Gerichtsbezirk Radstadt

Ehemaliger Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg
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Der Gerichtsbezirk Radstadt war ein dem Bezirksgericht Radstadt unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk umfasste den östlichen Teil des Bezirks St. Johann im Pongau.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Radstadt

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Radstadt
 Landesgericht Salzburg
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirk St. Johann im Pongau
Sitz des Gerichts Radstadt
Kennziffer 5042
zuständiges Landesgericht  Salzburg
Fläche 570,01 km2
(2001)
Einwohner 18.107
Aufgelöst 1. Jänner 2005
Zugeteilt zu Sankt Johann im Pongau


Geschichte

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Der Gerichtsbezirk Radstadt wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 23 Steuergemeinden Altenmarkt, Bayrau, Feuersang, Fitzmoos, Flachau, Forstau, Gasthof, Höch, Höggen, Lämmerthal, Lebenau, Mandling, Neuberg, Palfen, Radstadt, Reitdorf, St. Martin, Schattbach, Schwemberg, Sinnhub, Sonnberg, Taxen und Unterthauern.[1]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Gastein, Sankt Johann im Pongau und Werfen den Bezirk St. Johann im Pongau.[3]

Durch Gemeindezusammenlegungen hatte sich die Zahl der Gemeinden des Gerichtsbezirks Radstadt bis in die 1930er Jahre bereits auf neun Gemeinden reduziert. Per 1. Jänner 1936 erfolgte die Vereinigung der Gemeinde Sonnberg mit der im Gerichtsbezirk Werfen liegenden Gemeinde Hüttau zur Gemeinde Hüttau, wobei beide Gemeindeteile zum Jahresbeginn 1936 Teil des Gerichtsbezirkes Radstadt wurden.[4]

Durch die 2002 beschlossene „Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg“ wurde der Gerichtsbezirk Radstadt aufgelöst und per 1. Jänner 2005 mit dem Gerichtsbezirk Sankt Johann im Pongau vereint.[5]

Gerichtssprengel

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Der Gerichtsbezirk Radstadt umfasste vor der Auflösung die neun Gemeinden Altenmarkt im Pongau, Eben im Pongau, Filzmoos, Flachau, Forstau, Hüttau, Radstadt, St. Martin am Tennengebirge und Untertauern.

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Landes-Gesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogthum Salzburg. Nr. 8/1867: „Erlaß des k. k. Landes-Präsidenten in Betreff der Reform der politischen Verwaltung im Herzogthume Salzburg“
  4. Statistisches Amt für die Reichsgaue der Ostmark: (Hrsg.): Gemeindeverzeichnis für die Reichsgaue der Ostmark. Auf Grund der Volkszählung vom 17. Mai 1939 nach dem Gebietsstand vom 1. Januar 1940. Wien 1940, S. 115 f.
  5. BGBl. II Nr. 287/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg (Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg)“

Literatur

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