Elisabeth von Steinheim

Gründerin und Stifterin des Klosters Mariental in [[Steinheim an der Murr]]

Elisabeth von Steinheim (* vor 1235 in Steinheim an der Murr; † zwischen 1269 und 1275 in Steinheim an der Murr) war die letzte des Geschlechts der von Steinheim und zweimal verheiratet.[1] Während ihrer beiden Ehen trug sie die Namen Elisabeth von Hohenriet (auch als Heinriet bezeichnet[2]) und Elisabeth von Blankenstein.

Abstammung

Bearbeiten

Elisabeth von Steinheim war die letzte des Geschlechts von Steinheim. Ihr Vater war Albert von Steinheim. Der Stammsitz der Familie war die Burg auf dem Burgberg in Steinheim an der Murr. Noch zur Lebzeit Elisabeth von Steinheims wurde die Burg um das Jahr 1250 zerstört.

Im Jahr 1235 erhielt Elisabeth von Steinheim nach einer Rechtsstreitigkeit zwischen den Grafen Alwig und Berthold von Sulz sowie Elisabeths Vater Albert von Steinheim das Patronatsrecht der Kirche in Steinheim.[3]

Eheschließungen und Klostergründung

Bearbeiten

In erster Ehe war sie mit Gerung von Hohenriet (alternative Schreibweisen: Gerung von Heinriet, Gerung von Henried) verheiratet und trug den Namen Elisabeth von Hohenriet. Zur ersten Ehe ist nichts Weiteres bekannt. Um den Zeitpunkt der Zerstörung der Familienstammsitzes ging Elisabeth von Steinheim die Ehe mit ihrem zweiten Gemahl Ritter Berthold von Blankenstein ein. Ab diesem Zeitpunkt wurde sie Elisabeth von Blankenstein genannt.

Die Eheschließung mit Berthold von Blankenstein wurde am 4. April 1251 durch den Papst Innozenz IV. genehmigt.[4] Dabei ist zu bemerken, dass am selben Tag der Papst die Genehmigung zur Gründung eines Klosters in Steinheim an der Murr ausspricht.[5] Aufgrund der Datumsgleichheit und des Umstands, dass Elisabeth von Steinheim bereits einmal verheiratet war, geht man davon aus, dass die Ehegenehmigung durch die Klostergründung unterstützt werden musste.

Im Jahr 1254 fand schließlich die Schenkung des Klosters statt.[6][7][8][9][10]

Eine spätere Nonne des Klosters trug den Namen Burcsint von Heinriet, deren Mutter eine geborene Blankenstein war. Somit war Elisabeth von Steinheim zweimal mit dieser Nonne verwandt: Einmal über Elisabeths ersten Mann Gerung von Heinriet (Gerung von Hohenriet) und ein weiteres Mal über ihren zweiten Ehemann, Berthold von Blankenstein.[2]

1269 erwarb Elisabeth von Blankenstein, mittlerweile verwitwet, gegen die Überlassung der Hälfte ihrer Güter an die Lehensherren Graf Gottfried von Löwenstein und Graf Hartmann von Grüningen (heutiges Markgröningen), die andere Hälfte zu freiem Eigentum und schenkte diese dem bereits 1254 von ihr und ihrem zweiten Gemahl gegründeten Kloster Mariental in Steinheim an der Murr.[11]

Von Elisabeth von Steinheim sind keine Schriften oder Abbildungen erhalten.

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. "Zur Geschichte von Dorf, Kloster und Klosterhofmeisterei Steinheim an der Murr", Landesarchiv Baden-Württemberg, [abgerufen am 19. Februar 2017]
  2. a b "Grabplatte der Burcsint von Heinriet in der ev. Pfarrkirche Steinheim" DI 25, Lkr. Ludwigsburg, Nr. 11 (Anneliese Seeliger-Zeiss und Hans Ulrich Schäfer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di025h009k0001106 [abgerufen am 25. Februar 2017]
  3. "Die Grafen Alwig und Berthold von Sulz treten das zwischen ihrem Vater Hermann und Albert von Steinheim streitig gewesene Patronatrecht der Kirche zu Steinheim an Elisabeth, die Tochter Alberts, ab", Württembergisches Urkundenbuch Band III., Nr. 860, Seite 358, Langenau, 1235. Im: Landesarchiv Baden-Württemberg [abgerufen am 18. Februar 2017]
  4. "Papst Innozenz IV. erlaubt auf Bitte des Grafen von Württemberg die Ehe des Berthold von Blankenstein mit Elisabeth von Steinheim", Württembergisches Urkundenbuch Band XI., Nr. N5602, Seite 484, Lyon, 4. April 1251. Im: Landesarchiv Baden-Württemberg [abgerufen am 18. Februar 2017]
  5. "Papst Innozenz IV. beauftragt auf Fürsprache des Grafen (Ulrich) von Württemberg den Propst der Kirche von Beutelsbach, dem edeln Mann Berthold von Blankenstein, des Grafen Genossen, die Einverleibung des Patronatrechts an der Kirche zu Steinheim in das von Berthold neu zu gründende Augustiner-Nonnenkloster daselbst zu gestatten", Württembergisches Urkundenbuch Band IV., Nr. 1196, Seite 263-264, Lyon, 4. April 1251. Im: Landesarchiv Baden-Württemberg [abgerufen am 18. Februar 2017]
  6. Klostergründungs- und Stiftungsurkunde, Württembergisches Urkundenbuch Band XII., Nr. 5877, Im: Landesarchiv Baden-Württemberg [abgerufen am 18. Februar 2017]
  7. "Der erwählte Bischof Heinrich von Speyer bestätigt die Gründung des noch zu bauenden Klosters in Steinheim durch den edlen Ritter Berthold von Blankenstein und seine Gattin Elisabeth, die Schenkung des Patronats der Kirche in Steinheim und anderer genannter Besitzungen insbesondere des Ortes Jux an dieses Kloster und verleiht demselben die Augustiner Regel unter Hinzufügung verschiedener weiterer Rechte und Begünstigungen", Württembergisches Urkundenbuch Band V., Nr. 1316, Seite 83-84, 31. Dezember 1254. Im: Landesarchiv Baden-Württemberg [abgerufen am 18. Februar 2017]
  8. "Propst Berthold in Beutelsbach bestätigt in Vollziehung eines Auftrags Papsts Innozenz IV. vom 4. April 1251 die Einverleibung der von Berthold von Blankenstein geschenkten Pfarrkirche in Steinheim an das von demselben neu gestiftete Kloster daselbst", Württembergisches Urkundenbuch Band V., Nr. 1365, Seite 133-134, 18. November 1254. Im: Landesarchiv Baden-Württemberg [abgerufen am 18. Februar 2017]
  9. "Der Reichsbannerträger Graf Hartmann von Grüningen genehmigt die von Seite des Edlen Berthold von Blankenstein und dessen Gemahlin Elisabeth, einer Ministerialin des Grafen, erfolgte Schenkung des Patronatrechts der Kirche zu Steinheim und anderer Besitzungen, insbesondere von Jux, zum Besten der Gründung des Klosters in Steinheim, sowie die Schenkungen seiner Vasallen und Leute an dieses Kloster", Württembergisches Urkundenbuch Band V., Nr. 1434, Seite 198-199, 4. März 1257. Im: Landesarchiv Baden-Württemberg [abgerufen am 18. Februar 2017]
  10. "Der Freie Berthold von Blankenstein und seine Gattin Elisabeth befreien das von ihnen gegründete und mit Gütern, so insbesondere der Pfarrkirche des Orts, ausgestattete Kloster Steinheim von allem Vogteirecht unter Verbot der Wahl eines anderen Vogts bei ihren Lebzeiten, bezeichnen die Grenzen, innerhalb deren das neue Kloster gebaut werden darf, und treffen verschiedene Bestimmungen über Besitzungen und Rechte desselben", Württembergisches Urkundenbuch Band VI., Nr. N40, Seite 476-478, um 1260. Im: Landesarchiv Baden-Württemberg [abgerufen am 18. Februar 2017]
  11. Die Grafen Gottfried von Löwenstein und Hartmann von Grüningen beurkunden ihre mit Elisabeth, der Witwe des Edlen Berthold von Blankenstein, getroffene Übereinkunft, dass dieselbe über die Hälfte ihres Güterbesitzes, abgesehen von der Vogtei zu Steinheim, frei verfügen dürfe, worauf Elisabeth diese Hälfte dem Kloster Steinheim schenkt", Württembergisches Urkundenbuch Band VII., Nr. 2064, Seite 23-26, 25. April 1269. Im: Landesarchiv Baden-Württemberg [abgerufen am 18. Februar 2017]