Hoven (Lohmar)
Hoven ist ein Stadtteil von Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen.[2]
Hoven Stadt Lohmar
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Koordinaten: | 50° 55′ N, 7° 15′ O | |
Höhe: | ca. 200 m | |
Einwohner: | 267 (30. Dez. 2017)[1] | |
Eingemeindung: | 1. August 1969 | |
Postleitzahl: | 53797 | |
Vorwahl: | 02206 | |
Lage von Hoven in Nordrhein-Westfalen
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Geographie
BearbeitenHoven liegt im Nordwesten von Lohmar. Umliegende Ortschaften sind Durbusch im Westen, Breide, Boddert, Unterdahlhaus im Nordwesten, Dahlhaus im Norden, Halfensbüchel, Schneppensiefen, Brambach im Nordosten, Kombach, Bombach und Breideneichen im Osten, Stöcken im Südosten sowie Jexmühle und Honrath im Süden.[3]
Nördlich von Hoven fließt der Dahlhauser Bach, der orographisch rechts in die Agger mündet. Westlich von Hoven entspringt der Jexmühlenbach und südöstlich ein namenloser Bach, die beide ebenfalls rechts in die Agger münden.[3]
Geschichte
BearbeitenIm Jahre 1885 hatte Hoven 48 Einwohner, die in neun Häusern lebten.[4]
Nach einem Adressbuch aus dem Jahre 1901 wohnten im Ort Hoven vier Ackerer, ein Zimmerer, ein Maurer und ein Schuster.[5]
Bis zum 1. August 1969 gehörte der Ort zu der bis dahin eigenständigen Gemeinde Inger.[6]
Verkehr
Bearbeiten- Hoven liegt zwischen der Landesstraße 84 und der Bundesstraße 484.
- Der Ort liegt nahe dem Bahnhof Lohmar-Honrath bei Jexmühle.
- Hoven gehört zum Tarifgebiet des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS).
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Stadt Lohmar :: Hoven. Abgerufen am 5. August 2023.
- ↑ Stadtporträt, Lohmar in Kürze ( des vom 2. Februar 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. auf der Homepage der Stadt Lohmar
- ↑ a b Topographische Karte 1:25000
- ↑ Gemeindelexikon für die Provinz Rheinland (PDF; 1,5 MB), Verlag des Königlich statistischen Bureaus, 1888, S. 120
- ↑ Grosses Landes-Adressbuch für die einzelnen Staaten und Provinzen des Deutschen Reiches, Hannover: Berenberg, 1901, S. 224
- ↑ Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn (Bonn-Gesetz) vom 1. Juli 1969; § 13