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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von H7 in Abschnitt Urteil des OLG Stuttgart

Wer steckt denn hinter der "Film & Medien Beteiligungs GmbH" - Stephan Piëch? (nicht signierter Beitrag von 46.115.135.244 (Diskussion) 22:09, 25. Mai 2014 (CEST))Beantworten

der Werbesprech muss raus!

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Ich bin jetzt nicht die ganze Historie des Artikels durchgegangen, doch mehr oder weniger, kann man an den einzelnen Testabschnitten feststellen, dass hier beschönigender Werbesprech eingefügt wurde. Wohl hat hier jemand im Auftrag des Unternehmens oder auch aus dem Unternehmen selbst, schon vor einiger Zeit Hand angelegt, aber den ganzen Artikel zum Werbeartikel ausgebaut. Neutralität ist praktisch nicht vorhanden, da schlechte Fakten wie "Früher einer der Stars des Neuen Marktes, rutschte der Aktienkurs der Aktie mit dem Niedergang des Neuen Marktes in die Tiefe. Dies war nicht nur dem allgemeinen Rückgang der Aktienkurse verschuldet: RTV musste massive Berichtigungen bei der Bewertung seiner Filmlizenzen vornehmen, die zu mehreren Aktionärsklagen führte." eben immer gleich so weitergeführt werden, dass man die "schlechten Sachen" immer schnell von sich weist. Dies sollte gerade in jenem Abschnitt, welchen ich gerade zitierte, dringend geändert werden. --Sarahcarterslover (Diskussion) 01:37, 27. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Der Werbesprech ist jetzt rausgenommen, der Neutralität-Baustein ist jetzt weg. Allerdings habe ich ihn durch einen Lückenhaft-Baustein ersetzt, denn der Artikel befasst sich hauptsächlich mit dem Aktienmarkt, nicht mit der eigentlichen Tätigkeit des Unternehmens. Der Leser erfährt nur, dass das Unternehmen ein paar Lizenzen besitzt und mit zwei Spartensendern verbandelt ist. Wachsamstes Auge (Diskussion) 23:03, 21. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Grundsätzlich Danke! Aber dass früher mal Programme an andere Sender vertrieben wurden (ZDF, ORF, KiKa und andere), hätte man vielleicht drin lassen können, gehört ja dazu (falls die Herausnahme nicht aufgrund Belegemangels geschah). --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 09:40, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Urteil des OLG Stuttgart

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Da der Beleg offline ist, sollte die Quelle nachrecherchiert werden. Es ist aber kein Aktenzeichen angegeben, also sollte das jemand tun, der genau weiß, wonach (und v.a. wo) man suchen muss. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 10:24, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Ich wollte den Link nach Recherche korrigieren, aber bekomme es nicht hin wegen dieses ..hmpf...Einzelnachweis-Kastens (ja, auch nicht mit den Wiki-Hilfetexten, erst recht nicht mit dem Quelltext-Editor, seufz); bei Änderungsversuch wird auch noch der Nachweis Nr 5 zu Nr 4, weil Nr 1 verschwindet... 🤦🏼‍♂️ Also:
Ausgehend von der bisherigen Beschriftung "Zum Umfang der Berichtspflicht eines Aufsichtsrats gegenüber der Hauptversammlung" zu dem nicht mehr funktionierenden Link http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/  servlet/PB/menu/1198031/index.html?ROOT=1182029
hat eine Google-Suche dieses m.E. verwertbare Ergebnis (funktioniert, gut lesbar, notwendige Angaben vorhanden) erbracht:
Text (bitte komplett einfügen inkl. Ist-Zeichen usw., Urteils-Zitat ist von der Zielseite so gewünscht) =
Aktiengesellschaft: Umfang der Berichtspflicht des Aufsichtsrats, OLG Stuttgart, Urteil vom 15.03.2006 - 20 U 25/05 = openJur 2012, 65066, abgerufen am 28.8.2024
und Link:
https://openjur.de/u/254604.html
Wenn sich bitte ein erfahrener Wikipedianer dieser Änderung annehmen würde, dann könnte dieser Wunsch von H7 ein "(erl.)" im Titel erhalten. 😉👍 Oder kann/soll ich es irgendwo anders melden? --DeeDelDum (Diskussion) 02:45, 28. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Danke, ich werde es nachtragen, sobald ich Zeit finde; wenn ich's nicht vergesse, heute Abend. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 07:46, 4. Sep. 2024 (CEST)Beantworten