Der Gerichtsbezirk Putilla (auch: Usćie-Putilla; rumänisch: Putila; ruthenisch: Putyłiw) war ein dem Bezirksgericht Putilla unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im Nordwesten der Bukowina bzw. in der heutigen Ukraine. Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen und kam nach dem Zweiten Weltkrieg an die Sowjetunion. Das Gebiet gehört heute zum ukrainischen Anteil der Bukowina im Südwesten der Ukraine (Oblast Tscherniwzi bzw. Rajon Putyla).

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Putilla
(rumänisch: Putila)
(ruthenisch: Putyłiw)
Basisdaten
Kronland Herzogtum Bukowina
Bezirk Wiznitz
Sitz des Gerichts Putilla
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Czernowitz
Fläche 529,80 km2
(1900)
Einwohner 13.614
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Rumänien


Geschichte

Bearbeiten

Im Zuge der Neuordnung des Gerichtswesen im Kaisertum Österreich waren im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden. Hierauf ließ Justizminister Anton von Schmerling Pläne zur Organisierung des Gerichtswesens in der Bukowina ausarbeiten, die der Kaiser am 6. November 1850 per Verordnung ebenfalls genehmigte. Mit der Reorganisation ging die Abschaffung der landesfürstlichen Gerichte ebenso wie der Patrimonial-Gerichte einher, wobei Schmerling ursprünglich die Errichtung von 17 Bezirksgerichten plante und die Bukowina dem Oberlandesgericht Stanislau unterstellt werden sollte.[1] Schließlich schufen die Behörden nur 15 Bezirksgerichte, die man dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg zuordnete.[2] Die Errichtung der gemischten Bezirksämter, die neben der Verwaltung auch die Justiz zu besorgen hatten, wurde schließlich per 29. September 1855 amtswirksam,[3] wobei der Gerichtsbezirk Putilla aus den Gemeinden Putilla mit Stroronetz, Kisseliceny, Toraki und Sergi Płoska, Dichtenitz, Dołhopole, Jab łonitza, Koniatyn, Petrasza, Rostoki, Stepny mit Stepki sowie Uscie-Putilla mit Marinyczeny gebildet wurde. Für Verbrechen und Vergehen war der Gerichtsbezirk dabei dem Bezirksgericht Storoschinetz unterstellt.[2] Im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[4] bildete der Gerichtsbezirk Putilla ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Wiznitz den Bezirk Wiznitz.[5] Da der Gerichtsbezirk inzwischen aufgelöst worden war, wurde er durch eine per 28. März 1870 wirksam gewordene Verordnung wiedererrichtet. Im Zuge der Verordnung kam es zudem zu einer Reform der Gerichtsbezirke bzw. zu weitreichenden Gebietsänderungen zwischen den Gerichtsbezirken der Bukowina.[6][7] Neben den Gerichtsbezirken Putilla und Wiznitz entstand per 1. November 1898 auch der Gerichtsbezirk Waschkoutz am Czeremosch, der aus Gemeinden des Gerichtsbezirks Wisnitz gebildet wurde.[8] Der Gerichtsbezirk Waschkoutz am Czeremosch wurde jedoch per 1. Oktober 1903 aus dem Bezirk Wiznitz ausgeschieden und mit dem Gerichtsbezirk Stanestie aus dem Bezirk Storozynetz zum Bezirk Waschkoutz am Czeremosch zusammengefasst.[9]

Der Gerichtsbezirk Putilla wies 1854 eine Bevölkerung von 12.457 Einwohnern auf einer Fläche von 10,9 Quadratmeilen auf.[2] 1869 beherbergte der Gerichtsbezirk eine Bevölkerung von 12.229 Personen, bis 1900 stieg die Einwohnerzahl auf 13.614 Personen an. Von der Bevölkerung hatten 1900 11.682 Ruthenisch (85,8 %) als Umgangssprache angegeben, 1.854 Personen sprachen Deutsch (13,6  %), vier Ruthenisch und 65 eine andere Sprache (0,5 %). Der Gerichtsbezirk umfasste 1900 eine Fläche von 529,80 km² und 11 Gemeinden sowie ein Gutsgebiet.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1854 12.457
1869 12.229
1880 11.365 838 10.472 1 46
1890 12.749 1.545 11.125 0 78
1900 13.614 1.854 11.682 4 65

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr. 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“
  2. a b c Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1855, XXVII. Stück, Nr. 118: „Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die Einführung der Bezirksämter in dem Königreiche Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Wiedererrichtung des Bezirksgerichtes Putilla und Äenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte der Bukowina“
  7. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1870, Nr. 28: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Wirksamkeit des Bezirksgerichtes Putilla (Storonetz) und der Aenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte im Herzogthume Bukowina“
  8. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder, 1893, Nr. 111: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Waszkoutz am Czeremosz in der Bukowina“ bzw. 1898, Nr. 144: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Activirung des Bezirksgerichtes in Waszkoutz am Czeremosz in der Bukowina“
  9. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1903, LXXXVIII. Stück, Nr. 182: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Waszkoutz am Czeremosz in der Bukowina“

Literatur

Bearbeiten