Inbord, auch Innenbord, ist in der Heraldik eine Bezeichnung für ein Heroldsbild, das im eigentlichen Sinn ein vom Rand des Wappenschildes abgerückter Bord ist.

Roter Inbord

Für diese Darstellung haben sich verschiedene Begriffe in der Wappenbeschreibung festgemacht. So ist es eine Innere Einfassung oder nur Innere Fassung. Auch wird es Kragen, Saum oder Umzug[1] genannt. Wichtig ist, dass die Tinktur des Schildes gleich bleibt und durch diesen „schwebenden Rand“ nicht verändert wird. Ist doch eine Farbänderung zwischen innen und außen vorhanden, so erklärt der Heraldiker diese Figur als doppelte Einfassung. Es wird dann auch als Rückenschild[1] blasoniert, das heißt, es liegt ein normal bebordeter Schild auf einem zweiten, größeren, Schild auf. Diese Interpretation des Wappenbilds ist heute unüblich geworden, während die zulässigen Ausdrücke Rand und (doppelter) Bord bzw. Einfassung die Einheit des Schildes betonen.

Der Inbord kann durch Schnitte und Belegung durch Wappenfiguren verändert werden (siehe dazu detaillierter Bord, mit denselben Regeln).

Ein außen und innen mit Lilien bestecktes Zwillingsinnenbord finden wir beim Wappen Schottlands. Der Drillingsinnenbord besteht aus drei ineinander geschachtelten Borden, wobei die Tinktur der einzelnen Innenborde nicht zwingend gleich sein muss.

Beispiele

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Einzelnachweise

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  1. a b Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984.
  2. ein ganzer Innenbord war das Wappen des schottischen Adelshauses Balliol