Diskussion:Zwischenzeugnis
"zumindest eine Zwischenbeurteilung" - was unterscheidet diese vom "vollwertigen" Zwischenzeugnis?
Schulisches Zwischenzeugnis
BearbeitenKönnte jemand im Artikel ein paar fachkundige Zeilen über das schulische Zwischenzeugnis einfügen? Amalar 10:02, 1. Feb. 2010 (CET)
Schlussformel
BearbeitenWie lautet in einem Zwischenzeugnis denn die Schlussformel, wenn der Arbeitnehmer weder gekündigt hat noch gekündigt werden soll? Da wird ja weder was bedauert noch besteht die Notwendigkeit, weiterhin guten Erfolg zu wünschen. Muss irgendwo gesgat werden, wieso das Zwischenzeugnis erstellt wurde? --217.234.208.172 09:57, 26. Aug. 2010 (CEST)
Umwandeln in Weiterleitung
BearbeitenIch sehe keinen Sinn in einem eigenen Artikel zum Zwischenzeugnis. Alles was es zu sagen gibt, gehört in Arbeitszeugnis, so dass ich eine Weiterleitung vorschlage. --h-stt !? 07:34, 30. Sep. 2010 (CEST)
Schweiz
BearbeitenDer Referenzlink funktioniert nicht. Kann nicht ganz nachvollziehen was falsch ist, der Link (http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a330a.html) der amtlichen Gesetzessammlung funktioniert und den Code für die Refernz habe ich von einer funktionierenden Referenz kopiert... (nicht signierter Beitrag von 77.59.219.211 (Diskussion) 14:20, 10. Dez. 2012 (CET))
- Die große rote Fehlermeldung hat doch schon geschrieben was noch fehlte. Ich habe die Anzeige der Einzelnachweise eingetragen. Grüße --h-stt !? 16:38, 10. Dez. 2012 (CET)
Vollständig unvollständig
Bearbeiten"AN kann verlangen" - das ist ja nett. Er kann auch 6 Monate bezahlten Urlaub verlangen... Wo ist der Link für Deutsches (gesetzeiminternet.de) und Österreichisches Recht? Wie lange darf sich der AG dafür Zeit lassen - länger als die Kündigungsfrist doch sicher nicht, oder?--Mideal (Diskussion) 17:08, 4. Apr. 2017 (CEST)
- Der Anspruch ergibt sich in Deutschland und in Österreich nicht aus Gesetzen, sondern wurde als Richterrecht von der Rechtsprechung entwickelt. Daher gibt es keine gesetzliche Grundlage, auf die man verlinken könnte. Aus dem selben Grund kann man auch keine harten Fristen benennen; welcher Zeitraum in deinem konkreten Fall angemessen ist, sagt dir dein freundlicher Arbeitsrichter, wenn du deinen Arbeitgeber auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses verklagst. Grüße --h-stt !? 14:40, 6. Apr. 2017 (CEST)