Fohnsdorf (Katastralgemeinde)
Fohnsdorf ist eine von sieben Katastralgemeinden der Gemeinde Fohnsdorf, die aus den Orten Dinsendorf und Fohnsdorf sowie einigen weiteren Einzelgehöften und Ansiedlungen besteht. Die 8,79 Quadratkilometer große Katastralgemeinde Fohnsdorf wird von 2712 Menschen bewohnt (Stand: 2023).[1]
Fohnsdorf (Katastralgemeinde) Ortschaft Dinsendorf, Fohnsdorf | |
---|---|
Basisdaten | |
Pol. Bezirk, Bundesland | Murtal (JU (auslaufend) MT), Steiermark |
Gerichtsbezirk | Judenburg |
Pol. Gemeinde | Fohnsdorf |
Koordinaten | 47° 12′ 30″ N, 14° 40′ 46″ O |
Fläche d. KG | 8,79 km² |
Statistische Kennzeichnung | |
Ortschaftskennziffer | 15263 |
Katastralgemeinde-Nummer | 65010 |
Zählsprengel/ -bezirk | Fohnsdorf-Nordwest, Fohnsdorf-Ost-Dinsendorf, Fohnsdorf-Südwest, Fohnsdorf-Zentrum, Hetzendorf, Kumpitz (62007 000, 010, 012, 020, 021, 030) |
Blick von Südwesten auf die Katastralgemeinde und Ortschaft Fohnsdorf | |
Quelle: STAT: Ortsverzeichnis; BEV: GEONAM; GIS-Stmk |
Bevölkerung
BearbeitenDie Katastralgemeinde Fohnsdorf wird von 2712 Menschen[1] bewohnt, im gleichnamigen Ort sind es 2721 Einwohner (Stand bei beiden: 2023).[2]
Geographie
BearbeitenDietersdorf | Rattenberg | Rattenberg |
Dietersdorf | Sillweg | |
Hetzendorf | Hetzendorf | Aichdorf |
Die westliche Südgrenze bildet der Pölsfluss, der untere Teil der Pöls, und grenzt somit die Katastralgemeinde Hetzendorf von der Katastralgemeinde Fohnsdorf ab. In diesem Bereich gehört die Gartengasse mit einigen Häusern zur Katastralgemeinde Fohnsdorf. Westlich der Katastralgemeinde Fohnsdorf liegt der Ort Wasendorf, der zur Katastralgemeinde Dietersdorf gehört. Ein Einzelgehöft sowie die Therme Fohnsdorf östlich von Wasendorf liegen in der Katastralgemeinde Fohnsdorf. Die Grenze verläuft danach östlich des Freibads Fohnsdorf, womit das Freibad in der Katastralgemeinde Dietersdorf liegt. Weiter in Richtung Norden bildet der Hochwiesenweg, ein Nord-Süd-Straßenzug, die Grenze zwischen den Katastralgemeinden Dietersdorf und Fohnsdorf. Am Bergrücken nördlich von Fohnsdorf gehören einige Einzelgehöfte zur Katastralgemeinde Fohnsdorf, der Bergrücken selbst bildet die Grenze zur Gemeinde Katastralgemeinde Rattenberg. Westlich grenzt die Katastralgemeinde Sillweg an, wobei das Gerinne 614815 die Grenze bildet. Südöstlich schließt die Katastralgemeinde Aichdorf an, zur Katastralgemeinde Fohnsdorf gehört ein Gewerbegebiet mit einigen Unternehmen und zur Katastralgemeinde Aichdorf das südöstlich gelegene Fahrsicherheitszentrum.
In der Katastralgemeinde Fohnsdorf liegt der Fohnsdorfer Berg auf 1299 m ü. A., an der Grenze zur Katastralgemeinde Rattenberg liegt der Hölzelkogel auf 1451 m ü. A. und auf der Grenze zur Katastralgemeinde Sillweg der Sillweger Berg auf 1257 m ü. A.. Gewässer sind der Fohnsdorferbach, der den Fohnsdorfer Graben durchfließt sowie der Winterbach, der den Wintergraben durchfließt und in den Fohnsdorferbach mündet. Auf dem Gebiet der Katastralgemeinde Fohnsdorf entspringt der Westliche Dinsendorferbach, der danach eine kurze Strecke in der Katastralgemeinde Sillweg zurücklegt. Der Fohnsdorferbach und der Westliche Dinsendorferbach münden in der Katastralgemeinde Aichdorf in den Pölsfluss, der danach die Pöls bildet. Weiters befinden sich einige unbenannte Gerinne auf dem Gebiet der Katastralgemeinde Fohnsdorf.
Die Katastralgemeinde Fohnsdorf ist auf die sechs Zählsprengel Fohnsdorf-Nordwest, Fohnsdorf-Ost-Dinsendorf, Fohnsdorf-Südwest, Fohnsdorf-Zentrum, Hetzendorf und Kumpitz aufgeteilt, wobei mehrere Zählsprengel nur zu einem kleinen Teil im Gebiet der Katastralgemeinde Fohnsdorf liegen.[3]
In der Katastralgemeinde Fohnsdorf liegt das 16,18 Hektar große Naturschutzgebiet Klärteiche in Fohnsdorf, das die Klärteiche Fohnsdorf umfasst. Dieses Naturschutzgebiet umfasst eingedämmte Klärteiche, die fortgeschrittene Verlandungserscheinungen zeigen sowie eine Trockenfläche auf rohem Haldenboden. Das Gebiet gilt als ausgezeichnetes Bruthabitat. Vorkommende Arten sowie Über- und Unterfamilien sind unter anderem Bienenwolf, Sandlaufkäfer, Erzwespen und Ödlandschrecken. Die Fläche wurde am 15. November 1985 als Naturschutzgebiet festgelegt.[4]
Geschichte
BearbeitenDie Katastralgemeinde Fohnsdorf gehörte bis zusammen mit Bretstein, Sankt Johann am Tauern, Oberzeiring, Sankt Oswald-Möderbrugg, Oberkurzheim, Pöls, Pusterwald, den Fohnsdorfer Katastralgemeinden Dietersdorf, Hetzendorf, Kumpitz und Sillweg sowie den nördlich der Mur gelegenen Teils der Stadtgemeinde Judenburg zum Kehrgebiet „Judenburg II“.[5] 2015 wurden die Kehrgebiete neu strukturiert; seit damals gehört die gesamte Gemeinde Fohnsdorf zum Kehrgebiet „Judenburg“; zusammen mit Obdach, Weißkirchen in Steiermark, Zeltweg, Sankt Georgen ob Judenburg, Sankt Peter ob Judenburg, Unzmarkt-Frauenburg, Judenburg, Pölstal, Pöls-Oberkurzheim, Pusterwald und den zur Gemeinde Spielberg gehörenden Katastralgemeinden Laing, Lind und Flatschach.[6]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b Bevölkerung am 01.01.2023 nach Katastralgemeinden (Gebietsstand 01.01.2023). (OpenDocument) In: Statistik Austria. Bundesanstalt Statistik Österreich, 2023, abgerufen am 8. Mai 2024 (österreichisches Deutsch).
- ↑ Bev_2023_Ortschaft.ods. (OpenDocument) In: Statistik Austria. Bundesanstalt Statistik Österreich, 2023, abgerufen am 8. Mai 2024 (österreichisches Deutsch).
- ↑ Basiskarte. Basiskarte. In: gis.stmk.gv.at/. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, abgerufen am 9. Mai 2024 (österreichisches Deutsch, Laut den Grenzen in der offiziellen Karte des Amts der Steiermärkischen Landesregierung).
- ↑ NSG-c 41 – Klärteiche in Fohnsdorf. Bezirk Murtal. In: verwaltung.steiermark.at. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, abgerufen am 9. Mai 2024 (österreichisches Deutsch).
- ↑ Steiermärkische Kehrgebietsverordnung. GZ Nr. 432/1996 aufgehoben durch LGBl. Nr. 134/2014. In: Steiermärkische Landesregierung (Hrsg.): Landesrecht. Rechtsinformationssystem des Bundes, 2014, S. 4 (österreichisches Deutsch, 7 S., bka.gv.at [PDF; 153 kB; abgerufen am 8. Mai 2024]).
- ↑ Landesrecht konsolidiert Steiermark: Gesamte Rechtsvorschrift für Steiermärkische Kehrgebietsverordnung 2015, Fassung vom 08.05.2024. Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 15. Dezember 2014 über die gebietsweise Abgrenzung für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes in der Steiermark (Steiermärkische Kehrgebietsverordnung 2015). In: ris.bka.gv.at. Landesregierung Steiermark, abgerufen am 8. Mai 2024 (österreichisches Deutsch).