Gerichtsbezirk Murau

Österreichischer Gerichtsbezirk

Der Gerichtsbezirk Murau ist ein dem Bezirksgericht Murau unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Er ist der flächenmäßig zweitgrößte Gerichtsbezirk der Steiermark.

Gerichtsbezirk
Murau

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Murau
 Landesgericht Leoben
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Murau
Sitz des Gerichts Murau
Kennziffer 6141
zuständiges Landesgericht  Leoben
Fläche 1.385,48 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 27.062
(1. Jänner 2024)
Bezirksgericht Murau

Geschichte

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Der Gerichtsbezirk Murau wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die 19 Gemeinden Einach, Falkendorf, Frojach, Krakaudorf, Krakauhintermühlen, Krakauschatten, Laßnitz, Lorenzen, Murau, Predlitz, Ranten, Rinegg, Schöder, Seebach, St. Ruprecht, Stadl, Stallbaum, Tratten und Triebendorf.[1][2]

Der Gerichtsbezirk Murau bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Neumarkt und Oberwölz den Bezirk Murau.[4]

Von den nationalsozialistischen Verwaltungsänderungen blieb der Bezirk Murau verschont,[5] und auch die Größe des Gerichtsbezirks Murau ändert sich mit 734,03 km² zwischen 1849 und 2001 nicht.[6]

Erst im Zuge der Zusammenlegung mehrerer Gerichtsbezirke durch die „Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark“ der Bundesregierung wurden die benachbarten Gerichtsbezirke Neumarkt in Steiermark und Oberwölz aufgelöst. Der Gerichtsbezirk Murau übernahm in der Folge per 1. Juli 2002 vom Gerichtsbezirk Neumarkt in Steiermark die 13 Gemeinden Dürnstein in der Steiermark, Kulm am Zirbitz, Mariahof, Mühlen, Neumarkt in Steiermark, Perchau am Sattel, Sankt Blasen, Sankt Lambrecht, Sankt Lorenzen bei Scheifling, Sankt Marein bei Neumarkt, Scheifling, Teufenbach und Zeutschach sowie die sechs Gemeinden Niederwölz, Oberwölz Stadt, Oberwölz Umgebung, St. Peter am Kammersberg, Schönberg-Lachtal und Winklern bei Oberwölz vom Gerichtsbezirk Oberwölz.[7]

Mit Wirkung ab 1. Jänner 2015 wurde der Gerichtsbezirk aufgrund der Veränderungen im Rahmen der Gemeindestrukturreform in der Steiermark in der „Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2015“ neu definiert.[8]

Gerichtssprengel

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Seit Jänner 2015 ist der Gerichtssprengel durch das Gebiet folgender 14 Gemeinden definiert: Krakau, Mühlen, Murau, Neumarkt in der Steiermark, Niederwölz, Oberwölz, Ranten, Sankt Georgen am Kreischberg, Sankt Lambrecht, Sankt Peter am Kammersberg, Scheifling, Schöder, Stadl-Predlitz, Teufenbach-Katsch.

Er ist somit mit dem Bezirk Murau deckungsgleich.

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850 (Beilage Kreis Bruck)
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen…“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. Verordnungsblatt für den Amtsbereich des Landeshauptmannes für Steiermark. Jahrgang 1938, Stück 6, Nr. 11: Verordnung des Landeshauptmannes über die Einteilung des Landes Steiermark in Verwaltungsbezirke
  6. Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis 1981, Steiermark, Wien 1986
  7. BGBl. II Nr. 82/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark(Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark)
  8. Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2015. BGBl. II Nr. 298/2014, ausgegeben 19. November 2014. ZDB-ID 1361921-4, S. 1.

Literatur

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