Donauried (Vogelschutzgebiet)
Das Gebiet Donauried ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum[1] festgelegtes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7624-441) im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg.
Vogelschutzgebiet (SPA) „Donauried“
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Langenauer Ried | ||
Lage | Alb-Donau-Kreis und Landkreis Heidenheim, Baden-Württemberg, Deutschland | |
WDPA-ID | 555537907 | |
Natura-2000-ID | DE-7527-441 | |
Vogelschutzgebiet | 42,532 km² | |
Geographische Lage | 48° 30′ N, 10° 13′ O | |
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Einrichtungsdatum | 5. Februar 2010 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Tübingen | |
Besonderheiten | Zusammenhängende Schutzgebiete: FFH, NSG, LSG, LSG |
Lage
BearbeitenDas rund 4.250 Hektar (ha) große Vogelschutzgebiet „Donauried“ liegt nördlich der Donau und der Grenze zu Bayern. Es verteilt sich auf je drei Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Heidenheim:
- Alb-Donau-Kreis (2.742,6 ha)
- Gemeinden Asselfingen (542,12 ha) und Rammingen (564,43 ha)
- Stadt Langenau (1.636,08 ha)
- Landkreis Heidenheim (1.510,4 ha)
- Gemeinde Sontheim an der Brenz (795,60 ha)
- Städte Herbrechtingen (28,09 ha) und Niederstotzingen (686,68 ha)
Beschreibung
BearbeitenBeschrieben wird das Gebiet „Donauried“ als „ausgedehnte, überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzte, vermoorte Niederung mit Resten von Niedermoorflächen: Groß- und Kleinseggenriede, Pfeifengraswiesen, Hochstaudenfluren, Schilfröhrichten, Gebüschzonen sowie wasserführenden Gräben“.
Lebensraumklassen
BearbeitenLaubwald | 3 % | |||
Mischwald | 1 % | |||
Moore, Sümpfe, Uferbewuchs | 7 % | |||
Melioriertes Grünland | 35 % | |||
Anderes Ackerland | 53 % | |||
Sonstiges (Städte, Straßen, Deponien, Gruben, Industriegebiete) | 1 % | |||
Bedeutung
BearbeitenDas Vogelschutzgebiet „Donauried“ ist eines der bedeutendsten großflächigen Niedermoorgebiete Süddeutschlands, sein kleinflächig extensiv genutztes Grünland mit eingestreuten Gebüschen, Hecken sowie Einzelbäumen machen das „Donauried“ zu einem wertvollen Lebensraum für Wiesenbrüter. Es ist ein Rastgebiet nationaler Bedeutung, eines der wichtigsten Brutvorkommen von Beutelmeise, Großem Brachvogel, Kiebitz, Knäkente, Schlagschwirl, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig und anderen Arten in Baden-Württemberg sowie ein Dichtezentrum der Grauammer.
Schutzzweck
BearbeitenDie gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich[2] beschrieben:
Brutvögel
BearbeitenBrutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39 Arten.
Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
BearbeitenErhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen mit hohem Kernobstanteil, von lichten Laub- und Auenwäldern, von Altbäumen und Altholzinseln, von Bäumen mit Höhlen sowie die Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten.
Kornweihe (Circus cyaneus)
BearbeitenErhaltung von extensiv genutzten Feuchtwiesen und -weiden, von Schilfflächen, von Hochstaudenfluren und Brachen in den Grünlandgebieten, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und bodenlebenden Kleinvögeln sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. April bis zum 31. August.
Neuntöter (Lanius collurio)
BearbeitenErhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten, von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze, Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder, Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft, von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen, Acker- und Wiesenrandstreifen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten.
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
BearbeitenErhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede, der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen, Erhaltung von Gras- und Staudensäumen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. März bis zum 15. September.
Rotmilan (Milvus milvus)
BearbeitenErhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften mit lichten Waldbeständen, von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft, von Grünland, von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, Erhaltung der Bäume mit Horsten, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie die Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. März bis zum 31. August.
Sumpfohreule (Asio flammeus)
BearbeitenErhaltung der Niedermoorflächen mit ausgedehnten Seggenrieden und kleinen Feldgehölzen im Donauried, der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie fest installierte Drahtzäune, Erhaltung von hohen Grundwasserständen, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete.
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
BearbeitenErhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen, Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15. März bis 15. August), Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit.
Wachtelkönig (Crex crex)
BearbeitenErhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen, von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen, von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken, von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd ab dem 15. August, von frischen bis nassen Bodenverhältnissen, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen, des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwürmern sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. April bis zum 15. August.
Wespenbussard (Pernis apivorus)
BearbeitenErhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften, lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern, Feldgehölzen, extensiv genutztem Grünland, Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, Erhaltung der Magerrasen, Bäumen mit Horsten, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. Mai bis zum 31. August.
Wiesenweihe (Circus pygargus)
BearbeitenErhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden und Streuwiesen, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen, Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen, von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze.
Zugvögel
BearbeitenWeitere, nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten, die im Land brüten und für die Schutzgebiete ausgewählt wurden. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 36 Arten.
Baumfalke (Falco subbuteo)
BearbeitenErhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften, von Altbäumen und Altholzinseln, von Überhältern, von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern, von extensiv genutztem Grünland, von Gewässern mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen, von Nistgelegenheiten wie Krähennester, des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. April bis zum 15. September.
Bekassine (Gallinago gallinago)
BearbeitenErhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen, der naturnahen Moore, der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen, Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben, von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. Februar bis zum 15. August.
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
BearbeitenErhaltung von Flussauen, von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwälder wie Hopfen und Waldrebe, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten, Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern, der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweidenbeständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. März bis zum 31. Juli.
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
BearbeitenErhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen, von Großseggenrieden, Mooren und Heiden, von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand-, Altgrasstreifen, Brachen und gehölzfreien Böschungen, von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten, des Nahrungsangebots sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. Mai bis zum 31. August.
Grauammer (Emberiza calandra)
BearbeitenErhaltung von extensiv genutzten Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren, von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen, von Gras- und Erdwegen, von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. April bis zum 31. August eines jeden Jahres.
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
BearbeitenErhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren, von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen, von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen, von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund, von hohen Grundwasserständen, Erhaltung der naturnahen Moore, Erhaltung der Seggenriede, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1. Februar bis 31. August).
Hohltaube (Columba oenas)
BearbeitenErhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, von Altbäumen und Altholzinseln, von Bäumen mit Großhöhlen sowie Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen.
Kiebitz (Vanellus vanellus)
BearbeitenErhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften, Viehweiden, mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur, Grünlandbrachen, Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grünland, von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen, Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe, der naturnahen Flussniederungen, der Gewässer mit Flachufern sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. Februar bis zum 31. August.
Knäkente (Anas querquedula)
BearbeitenErhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben, der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe, der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen, Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15. April bis 15. September) und Mauser (15. Juni bis 15. September), Erhaltung des im Mündungsbereich langsam fließenden Baches mit Flachwasserzonen sowie Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstätten.
Schlagschwirl (Locustella fluviatilis)
BearbeitenErhaltung der Niedermoore, Fließ- und Stillgewässer begleitenden dichten Ufervegetationen und von Feuchtgebieten mit Sukzessions- und Bewaldungsstadien, von lichten Auenwäldern und Sekundärlebensräumen wie aufgelassenen Torfstichen mit vorgenannten Lebensstätten.
Wachtel (Coturnix coturnix)
BearbeitenErhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft, Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland, extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil, von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Steinriegel, von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen, Gras-, Röhricht- und Staudensäumen sowie Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten.
Wasserralle (Rallus aquaticus)
BearbeitenErhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen, der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation, der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen, der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15. März bis 15. September).
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
BearbeitenErhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten, Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern, Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen, von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland, von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten.
Zusammenhang mit anderen Schutzgebieten
BearbeitenMit dem Vogelschutzgebiet „Donauried“ sind das FFH-Gebiet „Donaumoos“ (7527-341), das Naturschutzgebiet „Langenauer Ried“ (4.053) sowie die Landschaftsschutzgebiete „Donauried“ (4.25.006) und „Donaumoosrand mit Hart, Espenbühl, Plon, Lache, Moos“ (1.35.053) als zusammenhängende Schutzgebiete ausgewiesen.
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Verordnung, Datenauswertebogen und Karte im Steckbrief des SPA-Gebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- Landschaftssteckbrief des Donaurieds beim Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 8. Februar 2022.
- ↑ Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010. Abgerufen am 8. Februar 2022.