Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie

Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie, auch Pneumologe/Pneumologin, ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für einen Facharzt, der sich auf die ärztliche Tätigkeit im Bereich Pneumologie des Gebietes Innere Medizin spezialisiert hat.

Gebietsdefinition Innere Medizin

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Nach der deutschen Muster-Weiterbildungsordnung 2018 umfasst das Gebiet Innere Medizin die Vorbeugung, (Früh-)Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung sowie Rehabilitation und Nachsorge der Gesundheitsstörungen einschließlich geriatrischer Krankheiten und Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herzens und Kreislaufs, der Verdauungsorgane, der Nieren und ableitenden Harnwege, des Blutes und der blutbildenden Organe, des Gefäßsystems, des Stoffwechsels und der inneren Sekretion, des Immunsystems, des Stütz- und Bindegewebes, der Infektionskrankheiten und Vergiftungen sowie der soliden Tumore und der hämatologischen Neoplasien. Das Gebiet umfasst auch die Gesundheitsförderung und die Betreuung unter Berücksichtigung der somatischen, psychischen und sozialen Wechselwirkungen und die interdisziplinäre Koordination der an der gesundheitlichen Betreuung beteiligten Personen und Institutionen.[1]

Facharzt-Weiterbildung Innere Medizin und Pneumologie

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Um in Deutschland als Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie tätig werden zu können, muss nach dem Abschluss eines Medizinstudiums und erteilter Approbation als Arzt

  • eine mindestens 72 Monate dauernde Weiterbildung Monate im Gebiet Innere Medizin an zugelassenen Weiterbildungsstätten absolviert werden, davon müssen abgeleistet werden:
  • 36 Monate in Innerer Medizin und Pneumologie
    • davon 24 Monate in der stationären Patientenversorgung,
  • 24 Monate in mindestens zwei verschiedenen Facharztkompetenzen des Gebiets Innere Medizin,
  • 6 Monate in der Notfallaufnahme,
  • 6 Monate in der Intensivmedizin.[1]

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung. Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen, dass man über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Fach verfügt. Die Inhalte der Facharzt-Weiterbildungen im Gebiet Innere Medizin / Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin (Pneumologe/Pneumologin) sind in der Muster-Weiterbildungsordnung festgeschrieben.

Inhalte der Weiterbildung

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Zur Weiterbildungsprüfung muss dargelegt werden können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:[1]

Gemeinsame Inhalte der Facharzt-Weiterbildungen im Gebiet Innere Medizin

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Spezifische Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Innere Medizin und Pneumologie

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  • Prävention, Differentialdiagnose, Therapieoptionen, Rehabilitation und Nachsorge von Erkrankungen und Tumoren der Atmungsorgane
  • Diagnostische Verfahren in der Pneumologie
  • Endoskopische Verfahren
  • Schlafmedizinische Diagnostik
  • Beatmung
  • Therapeutische Maßnahmen in der Pneumologie
  • Medikamentöse Tumortherapie und Supportivtherapie
  • Strahlenschutz.[1]

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Zusatzweiterbildungen

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Pneumologen und Pneumologinnen haben die Möglichkeit, sich durch Zusatz-Weiterbildung weiter zu qualifizieren. Dies betrifft die Zusatz-Weiterbildung Transplantationsmedizin, sowie Zusatz-Weiterbildungen,

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b c d Gebiet Innere Medizin Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 176f. Bundesärztekammer, abgerufen am 11. November 2024.