Dominikalgut
Eigenbesitz einer Herrschaft im Habsburgischen
Unter Dominikalgut oder Herrenbesitz wurde in der Habsburgermonarchie bis 1918 ein in der Landtafel eingetragener Eigenbesitz einer Herrschaft (d. h. in der Regel eines Adeligen) bezeichnet. Das Dominikalgut steht in Eigenbewirtschaftung des Inhabers der Ortsherrschaft. Der Gegenbegriff dazu ist Rustikalgut (Eigenbesitz eines Bauern)[1] und das Kammergut (Zubehör der Landesherrschaft).[2]
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Georg Grüll: Burgen und Schlösser in Oberösterreich. Band 1: Mühlviertel. Birken-Verlag, Wien 1962.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Ignaz Zibermayr: Oberösterreichisches Landesarchiv. 32. Jahresbericht (1928). In: Jahrbuch des Oberösterreichischen Musealvereines. Band 83, Linz 1930, ISSN 0379-0819, S. 45–56, hier S. 47 (zobodat.at [PDF; 1,1 MB]).
- ↑ Peter Csendes, Ferdinand Opll (Hrsg.): Wien. Geschichte einer Stadt. Band 1: Von den Anfängen bis zur Ersten Wiener Türkenbelagerung (1529). Böhlau, Wien u. a. 2001, ISBN 3-205-99266-0, S. 199.