Holm Putzke

deutscher Rechtswissenschaftler

Holm Putzke (* 1973 in Dohna, Kreis Pirna) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Hochschullehrer, Strafverteidiger und Politiker (CSU, davor CDU und DA). Seit 2010 ist er Inhaber einer Lehrprofessur für Strafrecht an der Universität Passau, seit 2016 zudem außerplanmäßiger Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden. Der Öffentlichkeit bekannt wurde er im Jahr 2012 als Urheber der Debatte um die religiöse Knabenbeschneidung. Von 2017 bis 2022 war er Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Passau-Stadt. Als Nachrücker auf der CSU-Liste ist Putzke Mitglied im Passauer Stadtrat, ohne einer Fraktion anzugehören.

Nach dem Abitur am Gymnasium „Rainer Fetscher“ in Pirna studierte Putzke von 1992 bis 1997 Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. 1997 legte er die erste juristische Staatsprüfung ab. Ebenfalls an der Ruhr-Universität Bochum war er Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Ellen Schlüchter (1995 bis 1999) und am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Allgemeine Rechtstheorie von Rolf Dietrich Herzberg (2002 bis 2003). In den Jahren 2000 bis 2002 war Putzke Rechtsreferendar an den Landgerichten Bochum und Dortmund und legte 2002 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Während seiner Studien- und Promotionszeit war Putzke Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung und während eines Auslandsstudiums an der Jagiellonen-Universität in Krakau 2003 Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum promovierte Putzke 2003 mit einer Arbeit zum Thema „Beschleunigtes Verfahren bei Heranwachsenden“.

Hochschulkarriere

Bearbeiten

Von 2003 bis 2010 war er in Bochum wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft von Thomas Feltes. In dieser Zeit begann er dort auch ein Habilitationsvorhaben.[1] Von 2006 bis 2010 hatte er einen Lehrauftrag für Strafrecht, Strafprozessrecht und Jugendstrafrecht im Masterstudiengang „Kriminologie und Polizeiwissenschaft“ an der Ruhr-Universität Bochum inne. Ein postgraduales Studium des polnischen Wirtschaftsrechts an der Uniwersytet Jagielloński in Krakau schloss er 2009 mit dem akademischen Grad „Legum Magister“ (LL.M.) ab.

Seit 2010 ist Putzke Inhaber einer Lehrprofessur für Strafrecht an der Universität Passau.[2] und ist Mitglied des dortigen Instituts für Rechtsdidaktik.[3] Seit 2016 ist er zudem außerplanmäßiger Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht.[4] Von September 2016 bis August 2019 war er Studiendekan der Juristischen Fakultät in Passau.

Als Sachverständiger war Putzke tätig u. a. für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die Europäische Union sowie den Rechtsausschuss[5] des Landtags Nordrhein-Westfalens (Stellungnahme zu den Entwürfen und Eckpunkten eines Gesetzes zur Regelung des Jugendstrafvollzugs), den Innenausschuss[6] des Deutschen Bundestags (Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum „Entwurf eines Integrationsgesetzes“, BT-Drs. 18/8615) und im Jahr 2023 für den Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration des Bayerischen Landtags (Thema: "Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Kirche").[7]

Putzke ist Mitherausgeber der Schriftenreihe Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik, der Zeitschrift für das Juristische Studium, der Schriften zur rechtswissenschaftlichen Didaktik, des Beck’schen Onlinekommentars zum Jugendgerichtsgesetz, der Schriften zum Weltanschauungsrecht und des Nomos-Kommentars zum Anti-Doping-Gesetz. Außerdem gehört er der Redaktion der Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft (vormals: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik) an.

In den Jahren 1989/1990 während der Wende in der DDR war Putzke Geschäftsführer der „Partei des Demokratischen Aufbruchs“ im Landkreis Pirna/Sebnitz sowie Vorsitzender und Pressesprecher der „Jugend des Demokratischen Aufbruchs“. Von 1991 bis 1992 war er Geschäftsführer und Mitglied des Kreisvorstandes der Jungen Union in Pirna. Von Januar 1994 bis Februar 1995 war Putzke stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Liberaler Hochschulgruppen[8] und von 1996 bis 2017 Mitglied der CDU.[9]

2015 trat er in die CSU ein, im April 2016 wurde er Beisitzer in deren Kreisvorstand Passau-Stadt[8] und im Mai 2017 Vorsitzender dieses Kreisverbandes.[10] Zudem ist er Bezirksvorsitzender des CSU-Arbeitskreises Juristen (AKJ) Niederbayern und qua Amt Mitglied im Landesvorstand des AKJ.[11]

Bei der Europawahl 2019 trat Putzke auf Platz 37 der CSU-Liste an.[12] Zur Passauer Stadtratswahl im März 2020 trat Putzke auf Listenplatz 3 an.[13] Da andere CSU-Listenkandidaten durch Kumulieren vor ihn rückten, fiel er auf Platz 10 zurück, und da die CSU ein Viertel ihrer bisher 12 Mandate verlor, verfehlte er damit den Einzug in den Stadtrat, wurde aber erster Nachrücker.[14]

In Reaktion auf das Wahlergebnis forderten Andreas Scheuer, Gerhard Waschler, Fraktionsvorsitzender Armin Dickl sowie drei weitere CSU-Stadträte Putzke zum sofortigen Rücktritt als Kreisvorsitzender und zum Rückzug von allen anderen Führungsaufgaben in der Passauer CSU auf[15]. Putzke lehnte einen Rücktritt ab, da die Diskussion über die Konsequenzen der Wahlniederlage in den Kreisvorstand gehöre, den er wegen der COVID-19-Pandemie aber erst einberufen wolle, wenn es für die Gesundheit der Teilnehmer verantwortbar sei.[16] In einer von ihm mitverfassten „Wahlanalyse“, unterschrieben von 36 Personen, darunter den Kreisvorsitzenden der Jungen Union und Senioren-Union sowie anderen Funktionsträgern und Mitgliedern, wurde als Grund vor allem fehlende Geschlossenheit und ein „Parallelwahlkampf“ als Ursache genannt, angeführt insbesondere von dem Fraktionsvorsitzenden Armin Dickl.[17] Im August 2020 konnte der Passauer Altlandrat Franz Meyer den Konflikt durch zahlreiche Einzelgespräche im Hintergrund für einen Burgfrieden entschärfen.[18][19] Als im März 2022 schließlich doch Vorstandswahlen stattfanden, trat Putzke nicht mehr als Vorsitzender an. Gemäß dem vom Kreisvorstand verabschiedeten Empfehlungsbeschluss sollte er als Kreisschatzmeister antreten. Nach spontaner Aufstellung eines Gegenkandidaten verzichtete er jedoch auf eine Kandidatur und sprach von einem „Schmierentheater“.[20]

Putzke rückte 2024 dann doch noch in den Passauer Stadtrat nach, wurde aber dort nicht in die CSU-Fraktion aufgenommen.[21] Putzke klagte erfolgreich gegen eine „herabsetzende sexistische Beleidigung“ in einer internen WhatsApp-Gruppe der Passauer CSU.[22]

Der Streit im Passauer CSU-Verband setzte sich 2024 fort, als Putzke die Delegierten-Wahl für die Wahl der Direkt-Kandidaten für die Bundestagswahl 2025 zuerst angefochten hat[23] - und damit scheiterte[24] -, um dann seine Bewerbung für die CSU-Direktkandidatur im Bundestagswahlkreis Passau zu erklären,[25] Die Bewerbung zog er wenig später zurück und begründete dies damit, dass die Kandidatenaufstellung nicht dem Prinzip der Bestenauslese folge, sonden vielmehr ein abgekartetes Spiel sei.[26]

Positionen in Politik und Recht

Bearbeiten

Putzke äußerte sich im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Rechtslehrer, Strafverteidiger und Politiker wiederholt öffentlich zu rechts- bzw. tagespolitischen Fragen:

Beschneidung von Jungen

Bearbeiten

Vor Inkrafttreten von § 1631d BGB veröffentlichte Putzke in mehreren Fachartikeln (erstmals in der im Februar 2008 erschienenen Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg) seine Rechtsauffassung, dass ungerechtfertigte Jungenbeschneidungen den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen, darunter auch die religiöse Beschneidung von Knaben.[27][28][29] Das im Mai 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Köln, das eine Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverletzung einstufte, hat er begrüßt[30] und seine Verbreitung gefördert.[31]

Putzke ist Mitunterzeichner eines im Sommer 2012 vom Psychotherapeuten Matthias Franz initiierten offenen Briefes an Bundesregierung und Bundestag.[32] Im Rahmen der politischen Debatte über den Umgang mit der Beschneidung von Jungen in Deutschland vertraten die Unterzeichner den Standpunkt, die Religionsfreiheit könne „kein Freibrief zur Anwendung von (sexueller) Gewalt gegenüber nicht einwilligungsfähigen Jungen sein“. Hinsichtlich der Durchführung medizinisch nicht notwendiger, „irreversibler Genitalbeschneidungen von Jungen, verbunden mit hohem Risiko für bleibende genitale Beschädigungen und seelische und sexuelle Beeinträchtigungen“, müsse die öffentliche Debatte und Wahrnehmung „offensichtlich noch weiterentwickelt“ werden. Der Brief kritisiert den „schwerwiegende[n] Vorwurf“, durch ein Verbot der rituellen Jungenbeschneidung würde jüdisches Leben in Deutschland unmöglich werden. Unter Verweis auf die Aufklärung postuliert er: „Man tut Kindern nicht weh!“[33] Dieter Graumann, damals Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland, nannte dies eine „suggestive Parole“ und kritisierte rückblickend, die Unterzeichner des „berüchtigte[n] Brief[es]“ hätten sich „in einer Arroganz und einem Belehrungswahn sondergleichen über das Beschneidungsritual ereifert“. Die Beschneidung sei für das Judentum „konstitutiv, glaubensbegründend“. Sie sei „ein elementares Gebot, welches auch alle religiösen Richtungen im Judentum befolgen“.[34]

Der Bundestag beschloss am 12. Dezember 2012 nach kontroverser Debatte mit 434:100 Stimmen bei 46 Enthaltungen ein Gesetz, das Knabenbeschneidungen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt. Putzke hält das Gesetz für verfassungswidrig und warf dem Bundestag vor, etwa mit Blick auf die Zweckklausel „legislatorischen Nonsens“ geschaffen zu haben. Die Einschätzung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, bei den parlamentarischen Beratungen habe es sich um eine „Sternstunde“ gehandelt, bewertete Putzke als „puren Zynismus“. Nach Putzkes Auffassung ebne das Beschneidungsgesetz der weiblichen Genitalverstümmelung den Weg.[35] Im Zusammenhang mit der Beschneidungsdebatte hat Putzke unter anderem wegen einer anonymen Beleidigung auf Facebook Strafanzeige erstattet. Im Zuge der Ermittlungen kam es bei einem minderjährigen jüdischen Verdächtigen zu einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung durch Staatsschutzbeamte.[36]

Reform des Betäubungsmittelstrafrechts

Bearbeiten

Putzke kritisiert 2013 die Prohibition bestimmter Drogen und ist Unterzeichner einer Resolution[37] deutscher Strafrechtsprofessoren, die sich im Bündnis „Schildower Kreis“ u. a. für eine Entkriminalisierung von bestimmten Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Cannabis ausgesprochen haben.[38][39][40] Die Bestrafungspraxis bei Erwachsenen sei exzessiv und unverhältnismäßig.[41] In wenigen Jahren werde es auch in Deutschland eine kontrollierte Freigabe geben.[42] Tatsächlich wurde 2023 der Konsum von Cannabis gegen den Widerstand der CSU entkriminalisiert (Cannabisgesetz).

Polygrafische Untersuchungen („Lügendetektoren“)

Bearbeiten

Putzke tritt für die Zulassung von polygrafischen Untersuchungen (umgangssprachlich „Lügendetektor“) als Beweismittel in deutschen Strafverfahren ein.[43][44] In einem Verfahren vor dem Landgericht Paderborn, in dem Putzke den Angeklagten als Strafverteidiger vertrat, lehnte das Gericht die polygrafische Untersuchung als geeignetes Beweismittel ab und verurteilte den Angeklagten.[45] In einem Verfahren vor dem Schöffengericht Bautzen, in dem Putzke ebenfalls als Verteidiger auftrat, wurde der Polygraf hingegen als Beweismittel zugelassen und der Angeklagte freigesprochen.[46][47] Das Bundesverwaltungsgericht befand jedoch unter Bestätigung der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass das Bautzener Urteil nicht ausreichend zur Frage eines festen Zusammenhangs zwischen einem bestimmten Aussageverhalten und spezifischen Reaktionsmustern des vegetativen Nervensystems Stellung nimmt. Der Lügendetektor ist im Verwaltungsgerichtsverfahren ebenso unzulässig wie im Strafprozess.[48] In einer weiteren Entscheidung des Amtsgerichts Bautzen hielt dieses an seiner Auffassung fest.[49]

Sterbehilfe

Bearbeiten

Im Jahr 2015 sprach sich Putzke zusammen mit 141 deutschen Strafrechtsprofessoren gegen eine Ausweitung der Strafbarkeit des assistierten Suizids in Form des § 217 StGB aus.[50] Bevor der 2015 eingeführte § 217 StGB im Februar 2020 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde,[51] hatte sich Putzke mit einem Beschluss des niederbayrischen CSU-Arbeitskreises Juristen Anfang 2019 für die Abschaffung dieses Paragrafens und für eine Beratungslösung zur Ermöglichung der Suizidassistenz ausgesprochen.[52]

Genderfragen

Bearbeiten

Im Zusammenhang mit dem Ausschluss von Frauen an der Teilnahme bei einem Fensterln-Wettbewerb des Universitätssportfests warnte Putzke öffentlich vor „Genderismus“, da die Gleichstellungsbeauftragte der Universität den Ausschluss als „sexistisch“ bezeichnet hatte. Auswärtigen Betrachtern erschien der Vorgang zumindest als provinzielle Kuriosität. Putzke vertrat den Standpunkt, dass die Gleichstellungsbeauftragte „außerhalb ihrer Zuständigkeit gehandelt“ und „den berechtigten Belangen von Gleichberechtigung und -stellung einen Bärendienst“ erwiesen habe. Universitätspräsident Burkhard Freitag stellte hingegen fest, dass sie „richtig und kompetent gehandelt“ habe, da sie „für die Umsetzung des Gleichstellungskonzepts verantwortlich“ sei.[53]

Beim CSU-Parteiausschuss in Würzburg am 30. April 2022 stellte Putzke den Antrag, dass seine Partei das „Gendern“ von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften unterbindet und das generische Maskulinum darin festschreibt. Anders als noch beim Parteitag im September 2020, auf dem der Antrag auf Empfehlung der Antragskommission an die CSU-Abgeordneten in Bundes- und Landtag überwiesen worden war, stimmten die Delegierten in Würzburg dem Antrag zu.

Flüchtlingskrise

Bearbeiten

Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise in Deutschland 2015/2016 erklärte Putzke im Oktober 2015, dass es widersprüchlich sei, wenn Personen als Schleuser verfolgt werden, die nach der Entscheidung der Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Aufhebung des Weiterreiseverbots Flüchtlinge über die deutsche Grenze gebracht haben, während Zugführer, Bus- oder Taxifahrer Flüchtlinge ungestraft über die Grenze transportieren konnten. „Möglicherweise“ habe sich in diesem Zusammenhang auch die deutsche Bundeskanzlerin des Einschleusens von Ausländern nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz bzw. der öffentlichen Aufforderung dazu nach § 111 Strafgesetzbuch schuldig gemacht, weil sie sich nicht an geltendes Recht gehalten habe.[54][55] Gleichzeitig distanzierte sich Putzke von diesbezüglichen Strafanzeigen gegen Angela Merkel und bezeichnete Anzeigen wegen Hochverrats als „substanzlos“.[56]

Christian Bommarius wertete die rechtliche Würdigung Putzkes als Unterstützung für eine Strafanzeige der rechtspopulistischen AfD gegen Merkel und warf ihm vor, die Lage der Flüchtlinge und den daraus resultierenden rechtfertigenden Notstand nach § 34 nicht hinreichend berücksichtigt zu haben.[57] Putzke bezeichnete die Behauptung eines rechtfertigenden Notstands als „juristisch oberflächlich“ sowie „offenkundig absichtsgeleitet“.[58] Ramona Ambs kommentierte im jüdischen Online-Portal Hagalil Putzkes Standpunkt, dass bei der Hilfe für Flüchtlinge geltendes Recht eingehalten werden müsse, dahingehend, dass es wenig realitätsnah sei, Flüchtlingen das Abwarten eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens zuzumuten.[59]

Im Dezember 2015 erneuerte Putzke seine strafrechtlichen Bedenken gegen die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerinin in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse und kritisierte zugleich, dass zu wenig für die Integration von Flüchtlingen getan werde. Es müsse massiv in Sprachkurse und Bildung investiert werden. Zudem sprach er sich für eine aufgeklärte Einwanderungspolitik und ein Einwanderungsgesetz aus. Auch sei eine Begrenzung des ungeregelten Zustroms nötig.[58]

Im Februar 2016 bestritt Putzke in einem gemeinsam mit Alexander Peukert, Christian Hillgruber und Ulrich Foerste verfassten Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Rechtskonformität einer „Politik offener Grenzen“, vor allem unter Verweis auf Art. 20 Abs. 4 der Dublin III-Verordnung. Die Durchführung eines Zuständigkeitsprüfungsverfahrens obliege danach Österreich, weshalb Deutschland die Einreise verweigern dürfe.[60] Die Stellung eines internationalen Schutzantrags an der deutsch-österreichischen Grenze begründe keineswegs eine Pflicht zur Einreiseerlaubnis. Die Rückkehr zum Recht sei „weder inhuman noch politische Schwäche“; die Stärke einer Demokratie zeige sich nicht zuletzt in ihrer Fähigkeit zur Selbstkorrektur.[61] Die vier Autoren veröffentlichten dazu auch einen wissenschaftlichen Beitrag.[62]

Bei einer öffentlichen CSU-Veranstaltung im Mai 2016 forderte Putzke eine „gelebte Willkommenskultur“, kritisierte aber zugleich deren angebliche internationale, selbstbezogene Zelebrierung als „fatales Signal“. Er sprach in diesem Zusammenhang davon, dass sächsische Verwandte von ihm bei der islamfeindlichen und rechtsextremen Bewegung Pegida mitmarschierten. Dabei seien diese Menschen keine „Rechten“, sondern fühlten sich mit ihrer „differenzierten Meinung“ nicht mehr in der politischen Mitte aufgehoben und verspürten subjektiv Ängste, die objektiv nicht zu begründen seien.[63]

Katholischer Missbrauchsskandal

Bearbeiten

Gemeinsam mit fünf Kollegen (den Strafrechtsprofessoren Eric Hilgendorf, Rolf Dietrich Herzberg, Reinhard Merkel, Ulfrid Neumann und Dieter Rössner sowie in Zusammenarbeit mit dem Institut für Weltanschauungsrecht)[64] stellte Putzke anlässlich der MHG-Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“[65] am 26. Oktober 2018 Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a StGB).[66] Gegenüber dem ZDF warf Putzke Anfang 2020 der katholischen Kirche vor, den massenhaften Missbrauch jahrzehntelang vertuscht und „für die Ende September 2018 vorgestellte Missbrauchsstudie der Kommission nur zuvor gefilterte Unterlagen übergeben“ zu haben, was dazu geführt habe, dass viele dieser Verbrechen inzwischen verjährt seien.[67]

Islamkritik

Bearbeiten

Ende 2019 kritisierte Putzke Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) dafür, dass sie Aiman Mazyek, dem Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), zum Botschafter für die Regierungskampagne „Wir sind Rechtsstaat“[68] ausgewählt habe, obwohl er sieben Fragen zum Verfassungsverständnis (z. B. zum Vorrang von staatlichem vor religiösem Recht und zur Zulässigkeit von Karikaturen über Mohammed) ungeklärt gelassen habe. Putzke warf ihm und dem ZMD vor, diese vermutlich nicht bejahen zu können, ohne sich zu verleugnen oder mit einem „Ja, aber“ oder „Nein“ ihr wahres Gesicht zu zeigen. Daher sei Mazyek für die Kampagne ungeeignet. Das Bundesjustizministerium solle daraus die Konsequenzen ziehen „und das Ansehen des Rechtsstaates vor weiterem Schaden schützen“.[69]

Strafverteidigung

Bearbeiten

Putzke ist auch als Strafverteidiger tätig.

2017 erreichte er für einen wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin Angeklagten, dass dieser in einem medial vielbeachteten Verfahren zunächst lediglich wegen Totschlags verurteilt wurde.[70] Da das an sich rechtskräftige milde Urteil jedoch auf Falschaussagen beruhte, wurde Putzkes Mandant nach Wiederaufnahme des Verfahrens[71][72] wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.[73]

Nachdem Putzke 2022 erfolgreich einen Mann verteidigt hatte, der angeklagt war, einen Amoklauf an der Universität Passau angekündigt zu haben, lobte er eine Prämie von 3.000 Euro für einen Zeugenhinweis aus, der dazu beiträgt, den wahren Täter zu ermitteln. Putzke betrachtete die Prämie, die im Übrigen auch an den Täter selbst ausgezahlt werde, als Beitrag zur Erforschung von Fehlerquellen im Strafprozess.[74]

In dem Strafverfahren gegen Christian B. war Putzke 2024 einer von mehrern Verteidigern. Dem Angeklagten wurden drei Fälle schwerer Vergewaltigung sowie zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen.[75] Der Prozess endete erstinstanzlich mit einem Freispruch und erregte internationales Interesse, da der Angeklagte auch im Verdacht steht, mit dem Vermisstenfall von Madeleine McCann im Zusammenhang zu stehen. Die Staatsanwaltschaft kündigte Revision an.[76]

Putzke vertritt zusammen mit dem Münchner Anwalt Alexander Stevens auch den österreichischen Rechtspopulisten Gerald Grosz, der 2023 beim politischen Aschermittwoch der AfD den bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder als „Södolf“, „Corona-Autokrat“ und „Landesverräter“ bezeichnet hatte. Aufgrund einer Strafanzeige Söders verurteilte das Amtsgericht Deggendorf Grosz wegen Beleidigung u. a. zu einer Geldstrafe, da Söder „in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes“ gerückt worden sei. Gegen das Urteil legte die Verteidigung Berufung ein.[77][78]

Sonstige Aktivitäten

Bearbeiten

Putzke ist Beiratsmitglied der evolutionär-humanistischen Giordano-Bruno-Stiftung[79] und Vertrauensdozent der Konrad-Adenauer-Stiftung an der Universität Passau. Seit März 2015 ist er stellvertretender Vorsitzender des Bundessport- und Schiedsgerichts des Bundes Deutscher Radfahrer.[80] Seit 2021 ist Putzke Mitglied im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit.[81]

Bei dem Regionalsender "Niederbayern TV" war Putzke im Jahr 2023 Moderator der Sendung "Punkt.Putzke" und moderierte etwa 20 Sendungen in diesem Format.[82]

Putzke ist Mitglied des Bundessport- und Schiedsgerichts des Sportvereins "German Cycling – Bund Deutscher Radfahrer e.V." (BDR).[83]

Publikationen (Auswahl)

Bearbeiten

Monografien und Lehrbücher

Bearbeiten
  • Beschleunigtes Verfahren bei Heranwachsenden. Zur strafprozessualen Ausprägung des Erziehungsgedankens in der Adoleszenz (= Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik. Band 1). Felix-Verlag, Holzkirchen (Oberbayern) 2004, ISBN 3-927983-71-3 (XV, 197 S., zugl.: Bochum, Univ., Dissertation, 2003).
  • mit Jörg Scheinfeld und Christina Putzke: Strafprozessrecht (= Jurakompakt). 9. Auflage. C.H. Beck, München 2022, ISBN 978-3-406-78537-5 (XV, 246 S., Erstausgabe: 2005).
  • Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben. Klausuren, Hausarbeiten, Seminare, Bachelor- und Masterarbeiten (= Jurakompakt). 7. Auflage. C.H. Beck, München 2021, ISBN 978-3-406-75309-1 (XVI, 195 S., Erstausgabe: 2007).
  • mit Thomas Feltes: Jugendstrafrecht (= Kriminologische Studienliteratur. Band 1). Felix, Holzkirchen/Obb. 2012, ISBN 978-3-86293-900-8 (VIII, 130 S.).
  • mit Bernhard Hardtung: Examinatorium Strafrecht AT. Ein Lehrbuch zur Einführung, Vertiefung und Wiederholung (= JuS-Schriftenreihe. Band 198). C.H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-65783-2 (XX, 360 S.).
  • mit Horst Schlehofer und Jörg Scheinfeld: Strafrecht Allgemeiner Teil (= Jurakompakt). 1. Auflage. C.H. Beck, München 2022, ISBN 978-3-406-62817-7 (XVIII, 263 S.).

Kommentierungen

Bearbeiten
  • Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB); Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung (EGStPO). In: Christoph Knauer (Hrsg.): GVG, EGGVG, EMRK, EGStPO, EGStGB, ZSHG, StrEG, G10, AO (= Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung: StPO. Band 3/2). 1. Auflage. C.H. Beck, München 2018, ISBN 978-3-406-64683-6, S. 677–790; 1051–1053.
  • Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz – AntiDopG). §§ 3, 4, 5, 6 und 12 AntiDopG. In: Michael Lehner, Martin Nolte, Holm Putzke (Hrsg.): Anti-Doping-Gesetz. Handkommentar (= NomosKommentar). Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2024, ISBN 978-3-8487-7317-6, S. 43–171, 274–276 (Leher/Nolte/Putzke).
  • §§ 1, 2, 4, 5, 6 und 15 JGG. In: Nils Fabian Gertler, Volker Kunkel, Holm Putzke (Hrsg.): Beck’scher Online-Kommentar zum Jugendgerichtsgesetz (= Beck'scher Online-Kommentar). 8. Auflage. C.H. Beck, München 1. Februar 2018, OCLC 1033917277 (beck.de – Erstausgabe: 2015, Gertler/Kunkel/Putzke).
  • Einleitung, Strafbarer Eigennutz (§§ 284–297; §§ 284–287 zusammen mit Christina Putzke). In: Klaus Leipold, Michael Tsambikakis, Mark A. Zöller (Hrsg.): AnwaltKommentar Strafgesetzbuch (= Heidelberger Kommentar). 3., neu bearbeitete Auflage. C.F. Müller, Heidelberg 2020, ISBN 978-3-8114-0643-8, S. 2353–2393 (Erstausgabe: 2015, Leipold/Tsambikakis/Zöller).

Beiträge in Zeitschriften

Bearbeiten
Bearbeiten
Wikiquote: Holm Putzke – Zitate
  • Literatur von und über Holm Putzke im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Website von Holm Putzke
  • Holm Putzke auf der Website der Universität Passau
  • Memento der Beiträge von Holm Putzke auf der Webseite seines Vaters Friedhelm Putzke. In: friedhelmputzke.de. Juni 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Oktober 2016;.

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Experte für Kriminologie und Medizinstrafrecht. In: Passauer Neue Presse. 22. April 2010, S. 26 (regiowiki.pnp.de (Memento vom 24. Juli 2012 im Webarchiv archive.today)).
  2. Experte für Kriminologie und Medizinstrafrecht. In: Passauer Neue Presse. 22. April 2010, S. 26 (regiowiki.pnp.de (Memento vom 24. Juli 2012 im Webarchiv archive.today)).
  3. Universität eröffnet Institut für Rechtsdidaktik. In: regiowiki.pnp.de. Abgerufen am 17. Januar 2022.
  4. Holm Putzke auf der Homepage der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, abgerufen am 22. August 2016.
  5. NRW-Landtagsdrucksache: Dokumenten-Nr. (Stellungnahmen) 14/1439
  6. Experten uneins bei Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der EU. In: bundestag.de. hib, 19. September 2011, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 26. September 2011; abgerufen am 18. Januar 2022.
  7. Missbrauch: «Das Kirchenversagen ist immer auch ein Staatsversagen» In: Süddeutsche Zeitung, 20. April 2023, abgerufen am 4. Juni 2023.
  8. a b Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M. (Krakau). Kurzbiografie auf der Webseite der Universität Passau, abgerufen am 17. Januar 2022.
  9. Dr. Holm Putzke – Kreisvorsitzender Passau‐Stadt CV. (PDF; 104 kB) In: csu.de. CSU, 8. Juni 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 3. Dezember 2021.
  10. Holm Putzke zum neuen CSU-Kreisvorsitzenden gewählt. In: PNP.de, 23. Mai 2017, abgerufen am 17. Januar 2022.
  11. Über uns. Website des CSU-Arbeitskreises AKJ, abgerufen am 17. Januar 2022.
  12. Landesdelegiertenversammlung zur Europawahl 2019. Aufstellung der Landesliste. (PDF; 51 kB) CSU, 24. November 2018, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. Februar 2019; abgerufen am 10. Mai 2019.
  13. frs (Franziska Schwarz): Kommunalwahl 2020 in Passau: Kandidaten für den Stadtrat – die Listen. In: Münchner Merkur. 17. März 2020, aktualisiert am 13. Mai 2020, abgerufen am 18. Januar 2022.
  14. Passau hat gewählt. 16.03.2020. Vorläufiges Endergebnis. Stadt Passau, abgerufen am 17. Januar 2022.
  15. sdr: Passauer CSU-Größen fordern Rücktritt des Kreisvorsitzenden Putzke, In: PNP.de, 17. März 2020, abgerufen am 18. Januar 2022.
  16. sdr: CSU-Kreisvorsitzender Putzke lehnt Rücktritt vorerst ab. In: PNP.de. 20. März 2020, abgerufen am 16. April 2021 (Stand: 21. März 2020).
  17. Elke Fischer: Wahl-Analyse der Passauer CSU: Schwere Vorwürfe gegen Dickl. In: PNP.de. 16. April 2020, abgerufen am 16. April 2020.
  18. Thomas Seider: Putzke lehnt Rücktritt vorerst ab. In: PNP plus. 21. März 2020, abgerufen am 16. April 2020 (Artikelanfang frei abrufbar).
  19. Franz Danninger: Burgfrieden bei Passauer CSU: Rücktrittsforderungen auf Eis. In: PNP.de. 4. August 2020, abgerufen am 28. September 2020.
  20. Wolfgang Lampelsdorfer: CSU wählt Weber mit 87,7 Prozent an die Spitze. In: Passauer Neue Presse. 26. März 2022, abgerufen am 4. April 2022.
  21. Thomas Seider: Ex-Bundesverkehrsminister Scheuer wird Rechnungsprüfer im Passauer Stadtrat. In: Passauer Neue Presse. 6. Oktober 2024, abgerufen am 7. Oktober 2024.
  22. Elke Fischer: Ärger in der Passauer CSU: Putzke klagt wegen Beleidigung aus eigenen Reihen. In: Passauer Neue Presse. 15. August 2024, abgerufen am 7. Oktober 2024.
  23. Wolfgang Lampelsdorfer: Holm Putzke ficht Delegiertenwahl an. In: Passauer Neue Presse. 26. Juli 2024, abgerufen am 7. Oktober 2024.
  24. Thomas Seider: CSU-Bezirk weist Wahlanfechtung in Passau zurück. In: Passauer Neue Presse. 7. August 2024, abgerufen am 7. Oktober 2024.
  25. Wolfgang Lampelsdorfer: Passauer Bewerber um CSU-Kandidatur: Holm Putzke will in den Bundestag. In: Passauer Neue Presse. 6. September 2024, abgerufen am 7. Oktober 2024.
  26. Wolfgang Lampelsdorfer: Putzke macht Rückzieher: Keine Bewerbung bei Nominierung für Bundestagswahl-Kandidatur. In: Passauer Neue Presse. 18. Oktober 2024, abgerufen am 6. Dezember 2024.
  27. Holm Putzke: Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben. Zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge. In: Holm Putzke u. a. (Hrsg.): Strafrecht zwischen System und Telos. Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg zum siebzigsten Geburtstag am 14. Februar 2008. Mohr Siebeck, Tübingen 2008, ISBN 978-3-16-149570-0, S. 669–709 (holmputzke.de (Memento vom 20. August 2014 im Internet Archive) [PDF; 7,2 MB; abgerufen am 10. September 2012]).
  28. H. Putzke, M. Stehr, H.-G. Dietz: Strafbarkeit der Zirkumzision von Jungen. In: Monatsschrift Kinderheilkunde, 156, 2008; S. 783–788. doi:10.1007/s00112-008-1822-8. Volltext (PDF).
  29. Maximilian Stehr, Holm Putzke, Hans-Georg Dietz: Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung. In: Deutsches Ärzteblatt, 25. August 2008, Jahrgang 105, Heft 34–35; Seite A1778–A1780. Volltext.
  30. Matthias Ruch: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe (Memento vom 27. Juni 2012 im Internet Archive). In: Financial Times Deutschland. 25. Juni 2012, abgerufen am 2. Juli 2012.
  31. Jost Müller-Neuhof: Religiöse Beschneidung. Chronik einer beispiellosen Debatte. In: Tagesspiegel. 20. August 2012, abgerufen am 20. August 2012.
  32. Ärzte und Juristen plädieren gegen die Beschneidung In: faz.net, 21. Juli 2012.
  33. „Religionsfreiheit kann kein Freibrief für Gewalt sein“ - Offener Brief zur Beschneidung. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 21. Juli 2012.
  34. Graumann: „Ich wünsche mir Respekt“. In: Frankfurter Rundschau. 8. September 2013.
  35. Miriam Eckert: Ist das Beschneidungsgesetz verfassungswidrig? Passauer Strafrechtler kritisiert Geringschätzung der Kinderrechte – „Gesetz ebnet Mädchenbeschneidern den Weg“. In: Passauer Neue Presse. 2. Februar 2013, S. 28, abgerufen am 18. Januar 2022 (Artikelanfang frei abrufbar).
  36. Christian Rost: Wegen Beleidigung: Staatsschutz durchsucht Kinderzimmer. In: Süddeutsche Zeitung. 19. April 2013, abgerufen am 17. Januar 2022.
  37. Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und -professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. In: schildower-kreis.de, abgerufen am 17. Januar 2022 (Stand: August 2015).
  38. ala: Cannabis-Konsum in Deutschland: Strafrechtler wollen Drogen-Gesetze reformieren. In: Spiegel Online. 7. April 2014, abgerufen am 18. Januar 2022.
  39. Heribert Prantl: Betäubungsmittelkonsum. Allianz für ein liberales Drogenstrafrecht. In: Süddeutsche Zeitung. 7. April 2014, abgerufen am 18. Januar 2022.
  40. Strafrechtsprofessoren starten Cannabis-Petition: „Wissenschaftlich und ideologiefrei überdenken“. Interview mit Prof. Dr. Lorenz Böllinger. In: Legal Tribune Online. 2. Dezember 2013, abgerufen am 17. Januar 2022.
  41. Bayerisches Fernsehen, Bürgerforum Live (Memento vom 25. März 2015 im Internet Archive). 12. März 2015.
  42. Laura Schmidt: Archivierte Kopie (Memento vom 19. Januar 2016 im Internet Archive). In: campus.pnp.de. 23. Mai 2015.
  43. Christine Schönfeld: Taugen Lügendetektoren als Beweismittel? @1@2Vorlage:Toter Link/www.mdr.demdr.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Januar 2022. Suche in Webarchiven) (PDF), FAKT 16. Juli 2013 (keine Mementos).
  44. Gabriele Boos-Niazy: Das Beschneidungsurteil. Sorge um das Kindeswohl oder Widerstreit zweier Lebenskonzepte? In: MiGAZIN. 18. Juli 2012, abgerufen am 17. Januar 2022.
  45. JS: Driburger missbrauchte Töchter des Nachbarn. In: Neue Westfälische. 11. Mai 2011, abgerufen am 17. Januar 2022.
  46. Amtsgericht Bautzen: Urteil vom 26. März 2013. (PDF) Az.: 40 Ls 330 Js 6351/12, BeckRS 2013, 08655. In: jura.uni-passau.de. Universität Passau, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. November 2017; abgerufen am 17. Januar 2022.
  47. Vergewaltigungs-Prozess: Lügendetektor sorgt für einen Freispruch. In: BILD. 23. März 2013, abgerufen am 17. Januar 2022.
  48. Thomas Heitz, Andreas Hartung, Franz Wilhelm Dollinger: Beschluss des BVerwG vom 21. Juli 2014 – 2 B 20.14. (PDF; 250 kB) BVerwG, 31. Juli 2004, abgerufen am 23. April 2017 (im Anschluss an Beschluss des BGH vom 30. November 2010 – 1 StR 509/10).
  49. AG Bautzen, Urteil vom 26.10.2017– 42 Ds 610 Js 411/15 jug, BeckRS 2017, 138202.
  50. Stellungnahme deutscher Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer zur geplanten Ausweitung der Strafbarkeit der Sterbehilfe. (PDF; 76 kB) In: idw-online.de, 15. April 2015, abgerufen am 17. Januar 2022.
  51. Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 12/2020. In: bundesverfassungsgericht.de. 26. Februar 2020, abgerufen am 14. April 2020.
  52. CSU-Arbeitskreis Juristen: Suizidassistenz ermöglichen. In: P. N. P. Plus. 31. Mai 2019, abgerufen am 14. April 2020.
  53. Hans Kratzer: Fensterln an der Uni Passau. Wie kann dieser Wahnsinn passieren? In: Süddeutsche Zeitung. 22. Mai 2015, abgerufen am 17. Januar 2022.
  54. Jochen Zenthöfer: Flüchtlingspolitik – Macht sich Merkel strafbar? In: FAZ. 10. Oktober 2015, abgerufen am 17. Januar 2022.
  55. Strafrechtler: Kanzlerin Merkel macht sich mit Flüchtlingspolitik strafbar. In: Focus. 10. Oktober 2015, abgerufen am 17. Januar 2022.
  56. Linda Hinz: 400 Strafanzeigen gegen Merkel! Was ist dran am Vorwurf des Hochverrats? In: Focus Online. 29. Oktober 2015, abgerufen am 17. Januar 2022.
  57. Christian Bommarius: Flüchtlingskrise. CSU und AfD blamieren sich im Kampf gegen Merkel. In: Kölner Stadt-Anzeiger. 12. Oktober 2015, abgerufen am 17. Januar 2022.
  58. a b Holm Putzke: „Dann wird es auch für Angela Merkel problematisch“. Macht sich Kanzlerin Angela Merkel mit ihrer Flüchtlingspolitik strafbar? In: Passauer Neue Presse. Passauer Gespräch. Nr. 283, 5. Dezember 2015, S. 18 (jura.uni-passau.de (Memento vom 15. Januar 2016 im Internet Archive) [PDF; 798 kB; abgerufen am 17. Januar 2022] Scan).
  59. Ramona Ambs: Rechtlich nur voll fett korrekt schleusen, Alta! In: HaGalil. 11. Oktober 2015 – 28 Tischri 5776, abgerufen am 17. Januar 2022.
  60. Alexander Peukert, Christian Hillgruber, Ulrich Foerste, Holm Putzke: To Allow or Refuse Entry: What Does the Law Demand in the Refugee Crisis at Europe’s Internal State Borders? In: German Law Journal. Band 18, Nr. 3, 2017, S. 617–629, doi:10.1017/S2071832200022082 (englisch, Peukert/Hillgruber/Foerste/Putzke).
  61. Alexander Peukert, Christian Hillgruber, Ulrich Foerste, Holm Putzke: Die Flüchtlingskrise kann rechtsstaatlich bewältigt werden. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 9. Februar 2016, abgerufen am 17. Januar 2022.
  62. Alexander Peukert, Christian Hillgruber, Ulrich Foerste und Holm Putzke: Einreisen lassen oder zurückweisen? Was gebietet das Recht in der Flüchtlingskrise an der deutschen Staatsgrenze? In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik. 2016, Heft 4, S. 131 ff.
  63. uli:„Ein fatales Signal.“ Passauer Uni-Professor kritisiert bei JU-Diskussion Zelebrierung der Willkommenskurltur. In: Burghauser Anzeiger. 18. Mai 2016 (csu-burghausen.de Scan auf der Webseite der CSU Burghausen).
  64. mgö/LTO-Redaktion: Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche: Strafrechtsprofessoren erstatten Anzeige. In: Legal Tribune Online. 29. Oktober 2018, abgerufen am 14. April 2020 (Mit Materialien der dpa).
  65. Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. (PDF; 4,0 MB) Projektbericht. Forschungskonsortium Mannheim-Heidelberg-Gießen (MHG), 24. September 2018, abgerufen am 25. August 2019.
  66. Melanie Amann, Christoph Koopmann, Ann-Katrin Müller: Missbrauch durch katholische Geistliche: Wie die Kirche die Strafverfolgung behindert. In: Spiegel Online. 26. Oktober 2018, abgerufen am 25. August 2019.
  67. Holm Putzke im Interview mit Marcel Burkhardt: Aufarbeitung in katholischer Kirche: Missbrauch: „Allerlei subtile Verzögerungen“. ZDF, 28. Januar 2020, abgerufen am 14. April 2020.
  68. Startseite „Wir sind Rechtsstaat“. In: wir-sind-rechtsstaat.de. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14. April 2020.
  69. ifw: Politischer Totalschaden: Justizministerin Lambrecht (SPD) mit Islamverbandschef Mazyek als „Rechtsstaat“-Botschafter. In: hpd. 6. Dezember 2019, abgerufen am 14. April 2020.
  70. Christine Pierach, Karin Seibold: Bluttat in Freyung: Das Urteil gegen Dominik R. ist gesprochen. In: Passauer Neue Presse. 20. November 2017, abgerufen am 17. Januar 2022.
    pnp: Urteil gegen Dominik R. ist rechtskräftig. In: Passauer Neue Presse. 16. Februar 2018, abgerufen am 17. Januar 2022.
  71. Katharina Häringer, BR24 Redaktion: War es doch Mord? Dominik R. muss wieder vor Gericht. In: BR24. Bayerischer Rundfunk, 17. August 2021, abgerufen am 17. Januar 2022.
  72. Fall Dominik R.: Entscheidung über Wiederaufnahme. In: br.de. Bayerischer Rundfunk, 18. September 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. September 2020; abgerufen am 17. Januar 2022.
  73. Mord in Freyung: Lebenslange Haft für Dominik R. 10. Oktober 2022, abgerufen am 4. März 2023.
  74. Katharina Uharek: Drohung mit Amok-Lauf bei Examensprüfung: Strafrechtsprofessor bietet Belohnung für Hinweise auf Täter. In: LTO.de. 17. Dezember 2022, abgerufen am 17. Dezember 2022.
  75. Hendrik Rasehorn: Prozess gegen Christian B.: Attacke der Anklägerinnen In: Braunschweiger Zeitung. 6. Juli 2024, abgerufen am 6. Juli 2024.
  76. LG Braun­schweig spricht Chris­tian B. frei. In: LTO. 8. Oktober 2024, abgerufen am 6. Dezember 2024.
  77. Früherer FPÖ-Politiker soll wegen mutmaßlicher Söder-Beleidigung 36.000 Euro zahlen. 8. September 2023, abgerufen am 6. Dezember 2024.
  78. »Södolf«: Österreichischer Ex-Politiker Gerald Grosz muss Geldstrafe für Söder-Beleidigungen zahlen. In: Der Spiegel. 8. April 2024, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 6. Dezember 2024]).
  79. Kurzdarstellung im Internetauftritt der Giordano-Bruno-Stiftung, abgerufen am 18. September 2012.
  80. «Radsport gemeinsam erleben» – BDR verabschiedet auf seiner Jahrestagung neues Leitbild. In: rad-net.de, 28. März 2015, abgerufen am 17. Januar 2022.
  81. Siehe die Liste der Mitglieder des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit. In: netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de, abgerufen am 18. Januar 2022.
  82. Mediathek Niederbayern TV Punkt.Putzke. Abgerufen am 3. Oktober 2023.
  83. Auflistung auf der Webseite des Verbandes
  84. Ralf Niehus: Schmähkritik/Beleidigung versus Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Justizkritik. In: echt-kurz-gefasst.blogspot.de, 11. September 2016, abgerufen am 17. Januar 2022.