Diskussion:Wehrdienstbeschädigung

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 89.183.24.6 in Abschnitt Rückgängigmachung meiner Verbesserungen

Rückgängigmachung meiner Verbesserungen

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Schade, dass die von mir durchgeführten Änderungen von einer anderen Person rückgängig gemacht wurden.

Die Überschrift "Zahl anerkannter Wehrdienstbeschädigter" ist somit für den verbliebenen Inhalt falsch oder zumindest irreführend. Die Gesamtzahl von Beschädigten i. S. der §§ 80 f. SVG beträgt rund 13000.

Es gibt auch keine "Pensionsansprüche", wie die Dame meint. Der im Bundesversorgungsgesetz verwendete Begriff lautet aus guten Grund vielmehr: "Beschädigtenrente".

Ebenso unsinnig ist es zu behaupten, der "Pensionsanspruch" entstehe erst ab einem GdS von mind. 25, der für mindestens sechs Monate bestanden hat. Vielmehr wird ein GdS erst dann festgestellt, wenn die Schädigungsfolgen mindestens sechs Monate vorgelegen haben oder voraussichtlich vorliegen werden (vgl. § 30 Abs. 1 BVG).

Ferner wäre es sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass Menschen, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben, die gesamte Breite der Versorgungsleistungen, die in § 9 BVG aufgelistet sind, offen seht. Das umfasst neben Rentenleistungen auch eine Fülle von Leistungen zur med. Rehabilitation sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. - Beispielsweise sind die med. Leistungen (Heilbehandlung nach den §§ 10-24a BVG) - insbesondere die Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln - umfangreicher als die der GKV. (nicht signierter Beitrag von 89.182.189.22 (Diskussion) 21:18, 8. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Hallo! "Die Gesamtzahl von Beschädigten i. S. der §§ 80 f. SVG beträgt rund 13000." Diese Zahlenangabe war in vergleichbarer Höhe in den Artikel eingefügt worden. Sie ließ sich durch den angegebenen link jedoch nicht nachvollziehen. Deshalb entfernte ich ihn. Trotz Suche fand ich bisher keine Angabe, die darüber Auskunft gibt, wieviele Menschen in der Bundesrepublik bislang als wehrdienstbeschädigt anerkannt worden sind. Sobald ich eine solche finde, füge ich diese ein.--Dr. Uta Krukowska (Diskussion) 14:00, 3. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Die von Ihnen vermisste Statistik, werte Frau Krukowski, finden Sie sowohl auf der Homepage des BMAS als auch in dem vom BMAS jährlich neu herausgegebenen Band "Übersicht über das Sozialrecht". (nicht signierter Beitrag von 89.183.8.218 (Diskussion) 22:34, 3. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Werte Frau Krukowska, ich habe jetzt keine Lust mehr. Sie können die Literatur jetzt so tendenziös behalten, wie sie ist und ebenso den Abschnitt über die Zahl anerkannter Wehrdienstbeschädigter. - Eine präzise Zahlenangabe - die Sie übrigens auch (gerundet) in den Gesetzesmaterialien zur jüngsten vom Bundestag verabschiedeten Reform der Beschädigtenversorgung nach dem SVG finden - ist nicht deshalb unbegründet oder falsch oder überflüssig, weil der eine oder die andere sie weder kennt noch findet. (nicht signierter Beitrag von 89.183.24.6 (Diskussion) 23:14, 4. Aug. 2013 (CEST))Beantworten