Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

zentrale Einrichtung der deutschen Bundesländer
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Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP; englisch: Institute for Medical and Pharmaceutical Proficiency Assessment; seit 2016 auch bezeichnet als „German National Institute for state examinations in Medicine, Pharmacy, and Psychotherapy“) ist eine zentrale Einrichtung der deutschen Bundesländer mit Sitz in Mainz. Das Institut wurde 1972 als „Institut für medizinische Prüfungsfragen“ (IMP) gegründet[1] und hat die Rechtsform einer „Rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts“. Rechtsgrundlage ist das Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 (Staatsvertrag).[2][3][4][5]

Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
— IMPP —

Logo des Instituts seit 2018
Staatliche Ebene Land (Rheinland-Pfalz = Sitzland)
Rechtsform Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Geschäftsbereich Bundesweite schriftliche Staatsexamensprüfungen in den Studiengängen Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin
Aufsichtsbehörde Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Gründung 1972
Hauptsitz Mainz (Koord. 49.99630, 8.28115)
Direktor Jan Carl Becker (seit 11/2022)
Netzauftritt www.impp.de

Das IMPP wird von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam finanziert, der jeweilige Anteil wird nach dem Königsteiner Schlüssel berechnet.[6][7][8]

Aufgaben des Instituts

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Die Entwicklung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) beginnt mit seiner Gründung, zunächst nur als „Institut für medizinische Prüfungsfragen“ (IMP), im Jahre 1972 in der BRD. Diese basierte auf der Approbationsordnung für Ärzte von 1970.[9] Seitdem wurden neue Aufgabenbereiche geschaffen, und das Institut wuchs zunächst um die Abteilung(en) Pharmazie (1975), um die Fachgruppe Psychotherapie (1999) und nunmehr um die Fachgruppe Zahnmedizin (2021). 1974 wurde die erste schriftliche Staatsprüfung in Medizin durchgeführt, 1976 in Pharmazie[10] und 2002 in Psychotherapie.[11]

Hinter der Gründung des IMPP stand die Absicht, die Prüfungspraxis in den mündlichen Staatsexamina (in Berufen des Gesundheitswesens) zu objektivieren. Seine Aufgabe ist die Erstellung und Auswertung der schriftlichen Teile der Staatsexamina, zunächst nur für die Studiengänge Medizin und Pharmazie. Es sind für die schriftlichen Prüfungen gemeinsam mit den Landesprüfungsämtern (LPÄ) bundeseinheitliche Termine festzulegen, in denen jeweils allen Prüflingen dieselben Prüfungsfragen zu stellen sind.

Zudem erstellt das IMPP die sogenannten Gegenstandskataloge (d. h. die Zusammenstellung der Prüfungsgegenstände, auf die sich die schriftlichen Prüfungen beziehen können), die den von den Studierenden zur Prüfung zu erlernenden Stoffumfang gliedern und beschreiben.[12] Gemäß den Approbationsordnungen (ApprO bzw. AppO) für Ärzte (ÄApprO[13]) bzw. für Apotheker (AAppO[14]) müssen die schriftlichen Prüfungen in Medizin und Pharmazie aus Antwort-Wahl-Aufgaben (Multiple Choice) mit fünf Antwortmöglichkeiten bestehen. Mit der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes[15] im Jahre 1999 ist das IMPP für die Prüfungen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten zuständig, die auch andere Aufgabentypen beinhalten (z. B. Freitext-Aufgaben). Das Aufgabengebiet des IMPP wurde entsprechend der „Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO[16])“ vom 8. Juli 2019 zudem um eine Prüfung im Fach Zahnmedizin erweitert, bei der Prüfungsaufgaben mit und ohne vordefinierte Auswahlmöglichkeiten gestellt werden können[17][18]. Mit Inkrafttreten der „Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)“ vom März 2020 wurde das IMPP zuständig für die anwendungsorientierte Parcoursprüfung (aoPP)[19] in fünf Kompetenzbereichen (Stationen).

Aufgrund einer Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte, ihres Inkrafttretens im Jahr 2002[19] und des damit verbundenen Wegfalls des (alten) Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung hatte das IMPP einen Teil seiner gesetzlich geregelten Aufgaben eingebüßt.[9] Zugleich wurde ihm jedoch die Möglichkeit eröffnet, mit den Ausbildungsstätten bei der Abhaltung der neu eingeführten universitären Leistungsnachweise zu kooperieren. Allerdings musste das am IMPP für die Kooperation mit den entsprechenden Fakultäten entwickelte, einen fakultätsübergreifenden Aufgabenpool beinhaltende, funktionsfähige Verfahren „SpidMed“ (aufgrund von durch den Landesrechnungshof RP[20] und den IMPP-Verwaltungsrat[3] auferlegten Sparmaßnahmen[21]) noch vor einer vollständigen Implementierung wieder eingestellt werden.[22][23] Der in Folge an der Universität Heidelberg begründete Prüfungsverbund „UCAN“,[24][25] über den in ähnlicher Weise wie mit SpidMed universitäre Prüfungen organisiert werden können,[26] basiert auf einem analogen Konzept. Das IMPP war von Anfang 2017 bis 2023 Kooperationspartner[27] des Heidelberger Instituts (Institut für Kommunikations- und Prüfungsforschung gGmbH[28]) in Bezug auf die schrittweise Weiterentwicklung des dort bzw. am Kompetenzzentrum Prüfungen[29] der Medizinischen Fakultät Heidelberg für universitäre Prüfungen entwickelten UCAN-Item-Management-Systems IMS (das ab 2016 das vorherige IMPP-Prüfungsverwaltungssystem hatte ersetzen, für die Generierung und Durchführung der bundesweiten Staatsprüfungen hatte am IMPP implementiert und adaptiert werden sollen). Das IMPP war während dieser Zeit Mitglied im UCAN-Prüfungsverbund,[30][27][31] entwickelte dann aber wieder ein eigenes, unabhängiges und seinen (im Staatsvertrag und den Approbationsordnungen verankerten) Aufgaben angepasstes Prüfungsverwaltungssystem.

Seit ca. 20 Jahren ist die vollständige Digitalisierung der Prüfungen[32] erklärtes Ziel, insbesondere weil im Fach Medizin seit dem Inkrafttreten der ÄApprO 2002 Fallstudien[33] als Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M2) vorgesehen und Computer-basierte Prüfungen hier von Vorteil sind.[34] Aufgrund der Größe der Kandidatenkollektive stellen aber simultane bundesweite Staatsexamensprüfungen (nicht nur in Bezug auf inhaltliche und technische objektive Einheitlichkeit, sondern auch wegen der besonderen Sicherheitsanforderungen) sowohl bei schriftlichen als auch bei elektronischen Prüfungen eine beachtliche logistische Herausforderung dar.[35]

Neben der Generierung von Prüfungsaufgaben und Zusammenstellung ausgewogener Prüfungen und deren technischer Auswertung gehören die Weiterentwicklung der „Gegenstandskataloge“ und die Koordinierung der bundesweit einheitlichen Prüfungstermine[36] mit den Landesprüfungsämtern laut „Staatsvertrag“ zu den zentralen Aufgaben des IMPP.[3] Und auch wenn Verfahrensoptimierungen und punktuelle Neuorientierungen in der Historie phasenweise eine große Rolle gespielt haben und auch künftig spielen werden, so ist doch die Sicherstellung inhaltlich fundierter Staatsexamensprüfungen in den akademischen Gesundheitsberufen seit jeher Auftrag und primäre Aufgabe und das Rückgrat der Institution.[2][5]

Prüfungsaufgaben und Staatsexamensprüfungen

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Wie in Artikel 8 des Staatsvertrags[3] vorgesehen, wird das IMPP bei der Erfüllung seiner Aufgaben von einer Vielzahl von Hochschullehrern unterstützt, die es auf Vorschlag von wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder (medizinischen) Fakultäten zu Sachverständigen berufen hat.[37] Die Sachverständigen der jeweiligen fachspezifischen Sachverständigen-Kommissionen reichen Entwürfe für Prüfungsaufgaben ein, die von den Mitarbeitern des IMPP inhaltlich überprüft, ergänzt und optimiert werden.[38] Neu erstellte Prüfungen enthalten neben neuen Aufgaben auch geringe Anteile solcher bereits eingesetzter Fragen, die beispielsweise eine gute „Trennschärfe“ aufweisen und sich als besonders geeignet erwiesen hatten. Zudem überprüfen sachverständige Hochschullehrer vor Einsatz die Prüfungsfragen-Auswahlen für Examina in Bezug auf Ausgewogenheit und Schwierigkeitsgrad: Gemäß Staatsvertrag werden in Kontrollkommissionen[37] „die unter fachlicher Verantwortung des Instituts ausgewählten oder erstellten Prüfungsfragen eines jeden Prüfungstermins ... rechtzeitig vor der jeweiligen Prüfung von Sachverständigen auf Einhaltung der rechtlichen Anforderungen hin kontrolliert“.[39] Die Prüfungen finden an allen Prüfungsorten (bundesweit, siehe Abb. „Netzwerk“) simultan statt. Prüfungskandidaten erhalten zur Prüfung seit jeher je ein Prüfungsheft und einen Antwortbeleg. Die Antwortbelege werden im IMPP zentral ausgewertet. Das IMPP wertet alle Prüfungsergebnisse statistisch aus.[40]

Aufgrund einer „gleitenden“ Bestehensregel bestimmen sich die Bestehensgrenzen anhand der Leistungen der jeweiligen Prüfungskohorte, sodass die Misserfolgsquoten in den schriftlichen Examina nur in engen Grenzen variieren.

Es besteht für das IMPP die Möglichkeit, einzelne Prüfungsaufgaben, die sich als fehlerhaft erwiesen haben, nachträglich aus der Wertung zu nehmen („Eliminierung“), wobei ein so genannter Nachteilsausgleich berücksichtigt wird.[41] Die Entfernung von Aufgaben aus der Wertung erfolgt ausschließlich nach inhaltlichen Gesichtspunkten und orientiert sich nicht an den statistischen Kennwerten der in den Prüfungen eingesetzten Aufgaben.

Das bundesweite Prüfungsnetzwerk

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Netzwerk für simultane bundesweite schriftliche (Staats-)Prüfungen in Heilberufen (Medizin, Pharmazie, Psychotherapie): IMPP Mainz (blau), Gesundheitsministerien der Länder (rot), Prüfungsorte (blaugraue Linien) [Daten von 2018]. Lokalisation der zuständigen (Landes-)Prüfungsämter (LPÄ, grün): Stuttgart (BW[20]); München, Regensburg, Erlangen-Nürnberg, Würzburg (BY); Berlin (BE); Potsdam (BB); Bremen (HB); Hamburg (HH); Wiesbaden (HE); Rostock (MV); Hannover (NI); Düsseldorf (NW); Mainz (RP); Saarbrücken (SL); Dresden (SN); Halle/S. (ST); Neumünster (SH); Weimar (TH).[20] [Beitritt von BB, MV, SN, ST, TH ab 1990[42][4]]

Das Prüfungsnetzwerk, dessen Zentrum das IMPP darstellt und das u. a. für die Durchführung der bundesweiten simultanen schriftlichen Staatsexamensprüfungen verantwortlich ist, unterliegt einer ständigen Veränderung und Weiterentwicklung. Das IMPP kooperiert bundesweit mit 17 Landesprüfungsämtern für Heilberufe,[43][44] es gibt ca. 52 Prüfungsorte für die halbjährlichen Prüfungstermine. Die Anzahl der Prüfungskandidaten und -kandidatinnen („Meldezahlen“) schwankt in einem gewissen Rahmen, u. a. weil Wiederholungsprüfungen hinzukommen. Um einen quantitativen Einblick zu geben, lassen sich exemplarisch Durchschnittszahlen zu den Prüfungen heranziehen (hier aus den Jahren 2016/2017, Prüfungen in den Fächern Medizin, Pharmazie und Psychotherapie): Pro Jahr wurden 40 verschiedene Prüfungshefte erstellt (in einer Gesamtauflage von 90.000 produzierten Heften), in denen in Summe 2320 Prüfungsaufgaben[45][46][47] enthalten waren. Nach Prüfungsdurchführung wurden insgesamt ca. 100 000 Antwortbelege ausgewertet, die Anzahl der verarbeiteten Antworten lag im zweistelligen Millionenbereich.

An den Universitäten Heidelberg und Tübingen wurden in den Staatexamensstudiengängen Pharmazie alternative Prüfungsverfahren eingeführt (gemäß § 8 (2) AAppO[48]). Bei dem in Tübingen etablierten alternativen Verfahren[49] setzt sich beispielsweise die Gesamtnote für den Ersten Abschnitt[50] aus den Teilnoten des Grundstudiums zusammen, hinzu kommt eine mündliche „Modulprüfung“, die das Modul Pharmazeutische Chemie im Grundstudium abschließt.

Institutsstruktur

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Die Leitung des Instituts obliegt dem jeweiligen Direktor. Fachliche Arbeiten obliegen den zuständigen Fachbereichen (bis 2007 als „Abteilungen“ bezeichnet), in denen wissenschaftliche Referenten die Detailarbeit leisten und die jeweils von Fachbereichsleitern (z. T. mit Referentenfunktion) geführt werden.[51] Derzeit gibt es am IMPP sechs Fachbereiche, davon vier wissenschaftliche Fachbereiche, die für die Inhalte der Prüfungen und die Weiterentwicklung der Gegenstandskataloge zuständig sind [(1) Medizin, (2) Pharmazie, (3) Psychotherapie und (4) Zahnmedizin], und zwei mit allgemeinen, administrativen, juristischen bzw. die wissenschaftlichen und technisch-logistischen Arbeiten unterstützenden Funktionen [(5) Prüfungswesen und Informationstechnologie und (6) Zentrale Dienste].

Die Organisationseinheiten unterlagen seit Gründung der Institution einer kontinuierlichen Entwicklung und Optimierung. So wurden nach Vorgaben des Landesrechnungshofs RP[20] (RH RP) zur Effizienzsteigerung sowohl für Medizin als auch für Pharmazie die jeweiligen Abteilungen für Ausbildungsforschung geschlossen (ca. 1985) und die damit assoziierten Planstellen gestrichen. Nach der RH-Prüfung 2007/8 wurden aufgrund der Vorgaben des RH RP aus den Medizin- und Pharmazie-Abteilungen und der Psychotherapie-Fachgruppe die sog. Fachbereiche, die Anzahl der Hierarchieebenen und der Referate sollte in der neuen Aufbauorganisation reduziert sein.[52]

Organe des Instituts sind (1) der Verwaltungsrat und (2) der Leiter des Instituts (Direktor).[3] Dem Verwaltungsrat gehört je ein Vertreter der beteiligten Bundesländer an, der von dem für das Gesundheitswesen zuständigen Minister (Senator) bestimmt wird. Je einen weiteren Vertreter benennen die für das Finanzwesen und das Hochschulwesen/Gesundheitswesen zuständigen Minister des Landes Rheinland-Pfalz („Sitzland“).[3] Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Verwaltungsratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter (deren Amtszeit 2 Jahre beträgt).[53] Sie wählen auch den Direktor (2/3-Mehrheit erforderlich), dessen reguläre Amtszeit 6 Jahre beträgt (Beamtenverhältnis auf Zeit).[3] Eine Wiederwahl ist jeweils möglich.[53]

 
IM(P)P-Logos seit Gründung des Instituts

Leiter bzw. Direktoren des IMPP waren seit seiner Gründung im Jahre 1972 als gewählte hauptamtliche Direktoren:

Jünger wurde 2021 vorläufig suspendiert (ohne Stellungnahme des IMPP).[77][78]

Gewählte kommissarische Leiter waren bislang Wolfgang Baier[79][80] (2000–2001) und Hilde Spahn-Langguth[81][82][83] (2013), und als derzeitige Ständige Vertretung des Direktors (= Fachbereichsleitung Medizin) hatte Birgitta Kütting[84][85][86] längerfristig (2013–2016, 2021–2022) die IMPP-Leitung inne: Ständiger Vertreter des Direktors war bzw. ist seit 1973 („IMP“) gewohnheitsmäßig der jeweilige Abteilungsdirektor bzw. Fachbereichsleiter Medizin, bei dessen Abwesenheit i. d. R. der dienstälteste Fachbereichsleiter (derzeit der Fachbereichsleiter 'Prüfungswesen und Informationstechnologie').

Der Direktor ist an Weisungen des Verwaltungsrats gebunden,[3] er bestimmt die Außenrepräsentation und -darstellung, regelt Geschäftsverteilung und Geschäftsablauf und vertritt laut Staatsvertrag das Institut gerichtlich und außergerichtlich.[3] Der Führungsstil sowie arbeitsorganisatorische und kommunikative Freiheitsgrade der Fachbereiche[87] und ihrer Leiter werden durch den jeweiligen Direktor definiert (in der Historie von streng hierarchisch bis im Ansatz lateral-liberal, intern und nach außen liberaler seit den Covid-Restriktionen).[88][89]

Rechtsaufsicht

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Die Rechtsaufsicht über das IMPP übt das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz aus[3] (zunächst das Ministerium für Soziales, Jugend, Gesundheit und Sport (bei Gründung 1970[90]) bzw. für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz,[91] nach der Neuformierung der Ministerien in 2021 das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz[3]).

Transparenz, Informationsstrategien und Öffentlichkeitsarbeit

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Seit der Gründung des Instituts (und aufgrund von entstandenen Konflikten[55][56][92]) war am IMPP Außenkommunikation (nicht nur Information zu Prüfungen (vor deren Einsatz), sondern auch zum internen Workflow, zur Netzwerk-Logistik, den involvierten Hochschullehrern, zu den Regularien) spärlich, auf das absolut Notwendigste beschränkt und jeweils durch den Direktor autorisiert. Auch das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (2006)[93] hatte das nicht beeinflusst. Da aber nahezu alle Bundesländer außer Bayern nun über Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze verfügen (in Niedersachsen vorgesehen für 2024),[94] hat das IMPP seine Informations- und Kommunikationspolitik angepasst und gewährt nun Einblick in das interne Prozess- und Netzwerkmanagement.[95][96][38]

Prüfungsaufgaben und Prüfungen wurden bislang zu didaktischen Zwecken nach Einsatz in Examina grundsätzlich zugänglich gemacht und sind für die Studierenden als Original-Prüfungshefte oder auch in Buchform (von verschiedenen Herausgebern) verfügbar.[97] Für Pharmazie-Studierende ist zudem seit mehreren Jahrzehnten eine elektronische Sammlung kostenfrei verfügbar.[98]

Zum Jahresende 2024 werden zwar die bis dahin bereits veröffentlichten Prüfungsaufgaben weiterhin zugänglich sein, allerdings wird die Lizenzierung für kommerzielle Verlage vom IMPP nicht weitergeführt, und die Prüfungsaufgaben werden nach 2024 nicht mehr veröffentlicht werden.[99][100][101][102]

Kritiken

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Bereits seit 1980 gerieten nicht nur die Logistik,[103] sondern auch die Messmethodik des IMPP in die Kritik,[104][105] danach (außer für Abteilung Pharmazie) auch dessen Organisationsstruktur.[22][106][91][107]

Nach den Konflikten aus der Anfangszeit[56][108][105] war das (dem IMPP auch in Bezug auf die jeweiligen Bestehensregeln in ÄApprO und AAppO vorgegebene) Antwort-Wahl-Verfahren prinzipiell in Frage gestellt worden. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1989[109] wurde festgestellt, dass dagegen grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Allerdings sah man die (aufgrund einer Änderung in der ÄApprO[110] aus dem Jahre 1978[111] eingeführte) absolute Bestehensregel als verfassungswidrig an: Sie sei nur dann zweckmäßig, wenn der Schwierigkeitsgrad bei verschiedenen Prüfungsterminen konstant gehalten werden könnte. Die danach wieder eingeführten gleitenden Bestehensgrenzen („Gleitklausel“) (mit Referenzgruppen)[13][14] sollen die Vergleichbarkeit von Prüfungen gewährleisten.

U. a. 2007 warfen Kritiker dem IMPP und seinen Sachverständigenkommissionen vor, den sinnvollen Prüfungsstoff für verschiedene Teile der Staatsexamina „ausgereizt“ zu haben und Fragen zu entwerfen, die nicht mehr dem Ausbildungsziel entsprächen.[112] Gestaltungsspielräume, die in der Approbationsordnung vorhanden seien, sollten vom IMPP in Bezug auf Modernisierungen sinnvoll genutzt werden.[113] IMPP-Sachverständige kritisierten, dass eine direkte Integration von farbigen Abbildungen in die Prüfungsaufgaben bzw. Prüfungshefte aus Budgetgründen nicht machbar war/ist, und hoffen, dass diese Einschränkung mit der erwarteten Einführung von Computer-basierten Prüfungen wegfallen wird.

In der Zeit von 2016 bis 2021 (d. h., in der Amtszeit von Direktorin Jünger) hatten sich die Noten im 2. Staatsexamen Medizin signifikant verschlechtert.[114] So war z. B. der Anteil der Note „sehr gut“ an allen Ergebnissen von 17 % (Herbst 2015) auf 0,1 % (Frühjahr 2020) gesunken.[115] Dies entspricht einer Verringerung um mehr als 99 %.

Kritisch zu sehen ist auch das immer schlechtere Abschneiden von ausländischen Studierenden im zweiten medizinischen Staatsexamen. Im Herbst 2021 lag die Durchfallquote bei ausländischen Studierenden beispielsweise bei 16 %, während sie bei deutschen Studierenden bei 2,5 % lag.[116] Die komplexe (rechtssichere) sprachliche Gestaltung der Prüfungsaufgaben kann eine mögliche Ursache sein. Allerdings können auch andere Faktoren eine Rolle spielen, statistische Analysen zu einer Abhängigkeit der Examensergebnisse von beispielsweise der Abiturnote ergaben eine deutliche Korrelation.[117] Einsatz und Auswertung von Key-Feature-Aufgaben[118], deren Verwendung bereits unter Baier/Neuser[34] in Bezug auf fallbasiertes Prüfen in Zusammenhang mit digitalen Prüfungsverfahren erwogen worden war und die in schriftlichen M2-Prüfungen enthalten sind, werden kontrovers diskutiert.[119][120][121][122][123] Und was die Lokalisierung der Prüfungstermine im Jahresablauf angeht, wurde kritisiert, dass lediglich christliche Feiertage bei der Terminplanung Berücksichtigung finden.[124][125]

Kommerzialisierungen, ob im Gesundheitswesen oder im assoziierten Ausbildungs- und Prüfungswesen, werden heute aufgrund der besonderen gesellschaftspolitischen Relevanz dieser Berufsgruppe teilweise kritisch gesehen.[126][127][68][128]

Für alle Gegenstandskataloge waren bis 12/2019 inhaltliche Updates bzw. Neustrukturierungen durchgeführt worden, die als Basis für eine Kompetenz-Orientierung dienen. U.a. die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) und der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) kritisierten Ende 2019 die Leitung des IMPP für die unkoordinierte (vor-)schnelle Veröffentlichung von neu überarbeiteten Gegenstandskatalogen für das zweite Staatsexamen in Medizin (M2) und für den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P1),[129][130][131][132][133] da sie ohne ausreichende Beteiligung der Fachschaften erfolgte. Sie forderten eine aktivere Einbeziehung der Fachschaften in die Überarbeitungsprozesse und eine angemessene Übergangszeit, bevor neu in die Prüfungsstofflisten und die Kompetenzen-basierten Gegenstandskataloge[134][135] aufgenommene Inhalte in Prüfungen Eingang finden. Es ist anzumerken, dass in der pädagogischen Wissenschaft eine unbalanciert hohe Gewichtung der (vor ca. 20 Jahren etablierten und auf den Theorien und Modellen von Wolfgang Klafki bzw. Franz Weinert basierenden) Kompetenz-Orientierung in Lehr- und Lernzielen auch kritisch gesehen werden kann, dann nämlich, wenn sie auf Kosten der Wissensvermittlung erfolgt.[136][137]

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Einzelnachweise

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  1. Entwicklung des IMPPs, abgerufen am 24. Februar 2019.
  2. a b Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (Staatsvertrag). C. H. Beck, abgerufen am 11. Juli 2022.
  3. a b c d e f g h i j k Landesrecht Rheinland-Pfalz. In: landesrecht.rlp.de. Abgerufen am 1. September 2022.
  4. a b Änderung des IMPP-Staatsvertrags, Drucksache 11/2099. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung BW, 14. Juni 1993, abgerufen am 29. Juni 2024 (deutsch).
  5. a b Abkommen zur Änderung des IMPP-Staatsvertrags (Vorlage, Drucksache 19/1420). Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, BE, 24. Januar 2024, abgerufen am 30. Juni 2024.
  6. Königsteiner Schlüssel. Abgerufen am 17. Juli 2024.
  7. Kapitel 11 080 Maßnahmen für das Gesundheitswesen; Titel 685 20. In: Haushalt NRW 2023. 2022, abgerufen am 5. Oktober 2024.
  8. Haushaltspläne. Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, abgerufen am 5. Oktober 2024.
  9. a b Approbationsordnung für Ärzte vom 28. Oktober 1970. (PDF) In: SGBl. 1 5.1458. Universität Mainz, abgerufen am 26. August 2022.
  10. Bundesgesetzblatt. (PDF) Abgerufen am 2. Oktober 2022.
  11. Klaus Mayer, Dietmar Neumann, Jürgen Neuser: Schriftliche Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz. In: Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie. Band 32, Nr. 2, 1. April 2003, ISSN 1616-3443, S. 144–150, doi:10.1026/0084-5345.32.2.144.
  12. Institut für Medizinische Prüfungsfragen - Rechtsfähige Anstalt des Öffentlichen Rechts, Mainz (Hrsg.): Gegenstandskatalog für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. 1. Auflage. Druckhaus Schmidt und Bödige, Mainz 1973.
  13. a b Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002) – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 11. Juli 2022.
  14. a b Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 11. Juli 2022.
  15. Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG). In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 11. Juli 2022.
  16. Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO). In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 11. Juli 2022.
  17. David Christopher Rieforth: ZENTRAL GESTELLTE, SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN DEMNÄCHST AUCH FÜR ZAHNMEDIZINER? dentalfresh #3 Seite 12–13, 2007, abgerufen am 17. August 2024.
  18. § 73 ZApprO - Schriftlicher Teil (Einzelnorm). Abgerufen am 1. Juli 2024.
  19. a b ÄApprO 2002 – Approbationsordnung für Ärzte. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 2. September 2022.
  20. a b c d RP in Abkürzungen für Deutschland und seine Bundesländer. Abgerufen am 1. Mai 2024.
  21. JuraMagazin „Forschung“. Abgerufen am 31. Dezember 2022.
  22. a b Drucksache 15/4200, Nr. 10, 2.2.4. (PDF) In: Dokumente. Landtag RLP, 8. Februar 2010, abgerufen am 26. August 2022.
  23. Alexander Mandel, Alexander Hörnlein, Marianus Ifland, Edeltraud Lüneburg, Jürgen Deckert, Frank Puppe: Aufwandsanalyse für computerunterstützte Multiple-Choice Papierklausuren. In: GMS Zeitschrift für Medizinische Ausbildung. Band 28, Nr. 4, 15. November 2011, ISSN 1860-3572, S. Doc55, doi:10.3205/zma000767 (egms.de [abgerufen am 31. Dezember 2022]).
  24. Jana Jünger, Konstantin Brass: UCAN-Bericht 2006–2016. (PDF) In: cares.institute. 2016, abgerufen am 2. September 2022.
  25. Institut für Kommunikations- und Prüfungsforschung gGmbH. Abgerufen am 15. Januar 2023.
  26. Andreas Möltner, Roman Duelli, Franz Resch, Jobst-Hendrik Schultz, Jana Jünger: Fakultätsinterne Prüfungen an den deutschen medizinischen Fakultäten. DOI:10.3205/zma000681. In: GMS Zeitschrift für Medizinische Ausbildung. Band 27, Nr. 3, 2010, S. 1–11.
  27. a b Öffentliche Ausschreibung Mainz 2016 Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einem wissenschaftlichen Netzwerk und Nutzung seiner Fachanwendungslandschaft für das Prüfungswesen. 2016-12-24. Abgerufen am 2. September 2022.
  28. Kennzahlen: Institut für Kommunikations- und Prüfungsforschung gGmbH Heidelberg. In: North Data. Abgerufen am 21. Juli 2024 (deutsch).
  29. Medizinische Fakultät Heidelberg: Qualitätssicherung Prüfungen. Abgerufen am 2. Juli 2024.
  30. Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) | UCAN ASSESS. Abgerufen am 31. August 2022.
  31. The Journey of UCAN - "15 Jahre gemeinsam Prüfen", S. 16, S. 149. Institut für Kommunikations- und Prüfungsforschung, 2021, abgerufen am 2. Juli 2024 (deutsch).
  32. Mathias Stühler: Medieninformation: IMPP feiert 50-jähriges Jubiläum in Mainz Wissenschaftliches Online-Symposium des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen über die vielfältigen Aspekte digitaler Staatsprüfungen. IMPP, 7. Dezember 2022, abgerufen am 17. August 2024.
  33. Beispielaufgaben Medizin - www.impp.de. Abgerufen am 18. August 2024.
  34. a b Maurice Karg: TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer, Gebhard von Jagow "Machbarkeitsstudie Fallbasiertes Prüfen". 15. Oktober 2004, abgerufen am 15. August 2024.
  35. Ahmed A. Sayed, Slim Abdennadher, Hilde Spahn: Design of a web-based online platform for large-scale simultaneous e-assessments (Report Oct 2013). In: Conference: GMA-Jahrestagung 2018 Wien. ResearchGate, 19. September 2018, abgerufen am 17. August 2024.
  36. Prüfungstermine. In: impp.de. Abgerufen am 2. September 2022.
  37. a b Richtlinien für die Kommissionen und Beiräte beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen. In: https://impp.de/. IMPP, 19. März 2022, abgerufen am 22. August 2022.
  38. a b Arbeiten beim IMPP: So entstehen die Fragen fürs medizinische Staatsexamen. In: Deutsches Ärzteblatt. (aerzteblatt.de [abgerufen am 8. März 2024]).
  39. SGV Inhalt : Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, Artikel 8 | RECHT.NRW.DE. Abgerufen am 25. September 2024.
  40. Ergebnisberichte. In: impp.de. Abgerufen am 26. August 2022.
  41. Praktische Hinweise. In: impp.de. Abgerufen am 26. August 2022.
  42. Bundesministerium der Justiz: Einigungsvertrag - Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands. Abgerufen am 27. Juni 2024.
  43. Akademische Gesundheitsberufe. Abgerufen am 9. September 2023.
  44. Landesprüfungsämter Medizin. Abgerufen am 9. September 2023.
  45. ÄApprO 2002 – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 28. August 2023.
  46. AAppO – Approbationsordnung für Apotheker. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 27. November 2023.
  47. PsychThG – Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 28. August 2023.
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