Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

zentrale Einrichtung der deutschen Bundesländer
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Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP; englisch: Institute for Medical and Pharmaceutical Proficiency Assessment; seit 2016 auch bezeichnet als „German National Institute for state examinations in Medicine, Pharmacy, and Psychotherapy“) ist eine zentrale Einrichtung der deutschen Bundesländer mit Sitz in Mainz. Das Institut wurde 1972 als „Institut für medizinische Prüfungsfragen“ (IMP) gegründet[1] und hat die Rechtsform einer „Rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts“. Rechtsgrundlage ist das Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 (Staatsvertrag).[2][3][4][5]

Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
— IMPP —

Logo des Instituts seit 2018
Staatliche Ebene Land (Rheinland-Pfalz = Sitzland)
Rechtsform Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Geschäftsbereich Bundesweite schriftliche Staatsexamensprüfungen in den Studiengängen Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin
Aufsichtsbehörde Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Gründung 1972
Hauptsitz Mainz (Koord. 49.99630, 8.28115)
Direktor Jan Carl Becker (seit 11/2022)
Netzauftritt www.impp.de

Das IMPP wird von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam finanziert, der jeweilige Anteil wird nach dem Königsteiner Schlüssel berechnet.[6][7][8]

Aufgaben des Instituts

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Die Entwicklung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) beginnt mit seiner Gründung, zunächst nur als „Institut für medizinische Prüfungsfragen“ (IMP), im Jahre 1972 in der BRD. Diese basierte auf der Approbationsordnung für Ärzte von 1970.[9] Seitdem wurden neue Aufgabenbereiche geschaffen, und das Institut wuchs zunächst um die Abteilung(en) Pharmazie (1975), um die Fachgruppe Psychotherapie (1999) und nunmehr um die Fachgruppe Zahnmedizin (2021). 1974 wurde die erste schriftliche Staatsprüfung in Medizin durchgeführt, 1976 in Pharmazie[10] und 2002 in Psychotherapie.[11]

Hinter der Gründung des IMPP stand die Absicht, die Prüfungspraxis in den mündlichen Staatsexamina (in Berufen des Gesundheitswesens) zu objektivieren. Seine Aufgabe ist die Erstellung und Auswertung der schriftlichen Teile der Staatsexamina, zunächst nur für die Studiengänge Medizin und Pharmazie. Es sind für die schriftlichen Prüfungen gemeinsam mit den Landesprüfungsämtern (LPÄ) bundeseinheitliche Termine festzulegen, in denen jeweils allen Prüflingen dieselben Prüfungsfragen zu stellen sind.

Zudem erstellt das IMPP die sogenannten Gegenstandskataloge (d. h. die Zusammenstellung der Prüfungsgegenstände, auf die sich die schriftlichen Prüfungen beziehen können), die den von den Studierenden zur Prüfung zu erlernenden Stoffumfang gliedern und beschreiben.[12] Gemäß den Approbationsordnungen (ApprO bzw. AppO) für Ärzte (ÄApprO[13]) bzw. für Apotheker (AAppO[14]) müssen die schriftlichen Prüfungen in Medizin und Pharmazie aus Antwort-Wahl-Aufgaben (Multiple Choice) mit fünf Antwortmöglichkeiten bestehen. Mit der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes[15] im Jahre 1999 ist das IMPP für die Prüfungen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten zuständig, die auch andere Aufgabentypen beinhalten (z. B. Freitext-Aufgaben). Das Aufgabengebiet des IMPP wurde entsprechend der „Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO[16])“ vom 8. Juli 2019 zudem um eine Prüfung im Fach Zahnmedizin erweitert, bei der Prüfungsaufgaben mit und ohne vordefinierte Auswahlmöglichkeiten gestellt werden können[17][18]. Mit Inkrafttreten der „Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)“ vom März 2020 wurde das IMPP zuständig für die anwendungsorientierte Parcoursprüfung (aoPP)[19] in fünf Kompetenzbereichen (Stationen).

Aufgrund einer Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte, ihres Inkrafttretens im Jahr 2002[19] und des damit verbundenen Wegfalls des (alten) Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung hatte das IMPP einen Teil seiner gesetzlich geregelten Aufgaben eingebüßt.[9] Zugleich wurde ihm jedoch die Möglichkeit eröffnet, mit den Ausbildungsstätten bei der Abhaltung der neu eingeführten universitären Leistungsnachweise zu kooperieren. Allerdings musste das am IMPP für die Kooperation mit den entsprechenden Fakultäten entwickelte, einen fakultätsübergreifenden Aufgabenpool beinhaltende, funktionsfähige Verfahren „SpidMed“ (aufgrund von durch den Landesrechnungshof RP[20] und den IMPP-Verwaltungsrat[3] auferlegten Sparmaßnahmen[21]) noch vor einer vollständigen Implementierung wieder eingestellt werden.[22][23] Der in Folge an der Universität Heidelberg begründete Prüfungsverbund „UCAN“,[24][25] über den in ähnlicher Weise wie mit SpidMed universitäre Prüfungen organisiert werden können,[26] basiert auf einem analogen Konzept. Das IMPP war von Anfang 2017 bis 2023 Kooperationspartner[27] des Heidelberger Instituts (Institut für Kommunikations- und Prüfungsforschung gGmbH[28]) in Bezug auf die schrittweise Weiterentwicklung des dort bzw. am Kompetenzzentrum Prüfungen[29] der Medizinischen Fakultät Heidelberg für universitäre Prüfungen entwickelten UCAN-Item-Management-Systems IMS (das ab 2016 das vorherige IMPP-Prüfungsverwaltungssystem hatte ersetzen, für die Generierung und Durchführung der bundesweiten Staatsprüfungen hatte am IMPP implementiert und adaptiert werden sollen). Das IMPP war während dieser Zeit Mitglied im UCAN-Prüfungsverbund,[30][27][31] entwickelte dann aber wieder ein eigenes, unabhängiges und seinen (im Staatsvertrag und den Approbationsordnungen verankerten) Aufgaben angepasstes Prüfungsverwaltungssystem.

Seit ca. 20 Jahren ist die vollständige Digitalisierung der Prüfungen[32] erklärtes Ziel, insbesondere weil im Fach Medizin seit dem Inkrafttreten der ÄApprO 2002 Fallstudien[33] als Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M2) vorgesehen und Computer-basierte Prüfungen hier von Vorteil sind.[34] Aufgrund der Größe der Kandidatenkollektive stellen aber simultane bundesweite Staatsexamensprüfungen (nicht nur in Bezug auf inhaltliche und technische objektive Einheitlichkeit, sondern auch wegen der besonderen Sicherheitsanforderungen) sowohl bei schriftlichen als auch bei elektronischen Prüfungen eine beachtliche logistische Herausforderung dar.[35]

Neben der Generierung von Prüfungsaufgaben und Zusammenstellung ausgewogener Prüfungen und deren technischer Auswertung gehören die Weiterentwicklung der „Gegenstandskataloge“ und die Koordinierung der bundesweit einheitlichen Prüfungstermine[36] mit den Landesprüfungsämtern laut „Staatsvertrag“ zu den zentralen Aufgaben des IMPP.[3] Und auch wenn Verfahrensoptimierungen und punktuelle Neuorientierungen in der Historie phasenweise eine große Rolle gespielt haben und auch künftig spielen werden, so ist doch die Sicherstellung inhaltlich fundierter Staatsexamensprüfungen in den akademischen Gesundheitsberufen seit jeher Auftrag und primäre Aufgabe und das Rückgrat der Institution.[2][5]

Prüfungsaufgaben und Staatsexamensprüfungen

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Wie in Artikel 8 des Staatsvertrags[3] vorgesehen, wird das IMPP bei der Erfüllung seiner Aufgaben von einer Vielzahl von Hochschullehrern unterstützt, die es auf Vorschlag von wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder (medizinischen) Fakultäten zu Sachverständigen berufen hat.[37] Die Sachverständigen der jeweiligen fachspezifischen Sachverständigen-Kommissionen reichen Entwürfe für Prüfungsaufgaben ein, die von den Mitarbeitern des IMPP inhaltlich überprüft, ergänzt und optimiert werden.[38] Neu erstellte Prüfungen enthalten neben neuen Aufgaben auch geringe Anteile solcher bereits eingesetzter Fragen, die beispielsweise eine gute „Trennschärfe“ aufweisen und sich als besonders geeignet erwiesen hatten. Zudem überprüfen sachverständige Hochschullehrer vor Einsatz die Prüfungsfragen-Auswahlen für Examina in Bezug auf Ausgewogenheit und Schwierigkeitsgrad: Gemäß Staatsvertrag werden in Kontrollkommissionen[37] „die unter fachlicher Verantwortung des Instituts ausgewählten oder erstellten Prüfungsfragen eines jeden Prüfungstermins ... rechtzeitig vor der jeweiligen Prüfung von Sachverständigen auf Einhaltung der rechtlichen Anforderungen hin kontrolliert“.[39] Die Prüfungen finden an allen Prüfungsorten (bundesweit, siehe Abb. „Netzwerk“) simultan statt. Prüfungskandidaten erhalten zur Prüfung seit jeher je ein Prüfungsheft und einen Antwortbeleg. Die Antwortbelege werden im IMPP zentral ausgewertet. Das IMPP wertet alle Prüfungsergebnisse statistisch aus.[40]

Aufgrund einer „gleitenden“ Bestehensregel bestimmen sich die Bestehensgrenzen anhand der Leistungen der jeweiligen Prüfungskohorte, sodass die Misserfolgsquoten in den schriftlichen Examina nur in engen Grenzen variieren.

Es besteht für das IMPP die Möglichkeit, einzelne Prüfungsaufgaben, die sich als fehlerhaft erwiesen haben, nachträglich aus der Wertung zu nehmen („Eliminierung“), wobei ein so genannter Nachteilsausgleich berücksichtigt wird.[41] Die Entfernung von Aufgaben aus der Wertung erfolgt ausschließlich nach inhaltlichen Gesichtspunkten und orientiert sich nicht an den statistischen Kennwerten der in den Prüfungen eingesetzten Aufgaben.

Das bundesweite Prüfungsnetzwerk

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Netzwerk für simultane bundesweite schriftliche (Staats-)Prüfungen in Heilberufen (Medizin, Pharmazie, Psychotherapie): IMPP Mainz (blau), Gesundheitsministerien der Länder (rot), Prüfungsorte (blaugraue Linien) [Daten von 2018]. Lokalisation der zuständigen Landesprüfungsämter (LPÄ, grün): Stuttgart (BW[20]); München (BY); Berlin (BE); Potsdam (BB); Bremen (HB); Hamburg (HH); Wiesbaden (HE); Rostock (MV); Hannover (NI); Düsseldorf (NW); Mainz (RP); Saarbrücken (SL); Dresden (SN); Halle/S. (ST); Neumünster (SH); Weimar (TH).[20] [Beitritt von BB, MV, SN, ST, TH ab 1990[42][4]]

Das Prüfungsnetzwerk, dessen Zentrum das IMPP darstellt und das u. a. für die Durchführung der bundesweiten simultanen schriftlichen Staatsexamensprüfungen verantwortlich ist, unterliegt einer ständigen Veränderung und Weiterentwicklung. Das IMPP kooperiert bundesweit mit 17 Landesprüfungsämtern für Heilberufe,[43][44] es gibt ca. 52 Prüfungsorte für die halbjährlichen Prüfungstermine. Die Anzahl der Prüfungskandidaten und -kandidatinnen („Meldezahlen“) schwankt in einem gewissen Rahmen, u. a. weil Wiederholungsprüfungen hinzukommen. Um einen quantitativen Einblick zu geben, lassen sich exemplarisch Durchschnittszahlen zu den Prüfungen heranziehen (hier aus den Jahren 2016/2017, Prüfungen in den Fächern Medizin, Pharmazie und Psychotherapie): Pro Jahr wurden 40 verschiedene Prüfungshefte erstellt (in einer Gesamtauflage von 90.000 produzierten Heften), in denen in Summe 2320 Prüfungsaufgaben[45][46][47] enthalten waren. Nach Prüfungsdurchführung wurden insgesamt ca. 100 000 Antwortbelege ausgewertet, die Anzahl der verarbeiteten Antworten lag im zweistelligen Millionenbereich.

An den Universitäten Heidelberg und Tübingen wurden in den Staatexamensstudiengängen Pharmazie alternative Prüfungsverfahren eingeführt (gemäß § 8 (2) AAppO[48]). Bei dem in Tübingen etablierten alternativen Verfahren[49] setzt sich beispielsweise die Gesamtnote für den Ersten Abschnitt[50] aus den Teilnoten des Grundstudiums zusammen, hinzu kommt eine mündliche „Modulprüfung“, die das Modul Pharmazeutische Chemie im Grundstudium abschließt.

Institutsstruktur

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Die Leitung des Instituts obliegt dem jeweiligen Direktor. Fachliche Arbeiten obliegen den zuständigen Fachbereichen (bis 2007 als „Abteilungen“ bezeichnet), in denen wissenschaftliche Referenten die Detailarbeit leisten und die jeweils von Fachbereichsleitern (z. T. mit Referentenfunktion) geführt werden.[51] Derzeit gibt es am IMPP sechs Fachbereiche, davon vier wissenschaftliche Fachbereiche, die für die Inhalte der Prüfungen und die Weiterentwicklung der Gegenstandskataloge zuständig sind [(1) Medizin, (2) Pharmazie, (3) Psychotherapie und (4) Zahnmedizin], und zwei mit allgemeinen, administrativen, juristischen bzw. die wissenschaftlichen und technisch-logistischen Arbeiten unterstützenden Funktionen [(5) Prüfungswesen und Informationstechnologie und (6) Zentrale Dienste].

Die Organisationseinheiten unterlagen seit Gründung der Institution einer kontinuierlichen Entwicklung und Optimierung. So wurden nach Vorgaben des Landesrechnungshofs RP[20] (RH RP) zur Effizienzsteigerung sowohl für Medizin als auch für Pharmazie die jeweiligen Abteilungen für Ausbildungsforschung geschlossen (ca. 1985) und die damit assoziierten Planstellen gestrichen. Nach der zweiten RH-Prüfung (2007/8) wurden aufgrund der Vorgaben des RH RP aus den Medizin- und Pharmazie-Abteilungen und der Psychotherapie-Fachgruppe die sog. Fachbereiche, die Anzahl der Hierarchieebenen und der Referate sollte in der neuen Aufbauorganisation reduziert sein.[52]

Organe des Instituts sind (1) der Verwaltungsrat und (2) der Leiter des Instituts (Direktor).[3] Dem Verwaltungsrat gehört je ein Vertreter der beteiligten Bundesländer an, der von dem für das Gesundheitswesen zuständigen Minister (Senator) bestimmt wird. Je einen weiteren Vertreter benennen die für das Finanzwesen und das Hochschulwesen/Gesundheitswesen zuständigen Minister des Landes Rheinland-Pfalz („Sitzland“).[3] Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Verwaltungsratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter (deren Amtszeit 2 Jahre beträgt).[53] Sie wählen auch den Direktor (2/3-Mehrheit erforderlich), dessen reguläre Amtszeit 6 Jahre beträgt (Beamtenverhältnis auf Zeit).[3] Eine Wiederwahl ist jeweils möglich.[53]

 
IM(P)P-Logos seit Gründung des Instituts

Leiter bzw. Direktoren des IMPP waren seit seiner Gründung im Jahre 1972 als gewählte hauptamtliche Direktoren:

Jünger wurde 2021 vorläufig suspendiert (ohne Stellungnahme des IMPP).[77][78]

Gewählte kommissarische Leiter waren bislang Wolfgang Baier[79][80] (2000–2001, Humanmediziner) und Hilde Spahn-Langguth[81][82][83] (2013, Pharmazeutin), und als derzeitige Ständige Vertretung des Direktors (= Fachbereichsleitung Medizin) hatte Birgitta Kütting (Humanmedizinerin)[84][85][86][87][88] längerfristig (2013–2016, 2021–2022) die IMPP-Leitung inne: Ständiger Vertreter des Direktors war bzw. ist seit 1973 („IMP“) gewohnheitsmäßig der jeweilige Abteilungsdirektor bzw. Fachbereichsleiter Medizin, bei dessen Abwesenheit i. d. R. der dienstälteste Fachbereichsleiter (derzeit der Fachbereichsleiter 'Prüfungswesen und Informationstechnologie').

Der Direktor ist an Weisungen des Verwaltungsrats gebunden,[3] er bestimmt die Außenrepräsentation und -darstellung, regelt Geschäftsverteilung und Geschäftsablauf und vertritt laut Staatsvertrag das Institut gerichtlich und außergerichtlich.[3] Der Führungsstil sowie arbeitsorganisatorische und kommunikative Freiheitsgrade der Fachbereiche[89] und ihrer Leiter werden durch den jeweiligen Direktor definiert (in der Historie von streng hierarchisch bis im Ansatz lateral-liberal, intern und nach außen liberaler seit den Covid-Restriktionen).[90][91]

Rechtsaufsicht

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Die Rechtsaufsicht über das IMPP übt das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz aus[3] (zunächst das Ministerium für Soziales, Jugend, Gesundheit und Sport (bei Gründung 1970[92]) bzw. für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz,[93] nach der Neuformierung der Ministerien in 2021 das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz[3]).

Transparenz, Informationsstrategien und Öffentlichkeitsarbeit

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Seit der Gründung des Instituts (und aufgrund von entstandenen Konflikten[55][56][94]) war am IMPP Außenkommunikation (nicht nur Information zu Prüfungen (vor deren Einsatz), sondern auch zum internen Workflow, zur Netzwerk-Logistik, den involvierten Hochschullehrern, zu den Regularien) spärlich, auf das absolut Notwendigste beschränkt und jeweils durch den Direktor autorisiert. Auch das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (2006)[95] hatte das nicht beeinflusst. Da aber nahezu alle Bundesländer außer Bayern nun über Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze verfügen (in Niedersachsen vorgesehen für 2024),[96] hat das IMPP seine Informations- und Kommunikationspolitik angepasst und gewährt nun Einblick in das interne Prozess- und Netzwerkmanagement.[97][98][38]

Prüfungsaufgaben und Prüfungen wurden bislang zu didaktischen Zwecken nach Einsatz in Examina grundsätzlich zugänglich gemacht und sind für die Studierenden als Original-Prüfungshefte oder auch in Buchform (von verschiedenen Herausgebern) verfügbar.[99] Für Pharmazie-Studierende ist zudem seit mehreren Jahrzehnten eine elektronische Sammlung kostenfrei verfügbar.[100]

Zum Jahresende 2024 werden zwar die bis dahin bereits veröffentlichten Prüfungsaufgaben weiterhin zugänglich sein, allerdings wird die Lizenzierung für kommerzielle Verlage vom IMPP nicht weitergeführt, und die Prüfungsaufgaben werden nach 2024 nicht mehr veröffentlicht werden.[101][102][103][104]

Kritiken

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Bereits seit 1980 gerieten nicht nur die Logistik,[105] sondern auch die Messmethodik des IMPP in die Kritik,[106][107] danach (außer für Abteilung Pharmazie) auch dessen Organisationsstruktur.[22][108][93][109]

Nach den Konflikten aus der Anfangszeit[56][110][107] war das (dem IMPP auch in Bezug auf die jeweiligen Bestehensregeln in ÄApprO und AAppO vorgegebene) Antwort-Wahl-Verfahren prinzipiell in Frage gestellt worden. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1989[111] wurde festgestellt, dass dagegen grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Allerdings sah man die (aufgrund einer Änderung in der ÄApprO[112] aus dem Jahre 1978[113] eingeführte) absolute Bestehensregel als verfassungswidrig an: Sie sei nur dann zweckmäßig, wenn der Schwierigkeitsgrad bei verschiedenen Prüfungsterminen konstant gehalten werden könnte. Die danach wieder eingeführten gleitenden Bestehensgrenzen („Gleitklausel“) (mit Referenzgruppen)[13][14] sollen die Vergleichbarkeit von Prüfungen gewährleisten.

U. a. 2007 warfen Kritiker dem IMPP und seinen Sachverständigenkommissionen vor, den sinnvollen Prüfungsstoff für verschiedene Teile der Staatsexamina „ausgereizt“ zu haben und Fragen zu entwerfen, die nicht mehr dem Ausbildungsziel entsprächen.[114] Gestaltungsspielräume, die in der Approbationsordnung vorhanden seien, sollten vom IMPP in Bezug auf Modernisierungen sinnvoll genutzt werden.[115] IMPP-Sachverständige kritisierten, dass eine direkte Integration von farbigen Abbildungen in die Prüfungsaufgaben bzw. Prüfungshefte aus Budgetgründen nicht machbar war/ist, und hoffen, dass diese Einschränkung mit der erwarteten Einführung von Computer-basierten Prüfungen wegfallen wird.

In der Zeit von 2016 bis 2021 (d. h., in der Amtszeit von Direktorin Jünger) hatten sich die Noten im 2. Staatsexamen Medizin signifikant verschlechtert.[116] So war z. B. der Anteil der Note „sehr gut“ an allen Ergebnissen von 17 % (Herbst 2015) auf 0,1 % (Frühjahr 2020) gesunken.[117] Dies entspricht einer Verringerung um mehr als 99 %.

Kritisch zu sehen ist auch das immer schlechtere Abschneiden von ausländischen Studierenden im zweiten medizinischen Staatsexamen. Im Herbst 2021 lag die Durchfallquote bei ausländischen Studierenden beispielsweise bei 16 %, während sie bei deutschen Studierenden bei 2,5 % lag.[118] Die komplexe (rechtssichere) sprachliche Gestaltung der Prüfungsaufgaben kann eine mögliche Ursache sein. Allerdings können auch andere Faktoren eine Rolle spielen, statistische Analysen zu einer Abhängigkeit der Examensergebnisse von beispielsweise der Abiturnote ergaben eine deutliche Korrelation.[119] Einsatz und Auswertung von Key-Feature-Aufgaben[120], deren Verwendung bereits unter Baier/Neuser[34] in Bezug auf fallbasiertes Prüfen in Zusammenhang mit digitalen Prüfungsverfahren erwogen worden war und die in schriftlichen M2-Prüfungen enthalten sind, werden kontrovers diskutiert.[121][122][123][124][125] Und was die Lokalisierung der Prüfungstermine im Jahresablauf angeht, wurde kritisiert, dass lediglich christliche Feiertage bei der Terminplanung Berücksichtigung finden.[126][127]

Kommerzialisierungen, ob im Gesundheitswesen oder im assoziierten Ausbildungs- und Prüfungswesen, werden heute aufgrund der besonderen gesellschaftspolitischen Relevanz dieser Berufsgruppe teilweise kritisch gesehen.[128][129][68][130]

Für alle Gegenstandskataloge waren bis 12/2019 inhaltliche Updates bzw. Neustrukturierungen durchgeführt worden, die als Basis für eine Kompetenz-Orientierung dienen. U.a. die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) und der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) kritisierten Ende 2019 die Leitung des IMPP für die unkoordinierte (vor-)schnelle Veröffentlichung von neu überarbeiteten Gegenstandskatalogen für das zweite Staatsexamen in Medizin (M2) und für den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P1),[131][132][133][134][135] da sie ohne ausreichende Beteiligung der Fachschaften erfolgte. Sie forderten eine aktivere Einbeziehung der Fachschaften in die Überarbeitungsprozesse und eine angemessene Übergangszeit, bevor neu in die Prüfungsstofflisten und die Kompetenzen-basierten Gegenstandskataloge[136][137] aufgenommene Inhalte in Prüfungen Eingang finden. Es ist anzumerken, dass in der pädagogischen Wissenschaft eine unbalanciert hohe Gewichtung der (vor ca. 20 Jahren etablierten und auf den Theorien und Modellen von Wolfgang Klafki bzw. Franz Weinert basierenden) Kompetenz-Orientierung in Lehr- und Lernzielen auch kritisch gesehen werden kann, dann nämlich, wenn sie auf Kosten der Wissensvermittlung erfolgt.[138][139]

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Einzelnachweise

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  1. Entwicklung des IMPPs, abgerufen am 24. Februar 2019.
  2. a b Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (Staatsvertrag). C. H. Beck, abgerufen am 11. Juli 2022.
  3. a b c d e f g h i j k Landesrecht Rheinland-Pfalz. In: landesrecht.rlp.de. Abgerufen am 1. September 2022.
  4. a b Änderung des IMPP-Staatsvertrags, Drucksache 11/2099. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung BW, 14. Juni 1993, abgerufen am 29. Juni 2024 (deutsch).
  5. a b Abkommen zur Änderung des IMPP-Staatsvertrags (Vorlage, Drucksache 19/1420). Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, BE, 24. Januar 2024, abgerufen am 30. Juni 2024.
  6. Königsteiner Schlüssel. Abgerufen am 17. Juli 2024.
  7. Kapitel 11 080 Maßnahmen für das Gesundheitswesen; Titel 685 20. In: Haushalt NRW 2023. 2022, abgerufen am 5. Oktober 2024.
  8. Haushaltspläne. Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, abgerufen am 5. Oktober 2024.
  9. a b Approbationsordnung für Ärzte vom 28. Oktober 1970. (PDF) In: SGBl. 1 5.1458. Universität Mainz, abgerufen am 26. August 2022.
  10. Bundesgesetzblatt. (PDF) Abgerufen am 2. Oktober 2022.
  11. Klaus Mayer, Dietmar Neumann, Jürgen Neuser: Schriftliche Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz. In: Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie. Band 32, Nr. 2, 1. April 2003, ISSN 1616-3443, S. 144–150, doi:10.1026/0084-5345.32.2.144.
  12. Institut für Medizinische Prüfungsfragen - Rechtsfähige Anstalt des Öffentlichen Rechts, Mainz (Hrsg.): Gegenstandskatalog für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. 1. Auflage. Druckhaus Schmidt und Bödige, Mainz 1973.
  13. a b Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002) – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 11. Juli 2022.
  14. a b Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 11. Juli 2022.
  15. Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG). In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 11. Juli 2022.
  16. Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO). In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 11. Juli 2022.
  17. David Christopher Rieforth: ZENTRAL GESTELLTE, SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN DEMNÄCHST AUCH FÜR ZAHNMEDIZINER? dentalfresh #3 Seite 12–13, 2007, abgerufen am 17. August 2024.
  18. § 73 ZApprO - Schriftlicher Teil (Einzelnorm). Abgerufen am 1. Juli 2024.
  19. a b ÄApprO 2002 – Approbationsordnung für Ärzte. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 2. September 2022.
  20. a b c d RP in Abkürzungen für Deutschland und seine Bundesländer. Abgerufen am 1. Mai 2024.
  21. JuraMagazin „Forschung“. Abgerufen am 31. Dezember 2022.
  22. a b Drucksache 15/4200, Nr. 10, 2.2.4. (PDF) In: Dokumente. Landtag RLP, 8. Februar 2010, abgerufen am 26. August 2022.
  23. Alexander Mandel, Alexander Hörnlein, Marianus Ifland, Edeltraud Lüneburg, Jürgen Deckert, Frank Puppe: Aufwandsanalyse für computerunterstützte Multiple-Choice Papierklausuren. In: GMS Zeitschrift für Medizinische Ausbildung. Band 28, Nr. 4, 15. November 2011, ISSN 1860-3572, S. Doc55, doi:10.3205/zma000767 (egms.de [abgerufen am 31. Dezember 2022]).
  24. Jana Jünger, Konstantin Brass: UCAN-Bericht 2006–2016. (PDF) In: cares.institute. 2016, abgerufen am 2. September 2022.
  25. Institut für Kommunikations- und Prüfungsforschung gGmbH. Abgerufen am 15. Januar 2023.
  26. Andreas Möltner, Roman Duelli, Franz Resch, Jobst-Hendrik Schultz, Jana Jünger: Fakultätsinterne Prüfungen an den deutschen medizinischen Fakultäten. DOI:10.3205/zma000681. In: GMS Zeitschrift für Medizinische Ausbildung. Band 27, Nr. 3, 2010, S. 1–11.
  27. a b Öffentliche Ausschreibung Mainz 2016 Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einem wissenschaftlichen Netzwerk und Nutzung seiner Fachanwendungslandschaft für das Prüfungswesen. 2016-12-24. Abgerufen am 2. September 2022.
  28. Kennzahlen: Institut für Kommunikations- und Prüfungsforschung gGmbH Heidelberg. In: North Data. Abgerufen am 21. Juli 2024 (deutsch).
  29. Medizinische Fakultät Heidelberg: Qualitätssicherung Prüfungen. Abgerufen am 2. Juli 2024.
  30. Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) | UCAN ASSESS. Abgerufen am 31. August 2022.
  31. The Journey of UCAN - "15 Jahre gemeinsam Prüfen", S. 16, S. 149. Institut für Kommunikations- und Prüfungsforschung, 2021, abgerufen am 2. Juli 2024 (deutsch).
  32. Mathias Stühler: Medieninformation: IMPP feiert 50-jähriges Jubiläum in Mainz Wissenschaftliches Online-Symposium des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen über die vielfältigen Aspekte digitaler Staatsprüfungen. IMPP, 7. Dezember 2022, abgerufen am 17. August 2024.
  33. Beispielaufgaben Medizin - www.impp.de. Abgerufen am 18. August 2024.
  34. a b Maurice Karg: TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer, Gebhard von Jagow "Machbarkeitsstudie Fallbasiertes Prüfen". 15. Oktober 2004, abgerufen am 15. August 2024.
  35. Ahmed A. Sayed, Slim Abdennadher, Hilde Spahn: Design of a web-based online platform for large-scale simultaneous e-assessments (Report Oct 2013). In: Conference: GMA-Jahrestagung 2018 Wien. ResearchGate, 19. September 2018, abgerufen am 17. August 2024.
  36. Prüfungstermine. In: impp.de. Abgerufen am 2. September 2022.
  37. a b Richtlinien für die Kommissionen und Beiräte beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen. In: https://impp.de/. IMPP, 19. März 2022, abgerufen am 22. August 2022.
  38. a b Arbeiten beim IMPP: So entstehen die Fragen fürs medizinische Staatsexamen. In: Deutsches Ärzteblatt. (aerzteblatt.de [abgerufen am 8. März 2024]).
  39. SGV Inhalt : Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, Artikel 8 | RECHT.NRW.DE. Abgerufen am 25. September 2024.
  40. Ergebnisberichte. In: impp.de. Abgerufen am 26. August 2022.
  41. Praktische Hinweise. In: impp.de. Abgerufen am 26. August 2022.
  42. Bundesministerium der Justiz: Einigungsvertrag - Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands. Abgerufen am 27. Juni 2024.
  43. Akademische Gesundheitsberufe. Abgerufen am 9. September 2023.
  44. Landesprüfungsämter Medizin. Abgerufen am 9. September 2023.
  45. ÄApprO 2002 – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 28. August 2023.
  46. AAppO – Approbationsordnung für Apotheker. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 27. November 2023.
  47. PsychThG – Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 28. August 2023.
  48. § 8 AAppO – Einzelnorm. Abgerufen am 15. Dezember 2023.
  49. Alternatives Prüfungsverfahren | Universität Tübingen. Abgerufen am 12. Juni 2024.
  50. Hilde Spahn-Langguth: Gliederung des Pharmaziestudiums. In: https://www.impp.de/start.html. 2019, abgerufen am 14. Dezember 2023.
  51. a b Jürgen Neuser: Auszeichnung für den IMPP-Chef. In: Deutsches Ärzteblatt. 1. Juli 2011 (aerzteblatt.de).
  52. Auszug aus dem Jahresbericht 2010: Nr. 10 Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen. (PDF) Rechnungshof Rheinland-Pfalz, S. 68–75, abgerufen am 27. Juli 2024.
  53. a b Gewählt. In: Deutsches Ärzteblatt. 21. Januar 2005 (aerzteblatt.de [abgerufen am 13. März 2024]).
  54. Hans-Joachim Kraemer: Die schriftliche Prüfung im Fach Medizin. Verlag Jungjohann, Heidelberg / Neckarsulm 1981, ISBN 3-88454-800-X.
  55. a b Hans-Joachim Kraemer. In: Der Spiegel. Nr. 23, 1981 (online).
  56. a b c Medizinstudium: Zweite Auslese. In: Der Spiegel. Nr. 17, 1981 (online).
  57. a b IMPP Aufgaben Entwicklung Analysen. Mit über 350 Original-Prüfungsfragen. Verlag Schmidt & Bödige, Mainz 1977, ISBN 978-3-88193-002-4.
  58. Dr. jur. utr. Hans-Joachim Kraemer. Traueranzeigen von Hans-Joachim Kraemer | www.vrm-trauer.de. Abgerufen am 16. Juni 2024 (deutsch).
  59. GMBl Nr. 14 1965, Personalnachrichten, S. 120. Abgerufen am 10. Juni 2024.
  60. Bericht 149. Sitzung (1975), S. 8 und S. 138. Deutscher Bundestag - Protokolle, abgerufen am 10. Juni 2024.
  61. Recht im Gesundheitswesen. In: Walter Thürk (Hrsg.): Textsammlung 1970 - 1981. Verlag Carl Heymann, Köln 1970.
  62. Gewählt: Am IMPP Nachfolger für Prof. G. Boelcke gewählt. In: Deutsches Ärzteblatt. 6. April 2001 (aerzteblatt.de).
  63. Udo Schagen: Die Prüfungsfragen der Sozialmedizin 1976 bis 1996. Berichte und Dokumente zur Zeitgeschichte der Medizin 4. Hrsg.: Forschungsstelle Zeitgeschichte im Institut Geschichte der Medizin der Freien Universität Berlin. 1. Auflage. ISSN 1432-3958. Freie Universität Berlin, Fachbereich Humanmedizin, Institut für Geschichte der Medizin, Berlin 1997.
  64. Jürgen Neuser. Research Gate Corporation, abgerufen am 20. Juli 2022.
  65. Zur Geschichte. Abgerufen am 28. Juli 2024.
  66. Polgar-Stuewe: Cologne Consensus Conference 2016 Interdisziplinäre Fortbildung: Ärzte wünschen mehr Entscheidungsfreiheit bei CME. In: polgar-stuewe.de. 2. Oktober 2016, abgerufen am 31. März 2024.
  67. Werdegang. In: Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Jürgen Neuser. Abgerufen am 27. Mai 2024 (deutsch).
  68. a b Jana Jünger, Konstantin Brass: UCAN-Bericht 2006–2016: 10 Jahre medizinisches Prüfen im Verbund. (PDF) UCAN Assess bzw. Institut für Kommunikations- und Prüfungsforschung gGmbH (CARES Institute), 2016, abgerufen am 10. Dezember 2023.
  69. Hans-Christoph Friederich, Jana Jünger, Martin Fischer, Roman Duelli: Kontakt_Leitung MME Heidelberg. Abgerufen am 20. März 2024.
  70. Jana Jünger, Martin Fischer, Roman Duelli, Reinhard Putz, Franz Resch: Konzeption, Implementierung und Evaluation eines interfakultären Master of Medical Education Programms. In: ResearchGate. Zeitschrift für Evidenz Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen 102(10), Dezember 2008, abgerufen am 25. März 2024.
  71. Medical Education (Master of Medical Education) – Master, weiterbildend - Universität Heidelberg. Abgerufen am 28. Juli 2024.
  72. TeilnehmerInnen Jahrgang 2020-2022. Abgerufen am 17. Juni 2024.
  73. Der Reformplan zur ärztlichen Approbation ist praxisfern. 27. Januar 2021, abgerufen am 18. Oktober 2024.
  74. Reform des Medizinstudiums: Das Werk praxisferner Bürokraten. 12. März 2021, abgerufen am 18. Oktober 2024.
  75. Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: Jan Carl Becker: Neuer Direktor des IMPP. 14. Oktober 2022, abgerufen am 20. Mai 2024.
  76. Bettina Pfleiderer, Désirée Burghaus, Gudrun Bayer, Andrea Kindler-Röhrborn, Matthias Heue, Jan Carl Becker: Integration geschlechtersensibler Aspekte in die medizinische Lehre - Status Quo und Zukunftsperspektiven. In: GMS Zeitschrift für Medizinische Ausbildung; 29(5):Doc65; ISSN 1860-3572. 2012, doi:10.3205/ZMA000835, PMID 23255960, PMC 3525910 (freier Volltext) – (egms.de [abgerufen am 16. Juni 2024]).
  77. IMPP-Direktorin Jünger offenbar vorläufig suspendiert. In: Deutsches Ärzteblatt. 6. Juli 2021 (aerzteblatt.de [abgerufen am 19. Juli 2021]).
  78. Direktion. In: impp.de. Abgerufen am 21. Mai 2022.
  79. Gewählt (Dr. W. Baier, Direktor und Professor am Robert-Koch-Institut). In: Deutsches Ärzteblatt. 15. Juli 1996, abgerufen am 27. Mai 2024.
  80. PD Dr. med. W. Baier: Traueranzeigen von Wolfgang Baier | www.vrm-trauer.de. Abgerufen am 27. Mai 2024 (deutsch).
  81. hilde spahn. In: researchgate. ResearchGate Corporation, 19. Juli 2012, abgerufen am 19. Juli 2022 (englisch).
  82. Cornelia Dressler, Hilde Spahn-Langguth: Klinische Pharmazie in Halle: Kooperation von Apotheker und Arzt. 5. August 2001, abgerufen am 20. Juni 2024.
  83. Personalia: Neue Professoren. In: UNIZEIT 2009: Gemeinsames Europa, Heft 2, S. 32. Karl-Franzens-Universität Graz, 2009, abgerufen am 20. Juni 2024 (deutsch).
  84. Universität Erlangen-Nürnberg: Personalia 2009. Abgerufen am 20. Mai 2024.
  85. Yumpu.com: FAU uni kurier aktuell, Nr. 82, Mai 2011, S.19. In: www.presse.uni-erlangen.de. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, 2011, abgerufen am 4. November 2024.
  86. Informationen aus BfArM und PEI (Neues in Kürze), Juni 2012, S. 27. In: BULLETIN ZUR ARZNEIMITTELSICHERHEIT. BfArM / PEI, 2012, abgerufen am 4. November 2024.
  87. TeilnehmerInnen Jahrgang 2017-2019. Abgerufen am 20. Mai 2024.
  88. Birgitta Kütting, Jana Jünger, Norbert Senninger: Masterplan Medizinstudium 2020 – Was bedeutet er für Lehre und Prüfungen? - BDC|Online. In: BDC. 1. Juni 2018, abgerufen am 20. Juni 2024 (deutsch).
  89. Redaktion busitec: Modernes Arbeiten: Das 3-Ebenen-Modell der Arbeitsorganisation | busitec-Blog. 17. Oktober 2019, abgerufen am 27. Juli 2024 (deutsch).
  90. Hierarchische vs. Laterale Führung – Was ist besser? In: JOIN. 8. September 2021, abgerufen am 25. Juli 2024.
  91. Rebekka Höhl: Wirtschaft_Corona machts möglich - Ohne M3 Examen zur Vollapprobation. In: ÄrzteZeitung. 26. März 2020.
  92. Personen. Abgerufen am 27. Mai 2024 (deutsch).
  93. a b gez. Klaus Behnke (Präsident): LRH RLP Jahresbericht 2010. Rechnungshof Rheinland-Pfalz, 25. Januar 2010, abgerufen am 26. Juli 2024 (deutsch).
  94. Jochen Leffers: Prüfungspfusch: Medizinstudent kassiert 100.000 Euro Schadenersatz. In: Der Spiegel. 18. Juli 2002, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 4. August 2024]).
  95. IFG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Abgerufen am 3. August 2024.
  96. Hintergrund: Das Informationsfreiheitsgesetz | abgeordnetenwatch.de. Abgerufen am 3. August 2024.
  97. Sachverständige - www.impp.de. Abgerufen am 3. August 2024.
  98. Beirat - www.impp.de. Abgerufen am 3. August 2024.
  99. Keine Veröffentlichung von Altfragen mehr? In: Medi-Learn-Foren. 27. Juni 2005, abgerufen am 25. März 2024.
  100. 1. Staatsexamen Pharmazie? – Keine Bange (Neue Ratiopharm CD zur Prüfungsvorbereitung). In: Deutsche Apotheker Zeitung. 22. Juli 2010, abgerufen am 14. Februar 2024.
  101. IMPP beendet kommerzielle Lizenzierung von Prüfungsfragen. (PDF) 26. Januar 2024, abgerufen am 25. März 2024.
  102. Erstes Staatsexamen: Ab 2025 keine aktuellen IMPP-Fragen mehr zum Üben. In: pharmazeutische-zeitung.de. Abgerufen am 25. März 2024.
  103. IMPP beendet kommerzielle Lizensierung von Prüfungsaufgaben. In: Medi-Learn-Foren. 26. Januar 2024, abgerufen am 25. März 2024.
  104. Pauline Graichen: Ist das letzte Kreuz gesetzt? Neue Prüfungsfragen in den schriftlichen Staatsexamina. In: Uni-Spezial Sommersemester 2024. Marburger Bund, abgerufen am 23. Oktober 2024.
  105. Vom Karren gestohlen? In: Der Spiegel. 3. Oktober 1982, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 28. September 2024]).
  106. H. Kuni, P. Becker: Multiple Choice als Numerus clausus. In: Der Arzt im Krankenhaus, zehnteilige Reihe, 1980, S. 194–200, 292–295, 345–358, 406–409, 475–478, 522–526, 590–595, 665–670, 758–766 (1981) 100–104.
  107. a b Fügt sich. In: Der Spiegel. 21. April 1985, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 4. August 2024]).
  108. Jahresbericht 2010. (PDF) In: Frag den Staat. RH Rheinland-Pfalz, 2010, abgerufen am 25. August 2022.
  109. Frank van Bebber: Panne beim Physikum: Medizin-Studenten bekommen unvollständige Testbögen. In: Der Spiegel. 12. März 2010, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 4. August 2024]).
  110. Durchfallquoten bis 80 Prozent? In: Der Spiegel. 31. Mai 1981, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 4. August 2024]).
  111. NWB Verlag GmbH & Co KG: Verfassungsmäßigkeit des Antwort-Wahl-Verfahrens in der ärztlichen Prüfung. 3. November 2003, abgerufen am 23. August 2024.
  112. Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag. Abgerufen am 8. September 2024.
  113. Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag _ Nr. 11 vom 28.02.1978, Art. 1 § 14, Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte. Abgerufen am 23. August 2024.
  114. Birgit Hibbeler: Medizinstudium: „Hammerexamen“ in der Kritik. Deutsches Ärzteblatt 2007, 104(7), S. A-390 / B-346 / C-334.
  115. Apotheke Adhoc: Dingermann: „Wir stehen vor großen Umbrüchen“. Abgerufen am 19. September 2024 (deutsch).
  116. Ergebnisberichte Medizin. In: impp.de. Abgerufen am 26. August 2022.
  117. Andriko Palmowski: Entwicklung der Ergebnisse des zweiten und dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung („M2“ Und „M3“) In Deutschland. In: Das Gesundheitswesen. 7. Januar 2021, ISSN 0941-3790, S. a–1306–0335, doi:10.1055/a-1306-0335 (thieme-connect.de [abgerufen am 19. Juli 2021]).
  118. Ergebnisberichte Medizin. In: impp.de. Abgerufen am 6. September 2022.
  119. Andreas Braun, Hilde Spahn-Langguth, Nikola Winter, Hossein Shahla: Bundesweite MC-Prüfungen nach dem ersten Ausbildungsabschnitt von Pharmazeuten: Sind die Leistungsniveaus der verschiedenen Standorte vergleichbar? 2017, doi:10.13140/RG.2.2.12303.89767 (rgdoi.net [abgerufen am 4. Februar 2023]).
  120. Martin R Fischer, Veronika Kopp, Matthias Holzer, Franz Ruderich, Jana Jünger: A modified electronic key feature examination for undergraduate medical students: validation threats and opportunities. In: Medical Teacher. Band 27, Nr. 5. Taylor and Francis, August 2005, S. 450–455.
  121. Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: Ärztliche Prüfung: Das Stex im Wandel. 20. September 2018, abgerufen am 13. Juli 2024.
  122. Itemstatistiken-von-Key-Feature-Fragen. Abgerufen am 13. Juli 2024.
  123. Key Feature Fragen (Anfrage an das IMPP). Abgerufen am 13. Juli 2024.
  124. Klage gegen IMPP!? In: MEDI-LEARN Foren. Abgerufen am 13. Juli 2024.
  125. 50 Jahre IMPP - Für Qualität in bundeseinheitlichen Staatsprüfungen (Schwerpunkt: Digitale Transformation der IMPP-Staatsprüfung Fiktion oder Wirklichkeit?). 6. September 2022, abgerufen am 17. Juli 2024 (deutsch).
  126. Ralf Balke: Prüfung an Pessach. 16. Januar 2019, abgerufen am 8. Juli 2024.
  127. Ralf Balke: Gewissensprüfung. 7. Oktober 2022, abgerufen am 29. Juni 2024.
  128. „Die größte Gefahr für unser Gesundheitswesen ist die Kommerzialisierung“. Abgerufen am 15. Juli 2024.
  129. Kommerzialisierung-im-Gesundheitswesen-gefaehrdet-die-medizinische-Versorgung. Abgerufen am 15. Juli 2024.
  130. Medizinwissen, auf das man sich verlassen kann | AMBOSS. Abgerufen am 15. Juli 2024.
  131. Peter Jan Chabiera, Aurica Ritter, Martin Jonathan Gavrysh, Jeremy Schmidt: Übereilte Anpassungen der medizinischen Staatsexamina. In: bvmd. 18. November 2019, abgerufen am 25. Juli 2024 (deutsch).
  132. BPhD: Pressemitteilung Offener Brief der bvmd an das IMPP. 6. Dezember 2019, abgerufen am 25. Juli 2024 (deutsch).
  133. Neuer IMPP-Gegenstandskatalog: Ergebnis okay, Vorgehen fragwürdig. In: pharmazeutische-zeitung.de. Abgerufen am 1. April 2024.
  134. IMPP: Spahn-Langguth nach 17 Jahren als Abteilungsdirektorin Pharmazie durch Höcherl ersetzt. 19. Dezember 2019, abgerufen am 26. Juli 2024.
  135. „Gemeinsam nachdenken, wie zukünftige Prüfungen aussehen sollen“. 19. Dezember 2019, abgerufen am 26. Juli 2024.
  136. Kompetenzorientierter Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier „Apotheke 2030“. (PDF) In: ABDA. Bundesapothekerkammer, 2017, abgerufen am 27. November 2023.
  137. Nationale kompetenzbasierte Lernzielkataloge (NKLM, NKLZ) – aus den Fakultäten und für die Fakultäten. Medizinischer Fakultätentag, mft, abgerufen am 27. November 2023.
  138. 15 Jahre Kompetenzorientierung im Unterricht – kein Grund zum Feiern. In: Für eine gute Schule. 9. Februar 2020, abgerufen am 11. August 2024 (deutsch).
  139. Burkhard Jungkamp, Marei John-Ohnesorg (Hrsg.): Können ohne Wissen? Bildungsstandards und Kompetenzorientierung in der Praxis. Friedrich-Ebert-Stiftung, 2018, abgerufen am 11. August 2024.