FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht

FFH-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein

Das FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön in den Gemeinden Behrensdorf (Ostsee), Hohwacht (Ostsee), Blekendorf, Wangels und in Oldenburg in Holstein im Kreis Ostholstein.[1][2] Es besteht aus sechs voneinander getrennten Flächen, die in vier Teilgebieten zusammengefasst sind.[3] Das FFH-Gebiet liegt in der „Küstenlandschaft Hohwachter Bucht und Fehmarn“, die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu den bedeutsamen Landschaften in Deutschland gezählt wird.[4]

FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht
Sehlendorfer Binnensee

Sehlendorfer Binnensee

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 1319 ha
Kennung 1629-391
WDPA-ID 555517866
Natura-2000-ID DE1629391
FFH-Gebiet 1319 ha
Geographische Lage 54° 20′ N, 10° 38′ OKoordinaten: 54° 19′ 37″ N, 10° 37′ 45″ O
FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von −1 m bis 16 m
Einrichtungsdatum Juni 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
Karte
Karte 1: Höchster (A) und niedrigster (B) Punkt im FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht

Das nördlichste Teilgebiet „Großer Binnensee und kleiner Binnensee“ besteht aus dem Kleinen Binnensee östlich von Behrensdorf (Ostsee), dem südlich davon gelegenen Großen Binnensee und einem schmalen ein Kilometer langen Küstenstreifen östlich der Kreisstraße K 35. Das Teilgebiet liegt im Naturraum Probstei und Selenter See-Gebiet (Landschafts-ID 70203)[5], in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland.

Das zweite Teilgebiet „Sehlendorfer Binnensee“ liegt südlich von Hohwacht und besteht im Wesentlichen aus dem Sehlendorfer Binnensee. Es liegt im Naturraum Bungsberggebiet (Landschafts-ID 70204)[6], in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland.

Das dritte Teilgebiet „Weißenhäuser Brök“ ist ein bis zu 300 Meter breiter Küstenstreifen zwischen dem Ferienzentrum Weißenhäuser Strand und dem Strandbereich. Dieser liegt mehrheitlich im Naturraum Oldenburger Graben (Landschafts-ID 70205).[7]

Das vierte Teilgebiet „Wesseker See“ liegt nur wenige hundert Meter südlich des Teilgebietes Weißenhäuser Brök und befindet sich ebenfalls im Naturraum Oldenburger Graben.[8]

Das FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht hat eine Größe von 1319 Hektar. Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes erstreckt sich mit 16,1 Kilometer in Ostwestrichtung und liegt nördlich der Bundesstraße 202 zwischen Lütjenburg im Westen und Oldenburg in Holstein im Osten. Die höchste Erhebung mit 16 Meter über Normalhöhennull (NHN) wird am Westrand des Großen Binnensees erreicht, der niedrigste Wert ist mit einem Meter unter NHN der mittlere Wasserspiegel des Wesseker Sees, siehe Karte 1. Dieses Niveau wird durch Pumpwerke konstant gehalten.

Das FFH-Gebiet besteht zu drei Vierteln aus Binnengewässern, zu knapp einem Zehntel aus salzigen Sümpfen und Wiesen. Der Rest sind Sandstrände und Küstendünen, sowie ein Prozent Ackerland, siehe Diagramm 1.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

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Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2017 aktualisiert.[9]

Im September 2023 hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein einen Nationalpark Ostsee in die politische Diskussion eingebracht. Dies beruht auf einer Absprache im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU und Grüne aus dem Jahre 2022. Bis Ende des Jahres 2023 soll ergebnisoffen über Vor- und Nachteile eines Nationalparks Ostsee unter Beteiligung aller Interessenvertreter diskutiert werden. Das FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht wäre dann auf jeden Fall ein Teil dieses Nationalparks.

FFH-Teilgebiet Großer Binnensee und Kleiner Binnensee

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Diagramm 1ː FFH-Lebensraumklassen im FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht

Der Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1530-491„Östliche Kieler Bucht“ jeweils Teilgebiet „Großer Binnensee und Kleiner Binnensee“ wurde am 19. März 2019 veröffentlicht.[10] Das FFH-Teilgebiet um den Kleinen Binnensee liegt vollständig im am 25. Februar 1957 geschaffenen Naturschutzgebiet Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen. Das gesamte FFH-Teilgebiet liegt vollständig im Europäischen Vogelschutzgebiet DE 1530-491„Östliche Kieler Bucht“. Das am 13. Dezember 1990 gegründete Naturschutzgebiet (NSG) Kronswarder und südöstlicher Teil des Großen Binnensees liegt vollständig im FFH-Teilgebiet. Ein großer Teil des Teilgebietes um den Großen Binnensee liegt im am 30. März 1999 gegründeten Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Ostseeküste auf dem Gebiet der Gemeinden Behrensdorf und Hohwacht, des Großen Binnensees, des Unterlaufs der Kossau und Umgebung.“[11][12] Im Mündungsgebiet der Kossau in den großen Binnensee befindet sich das Archäologische Denkmal „Abschnittsburg, Alte Burg, Stöfs I“ mit der Identnummer aKD-ALSH-002449 des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH).[13] Das Teilgebiet liegt vollständig im Schwerpunktbereich Nr. 234 „Küstenbereich zwischen Behrensdorf-Neuland und Hohwacht“ des landesweiten Biotopverbundsystems.[14]

Das FFH-Teilgebiet hat eine Fläche von 745 Hektar. Der Geltungsbereich des Managementplanes geht aber über diese Flächen hinaus. Dieser beinhaltet Flächen des Naturschutzgebietes Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen bei Klinthörn und des Landschaftsschutzgebietes bei Osterkamp mit der Behrensdorfer Weide. Somit entstand aus den drei Unterteilgebieten ein zusammenhängendes Managementteilgebiet mit einer Größe von 1001 Hektar.[11] Auf den Flächen des Managementteilgebietes, die unter Naturschutz stehen, ist das Angeln und befahren mit Wasserfahrzeugen untersagt. Im äußersten Nordwesten ist an einem 230 Meter langen Strandabschnitt das Angeln erlaubt. Für das NSG Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) im März 2016 ein Faltblatt des landesweiten Besucher-Informationssystems (BIS) veröffentlicht, das an den Infotafeln des NSG in robusten eisernen Spendern dem Besucher zur Verfügung gestellt wird.[15] Es kann auch im Internet aufgerufen werden. Das Teilgebiet ist touristisch mit Parkplätzen, Fuß- und Radwegen, sowie Infotafeln und Aussichtspunkten gut erschlossen.

Das Managementteilgebiet ist zu gut drei Vierteln in privatem Eigentum und knapp ein Fünftel im Besitz der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH). Der Rest ist in öffentlichem Eigentum.[16] Mit der Gebietsbetreuung des NSG Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen sowie des NSG Kronswarder und südöstlicher Teil des Großen Binnensees wurde nach § 20 LNatSchG durch das LLUR der NABU Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein e. V. beauftragt (Stand April 2023).[17]

FFH-Teilgebiet Sehlendorfer Binnensee

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Der Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Sehlendorfer Binnensee“ wurde am 6. März 2017 veröffentlicht.[18] Innerhalb des Teilgebietes liegt vollständig das 230 Hektar große Naturschutzgebiet Sehlendorfer Binnensee und Umgebung.[19] Es wird vom NABU Schleswig-Holstein betreut, der auch ein Faltblatt zu diesem NSG herausgegeben hat.[20] Das gesamte FFH-Teilgebiet liegt vollständig im Europäischen Vogelschutzgebiet DE 1530-491„Östliche Kieler Bucht“ und im HELCOM-Gebiet Küstenlandschaft Bottsand – Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe der östlichen Kieler Bucht.[21] Das FFH-Teilgebiet hat eine Flächen von 257 Hektar. Die Fläche des NSG Sehlendorfer Binnensee und Umgebung wurde im Jahre 2019 zur Wiesenvogelkulisse erklärt.[22] Hiernach ist eine Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland nur in engen Grenzen zulässig.[23]

Das Teilgebiet liegt vollständig im Schwerpunktbereich Nr. 244 des landesweiten Biotopverbundsystems.[24]

Der Sehlendorfer Binnensee hat als einziger Strandsee des FFH-Gebietes einen ungehinderten Zugang zur Ostsee. Das Teilgebiet ist durch Parkplätze am Nord- und Südrand, die über einen Wanderweg miteinander verbunden sind, touristisch erschlossen. Kurz vor der Mündung der Kossau in die Hohwachter Bucht führt eine Brücke über die Kossau, die den Nord- mit dem Südteil des Teilgebietes verbindet.

FFH-Teilgebiet Weißenhäuser Brök

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Der Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet „Weißenhäuser Brök“ wurde am 15. Dezember 2014 veröffentlicht.[25] Im Teilgebiet liegt das im Jahre 1942 eingerichtete Naturschutzgebiet Weißenhäuser Brök. Das Teilgebiet grenzt im Norden an das FFH-Gebiet Meeresgebiet der östlichen Kieler Bucht, im Osten an das FFH-Gebiet Putlos und im Süden an das FFH-Gebiet Tal der Kükelühner Mühlenau.[26] Am Ostrand des NSG Weißenhäuser Brök befinden sich zwei Archäologische Kulturdenkmale. Es handelt sich um zwei Grabhügel mit den Identnummern aKD-ALSH-002343 und aKD-ALSH-002344 des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH).[27]

FFH-Teilgebiet NSG Wesseker See

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Der Managementplan DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet NSG „Wesseker See“ wurde am 1. September 2014 veröffentlicht.[28] Er beinhaltet auch den Managementplan für das europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Westlicher Oldenburger Graben“. Das FFH-Teilgebiet beinhaltet dieselbe Fläche wie das Naturschutzgebiet Wesseker See. Es liegt vollständig im Europäischen Vogelschutzgebiet „Östliche Kieler Bucht“ und im HELCOM-Gebiet „Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp“ und vorgelagerte Flachgründe der östlichen Kieler Bucht.[29]

Es liegt im 846 Hektar großen Schwerpunktbereich Nummer 288 des landesweiten Biotopverbundsystems.[30]

Mit der Gebietsbetreuung des NSG Wesseker See und des Europäischen Vogelschutzgebietes „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Westlicher Oldenburger Graben“ wurde nach § 20 LNatSchG durch das LLUR der NABU Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein e. V. beauftragt (Stand April 2023).[17] Das FFH-Teilgebiet ist für Besucher nur im östlichen Teil teilweise zugänglich. Es gibt aber Wander- und Radwege außerhalb um das Teilgebiet herum. Außerdem sind auf diesen Wegen mehrere Infotafeln des landesweiten Besucher-Informationssystems (BIS) aufgestellt. Das LLUR hat im September 2009 ein BIS-Faltblatt über das Naturschutzgebiet Wesseker See herausgegeben, das an den BIS-Tafeln in Spendern dem Besucher zur Verfügung gestellt wird.[31]

Der Wasserstand des Wesseker Sees (früher auch Dannauer See genannt) wird durch ein bewegliches Wehr (Lage) zwischen dem Fließgewässer Oldenburger Graben West und dem Ausfluss des Wesseker Sees mit der Gewässernummer 1.79 (ehemalige Bökerau) auf einem Meter unter NHN gehalten. Das Wasser wird danach über das Dauerschöpfwerk Weißenhaus auf Meeresniveau gehoben und fließt über einen Kanal in die Ostsee. Das Gebiet der ehemaligen Bökerau und des Wesseker Sees ist in den letzten 150 Jahren durch einen Landdeich und eingedeichte Fließgewässer vollständig vom Meer abgetrennt. Ein natürlicher Zulauf von salzigem Meerwasser bei Hochwasser ist nicht mehr gegeben.[32]

FFH-Erhaltungsgegenstand

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Diagramm 2ː FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht

Laut Standard-Datenbogen vom Juni 2014 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[33][34]

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[35]

  • 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt (Gesamtbeurteilung B)[36]
  • 1150* Lagunen (Strandseen) (Gesamtbeurteilung A)[37]
  • 1160 Flache große Meeresarme und -buchten (Flachwasserzonen und Seegraswiesen) (Gesamtbeurteilung A)[38]
  • 1210 Einjährige Spülsäume (Gesamtbeurteilung C)[39]
  • 1220 Mehrjährige Vegetation der Geröll-, Kies- und Blockstrände (Gesamtbeurteilung B)[40]
  • 1330 Atlantische Salzwiesen (Gesamtbeurteilung B)[41]
  • 2110 Primärdünen (Gesamtbeurteilung B)[42]
  • 2120 Weißdünen mit Strandhafer (Gesamtbeurteilung B)[43]
  • 2130* Graudünen mit krautiger Vegetation (Gesamtbeurteilung B)[44]
  • 2150* Küstendünen mit Besenheide (Gesamtbeurteilung A)[45]
  • 2180 Bewaldete Küstendünen (Gesamtbeurteilung B)[46]
  • 2190 Feuchte Dünentäler (Gesamtbeurteilung B)[47]
  • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren (Gesamtbeurteilung C)[48]
  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung C)[49]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[50]

Tabelle 1ː Flächen der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Teilgebieten des FFH-Gebietes Strandseen der Hohwachter Bucht [ha]
FFH-Lebensraumtyp (LRT) Großer Binnensee und Kleiner Binnensee[55] Sehlendorfer Binnensee[56] Weißenhäuser Brök[57] NSG Wesseker See[58] Gesamtfläche lt. SDB[59]
1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt 1,0
1150* Lagunen (Strandseen) 556,54 100,8 51 858,7
1160 Flache große Meeresarme und -buchten 12,7
1210 Einjährige Spülsäume 0,67 0,2 k. A. 3,4
1220 Mehrjährige Vegetation der Geröll-, Kies- und Blockstrände 3,61 3,6
1330 Atlantische Salzwiesen 39,98 63,7 92,3
2110 Primärdünen 0,36 0,8 k. A. 1,6
2120 Weißdünen mit Strandhafer 0,90 1,5 k. A. 9,4
2130* Graudünen mit krautiger Vegetation 9,45 9,6 k. A. 36,8
2150* Küstendünen mit Besenheide k. A. 8,4
2180 Bewaldete Küstendünen k. A. 1,3
2190 Feuchte Dünentäler 1,23 0,4 k. A. 2,3
6430 Feuchte Hochstaudenfluren 0,41 0,8 1,2
9130 Waldmeister-Buchenwälder 1,020 1,0

Die Tabelle 1 enthält die Angaben in den veröffentlichten Managementplänen der FFH-Teilgebiete und die des Gesamtgebietes im Standard-Datenbogen vom Mai 2017. Das FFH-Teilgebiet Weißenhäuser Brök enthält ausschließlich Dünenlebensraumtypen ohne Größenangaben. Im FFH-Teilgebiet NSG Wesseker See gibt es nur den FFH-Lebensraumtyp 1150* Lagunen (Strandseen).

Der Große Binnensee enthält ausschließlich den LRT 1150* Lagunen (Strandseen). Lediglich am Südrand zwischen der Landesstraße L 164 und dem Seeufer befindet sich der einzige Bestand des LRT 9130 Waldmeister-Buchenwälder im Gesamtgebiet. Alle anderen FFH-Lebensraumtypen dieses FFH-Teilgebietes befinden sich entweder am Kleinen Binnensee oder mit den Dünenlebensräume am schmalen Strandabschnitt zwischen der Kreisstraße K 35 und der Küste der Hohwachter Bucht südlich des Campingplatzes Lippe im Norden und der Wohnbebauung von Hohwacht im Süden.[60]

Das FFH-Teilgebiet Sehlendorfer Binnensee hat eine ähnliche Vielfalt an FFH-Lebensraumtypen wie das FFH-Teilgebiet Großer Binnensee und Kleiner Binnensee. Es ist das einzige FFH-Teilgebiet, das einen natürlichen Zugang des Binnensees zum Meer hat und bietet deshalb den an Brackwasser angepassten Lebensraumtypen und Arten beste Lebensbedingungen.[61]

FFH-Erhaltungsziele

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Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[62]

  • 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt
  • 1150* Lagunen (Strandseen)
  • 1160 Flache große Meeresarme und -buchten (Flachwasserzonen und Seegraswiesen)
  • 1210 Einjährige Spülsäume
  • 1330 Atlantische Salzwiesen
  • 2110 Primärdünen
  • 2120 Weißdünen mit Strandhafer
  • 2130* Graudünen mit krautiger Vegetation
  • 2150* Küstendünen mit Besenheide
  • 2180 Bewaldete Küstendünen
  • 2190 Feuchte Dünentäler
  • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren
  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder
  • 1016 Bauchige Windelschnecke

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[62]

  • 1166 Kammmolch
  • 1188 Rotbauchunke

Bis auf die Teichfledermaus sind alle FFH-Erhaltungsgegenstände damit als FFH-Erhaltungsziele übernommen worden.

FFH-Analyse und Bewertung

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Diagramm 3ː Gesamtbeurteilung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung in den Managementplänen beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten.[63] Die Ergebnisse fließen in die FFH-Maßnahmenkataloge ein.

FFH-Teilgebiet Großer Binnensee und Kleiner Binnensee

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Während dem Gebiet des Kleinen Binnensees überwiegend ein guter Erhaltungszustand (B) bescheinigt wird, erhält der Große Binnensee nur die niedrigste Stufe (C) der Bewertungsskala.[64] Allerdings befürchtet man für die nächste Beurteilungsperiode eine Abwertung des Kleinen Binnensees. Der Grund hierfür sind eine weiter gehende Eutrophierung durch die Einleitung von Drainagewasser aus den umliegenden intensiv genutzten Acker- und Weideflächen, sowie der künstlich niedrig gehaltene Wasserstand. Die Seen dienen als Retentionsfläche bei Starkregenereignissen. Eine ungehinderte Durchgängigkeit für Fische aus der Ostsee ist durch die meistens geschlossenen Sieltore nicht ausreichend gegeben.[65]

Wegen seiner Größe von 475 Hektar besteht für den Großen Binnensee laut europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Berichtspflicht gegenüber der europäischen Umweltagentur in Kopenhagen. Der Große Binnensee befindet sich in einem unbefriedigendem ökologischen Gesamtzustand, während der chemische Gesamtzustand nicht gut ist. Letzteres wird damit begründet, dass die Grenzwerte der Umweltqualitätsnormen (UQN) bezüglich Nitrate, Bromierter Diphenylether (BDE), Quecksilber und Quecksilberverbindungen überschritten werden.[66] Der Zulauf zum Großen Binnensee, das Fließgewässer Kossau ist ebenfalls ein berichtspflichtiges Gewässer. Der Unterlauf der Kossau mit der Kennung DERW_DESH_KO_10_C befindet sich in einem unbefriedigendem ökologischen Gesamtzustand, während der chemische Gesamtzustand nicht gut ist. Letzteres wird damit begründet, dass die Grenzwerte der Umweltqualitätsnormen (UQN) bezüglich Nitrate, Bromierter Diphenylether (BDE), Quecksilber und Quecksilberverbindungen überschritten werden.[67] Bis zum Jahre 2028 muss gemäß WRRL für alle Gewässer in der Europäischen Union ein „guter“ ökologischer und chemischer Zustand erreicht werden.

FFH-Teilgebiet Sehlendorfer Binnensee

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Der FFH-Lebensraumtyp 1150* Lagunen (Strandseen) stellt den größten Flächenanteil im FFH-Teilgebiet Sehlendorfer Binnensee dar. Er hat einen hervorragenden Erhaltungszustand, während der zweitgrößte Anteil, der des FFH-LRT 1330 Atlantische Salzwiesen, einen guten Erhaltungszustand aufweist. Der mit knapp zehn Hektar drittgrößter FFH-LRT 2130* Graudünen mit krautiger Vegetation ist in einem nicht guten Erhaltungszustand.[68]

Wegen seiner Größe von 79,9 Hektar besteht für den Sehlendorfer Binnensee laut europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Berichtspflicht gegenüber der europäischen Umweltagentur in Kopenhagen. Der Sehlendorfer Binnensee befindet sich in einem mäßigen ökologischen Gesamtzustand, während der chemische Gesamtzustand nicht gut ist. Letzteres wird damit begründet, dass die Grenzwerte der Umweltqualitätsnormen (UQN) bezüglich Nitrate, Bromierter Diphenylether (BDE), Quecksilber und Quecksilberverbindungen überschritten werden.[69]

Der Sehlendorfer Binnensee hat neben dem natürlichen Zugang zur Ostsee auch einen bedeutenden Zufluss von Süßwasser durch die Mühlenau. Diese bildet zusammen mit dem Flaßlandbek und der Schmiedenau mit einer Gesamtlänge von 30,61 Kilometer das berichtspflichtige Gewässer „Mühlenau, Flaßlandbek, Schmiedenau (Fließgewässer)“ mit der Kennung DERW_DESH_KO_02. Es befindet sich in einem unbefriedigenden ökologischen und nicht guten chemischen Gesamtzustand. Letzterer wird damit begründet, dass die Grenzwerte der Umweltqualitätsnormen (UQN) bezüglich Nitrate, Bromierter Diphenylether (BDE), Quecksilber und Quecksilberverbindungen überschritten werden.[70]

FFH-Teilgebiet Weißenhäuser Brök

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Das FFH-Teilgebiet Weißenhäuser Brök ist von allen Teilgebieten besonders von touristisch genutzten Flächen umgeben. Der Strand ist nicht Teil des Naturschutzgebietes Weißenhäuser Brök und wird in den Sommermonaten von den Gästen des Feriendorfes Weißenhäuser Strand und Tagesgästen als Badestrand genutzt. Von der den Dünen vorgelagerten Straße führen insgesamt dreizehn Wege durch die Dünen zum Strand. Sie stellen eine starke Beeinträchtigung der Vogelwelt in den Dünen während der Brutzeit dar. Die invasive Art Rosa rugosa ist seit den sechziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts im Gebiet verbreitet. Im östlichen Teil haben sich trotz Beweidung mit Robustrindern auf Trockenrasenflächen mittlerweile kleine Gehölze aus Birken, Eichen und Kiefern entwickelt.[71]

Das dem Teilgebiet vorgelagerte Küstengewässer ist nach WRRL ein berichtspflichtiges Gewässer mit der Kennung DECW_DESH_B3-9610-09-06 und der Bezeichnung „Putlos (Küstengewässer)“. Es befindet sich in einem mäßigen ökologischen und nicht guten chemischen Gesamtzustand. Letzterer wird damit begründet, dass die Grenzwerte der Umweltqualitätsnormen (UQN) bezüglich Nitrate, Bromierter Diphenylether (BDE), Perfluoroktansulfonsäure und ihrer Derivate (PFOS), Quecksilber und Quecksilberverbindungen überschritten werden.[72] Im Teilgebiet befindet sich die Mündung des Fließgewässers Oldenburger Graben West. Hierbei handelt es sich um ein erheblich verändertes Gewässer. Es unterliegt mit der Kennung DERW_DESH_OG_13_A als „Oldenburger Graben West (Fließgewässer)“ ebenfalls der Berichtspflicht nach WRRL. Es befindet sich in einem mäßigen ökologischen und nicht guten chemischen Gesamtzustand. Letzterer wird damit begründet, dass die Grenzwerte der Umweltqualitätsnormen (UQN) bezüglich Nitrate, Bromierter Diphenylether (BDE), Quecksilber und Quecksilberverbindungen überschritten werden.[73]

FFH-Teilgebiet NSG Wesseker See

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Im FFH-Teilgebiet NSG Wesseker See gibt es mit dem See nur den FFH-Lebensraumtyp 1150* Lagunen (Strandseen). Ein Austausch mit dem Wasser der Ostsee findet nur durch Qualm- und Druckwasser statt. Die dabei zugeführte Salzmenge reicht nicht aus, die den See umgebenden ehemaligen Salzwiesen zu versorgen. Deshalb stellen sie auch keinen signifikanten Lebensraumtyp dar. Eine Wiederherstellung des Lebensraumtyps 1330 Atlantische Salzwiesen ist unter den gegebenen Umständen nicht mehr möglich. Der Wesseker See wird bei Beibehaltung des jetzigen Wasserstandes und dem ständigen Zufluss von Nährstoffen aus den umgebenden Grünlandflächen unweigerlich verlanden. Südlich des Wesseker Sees befindet sich das Fließgewässer Oldenburger Graben West. Hierbei handelt es sich um ein erheblich verändertes Gewässer. Es unterliegt mit der Kennung DERW_DESH_OG_13_A als „Oldenburger Graben West (Fließgewässer)“ ebenfalls der Berichtspflicht nach WRRL. Es befindet sich in einem mäßigen ökologischen und nicht guten chemischen Gesamtzustand. Letzterer wird damit begründet, dass die Grenzwerte der Umweltqualitätsnormen (UQN) bezüglich Nitrate, Bromierter Diphenylether (BDE), Quecksilber und Quecksilberverbindungen überschritten werden.[73]

FFH-Maßnahmenkatalog

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FFH-Teilgebiet Großer Binnensee und Kleiner Binnensee

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Der FFH-Maßnahmenkatalog[74] im Managementplan für das FFH-Teilgebiet Großer Binnensee und Kleiner Binnensee führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Konkrete Empfehlungen sind in 45 Maßnahmenblättern[75], einer Maßnahmenkarte für die bereits durchgeführten Maßnahmen[76] und einer für die vorgeschlagenen künftigen Maßnahmen[77] beschrieben.

Eine notwendige Maßnahme am gesamten Dünenabschnitt des Teilgebietes ist die Beseitigung der sich ausbreitenden invasiven Art Kartoffelrose. Sie bietet den Prädatoren wie dem Fuchs Verstecke und ist besonders in der Brutzeit eine Gefahr für die dort brütenden Vogelarten. Für die in der Nordhälfte des Großen Binnensees befindlichen Uferbereiche bestehen zwischen dem LLUR und den Eigentümern Verträge nach dem Muster „Vertragsnaturschutz Moor ohne Düngung“[78].

FFH-Teilgebiet Sehlendorfer Binnensee

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Der FFH-Maßnahmenkatalog[79] im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Konkrete Empfehlungen sind in 24 Maßnahmenblättern[80], einer Maßnahmenkarte für die bisher durchgeführten Maßnahmen[81] und einer für die zukünftigen Maßnahmen[82] beschrieben.

Im Dünenbereich an der Öffnung zur Hohwachter Bucht ist für den Vogelschutz die Bekämpfung der Kartoffelrose notwendig, sowie die zeitweise Sperrung des Strandbereiches während der Brutzeit der dortigen Vogelwelt.

FFH-Teilgebiet Weißenhäuser Brök

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Der FFH-Maßnahmenkatalog[83] im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Konkrete Empfehlungen sind in einem Maßnahmenblatt[84], einer Maßnahmenkarte für die bereits durchgeführten Maßnahmen[85] und einer für die zukünftigen Maßnahmen[86] im FFH-Teilgebiet beschrieben.

Im Dünenbereich und am Hauptweg in unmittelbarer Nähe der Feriensiedlung ist die Beseitigung der nicht heimischen Kartoffelrose notwendig. Die Restheiden zwischen dem Hauptweg und dem Küstenschutzdeich müssen ausgelichtet werden.

FFH-Teilgebiet NSG Wesseker See

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Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan[87] führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Konkrete Empfehlungen sind in einem Maßnahmenblatt[88], einer Maßnahmenkarte für die bereits durchgeführten Maßnahmen[89] und eine für zukünftige Maßnahmen[90] im FFH-Teilgebiet beschrieben.

Notwendige Hauptaufgabe ist die weitgehende Wiedervernässung der Grünflächen und Wälder rund um den Wesseker See.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

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Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (Stand Oktober 2023).

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Commons: FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 1. September 2023.
  2. Strandseen der Hohwachter Bucht. Natura 2000-Gebiete in Deutschland. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz, abgerufen am 2. September 2023.
  3. FFH-Gebietssteckbrief Strandseen der Hohwachter Bucht (FFH DE 1629-391). (PDF) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), abgerufen am 2. September 2023.
  4. Küstenlandschaft Hohwachter Bucht und Fehmarn. In: www.bfn.de. Bundesamtfür Naturschutz, 2022, abgerufen am 2. September 2023.
  5. Naturräumliche Einordnung des Teilgebietes Großer Binnensee und kleiner Binnensee des FFH-Gebietes Strandseen der Hohwachter Bucht. Untereinheit Probstei und Selenter See-Gebiet (ID 70203), Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Digitaler AtlasNord. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 3. April 2023.
  6. Naturräumliche Einordnung des Teilgebietes Sehlendorfer See des FFH-Gebietes Strandseen der Hohwachter Bucht. Untereinheit Bungsberggebiet (ID 70204), Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Digitaler AtlasNord. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. September 2023.
  7. Naturräumliche Einordnung des Teilgebietes Weißenhäuser Brök des FFH-Gebietes Strandseen der Hohwachter Bucht. Untereinheit Oldenburger Graben (ID 70205), Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Digitaler AtlasNord. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. September 2023.
  8. Naturräumliche Einordnung des Teilgebietes Wesseker See des FFH-Gebietes Strandseen der Hohwachter Bucht. Untereinheit Oldenburger Graben (ID 70205), Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Digitaler AtlasNord. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. September 2023.
  9. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 55 kB) DE1629-391 Strandseen der Hohwachter Bucht. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, abgerufen am 6. November 2023.
  10. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ jeweils Teilgebiet „Großer Binnensee und Kleiner Binnensee“. (PDF; 4361 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 19. März 2019, abgerufen am 3. September 2023.
  11. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1530-491„Östliche Kieler Bucht“ jeweils Teilgebiet „Großer Binnensee und Kleiner Binnensee“. (PDF) Karte 1 - Übersicht -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 11. September 2017, abgerufen am 3. September 2023.
  12. Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Ostseeküste auf dem Gebiet der Gemeinden Behrensdorf und Hohwacht, des Großen Binnensees, des Unterlaufs der Kossau und Umgebung". (PDF) In: www.kreis-ploen.de. Kreis Plön, 21. Juli 2017, abgerufen am 3. September 2023.
  13. Archäologisches Denkmal Abschnittsburg, Alte Burg, Stöfs I im FFH-Teilgebiet Großer Binnensee und Kleiner Binnensee. FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht. In: DigitalerAtlasNord - Archäologie-Atlas SH. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. September 2023.
  14. Schwerpunktbereich Nr. 234 „Küstenbereich zwischen Behrensdorf-Neuland und Hohwacht“. Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. September 2023.
  15. Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen. (PDF) Faltblatt 57-53 Internetversion. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), März 2016, abgerufen am 6. September 2023.
  16. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1628-302 „Selenter See“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“. (PDF; 950 kB) Teilgebiet "NSG Großer und Kleiner Binnensee", Karte 3 - Eigentümer - (anonym). In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 13. Oktober 2017, abgerufen am 4. September 2023.
  17. a b Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.17 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, abgerufen am 10. August 2022.
  18. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Sehlendorfer Binnensee“. (PDF; 3139 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. März 2017, abgerufen am 3. September 2023.
  19. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet: „Sehlendorfer Binnensee“. (PDF; 1700 kB) Karte 1 - Übersicht -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 12. Januar 2017, abgerufen am 4. September 2023.
  20. NSG Sehlendorfer Binnensee. (PDF) In: schleswig-holstein.nabu.de. NABU Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. September 2023.
  21. Sehlendorfer See als Teil des HELCOM-Gebietes. Allgemein. In: DigitalerAtlasNord. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. September 2023.
  22. NSG Sehlendorfer See als Wiesenvogelkulisse. In: DigitalerAtlasNord. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. September 2023.
  23. Verlust von Dauergrünland als Lebensraum für Wiesenvögel; Auswirkungen auf Populationen der Wiesenvögel in Schleswig-Holstein. (PDF) In: www.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 25. März 2019, abgerufen am 4. September 2023.
  24. Schwerpunktbereich Nr. 244. Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. September 2023.
  25. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet „Weißenhäuser Brök“. (PDF; 676 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 5. Dezember 2014, abgerufen am 3. September 2023.
  26. FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht - Teilgebiet Weißenhäuser Brök und angrenzende FFH-Gebiete. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. September 2023.
  27. Archäologische Denkmale im FFH-Teilgebiet Weißenhäuser Brök. In: Digitaler Atlas Nord - Archäologie-Atlas SH. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. September 2023.
  28. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet NSG „Wesseker See“ und für das Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Westlicher Oldenburger Graben“. (PDF; 646 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. September 2014, abgerufen am 15. September 2023.
  29. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet „Wesseker See“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1530-491„Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Westlicher Oldenburger Graben“. (PDF) Karte 1 - Grenzen und Schutzstatus -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 1. September 2014, abgerufen am 6. September 2023.
  30. Schwerpunktbereich Nr. 288. Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 6. September 2023.
  31. Natura 2000 im Naturschutzgebiet Wesseker See und im westlichen Oldenburger Graben. (PDF) Internetversion 55-58. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Mai 2014, abgerufen am 6. September 2023.
  32. Gewässer in den FFH-Teilgebieten Weißenhäuser Bök und Wesseker See des FFH-Gebietes Strandseen der Hohwachter Bucht. Amtliches Wasserwirtschaftliches Gewässerverzeichnis. In: DigitalerAtlasNord. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 10. September 2023.
  33. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  34. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  35. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 55 kB) DE1629391 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 3, abgerufen am 7. September 2023.
  36. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 13–15, abgerufen am 7. Februar 2021.
  37. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1150 *Lagunen des Küstenraumes (Strandseen). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 16–18, abgerufen am 11. Januar 2021.
  38. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1160 Flache große Meeresarme und -buchten (Flachwasserzonen und Seegraswiesen). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 19–22, abgerufen am 29. März 2021.
  39. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1210 Einjährige Spülsäume. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 27–28, abgerufen am 11. Januar 2021.
  40. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 29–30, abgerufen am 12. Januar 2021.
  41. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1330 Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 38–40, abgerufen am 12. Januar 2021.
  42. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2110 Primärdünen. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 42–43, abgerufen am 12. Januar 2021.
  43. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2120 Weißdünen mit Strandhafer (Ammophila arenaria). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 44–45, abgerufen am 7. Januar 2021.
  44. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2130 *Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 46–47, abgerufen am 7. Januar 2021.
  45. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2150 *Festliegende entkalkte Dünen der atlantischen Zone (Calluno-Ulicetea). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 50–51, abgerufen am 7. Januar 2021.
  46. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2180 Bewaldete Dünen der atlantischen, kontinentalen und borealen Region. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 56–57, abgerufen am 7. Januar 2021.
  47. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2190 Feuchte Dünentäler. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 58–60, abgerufen am 7. Januar 2021.
  48. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume) Stand: Oktober 2017. (PDF) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 112, abgerufen am 23. Juli 2020.
  49. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  50. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN DE1629391. (PDF; 55 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 4, abgerufen am 7. September 2023.
  51. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) 1188 Rotbauchunke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 257–258, abgerufen am 6. März 2022.
  52. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) 1318 Teichfledermaus. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 336–337, abgerufen am 10. Januar 2022.
  53. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) 1166 Kammmolch. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 298–300, abgerufen am 27. Januar 2021.
  54. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) 1016 Bauchige Windelschnecke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 95–97, abgerufen am 24. August 2022.
  55. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ jeweils Teilgebiet „Großer Binnensee und Kleiner Binnensee“. (PDF; 4361 kB) 3. Erhaltungsgegenstand. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 19. März 2019, S. 24-25, abgerufen am 15. September 2023.
  56. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Sehlendorfer Binnensee“. (PDF; 3139 kB) 3. Erhaltungsgegenstand. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. März 2017, S. 13, abgerufen am 15. September 2023.
  57. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet „Weißenhäuser Brök“. (PDF; 676 kB) 3. Erhaltungsgegenstand. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 5. Dezember 2014, S. 8-9, abgerufen am 15. September 2023.
  58. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet NSG „Wesseker See“ und für das Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Westlicher Oldenburger Graben“. (PDF; 646 kB) 3. Erhaltungsgegenstand. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. September 2014, S. 10, abgerufen am 15. September 2023.
  59. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 65 kB) DE1628-302 Selenter See. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 3, abgerufen am 15. September 2023.
  60. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ jeweils Teilgebiet „Großer Binnensee und Kleiner Binnensee“. (PDF; 2822 kB) Karte 2b - Lebensraumtypen -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. September 2017, abgerufen am 17. September 2023.
  61. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Sehlendorfer Binnensee“. (PDF; 4168 kB) Karte 2b - FFH-Lebensraumtypen -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 12. Januar 2017, abgerufen am 17. September 2023.
  62. a b Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“. (PDF; 168 kB) Auszug aus: Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für die gesetzlich geschützten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und flächengleiche Europäische Vogelschutzgebiete - Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 17. September 2023.
  63. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1628-302 „Selenter See“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1628-491 „Selenter See-Gebiet“. (PDF) 5. Analyse und Bewertung. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 19. April 2017, S. 17–20, abgerufen am 8. August 2023.
  64. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ jeweils Teilgebiet „Großer Binnensee und Kleiner Binnensee“. (PDF; 671 kB) Karte 4 - Erhaltungszustand. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. November 2018, abgerufen am 19. September 2023.
  65. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ jeweils Teilgebiet „Großer Binnensee und Kleiner Binnensee“. (PDF; 4361 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 19. März 2019, S. 47–63, abgerufen am 19. September 2023.
  66. Großer Binnensee (See). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 19. September 2023.
  67. Kossau UL (Fließgewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 19. September 2023.
  68. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Sehlendorfer Binnensee“. (PDF; 3139 kB) Auflistung der Lebensraumtypen im FFH-Teilgebiet Sehlendorfer Binnensee basiert auf der Nachfolgekartierung aus dem Jahre 2011 durch das Planungsbüro NLU. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. März 2017, S. 13, abgerufen am 23. September 2023.
  69. Sehlendorfer Binnensee (See). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 19. September 2023.
  70. Mühlenau, Flaßlandbek, Schmiedenau (Fließgewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 23. September 2023.
  71. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet „Weißenhäuser Brök“. (PDF; 1191 kB) Karte 3 - Biotoptypen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. Dezember 2014, abgerufen am 29. September 2023.
  72. Putlos (Küstengewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 23. September 2023.
  73. a b Oldenburger Graben West (Fließgewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 23. September 2023.
  74. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ jeweils Teilgebiet „Großer Binnensee und Kleiner Binnensee“. (PDF; 4361 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 19. März 2019, S. 63–82, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  75. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ jeweils Teilgebiet „Großer Binnensee und Kleiner Binnensee“. (PDF; 254 kB) Maßnahmenblätter. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 19. März 2019, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  76. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ jeweils Teilgebiet „Großer Binnensee und Kleiner Binnensee“. (PDF; 1424 kB) Karte 5 - durchgeführte Maßnahmen -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2018, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  77. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ jeweils Teilgebiet „Großer Binnensee und Kleiner Binnensee“. (PDF; 4193 kB) Karte 6 - Maßnahmen -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 18. Dezember 2018, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  78. Vertragsnaturschutz Weidewirtschaft Moor ohne Düngung im FFH-Teilgebiet Großer Binnensee. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 7. Oktober 2023.
  79. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Sehlendorfer Binnensee“. (PDF; 3139 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. März 2017, S. 32–44, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  80. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Sehlendorfer Binnensee“. (PDF; 445 kB) Maßnahmenblätter. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. März 2017, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  81. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Sehlendorfer Binnensee“. (PDF; 3394 kB) Karte 3a - Maßnahmen (6.1) -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 20. Februar 2017, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  82. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Sehlendorfer Binnensee“. (PDF; 3643 kB) Karte 3b - Maßnahmen (6.2,6.3,6.4) -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 17. Februar 2017, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  83. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet „Weißenhäuser Brök“. (PDF; 676 kB) 6. Maßnahmen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 5. Dezember 2014, S. 16–21, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  84. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet „Weißenhäuser Brök“. (PDF; 96 kB) Maßnahmenblatt. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 5. Dezember 2014, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  85. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet „Weißenhäuser Brök“. (PDF; 1032 kB) Karte 4 - durchgeführte Maßnahmen -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. Dezember 2014, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  86. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet „Weißenhäuser Brök“. (PDF; 1136 kB) Karte 5 - Maßnahmen -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. Dezember 2014, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  87. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet NSG „Wesseker See“ und für das Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Westlicher Oldenburger Graben“. (PDF; 646 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. September 2014, S. 16–21, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  88. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet NSG „Wesseker See“ und für das Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Westlicher Oldenburger Graben“. (PDF; 84 kB) Maßnahmenblatt. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. September 2014, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  89. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet NSG „Wesseker See“ und für das Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Westlicher Oldenburger Graben“. (PDF; 2355 kB) Karte 4 - durchgeführte Maßnahmen -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. September 2014, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  90. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet NSG „Wesseker See“ und für das Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Westlicher Oldenburger Graben“. (PDF; 2618 kB) Karte 6 - Maßnahmen -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. September 2014, abgerufen am 6. Oktober 2023.