Geschichte
BearbeitenWelches Wild zum Hoch- oder Niederwild zählte, war historisch abhängig von der Willkür des Adels,[1] beziehungsweise den feudalen Regalien. Nur der Adel durfte „hohes Wild“ jagen.
Nach Aufhebung der Regalien zählten zum Hochwild
- Haarwild: Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Muffel-, Reh-, Gams-, Stein- und Schwarzwild sowie Bären, Wölfe und Luchse.
- Federwild: Auer-, Birk-, Haselwild, Fasane, Schwäne, Trappen, Kraniche, Pelikane, Uhu und Adler.
- Auch die zur Beizjagd verwendeten Falken waren Hochwild.
Heute sind sowohl das Niederwild als auch das Hochwild im § 2 Absatz 4 Bundesjagdgesetz (BJagdG) rechtlich definiert. Danach gehören zum Hochwild Schalenwild außer Rehwild, ferner Auerwild, Steinadler und Seeadler. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild.
Literatur
Bearbeiten- Hohe Jagd. In: Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon. Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5, S. 348.
- Hohe Jagd. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Band 1. Brockhaus, Leipzig 1911, S. 814–815 (Digitalisat. zeno.org).
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Hohe Jagd. In: Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon. Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5, S. 348.