Energieelektroniker

von 1987 bis 2003 staatlich anerkannter Ausbildungsberuf

Energieelektroniker war ein von 1987 bis 2003 staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung wurde nach dreieinhalb Jahren durch eine theoretische und praktische Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgeschlossen. Dieser Beruf wurde durch Verordnung vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1144) von anderen Industriellen Elektroberufen, speziell durch die Ausbildungen zum

abgelöst.

Fachrichtungen

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Folgende Fachrichtungen waren möglich:

  • Betriebstechnik
  • Anlagentechnik
  • Automobiltechnik

Inhalte der Ausbildung waren:

  • Anfertigen von mechanischen Teilen und Verbindungen
  • Montieren und Verschalten von Baugruppen
  • Verlegen und Anschließen von Leitungen und Kabeln
  • Messen von Gleich- und Wechselgrößen
  • Prüfen, Messen und Einstellen von Baugruppen und Geräten
  • Montieren, Verdrahten und Installieren von Anlagen der Energietechnik
  • Montieren, Verdrahten von Baugruppen der Steuerungstechnik
  • Vorbereiten und Abschließen von Montagearbeiten
  • Montieren und Installieren von Anlagen der Melde- und Beleuchtungstechnik sowie von elektrischen Maschinen und Stelleinrichtungen
  • Inbetriebnahme von Anlagen
  • Instandhaltung von Anlagen der Energietechnik
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