Diskussion:Walter Simons
Kommissarischer Reichspräsident
BearbeitenMan kann über "kommissarischer Reichspräsident" trefflich streiten, ist mir auch nicht so wichtig, aber mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Reichspräsidenten war er doch jedenfalls Staatsoberhaupt. Mir wäre es übrigens gar nicht aufgefallen, wenn er nicht schon in der Liste der Staatsoberhäupter Deutschlands gestanden hätte. Auf die gleiche Weise steht z.B. Walter Scheel in der Liste der Bundeskanzler (unter Bundeskanzler (Deutschland)). Genau genommen könnte man sogar Reichskanzler Hans Luther noch einfügen, der zunächst gemäß Art. 51 WRV (in der Fassung bis 1932) die Geschäfte des Reichspräsidenten wahrgenommen hat. Simons wurde dann erst per Gesetz vom 10. März 1925 (RGBl. I. S.17) beauftragt[1]. Sigur (Diskussion) 00:09, 6. Mai 2018 (CEST)
- Wer nur mal die Geschäfte führt, hat das Amt nicht inne. Der Unterschied sollte einleuchten. Wenn man, wie du schreibst, streiten kann, ist es strittig und sollte draußen bleiben.
- Zudem ist deine Personenleiste ja redundant zur Navigationsleiste Reichspräsident Weimarer Republik. Ich kann in ihr keine Verbesserung des Artikel erkennen. MfG --Φ (Diskussion) 09:54, 6. Mai 2018 (CEST)
- Hier muss ich Phi zustimmen: Amtsgeschäfte stellvertretend führen, genau genommen nur die Wahrnehmung der Befugnisse des Amtes, bedeutet keineswegs, dass derjenige zum Amtsinhaber wird. Benatrevqre …?! 10:30, 6. Mai 2018 (CEST)
- Also, "strittig" kann m.E. nur die Bezeichnung "kommissarischer Reichspräsident" sein, denn "Staatsoberhaupt" war derjenige, der die entsprechenden Befugnisse hatte, die Bezeichnung "Staatsoberhaupt" stand ja als solche nicht mal in der Verfassung. Gesetze hat Simons als "Der Stellvertreter des Reichspräsidenten" unterzeichnet, das könnte man natürlich auch verwenden. Wenn man es aber sieht wie ihr, dann stellt sich die Frage der Kohärenz und man müsste sich die Seite "Liste der Staatsoberhäupter Deutschlands" mal vornehmen. Das überlass ich jedoch euch, denn mir ist das jetzt ehrlich gesagt nicht mehr wichtig genug. Sigur (Diskussion) 18:24, 6. Mai 2018 (CEST)
- Hier muss ich Phi zustimmen: Amtsgeschäfte stellvertretend führen, genau genommen nur die Wahrnehmung der Befugnisse des Amtes, bedeutet keineswegs, dass derjenige zum Amtsinhaber wird. Benatrevqre …?! 10:30, 6. Mai 2018 (CEST)