Hausen (Lohmar)

Stadtteil von Lohmar, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Hausen (anhören/?) ist ein Stadtteil von Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen.[2]

Hausen
Stadt Lohmar
Koordinaten: 50° 52′ N, 7° 15′ OKoordinaten: 50° 52′ 4″ N, 7° 15′ 27″ O
Höhe: ca. 140 m
Einwohner: 445 (30. Dez. 2017)[1]
Eingemeindung: 1. August 1969
Postleitzahl: 53797
Vorwahl: 02246
Hausen (Nordrhein-Westfalen)
Hausen (Nordrhein-Westfalen)
Lage von Hausen in Nordrhein-Westfalen

Geographie

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Hausen liegt in der Mitte Lohmars. Umliegende Ortschaften und Weiler sind Jüchen, Mackenbach (Lohmar) und Dorpmühle im Norden, Weeg, Hausdorp und Höfferhof im Nordosten, Alfenhard im Osten, Röttgen und Grimberg im Süden, Kreuznaaf und Peisel im Südwesten, Höngesberg im Westen sowie Stolzenbach (Lohmar) im Nordwesten.[3]

Hausen liegt in einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet. Nördlich und westlich von Hausen ist Wald, umliegend sind große Wiesenflächen.[3]

In Hausen entspringt ein namenloser orographisch linker Nebenfluss der Agger.[3]

Geschichte

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Bis zum 1. August 1969 gehörte der Ort zu der bis dahin eigenständigen Gemeinde Wahlscheid.[4]

Sehenswürdigkeiten

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Das artenreiche Naturschutzgebiet Naafbachtal liegt im Osten, Südosten und Süden von Hausen.[3]

  • Hausen liegt an der Kreisstraße 34 und nahe zur B 484.
  • Auf der Kreisstraße 34 verkehren nur selten Busse. Das Anruf-Sammeltaxi (AST) sorgt für eine Anbindung an den ÖPNV. Für die Nutzung des regelmäßigen Busverkehrs müssen die Haltestellen bei Kreuznaaf, Stolzenbach, Wahlscheid oder in Hausen selbst genutzt werden.

Einzelnachweise

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  1. Stadt Lohmar :: Hausen. Abgerufen am 5. August 2023.
  2. Stadtporträt, Lohmar in Kürze (Memento des Originals vom 2. Februar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lohmar.de auf der Homepage der Stadt Lohmar
  3. a b c d Topographische Karte 1:25000
  4. Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn (Bonn-Gesetz) vom 1. Juli 1969; § 13