Diskussion:Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Karl 3 in Abschnitt Mangelnde Ausgewogenheit

Werbung?

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Werbung?!? Der Abschnitt "Der Ratgeber" zusammen mit dem entsprechenden Weblink enthält meiner Meinung nach nur Werbung für ein Buch. Ich denke der Abschnitt sollte ersatzlos gestrichen werden. Andere Meinungen?
(Der vorstehende Beitrag wurde am 18.9.2006, 13:37 [MESZ] abgesendet.)

Zustimmung! --Raubfisch 16:34, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wo sind die vorhergehenden Zusatzrenten?

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Wo sind die vohergehenden Zusatzrenten VVA und VBL? Der Begriff "ZÖD" ist mir völlig neu.--80.64.176.29 19:40, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

VBL ist eine von mehreren Einrichtungen, die eine Zusatzrente für Angestellte des Öffentlichen Dienstes realisieren (Vgl. Zusatzversorgungskasse). Angestellte des Bundes und der Bundesländer sind hier versichert. Sie nannten diese Rente, insbesondere vor der Systemumstellung 2002, oft der Einfachheit halber VBL-Rente.
Angestellte von kommunalen Einrichtungen, Kirchen usw. sind bei den anderen Zusatzversorgungskassen versichert und erhalten dort, sowohl vor der Systemumstellung als auch danach, eine Rente nach den gleichen Prinzipien wie bei der VBL.
ZÖD ist also der Oberbegriff zu VBL-Rente, BVK-Rente, RZVK-Rente, KZVK-Rente .... . (VVA sagt mir nichts.) --Elmar Oppelt (Benutzerseite, Diskussion) 22:49, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Bitte überarbeiten (2011)

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"Ursprünglich wurde die ZÖD eingeführt, damit die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes hinsichtlich ihrer Altersversorgung nicht schlechter gestellt waren als die Beamten."

Das ist inkorrekt. Die Ursprünge der ZÖD gehen auf die Zeit vor der Sozialversicherung zurück. Ihre Einführung war vielmehr eine Reaktion auf die Einführung ähnlicher Einrichtungen in der Privatwirtschaft im Wettberwerb um das technisch gut ausgebildete Personal. Erst später, seit Beginn des 20. Jh. rückte das Verhältnis von Beamten sowie Arbeitern und Angestellten in den Fokus...

"Daraus folgend bezogen die langjährigen Beschäftigten bei Eintritt in den Rentnerstatus eine Zusatzrente"

bereits nach 60 Umlagemonaten gab es eine Mindestrente

"die so bemessen war, dass sie zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung der Höhe der Nettoeinkünfte eines Ruhegehaltes ... überstieg."

in einigen Fällen. Sie waren aber nicht per se so bemessen.

Im Abschnitt "Die ZÖD vor 2002 („Alt-ZÖD“)" heißt es: "Analog zum Ruhegehalt mussten die Beschäftigten minimale Beiträge für diese Zusatzrente abführen, und die Höhe der ZÖD wurde auch nicht am gesamten Erwerbsverlauf bemessen, sondern an der Höhe der Einkünfte der letzten 36 Erwerbsmonate im öffentlichen Dienst."

Mir fällt dabei auf: "Analog" zum Ruhegehalt würde bedeuten, dass gar keine Beiträge abgeführt werden. Das stimmt jedoch nicht. Die Zusatzversorgung wurde seit Einführung der Gesamtversorgung 1967 über Umlagen finanziert, die Ruhegehälter sind hingegen reinweg steuerfinanziert. Der entscheidende Unterschied ist hierbei, dass Arbeitgeberumlagen als geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers gelten und deshalb entsprechend versteuert und verbeitragt werden. Es wurde demnach Lohn des Arbeitnehmers zur Finanzierung der Zusatzversorgung aufgewandt, auch wenn dieser in Form des sog. "abgekürzten Zahlungswegs" direkt an die Zusatzversorgungseinrichtung gezahlt wird und nicht bar an den Arbeitnehmer. Deshalb ist zum Einen die Formulierung "Analog zum Ruhegehalt" nicht korrekt, zum Anderen ist die Formulierung "minimale Beiträge" tendenziös und prinzipiell nicht zutreffend. Der Umlagesatz lag bei den meisten Zusatzversorgungskassen zwischen 4 % und 4,5 %, was in etwa den Aufwendungen in der Privatwirtschaft entspricht. Dass diese Aufwendungen von den Arbeitgebern getragen wurden, ist unerheblich, da sie auch so Lohnbestandteil des Arbeitnehmers sind...
auch die weiteren Abschnitte bedürfen einer Überarbeitung... (nicht signierter Beitrag von Lasoma (Diskussion | Beiträge) 19:09, 18. Jan. 2011 (CET))Beantworten

...und weiter gehts im nächsten Abschnitt: In den Jahren vor 2002 stand die Zusatzversorgung vor ähnlichen Problemen wie die gesetzliche Rentenversicherung.

die Probleme sind nicht ähnlich. Bei der GRV sind die Probleme eher demografischer Natur und teilweise auch durch eine verfehlte Arbeitsmarktpolitik bedingt. Bei der ZÖD ist das Problem hausgemacht und teilweise auch nur ein Scheinproblem: Zum größten Teil liegt die Ursache in der Personalpolitik der öffentlichen Arbeitgeber. Seit den 90er Jahren wird kontinuierlich Personal abgebaut ... in einem Umlagesystem steigen dadurch die Umlagen automatisch, auch wenn die Rentenlast insgesamt gleich bleibt! Auch wenn die Umlagesätze derzeit extrem hoch erscheinen, darf nicht übersehen werden, dass durch die Personalentwicklung der letzten Jahre die Personalausgaben insgesamt gesunken sind!!
Die Probleme unterscheiden sich auch deshalb zur GRV, weil sich beide Systeme unterschiedlich finanzieren. Außerdem wird die ZÖD durch mehrere Kassen durchgeführt, von denen nicht alle vor finanziellen Problemen stehen, sondern hauptsächlich die VBL.

Für immer weniger aktive Beschäftigte wurden Beiträge eingezahlt, immer mehr Rentner mussten unterstützt werden. Hinzu kam, dass durch Rentenkürzungen die „Rentenlücke“, die im Rahmen des Gesamtversorgungsprinzips von der ZÖD zu schließen war, immer größer wurde.

der letzte Aspekt ist etwas zu kurz gegriffen. Es waren nicht nur die Rentenreformen (die seinerzeit im Übrigen noch in der Planungsphase waren) sondern auch die Steuergesetzgebung von Rot-Grün. Die Steuerentlastungsgesetze bei der Einkommensteuer wirkten sich unmittelbar auf Zusatzrenten aus, da die Gesamtversorgung ja aus dem Netto berechnet wurden. Steigt das Netto, steigen auch die Zusatzrenten ...und zwar alle laufenden Zusatzrenten! Gleiches gilt für die Sozialabgaben. Mit der Einführung der Öko-Steuer wurde deren Aufkommen auch ein Teil der GRV finanziert, so dass ein niedrigerer Rentenbeitrag realisiert werden konnte: Höheres Netto -> Höhere Zusatzrenten!
Der Genickbruch für die Zusatzversorgung war jedoch die Rechtsprechung, die das System der Gesamtversorgung prinzipiell unterminierte. Das würde an dieser Stelle aber zunächst zu weit greifen.

Die Gewerkschaften stimmten einem neuen Tarifvertrag zu, der die Finanzierbarkeit der Zusatzversorgung mittelfristig sicherstellen soll. Insbesondere für „Neurentner“ führt der Tarifvertrag zu erheblichen Verschlechterungen, was die Notwendigkeit einer privaten Zusatzrente auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zur Folge hat (nicht signierter Beitrag von Lasoma (Diskussion | Beiträge) 11:10, 19. Jan. 2011 (CET))Beantworten

Der nächste Abschnitt muss ebenfalls überarbeit werden:
Die ZÖD ab 2002 („Betriebsrente“)
Ab 1. Januar 2002 wurde die ZÖD in ein Betriebsrentenmodell überführt.

Betriebsrentenmodell ist eher ein Oberbegriff: Punktemodell oder Versorgungspunktemodell ist präziser.

Beiträge und Höhe der ZÖD entsprechen dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge („Riester-Gesetz II“).

Die Beiträge entsprechend garantiert nicht dem Riester-Gesetz. Es sind ohnehin fiktive Beiträge. Tatsächlich wird die ZÖD größtenteils weiter über Umlagen finanziert. Riester zielt aber eigentlich nur auf kapitalgedeckte Formen der Altersvorsorge. Hier sollte einfach kurz geschrieben werden, dass das Leistungsrecht ein spätere Rente vorsieht, die sich aus einer fiktiven Beitragszahlung mit Mindestverzinsung ergibt...

Die Beiträge ermessen sich am Verhältnis zwischen dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen und einem Referenzeinkommen. Multipliziert mit einem Altersfaktor ergeben sich die „Versorgungspunkte“, ganz ähnlich den Entgeltpunkten bei der GRV.[5]

Das hier ist auch komplett falsch! Um welche Beiträge soll es überhaupt gehen? Also: Die Versorgungspunkte bemessen sich am zusatzversorgungspfichtigen Einkommen der Versicherten i. V. m der Anwendung eines altersabhängigen Faktors (fiktive Verzinsung der fiktiven Beiträge). Die so berechneten Versorgungspunkte sind grundverschieden von den Entgeltpunkten der GRV (die heißen halt beide Punkte :D ) Bei den Entgeltpunkte der GRV geht es um die Sicherstellung der Teilhabeäquivalenz die in einem (fiktiv) kapitalgedeckten System wie der ZÖD ohnehin erfüllt ist. Im Prinzip geben die Versorgungspunkte bereits im Zeitpunkt ihrer Entstehung den konkreten, nominalen Wert der späteren Rentenzahlung wieder (bei den Entgeltpunkten der GRV ist das nicht so, da ergibt sich der Wert erst bei Renteneintritt durch die Anwendung des aktuellen Rentenwerts).

Insgesamt sollte das neue Versorgungspunktemodell systematischer erklärt werden, die bisherige Version dieses Abschnitts ist quasi ohne Aussagegehalt... mal sehen vielleicht schaffe ich es ja die Tage - Lasoma (12:57, 19. Jan. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Systemwechsel 2001/2002

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Während bei der VBL der Systemwechsel auch bereits (langjährig) Beschäftige betraf, hat die Ärztekammer Nordrhein dies nur für die neuen Beschäftigen beschlossen (Vgl BAG-Urteil vom 13.1.2015 AZR 901/12,Tz 6 [1]. Haben das auch andere Versorgungskassen des ÖD so gehandhabt? Ein Umstand, der m.E. erwähnenswert ist! --Karl 3 (Diskussion) 11:14, 5. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

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löschen? (nicht signierter Beitrag von Karl 3 (Diskussion | Beiträge) 22:55, 5. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

Die ZÖD von 1967 bis 2001

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Am 26.2.1929 wurde die Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder (ZRL) errichtet. Schon 1859 gründete die Preußische Staatseisenbahnverwaltung Einheitskassen, aus denen der Arbeiter im Falle der Krankheit, der Invalidität und des Alters Leistungen sowie eine Hinterbliebenenversorgung erhielt. Am 1.1.1926 kam es zur Gründung der Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost (VAP). Hauptmotiv für die Einführung der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung war auch schon damals die Absicht, bei den nichtbeamteten Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes die ungleiche Behandlung bei Beamtenpensionen einerseits und Sozialversicherungsrenten andererseits auszugleichen. Literatur hierzu: PRELLER, STEFAN (2012): Nachhaltige Finanzierung der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst, Diss., Speyer, hier: [2] Der Abschnitt sollte entsprechend ergänzt werden! Karl 3 (Diskussion) 13:24, 5. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Mangelnde Ausgewogenheit

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Das Problem dieses Artikels sind nicht nur fehlende Belege, sondern seine mangelnde Ausgewogenheit. Die Darstellung folgt einseitig der Arbeitgebersicht. So wird z. B. die verbreitete Legende, der Systemwechsel 2001/2002 sei durch "die Rechtsprechung erzwungen worden", unkritisch wiederholt. Zutreffend ist, dass es vielfältige Kritik der Rechtsprechung am Gesamtversorgungssystem gegeben hat. Richtig ist aber auch, dass die Tarifvertragsparteien erforderliche Korrekturen durchaus im Rahmen des Gesamtversorgungssystems vorgenommen haben. So haben sie z. B. die von der Recht gerügte Benachteiligung der Beschäftigten des öD, die vor Eintritt des Rentenfalls aus dem öD ausgeschieden sind, durch die Einführung einer Versicherungsrente nach Maßgabe des Betriebsrentengesetzes beseitigt. Beseitigt haben sie auch die von der Rechtsprechung gerügte Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter bei der Einführung der begrenzten Nettogesamtversorgung durch Ermittlung eines am Gesamtbeschäftigungsquotienten des Beschäftigten orientierten Netto. Übriggeblieben ist letztlich nur die Kritik an der "Halbanrechunung" von Beschäftigungszeiten außerhalb des öD bei gleichzeitiger Vollanrechnung der auf diesen Zeit beruhenden Rentenansprüche. Auch das wäre im Rahmen der Gesamtversorgungssystem verfassungskonform lösbar gewesen, Vorschläge dazu hat es gegeben. Nein, der Systemwechsel 2001/2002 ist nicht durch "die Rechtsprechung erzwungen worden", er ist politisch gewollt gewesen.

Und so geht es weiter: Der Personalabbau war ein "Personalrückbau" und der Anstieg des Umlagesatzes der VBL war "sprunghaft" - ja, weil es die Organe der VBL über viele Jahre hinweg versäumt haben, den Umlagesatz kontinuierlich an die veränderten Verhältnisse anzupassen, wie es viele kommunale Zusatzversorgungskassen getan haben. Dass die Beschäftigten übrigens den steigenden Umlagesatz der VBL durch die Wiedereinführung eines Eigenbeitrags mitfinanziert haben, ist dem Verfasser keine Erwähnung Wert. Gleiches gilt für die zugesagte, aber nicht realisierte der Dynmisierung der Startgutschriften.

Unerwähnt bleibt auch die drastische Verschlechterung der Dynamisierung der Betriebsrenten (1%) im Vergleich zum System der Gesamtversorgung, bei der entsprechend der Erhöhung der Beamtenversorgung angepasst wurde. --Wolfgang Fieg (Diskussion) 16:42, 8. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Warum ergänzt bzw. änderst Du nicht einfach die kritisierten Stellen? Insbesondere im unter Einzelnachweis 1 genannten Forschungsbericht von Stefan Preller finden sich die erforderlichen Belege.--Karl 3 (Diskussion) 15:05, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten