Diskussion:Wilderei

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 2003:E7:7F2F:4C01:295C:25DC:7CA:3C5B in Abschnitt Wilderei durch Obdachlose oder Verschollene

Wilderei

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1) Folgen wir dem StGB §§ 292, 293 so müssen wir die W. in "Jagdwilderei" und "Fischwilderei" einteilen und beide erläutern.

2) Die Einstufung als "Kavaliersdelikt" bis zu 20.Jhd ist nicht nachvollziehbar. Die Begründung - "höchstens Diebstahl" ist subjektiv. Der Gesetzgeber hat das zu allen Zeiten anders gesehen als der Wilderer im Heimatfilm. Die Strafen waren teils drastisch.

3) Grundsätzlich sollten wir versuchen, den geschichtlichen Abriss stets vom Definitionsteil zu trennen, da sonst bereits die Definition der vergleichenden Wertung und ggf. Polarisierung geopfert wird.

4) Der Beitrag zeigt sehr deutlich die Vielfalt des Themas auf. Diese Vielfalt erfordert m.E. eine Gliederung des Beitrages

  • Kurzdefinition (Wilderei;=)
  • Allgemeines

Wilderei nach deutschem Recht (Gesetzesquelle, Zielsetzung des Verbotes) Wilderei international (Rechtsgrundlagen, Beweggründe)

  • Geschichte (interessant wegen des Wandels von Strafrecht, Beweggründen, Jagdausübungsberechtigten, Internationalisierung)

-- Joachim Bäcker 18:42, 14. Aug 2005 (CEST)

Definitionshilfen, Abgleich mit anderen / anderssprachigen Artikeln sollte vorgenommen werden. Dazu => Wilddieb (verweist auf Wilderei) und => poaching (UK)

-- Joachim Bäcker 22:34, 14. Aug 2005 (CEST)

Der Artikel ist mit so wenig Sachverstand geschrieben, dass nur Löschen und Neuverfassen Abhilfe schaffen können. Wenn ich Zeit habe mache ich mich an die Arbeit. Rubenbauer, Forstoberrat


Wenn der Artikel überarbeitet wird, sollte vielleicht auch etwas zur Wilderei in Deutschland gesagt werden. Wilderer gehen oft nicht waidgerecht vor, so das das Wild dann oft einen qualvollen Tod erleidet (insbesondere bei der Jagd mit Fallen, welche außerdem auch für Waldspaziergänger gefährlich sein können). Ein Problem ist auch die Wilderei durch Haustiere, namentlich Hunde und Katzen. Nicht nur Kampfhunde oder Jagdhunde, sondern sämtliche Arten von Hunden müssen im Wald an der Leine geführt geführt werden. Jäger und Förster sind berechtigt, in ihrem Revier wildernde Hunde und Katzen abzuschießen. Angemerkt werden sollte vielleicht auch noch, dass das Schiessen im Wald gefährlich ist. Ausgebildeten Jägern unterlaufen oft genug Jagdunfälle. Und Jäger sind auch nicht immer gesetzte ältere Herren, nein, es gibt auch zahlreiche "Jungjäger", die mit ihren Gewehren auch im Wald umherschiessen. Sogar hochgebildete Leute wie US-Vizepräsident Dick Cheynie schießen, wenn sie vom Jagdfieber gepackt sind, wild in der Gegend herum (Dick Cheynie schoss seinen ihn bei der Jagd begleitenden Anwalt nieder und verletzte ihn lebensgefährlich). Wilderer sind wahrscheinlich noch viel undisziplinierter als zugelassene Jäger. Wenn man als Mountainbiker, Pilzsammler oder Spaziergänger hört wie ganz in der Nähe plötzlich Schüsse knallen, kann man Angst um seine Haut bekommen. Man weiß ja nie, wer da schießt und in welche Richtung da geschossen wird. Wilderei ist also nicht nur in Afrika, wo man Elfenbein begehrt, ein Problem, sondern auch bei uns hier.

Hunde und Katzen können keine Wilderei begehen. Straftaten können nur von Menschen begangen werden. Wenn ein Mensch seinen Hund auf einen Hasen hetzt, dann macht sich nicht der Hund der Wilderei strafbar, sondern der Mensch.--91.52.163.36 17:44, 26. Aug. 2012 (CEST)Beantworten


Wildunfall

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Wäre es nicht erwähnenswert, dass das Mitnehmen eines (toten) Tieres nach einem Wildunfall, mit dem Auto z.B., auch als Wilderei geahndet wird, oder geahndet werden kann? --Kall Mou Dei 20:50, 21. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Fütterung vs. Wilderei

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Aus dem Artikel geht nicht hervor, ob es auch Wilderei im juristischen Sinne ist, wenn ich beispielsweise mein Frettchen ein Karnickel erlegen lasse, aber das Karnickel nicht an mich nehme, sondern nur das Frettchen sich daran sattfressen lasse. Weiß jemand etwas Genaues über solch einen (Sonder)fall? (nicht signierter Beitrag von 85.182.80.249 (Diskussion) 20:56, 27. Jul 2012 (CEST)) Da haben Sie natürlich Wilderei begangen - es sei denn, Sie hätten für das betreffende Jagdrevier eine Jagdausübungsberechtigung (aber selbst dann könnten Sie sich womöglich noch der Tierquälerei an dem Kaninchen strafbar gemacht haben). --91.52.163.36 17:46, 26. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Zusammenlegung mit Artikel Wilderer

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Moin, gemäß Wikipedia:Redundanz/Januar_2014#Wilderei_-_Wilderer habe ich den Artikel "Wilderer" eingearbeitet. Weitere Verbesserungen erbeten, gegebenenfalls kann auch die Diskussion:Wilderer hierfür genutzt werden. MfG--Stubenviech (Diskussion) 20:18, 2. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Neutralität

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Tendenziös: Der Wilderer ermordet den Förster, der Förster tötet den Wilderer.

Wieso tendenziös? Der Wilderer verstößt beim Wildern bewusst mehrfach gegen das Gesetz: Jagdrecht, Eigentum, Tierschutz. Der Förster handelt im Auftrag des Gesetzes zur Verhinderung dieser Straftaten. Das sind ziemlich unterschiedliche Ausgangslagen, die sicher zu entsprechend unterschiedlichen Bewertungen einer Tötungshandlung führen. Vielleicht mal interessant für einen Rechtskundigen unter uns Nutzern von Wiki?! Gruß--Gabrikla (Diskussion) 13:44, 5. Dez. 2014 (CET)Beantworten

In Deutschland ist die Todesstrafe kraft Grundgesetz abgeschafft worden. Auch im alten deutschen Strafgesetzbuch steht nicht etwa die Todesstrafe auf Wilderei, sondern Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Förster und Jäger sind auch nicht berechtigt, eine Art Kriegsgericht oder Stadgericht zu führen, und jemanden zu verurteilen. Erst recht haben Jäger und Förster nicht die Befugnisse von Henkern. Wenn ein Jäger oder ein Förster einen Wilddieb töten, dann wird damit selbstverständlich der Grundtatbestand des Totschlags (§ 212 StGB) erfüllt. Falls dies heimtückisch oder aus niederen Beweggründen, etwa aus Rache, geschieht, dann liegen Mordmerkmale vor, und der Tatbestand des Mordes (§2111 StgB) wird verwirklicht. Von der Tatbestandsebene trennen muß man die Ebene der Rechtswidrigkeit. Wenn es der Wilddieb war, der zuerst auf den Jäger oder Förster geschossen hat, dann handelt der zurückschießende Jäger oder Förster in Notwehr, und wird dann gemäß § 32 StGB nicht bestraft. Früher (im Wilden Westen, und in Deutschland bis ungefähr 1949) glaubten manche juristischen Laien, das sogenannte Festnahmerecht erlaube es für Jedermann (also auch für Jäger und Förster), Straftäter (also auch Wilderer oder Schmuggler) zu erschießen. Solch ein Irrglaube ist heute jedoch nicht mehr verbreitet, und es handelte sich auch früher schon um einen für die Strafbarkeit unbeachtlichen Verbotsirrtum. Wenn ein Wilderer einen Jäger oder Förster erschießt, dann begeht er solch einen Totschlag wohl meistens in Verdeckungsabsicht, und ist damit wegen dieses Mordmerkmals dann nicht nur ein Totschläger, sondern auch ein Mörder. Theoretisch könnte auch ein Wilddieb durch Notwehr gerechtfertigt sein, zum Beispiel wenn ein Jäger oder Förster auf den Wilddieb schießt, ohne daß der Jäger oder Förster dabei selber in Notwehr zu handelt. Allerdings werden wenige Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte dies dem Wilderer glauben, zumal es wenige Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte gibt die Wilddiebe sind,aber viele Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, die Jäger sind oder Jäger oder Förster in ihrem Verwandtenkreis oder Freundeskreis haben.--2003:E7:7F0F:701:CFE:9836:4154:81A3 02:35, 5. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Wilderei“ zu besprechen.
Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.
Was bitte wollen Sie mit dem obigen Beitrag auslösen? --JuTe CLZ (Diskussion) 23:56, 6. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Betrifft Überblick

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Der Begriff des "Wilderns" bzw. der "Wilderei" wird hier gemäss der deutschen Rechtsauffassung definiert. Dann tauchen jedoch Beispiele auf, die in diesem Sinne keine Beispiele sind. Weihen und Falken werden auf Malta auch von Jagdberechtigten gejagt. Oder, was auch möglich ist, unterliegen dort nicht dem Jagdrecht sondern dem Naturschutz. In diesem Fall läge auch keine Wilderei vor, da dann Weihen und Falken kein "Wild" sind.

Vermutlich wäre es besser und angemessener den Begriff der Wilderei einerseits gemäss der deutschen / internationalen Rechtsauffassung zu definieren und daneben aber auch ganz allgemein als ein "unberechtigtes" Nachstellen und Erlegen von frei lebenden (wilden) Tieren. (nicht signierter Beitrag von Ultraxs (Diskussion | Beiträge) 17:56, 7. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

Literatur von Peter Bürger

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Sorry Leute, das Buch von Peter Bürger hat keinen wissenschaftlichen Hintergrund, ist eine Selbstpublikationen und entspricht somit nicht unseren Qualitätsstandards, siehe WP:Q. --XPosition (Diskussion) 22:46, 12. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Wilderei durch Obdachlose oder Verschollene

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Wird es grundsätzlich als Wilderei geahndet, wenn Schiffbrüchige, vereinsamte Obdachlose oder verirrte Menschen Tiere töten und verzehren, um zu überleben? Einerseits gibt es zumindest in einem zivilisierten Land wie Deutschland meist alternative Wege sein Überleben auf legalem Weg zu sichern (z.B. gemeinnützige Tafeln für Obdachlose, Aufsuchen von Siedlungen etc). Andererseits scheint es auch immer wieder vorzukommen, dass Menschen das Vertrauen in die Gesellschaft gänzlich verloren haben ("Aussteiger") oder sich fälschlich in einer ausweglosen Situation wähnen, sodass sie glauben keine andere Wahl zu haben. Eine solche Situation würde ich anders bewerten, als wenn jemand aus reinem finanziellen Nutzen oder gar zum bloßen Vergnügen Wildtiere tötet... --2003:E7:7727:B627:DC3C:A056:3CEC:8AE0 23:19, 21. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Wenn ein Schiffsbrüchiger auf einer einsamen Insel anlandet, dann wird ihn wohl kaum jemand belangen, wenn er sich der dortigen Möglichkeiten zur Nahrungsmittelbeschaffung bedient. Ich weiß aber auch, dass in den Notjahren 1945 bis 1948 Wilderei in unseren Wäldern ein großes Problem war, bis hin zum Mord am Förster. Und damals herrschte wirklich große Not; trotzdem wurde Wilderei seinerzeit sehr hart bestraft, wahrscheinlich sogar wesentlich härter als heute. Grüße --JuTe CLZ (Diskussion) 21:19, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Es ist nicht überall auf der Welt verboten oder unter Lizenz- oder Erlaubnisvorbehalt oder unter Strafe gestellt, zu angeln, zu fischen, oder zu jagen. Insbesondere in dünn besiedelten Regionen (z.B. in der Wüste Sahara, und in den Urwäldern Brasiliens oder Papua-Neuguineas, oder in der Arktis und der Antarktis, oder in Grönland und Alaska, oder für die indigenen Samen im äußersten Norden Skandinaviens), gibt es derartige Verbote oft nicht oder nur eingeschränkt, oder zumindest nicht für die autochtone einheimische oder indigene Bevölkerung. Ausländische Touristen oder gar gewerbliche Fische rund Jäger müssen jedoch meistens dennoch entweder zuerst eine Lizenz erwerben, oder sind von vorneherein erst gar nicht zugelassen.--2003:E7:7F2F:4C01:295C:25DC:7CA:3C5B 07:07, 11. Sep. 2024 (CEST)Beantworten