut zurecht. Im uebrigen war es Kirsch, der das Internet als Medium fuer seine Replik auf Baestlein gewaehlt hat, um, wie er schreibt, "ein paar grob verfälschende Behauptungen" richtigzustellen. Nicht mein Problem, wenn ihm das nicht gelingt und er zur Behebung seiner fachlichen Defizite offenbar noch nicht einmal Internetquellen konsultiert. Konkretes Beispiel: Kirschs Frage "Welche Rolle spielte Reiters Frau?", mit der er replizieren will auf Baestleins Vorhalt, dass Gilel Reiter nicht durch Linse vor der Deportation bewahrt wurde, sondern dadurch
"... dass Reiter mit einer „Arierin“ verheiratet war, die zu ihm hielt. Denn bekanntlich wurden die in einer gültigen „Mischehe“ lebenden Juden allgemein von der Deportation und Vernichtung verschont. Als die Gestapo Anfang 1943 in Berlin gleichwohl mit „Arierinnen“ verheiratete jüdische Männer verhaften ließ, kam es bekanntlich zu den tagelangen öffentlichen Protesten der Ehefrauen in der Berliner Rosenstraße, die schließlich Goebbels veranlassten, für die Freilassung der jüdischen Männer zu sorgen, um weiteres öffentliches Aufsehen zu verhindern."
Kirsch, dem offenbar die Bedeutung der "Mischehe" im NS-Staat vollkommen fremd ist -- selbst der WP-Artikel Mischehe (Nationalsozialismus) haette ihm da schon weiterhelfen koennen --, entgegnet darauf allen Ernstes mit der Frage
"... woher Bästlein weiß, dass Reiters Frau sich für ihn einsetzte. Vielleicht hat er ihre Eingaben an Behörden gefunden oder Tagebücher von Zeugen, die diese Behauptung stützen? Dann sollte er diese Quellen schleunigst offenlegen. Ansonsten ist die Beweisführung in diesem Fall besonders dürftig: Es reicht nicht aus, auf die Frauen der Berliner Rosenstraße zu verweisen; damit kann man nicht Vermutungen über das Verhalten von Reiters Frau belegen."
Mit anderen Worten, er hat nicht verstanden, dass dass sie ihn schlicht dadurch schuetzte und "zu ihm hielt", dass sie die Scheidung verweigerte und die Ehe aufrechterhielt. Juedische Partner von "Mischehen", besonders in "privilegierten Mischehen" (ob dieser Fall bei den Reiters gegeben war weiss ich nicht), waren von Deportationen u. einigen anderen Verfolgungsmassnahmen ausgenommen. Das war ein hoechst unsicherer, regional unterschiedlich gehandhabter und vielfach nicht respektierter, fuer die Betroffenen mangels Oeffentlichkeit der Regularien auch nur bedingt zu durchschauender Schutz, insofern waere Baestleins grob verallgemeinernder Aussage auch einiges entgegenzuhalten. Aber auf den rechtlichen Bestand der Ehe kam es an, und nicht auf irgendwelche Demarchen der "arischen" Ehepartnerin, wie sie Baestlein auch garnicht behauptet.
Fazit: unabhaengig davon, wie triftig man die Beweisfuehrung Baestleins schon finden moechte, zu ihrer Entkraeftung traegt Kirsch jedenfalls nichts bei. --Otfried Lieberknecht 19:15, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten

"Sich absetzen" ist ebenso POV wie "fliehen" (mindestens!). Vorschlag: übersiedeln. Zum entlastenden Brief vgl. Kirschs Linse-Biogr, S. 38, bzw. FAZ 8.7.2002. BEhauptung, daß Linse "schwerbelastetetn Personen" geholfen hat wird durch NICHTS belegt

  • "Sich absetzen" ist zwar nicht unbedingt POV, aber inzwischen in "übersiedeln" geändert.
  • Der "entlastende Brief", für den sich Kirsch auf den mir nicht verfügbaren FAZ-Artikel beruft, zu dem er aber keine näheren Angaben (nicht einmal ein Datum) und keine kritische Überprüfung bietet, ist inzwischen berücksichtigt
Unsignierter Einschub von Benutzer:90.187.231.168, 2008-12-06T15:52:04: FAZ 8.7.2002.
  • "Schwerbelastete Personen":
    • Die beanstandete Aussage des Artikels: "Linse blieb unter sowjetischer Besatzung in seinem Amt, stieg zum Hauptgeschäftsführer auf und führte in dieser Funktion 1946/47 die Entnazifizierung der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe bei der IHK Chemnitz durch, wobei er in den entsprechenden Prüfungsverfahren auch schwerbelasteten Personen die Genehmigung zur Weiterführung ihres Berufs erteilt haben soll"
    • Der Beleg bei Bästlein, Gutachten p.12: "Als solcher [i.e. Hauptgeschäftsführer der IHK] führte er 1946/47 die Entnazifizierung der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe bei der IHK Chemnitz durch. Unter seinem Vorsitz wurde in 61 Fällen über die weitere Tätigkeit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern entschieden. Unter den Betroffenen können sich auch manche befunden haben, die Linse zwischen 1938 und 1942 als Treuhänder oder Liquidatoren jüdischer Betriebe eingesetzt hatte. Dies bedarf im Einzelnen noch weiterer Klärung. Soweit bisher festgestellt werden konnte, ließ der Ausschuss unter dem Vorsitz Linses jedenfalls selbst schwerbelastete Personen wieder zu."
Unsignierter Einschub von Benutzer:90.187.231.168, 2008-12-06T15:52:04: Das ist kein Beleg. Ein Beleg wäre z.B. ein Verweis auf eine Quelle, die diese Behauptung stützen würde.
    • Ich habe die Aussage entsprechend belassen, aber deutlicher gekennzeichnet, daß die entsprechenden Entscheidungen von Linse nicht im Alleingang, sondern von einem Ausschuß unter seiner Leitung getroffen wurden.

--84.60.252.3 03:54, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Wie der Versionsgeschichte zu entnehmen ist gibt es wieder einen kleinen Editwar um die Behauptung, dass Linse NS-belastete Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wieder zum beruf zugelassen hat. Ich finde das nicht in Ordnung, weil es sich um ein Gerücht handelt, das nicht belegt ist, auch nicht von Bästlein. Es ist aber umgekehrt belegt, das Linse Anträge auf Wiederzulassung zum Beruf wegen NS-Belastung abgelehnt hat (vgl. Kirsch, S. 39). Warum fügt Otrfied Lieberknecht diese Passage immer wieder ein? Ich finde das unseriös.

-- (nicht signierter Beitrag von 90.187.172.80 (Diskussion | Beiträge) 10:59, 29. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Die Belegstelle in der Expertise Bästleins p.12 ist oben bereits zitiert, hier noch einmal:
"Er stieg unter der sowjetischen Besatzung zum Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz auf – seine NSDAP-Mitgliedschaft leugnend. Als solcher führte er 1946/47 die Entnazifizierung der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe bei der IHK Chemnitz durch. Unter seinem Vorsitz wurde in 61 Fällen über die weitere Tätigkeit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern entschieden. Unter den Betroffenen können sich auch manche befunden haben, die Linse zwischen 1938 und 1942 als Treuhänder oder Liquidatoren jüdischer Betriebe eingesetzt hatte. Dies bedarf im Einzelnen noch weiterer Klärung. Soweit bisher festgestellt werden konnte, ließ der Ausschuss unter dem Vorsitz Linses jedenfalls selbst schwerbelastete Personen wieder zu."
Bästlein markiert hier klar den Unterschied zwischen seiner Tatsachenbehauptung (Wiederzulassung schwerbelasteter Personen) und seiner weitergehenden Vermutung (Wiederzulassung von Personen, die Linse selbst als Treuhänder eingesetzt hatte). Es gibt keinen Anlaß für die Unterstellung, daß seine Tatsachenbehauptung sich nicht auf Quellen stützt. Daß er hierbei -- wie vielfach auch sonst in dieser Expertise -- keinen einzelnen Archivbeleg referenziert, ist aber im Artikel dadurch berücksichtigt, daß die Tatsachenbehauptung nicht als solche, sondern mit der distanzierenden Formulierung referirert wird, daß er "in einigen Fällen auch schwerbelasteten Personen die Genehmigung zur Weiterführung ihres Berufs erteilt haben soll". Die Darstellung entspricht den einschlägigen Richtlinien (WP:TF, WP:Q und WP:NPOV), ihre Löschung mit der Begründung "Beleg fehlt" ist deshalb keine Verbesserung des Textes, sondern POV-geleiteter Vandalismus, und ihre Wiederherstellung kein "Editwar", sondern Qualitätssicherung.
Daß Linse laut Kirsch Anträge belasteter Personen auf Wiederzulassung auch abgelehnt haben soll (wobei hier die Ablehnung interessanterweise Linse selbst gutgeschrieben wird, während bei der Bearbeitung des Artikels großer Wert darauf gelegt wurde, daß die gegenteilig ergangenen Entscheidungen nicht Linse selbst, sondern dem von ihm bloß geleiteten Ausschuß zuzurechnen seien!) entkräftet die Tatsachenbehauptung Bästleins selbstverständlich nicht. --Otfried Lieberknecht 15:58, 29. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Die Tatsachenbehauptung ist a) in Bästleins Kurzexpertise nicht belegt und b) kommt er in seiner folgenden Publikation nicht mehr auf diese Behauptung zurück. Es gibt also sehr wohl Anlass für die Unterstellung, dass er sich nicht auf Quellen stützt. Kein Wunder, denn die besagte Expertise war ganz klar eine politische Angelegenheit, mit der Hubertus Knabe ans Bein gepinkelt werden sollte. Schon den Streit um den Walter-Linse-Preis vergessen?? Kirsch S. 39 bezieht sich übrigens auf Quellen aus dem Staatsarchiv Chemnitz. Wo soll da das Problem sein? Das ist alles, was man als Forscher machen kann. Den Vandalismusvorwurf finde ich nebenbei unangemessen, weil diskussionsfeindlich. (nicht signierter Beitrag von 77.25.30.222 (Diskussion | Beiträge) 09:00, 30. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Der Vandalismusvorwurf ist angemessen, die obige Behauptung, ich arbeitete hier "unseriös", ist es dagegen nicht. Bästleins Kurzexpertise ist eine Kurzexpertise, in der er seine Quellen einleitend -- so auch zum fraglichen Thema die Akten im Staatsarchiv Chemnitz über die Entnazifizierung der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe unter dem Vorsitz Linses 1946 --, kursorisch benennt, aber im weiteren nicht mit Einzelnachweisen referenziert. Die Wiedergabe der fraglichen Tatsachenbehauptung im Artikel ist mit der gleichfalls kursorischen Quellenangabe in Fußnote 1 korrekt belegt, sie ist durch diesen Beleg nach den Richtlinien von WP:OR, WP:TF und WP:Q auch durchaus ausreichend -- in einer reputablen und einschlägigen Veröffentlichung der Sekundärliteratur -- belegt, während Spekulationen darüber, ob Bästlein womöglich doch keine Quellen für seine Tatsachenbehauptung hat, im Widerspruch zu diesen Richtlinien stehen. Daß Bästlein in einer späteren Publikation nicht mehr darauf zurückgekommen ist, revoziert oder relativiert die frühere Feststellung auch keineswegs. Deine Unterstellung, daß Bästleins damalige Expertise "ganz klar eine politische Angelegenheit" gewesen sei, "mit der Hubertus Knabe ans Bein gepinkelt werden sollte", entkräftet diese frühere Expertise erst recht nicht, sondern macht nur deutlich, welcher Ecke und Motivation vielmehr Deine eigene Argumentation zuzurechnen ist. So wichtig, daß ein Bästlein dafür Tatsachen fingieren würde, war und ist ein Hubertus Knabe nicht. --Otfried Lieberknecht 10:32, 30. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Wechselseitiger Austausch von Vorwürfen bringt nicht weiter, hier müssen die anderen Wikipedianer entscheiden. Die Behauptung, dass Bästlein seine Quellen in der Kurzexpertise "kursorisch benennt" ist dfalsch, denn er verweist nur pauschal auf den Bestand IHK im Staatsarchiv Chemnitz. Dabei handelt es sich um einen riesigen Berg Akten. Das reicht nicht. Und warum hat Bästlein seine schweren Vorwurf denn nicht genauer belegt in siener hauptpublikation? Vermutlich weil er es nicht kann. Deshalb bleibt es dabei: das ist Spekulation, die sich auf Vorurteile fundiert, aber nicht auf Fakten und hat deshalb hier nichts verloren. (nicht signierter Beitrag von 77.24.222.4 (Diskussion | Beiträge) 09:54, 1. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Es steht Dir frei, eine Dritte Meinung anzufordern, aber aussichtsreich ist das nicht. Meine von Dir als "falsch" bezeichnete Aussage über Bästleins kursorische Angabe seiner Quellen kann jeder nachprüfen, die Stelle findet sich in Kap. I.2, p.4 (Hervorhebung durch Fettschrift von mir):
  • Am 21. und 22. sowie am 27. und 28. August 2007 wurde das Staatsarchiv Chemnitz aufgesucht. Aus dem dortigen Bestand 30874 (Industrie- und Handelskammer) wurden Akten zur Behördengeschichte, der „Entjudung“ in Chemnitz 1938 bis 1945, zum totalen Kriegseinsatz 1940 bis 1945, zur Entnazifizierung nach 1945 sowie zur Demontage und den deshalb mit der sowjetischen Besatzungsmacht ab 1945 geführten Verhandlungen durchgesehen. Insbesondere die Akten zur „Entjudung“ der Wirtschaft in Chemnitz, die mehr als 20 Bände mit über 5.000 Blatt umfassen, sind bislang nicht systematisch ausgewertet worden. Entsprechendes gilt für die Entnazifizierung der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe unter dem Vorsitz Linses vorwiegend im Jahre 1946. Weiterhin wurde am 28. August 2007 das Stadtarchiv Chemnitz aufgesucht, um die dortige Überlieferung zur „Widerstandsorganisation Ciphero“ einzusehen, an der Linse beteiligt gewesen sein soll (Bestand „Antifaschistischer Block“ – Signatur 65). Die Unterlagen sind durchweg gut erschlossen und benutzbar.
Bästleins Aussage über Linses Verhalten als Leiter des Ausschusses ist demnach auf seine Benutzung der genannten Akten gestützt. Bästleins Expertise ist zweifelsfrei eine einschlägige und reputable Sekundärquelle im Sinne von WP:Q und WP:KTF, die Wiedergabe der betreffenden Aussage im Artikel ist deshalb ordnungsgemäß belegt. Wenn Du nachweisen kannst, daß er diese Aussage in einer späteren Publikation ausdrücklich modifiziert oder zurückgenommen hat, oder wenn Du eine andere im Sinne der Richtlinien geeignete Sekundärquelle nachweisen kannst, die seine Darstellung korrigiert, dann steht es Dir frei, die Darstellung im Artikel auf einen neueren Stand zu bringen. Aber Dein Mißfallen an Bästlein und seiner Arbeit und Dein Glaube, es besser zu wissen, berechtigen Dich noch nicht zu Deiner Löschung. --Otfried Lieberknecht 00:35, 2. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Entführung

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Ist nach der Wende irgendwo der Versuch unternommen worden, die an der Entführung beteiligten Stasi-Mitarbeiter ausfindig zu machen und zu stellen? Die Entfürhung dürfte doch sowohl strafrechtlich als auch völkerrechtlich illegal sein und müsste verfolgt werden. Da es sowohl Körperverletzung als auch eine Vorbereitung zu einem Mord war dürfte doch auch hier keine Verjährung greifen? Möglicherweise leben die Täter noch immer unter uns, fahren inzwischen Westautos und beziehen eine auch vom westdeutschen Steuerzahler zu erbringende Pension. Ich halte die Vorstellung für unerträglich.

Dazu steht ab sofort etwas im Text.--Gloser 01:20, 15. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
"Vorstellung unerträglich ..." Ja, ich auch. Daß jahrzehntelang Alt-Nazis unbehelligt mitten "unter uns" leben konnten, von Politik und (West-)Geheimdiensten gedeckt, daß der Ohnesorg-Mörder Kuras weiterhin unbehelligt mitten unter uns lebt, und noch einiges mehr ist für mich ebenso unerträglich. Auch daß Menschen, die im dritten Reich an den Verbrechen beteiligt waren, wie der hier, oder Terroranschläge verübt haben, wie die KgU, hier als Märtyrer und Menschenfreunde dargestellt werden, finde ich unerträglich. Was der im Dritten Reich gemacht hat, ist wesentlicher Teil seines Lebens und gehört mit in die Einleitung:
Walter Linse (* 23. August 1903 in Chemnitz; † 15. Dezember 1953 in Moskau) war Beauftragter für die Arisierung jüdischer Unternehmen und ein deutscher Jurist.
Vor dem Hintergrund klingt es geradezu zynisch, daß er später "Menschenrechtsverletzungen in der DDR dokumentierte". --85.178.187.120 18:53, 2. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Mitgliedskarte der NSDAP

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Am 17. Oktober 2008 hatte ein unbekannter Benutzer als einzigen Beitrag zum Text zur bereits erwähnten NSDAP-Mitgliedschaft Linses die (inzwischen etwas umformulierte) Information beigesteuert:
Ausweislich einer im Bundesarchiv aufgefundenen Mitgliedskarte trat Linse am 1. Oktober 1940 mit der Mitgliedsnummer 8.336.675 in die NSDAP ein. Eine Unterschrift von Linse findet man dort nicht. Außerdem ist sein Vorname geringfügig abweichend geschrieben (in der unverkürzten Schreibung Walther).
Leider unterblieb damals eine Frage nach dem Beleg und die Änderung wurde ungeprüft durchgewunken. Wenn sie zutrifft, müsste an dieser Stelle eine Überarbeitung des Textes die Folge sein. Also wo hatte der Benutzer das her?--Gloser 23:17, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten


Details, Licht ins Dunkel

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Massig Details, auch für den Artikel zum einpflegen, hier: https://www.berlin.de/aufarbeitung/veroeffentlichungen/schriftenreihe/mdb-lstu-schriftenreihe-bd10_text_2006.prn.pdf&sa=U&ved=0ahUKEwin49Wd56ndAhWoy4MKHagXD6MQFggaMAE&usg=AOvVaw0uXFDTfK_0neaouf4GZ65Z