Fasaneninsel (Baskenland)

spanisch-französische Insel
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Die Fasaneninsel oder Konferenzinsel (spanisch Isla de los Faisanes; französisch Île des Faisans, Île de l’Hôpital oder Île de la Conférence; baskisch Faisaien uhartea oder Konpantzia) ist eine unbewohnte Binneninsel im spanisch-französischen Grenzfluss Bidasoa.

Fasaneninsel

Die Fasaneninsel, vom spanischen Ufer aus gesehen
Gewässer Bidasoa
Geographische Lage 43° 20′ 34″ N, 1° 45′ 55,8″ WKoordinaten: 43° 20′ 34″ N, 1° 45′ 55,8″ W
Fasaneninsel (Baskenland) (Spanien)
Fasaneninsel (Baskenland) (Spanien)
Länge 224 m
Breite 41 m
Fläche 0,682 ha
Höchste Erhebung unbenannt
m
Einwohner unbewohnt

Verwaltung

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Die Fasaneninsel ist das kleinste Kondominium der Welt und das einzige, dessen Verwaltung alle sechs Monate wechselt. Vom 1. Februar bis 31. Juli übt Spanien, vertreten durch die Flusspolizei von Fuenterrabía und Donastia / San Sebastián, und vom 1. August bis zum 31. Januar Frankreich, vertreten durch die Flusspolizei des Adour der Stadt Hendaye, die Verwaltung der Hoheitsrechte (Polizei und Justiz für Ausländer) aus. Der jeweils amtierende Kommandant der Flusspolizei steht gemäß der Formulierung des Staatsvertrags im Rang eines Vizekönigs.[1]

Bei der halbjährlichen Amtsablösung findet jeweils ein militärisches Zeremoniell mit Schlüsselübergabe statt. Seit 2021 ist Pauline Potier als Vizekönigin Frankreichs für die Insel zuständig.[2]

Geschichte

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Die Fasaneninsel ist 224 Meter lang und bis zu 41 Meter breit.[2] Sie hat eine Fläche von 6820 Quadratmetern und liegt 5,9 Kilometer (4,2 Kilometer Luftlinie) südöstlich der Mündung des Bidasoa in den Golf von Biskaya. Sie gehörte früher zur Gemeinde Hondarribia, Gipuzkoa, und war dank ihrer Lage im Grenzgebiet häufig Schauplatz historischer Ereignisse. Die Höfe Spaniens und Frankreichs nutzten die „Insel der Zusammenkunft“, um Geiseln auszutauschen oder heiratsfähige Infantinnen als Bräute zu übergeben. 1526 wurden hier die beiden Söhne des französischen Königs König Franz I., Thronfolger Franz und Heinrich, der spätere Heinrich II., als Geiseln an Spanien übergeben, im Austausch für ihren Vater, der bei der Schlacht von Pavia in spanische Gefangenschaft geraten war. Hier fand auch die Rückgabe fünf Jahre später statt. 1659 unterzeichneten hier Ludwig XIV. von Frankreich und Philipp IV. von Spanien den Pyrenäenfrieden, mit dem auch der Status der Insel als Kondominium festgeschrieben wurde. Eine Stele in der Mitte der Insel erinnert daran.

Der Vertrag von Bayonne vom 2. Dezember 1856 regelte in Artikel 9 das Kondominium. Am 27. März 1901 wurden in einer gemeinsamen Konvention beider Staaten rechtliche Befugnisse von Polizei und Justiz geregelt. Der bekannteste Vizekönig der Insel war mit zwei Amtszeiten zwischen 1891 und 1898 der als Schriftsteller tätige Marineoffizier Pierre Loti.[2]

 
Unterzeichnung des Pyrenäenfriedens im Jahr 1659 auf der Fasaneninsel
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Commons: Fasaneninsel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Journal Officiel de la République Française No 242, 6. Sept. 1902.
  2. a b c Alain Gardinier: Dictionnaire amoureux du Pays basque (= Grégory Berthier-Saudrais [Hrsg.]: Collection Dictionnaire amoureux). Éditons Plon, Paris 2024, ISBN 978-2-259-31802-0, S. 165–170.