Der Islam ist in Dagestan die Religionszugehörigkeit der absoluten Mehrheit der Bevölkerung. Ungefähr 94 Prozent der Bewohner Dagestans sind ethnische Muslime.[1] Die meisten folgen der schafiitischen Lehrrichtung.[2] Der Islam in Dagestan ist traditionell stark vom Sufismus geprägt, der in verschiedene Orden und wird genannte Ordenszweige gegliedert ist. Der am meisten verbreitete Orden ist die Naqschbandīya. Daneben hat der Qādirīya-Orden eine deutliche Präsenz.[3] Fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung Dagestans unterstützen die Wahhabiten.[4]

Die Zentralmoschee von Machatschkala

Geschichte der Islamierung

Bearbeiten

Faktische Geschichte

Bearbeiten
 
Die Freitagsmoschee von Derbent

Die Freitagsmoschee von Derbent ist heute die älteste noch funktionierende Moschee in der Russischen Föderation. Sie wurde dem Darband-Name und anderen lokalen Überlieferungen zufolge 732–733 von Maslama ibn ʿAbd al-Malik erbaut, der die Chasaren aus der Stadt vertrieb. In ihrer heutigen Form geht sie wahrscheinlich auf die Seldschukenzeit zurück, als in der Stadt mehrere neue islamische Gebäude errichtet wurden. Ein weiteres herausragendes Artefakt aus frühislamischer Zeit ist eine Steinplatte (154 × 73 × 10 Zentimeter) mit einer kufischen Inschrift, die offenbar aus den Jahren 792–793 stammt. Die Steinplatte, die sich heute im Festungsmuseum von Derbent befindet, wurde 2001 in der Nähe des Bergteils der Mauer gefunden. Der Text erwähnt die Namen des abbasidischen Kalifen Hārūn ar-Raschīd (reg. 786–809) und seines Sohnes Muhammad al-Amīn, offenbar im Rahmen von Renovierungsarbeiten, die zu dieser Zeit an der Mauer durchgeführt wurden.[2]

Entsprechend sassanidischer Militärpraxis wurden um die Mitte des 8. Jahrhunderts etwa 30.000 Soldaten aus Chorasan und 12.000 Soldaten aus Syrien in der Stadt und entlang seiner Verteidigungslinie angesiedelt. In einigen Dörfern auf lesgischen Gebiet gibt es noch Moscheen aus dieser Zeit. Die Untersuchung eines mittelalterlichen sufischen Manuskripts aus Derbent hat gezeigt, dass die Türme und Festungen der Derbenter Verteidigungslinie im 11. Jahrhundert zu Ribāten geworden waren, die von Ghāzīs bewohnt wurden, die verschiedenen sufischen Gruppen angehörten. Von dort drang der Islam weiter zu den Tabassaranen, den Lesgiern, Darginern, Laken und Awaren in den dagestanischen Bergregionen vor.[2]

 
Der alte Friedhof von Qalʿat Quraisch

Die Bergfestung Qalʿat Quraisch und das benachbarte Dorf Urkarach wurden dann zum nördlichsten „islamischen Zentrum“ des von Derbent aus missionierten Gebietes. Im 12. oder 13. Jahrhundert unterwarfen die lokalen Herrscher von Qalʿat Quraisch Urkarach und errichteten ein für lokale Verhältnisse mächtiges Fürstentum. Im Dorf Kumuch, das von der Schamchal-Dynastie regiert wurde, scheint der Islam erst im 11. bis 13. Jahrhundert vorherrschend geworden zu sein. Die Rolle Kumuchs bei der Islamisierung der umliegenden Gebiete spiegelt sich in der Namensvariante Ghāzī-Ghumūq wider, die in der persischen Chronik Ẓafar-nāma von Scharaf ad-Dīn ʿAlī Yazdī (gest. 1454) erscheint und Tīmūrs Feldzüge in Dagestan beschreibt. Kumuchs Ruhm in der islamischen Tradition ist auch mit einem jemenitischen Gelehrten namens Saiyid Ahmad al-Yamanī (gest. 1450), verbunden, der dort wirkte und ein populäres Buch über islamisches Recht mit dem Titel Wafq al-murād verfasste.[2]

Legenden

Bearbeiten

Die Verbreitung des schafiitischen Islams und der arabischen Sprache in Dagestan führte dort zu einer bemerkenswerten arabischen literarischen Tradition, die von den lokalen Bewohnern selbst hervorgebracht wurde und unter anderem historische Erzählungen und Genealogien sowie eine beeindruckende Menge an Inschriften auf Grabsteinen und anderen Materialien umfasst. Während das Geschichtswerk Taʾrīḫ Širwān wa-l-Bāb („Geschichte von Schirwān und Derbent“) von Mammuz al-Lakzī (gest. ca. 1110) noch fest in der „sachlichen“ früharabischen historiographischen Tradition verwurzelt ist, versuchen die späteren dagestanischen Geschichtserzählungen zu beweisen, dass die dagestanischen Bergregionen bereits viel früher, nämlich durch arabische Eroberer und Siedler, islamisiert wurden und dass die großen dagestanischen Herrscherhäuser arabischer Abstammung waren. Nach dem Darband-Nāma zum Beispiel unterwarf Maslama ibn ʿAbd al-Malik bzw. Abū Muslim die Kaitak, Tabassaranen und Kumyken, rief die lokale Bevölkerung zum Islam auf und setzte arabische Herrscher quraischitischer Abstammung ein, die bekannten lokalen Dynastien wie die Utsmis, Maysume und Schamchale einsetzten. Nach dem Taʾrīḫ Dāġistān („Geschichte Dagestans“), das möglicherweise aus dem 13. Jahrhundert stammt, wurde Kumuch um 815 von den Nachkommen zweier Onkel des Propheten Mohammed unter der Führung eines gewissen Schamchāl ibn Hamza erobert und islamisiert, dessen Name sich durch seine Herkunft aus einem Ort namens Chāl in Schām, also Syrien, erklärt; in Wirklichkeit stammt der Name wahrscheinlich aus der Zeit der Goldenen Horde. Das Geschichtswerk konstruiert somit für die Dynastien der Schamchale und Uzmis eine quraischitische Abstammung – nicht aber für die awarischen Nuzal, denen ein pharaonischer Ursprung zugeschrieben wird und die als hartnäckige Feinde des Islam erscheinen. Kaukasische Geschichtswerke des 19. und frühen 20. Jahrhunderts hielten an diesem Narrativ über die frühe Islamisierung Dagestans größtenteils fest, hatten jedoch mit seinen zahlreichen Anachronismen zu kämpfen. Es waren russische Orientalisten wie Wassili Wladimirowitsch Bartold, Wladimir Fjodorowitsch Minorski und A. R. Shikhsaidov, die auf der Grundlage arabischer Quellen nachwiesen, dass die Islamisierung der zentralen Dagestan-Berge erst im zehnten und elften Jahrhundert begann und dass der historische Abū Muslim nie einen Fuß auf dagestanischen Boden gesetzt hat.[2]

Mit ihrer Betonung der Herrscherhäuser und deren Ansprüchen auf Legitimität und Autorität neigen die „islamisch-dynastischen“ Erzählungen auch dazu, die Autonomie der Dorfgemeinschaften zu verschleiern, von deren Unterstützung die Herrscher in hohem Maße abhängig waren. So listet das Adat von Hidatl am mittleren Koyus Fluss in Awarien, das epigraphischen Belegen zufolge 1474/75 den Islam annahm, siebzig Regeln des Gewohnheitsrechts auf, auf die sich die dörfliche Konföderation (nāḥiya) bei verschiedenen Gelegenheiten, wahrscheinlich im 17. und 18. Jahrhundert, geeinigt hatte.[2]

Islamische Gelehrsamkeit vom 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert

Bearbeiten

Im 18. und 19. Jahrhundert konnte Dagestan eine beträchtliche Zahl schafiitischer Gelehrter vorweisen, die zur islamischen Literatur beitrugen, meist in Form von Fatwas, Abhandlungen und Kommentaren bzw. Superkommentaren zu Fatwas und Abhandlungen. Arabisch war die dominierende Sprache der islamischen Gelehrsamkeit, mit speziellen diakritischen Zeichen für bestimmte kaukasische Konsonanten und einem ausgeklügelten System zusätzlicher Zeichen zur Kennzeichnung syntaktischer Beziehungen in Sätzen. Die Verbreitung des islamischen Wissens und der arabischen Sprache stellte die Vorherrschaft des Gewohnheitsrechts (Adat) in den örtlichen Gemeinschaften in Frage, und mehrere islamische Rechtsgelehrte, wie etwa der Aware Muhammad ibn Mūsā al-Quduqī (gest. 1717), forderten die Abschaffung der Adat-Praktiken, die ihrer Ansicht nach dem islamischen Recht widersprachen.[2]

Mitte der 1820er Jahre gelangte die Bruderschaft der Naqschbandīya-Chālidīya nach Dagestan, und zwar durch die Vermittlung von Maulānā Chālids Stellvertreter (ḫalīfa) Ismāʿīl al-Kūrdamīrī (gest. 1860 oder 1861). Nach Ghāzī Muhammads Tod in der Schlacht im Jahr 1832 ging der Titel des Imams auf Hamzat Bek (reg. 1832–1834) über, einen Verwandten des awarischen Hauses Nutsal, der über schwächere islamische Referenzen verfügte. Sein Nachfolger, der dritte Imam, Schāmil (reg. 1834–1859) verbot das Gewohnheitsrecht und führte in den Dörfern unter seiner Kontrolle islamische Gerichte ein, aber seine berühmten Nizām-Vorschriften waren wahrscheinlich nichts weiter als Verwaltungsrecht, das auf seiner politischen Autorität beruhte und kaum Verweise auf das islamische Recht enthält. Die Schāmil-Periode leutete eine neue Blütezeit der dagestanischen arabischen Literatur ein, und zwar weniger im Bereich des Sufismus als vielmehr in der Geschichtsschreibung und im islamischen Recht. Während Schāmils oberster Qādī Murtadā al-ʿUradī Abhandlungen verfasste, um Schāmils Imāmat und dem Dschihad islamische Legitimität zu verleihen, schlossen sich andere dagestanische Gelehrte der russischen Seite an und widerlegten Schāmils Ansprüche, ebenfalls auf islamisch-rechtlicher Grundlage. Im Jahr 1877 flammte der Dschihad in Tschetschenien und Dagestan erneut auf, ausgelöst durch einen neuen Russisch-osmanischen Krieg. Dieser von Honoratioren und islamischen Führern angeführte Dschihad war jedoch nicht koordiniert und wurde rasch niedergeschlagen.[2]

Das Ende von Schamils Dschihad bedeutete zugleich das Ende der russischen Blockade Dagestans, und die islamischen Gelehrten Dagestans entwickelten neue Netzwerke, zu denen auch tatarische Gelehrte gehörten. Der Kontakt mit tatarischen Gelehrten und Dagestaniern im russischen Exil spiegelt sich auch in der arabischen Prosa und Poesie von Hasan Afandī al-Alqadārī (gest. 1910) wider, einem Lehrer aus dem lesgischen Dorf Alkadar im Süden Dagestans, der auch in der russischen Verwaltung diente; in seinen Fatwas behandelte er Themen wie das Grammophon, dessen Verwendung er erlaubte. Er wird heute weitgehend als Gründervater des islamischen Modernismus in Dagestan betrachtet.[2]

1903 eröffnete der Aware Muhammad Mīrzā Mavraev (gest. 1966) eine lithografische Druckerei in Temir-Khan-Schura, dem heutigen Buinaksk. Mavraevs Unternehmen, bekannt als al-Maṭbaʿa al-islāmīya („Islamische Druckerei“), druckte eine beträchtliche Anzahl arabischer Klassiker (einschließlich des Korans) sowie Werke zeitgenössischer dagestanischer Gelehrter auf Arabisch, Kumykisch, Awarisch, Darginisch und Lakisch, darunter juristische Werke (z. B. Muhammad al-Tschūchīs Fatāwā und die Werke von al-Alqadārī), Geographie, Medizin, Geschichte, Dichtung, islamische Kalender und mehrsprachige Wortlisten.[2] Darüber vertrieb Mavraevs Unternehmen auch arabische, türkische und persische Bücher, die um die Jahrhundertwende in Istanbul, Kairo, Kasan und Bachtschyssaraj gedruckt wurden.[5]

Das typische Curriculum der dagestanischen Madrasas umfasste im 19. Jahrhundert zwölf Fächer: Arabische Morphologie (ṣarf) und Syntax (naḥw), Metrik (ʿarūḍ), Logik (manṭiq), Eristik (munazara), Fiqh, Koranexegese (tafsīr), Prophetenbiographie (sīra), Sufismus (taṣauwuf), Semantik (ʿilm al-maʿānī), Stilistik (bayān) und Metaphernlehre (badīʿ).[6] Zu Beginn des 20. Jahrhunderts führten einige Maktabs und Madrasas das neue Unterrichtssystem von Ismail Gasprinskij ein, das als „neue Methode“ (uṣūl-i ǧadīd) bekannt war.[7] Bis zum zweiten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts waren die dagestanischen Gelehrten in ständigem Kontakt mit Gelehrten der schafiitischen Zentren in Syrien, Ägypten und Jemen.[8] Vor der Revolution von 1917 gab es in Dagestan ca. 1700 Moscheen.[9]

Islam im sowjetischen Dagestan

Bearbeiten

Bürgerkrieg und die Etablierung sowjetischer Herrschaft (1917–1921)

Bearbeiten
 
Nadschmuddin Gotsinskij, Mufti des Nordkaukasus und Dagestans

Auf dem Ersten Kongress der kaukasischen Bergvölker, der im Mai 1917 in Wladikawkas stattfand, wurde das Amt eines kaukasischen Muftis geschaffen, der auch für die Muslime in Dagestan zuständig sein sollte. Zum ersten Amtsträger wurde Nadschmuddin Gotsinskij gewählt, ein bekannter politischer und religiöser Anführer, der dem Sufismus nahestand.[10] Im Jahr 1918 wurde die sogenannte Bergrepublik gegründet, doch blieb ihre Autorität lediglich nominell – im Gegensatz zur Macht von Mufti Gotsinskii, der in dieser Regierung das Oberhaupt der Scharia-Angelegenheiten wurde. Um seinen Einfluss auszugleichen, wählte der Dritte Kongress der kaukasischen Bergvölker im Januar 1918 den darginischen GelehrtenʿAlī Haddschi Akuschinskij zum Schaich al-Islām von Dagestan.[11] Er war auch ein Sufi-Scheich mit 500 bis 700 Murīden.[5] Akuschinskijs Stellvertreter ʿAbd al-Basīr-Hāddschi Mustafaev, veröffentlichte im Jahre 1918 später eine Verordnung zum Aufbau eines vierstufigen islamischen Bildungswesens, das von den Maktab-Koranschulen und Madrasas in den Dörfern Dagestans bis hin zu einer nationalen islamischen Universität in Temir-Khan-Schura nach dem Vorbild der Azhar in Kairo reichen sollte. Allerdings verhinderte der folgende Bürgerkrieg die Realisierung dieses Vorhabens.[12]

Die Bolschewiken gelangten in Dagestan erst durch lange blutige Kämpfe gegen zahlreiche lokale und internationale politische Gegner an die Macht. Viele islamische Gelehrte stellten sich auf ihre Seite, so der beliebte dagestanische Sufi-Scheich Saifallah-Qadi Bashlarov (1853–1919), der 1918 Leiter des Büros für religiöse und Scharia-Angelegenheiten des Militärischen Revolutionskomitees der Provinz Dagestan (Dagrevkom) wurde, und Abu Sufyan Akaev (1872–1931), ein berühmter Madrasa-Lehrer aus dem Dorf Nischneje Kasanischtsche, der in der Pressestelle des Komitees arbeitete.[13] Er übersetzte 1920 auch Die Internationale in die kumykische Sprache.[14] Der erfolgreiche Aufbau der Sowjetherrschaft in den Jahren 1920–1921 wurde außerdem von dem erwähnten Mufti Akuschinskij (gest. 1930) unterstützt, dessen Partisaneneinheiten der Roten Armee militärische Unterstützung leisteten.[13] Die pro-sowjetischen Gelehrten bemühten sich darum, die Maßnahmen der Bolschewiken mithilfe islamischer Rhetorik zu rechtfertigen. Der wichtigste Grund für ihre Anerkennung sowjetischer Herrschaft war die staatliche Anerkennung der Scharia.[15]

Am 23. Januar 1918 verabschiedete der Rat der Volkskommissare der RSFSR in Moskau die bekannte Verordnung „Über die Trennung von Kirche und Staat sowie von Schule und Kirche“.[16] Allerdings verkündete noch im selben Jahr das Revolutionskomitee von Dagestan in seinem Anspruch als sowjetische Regionalregierung, dass man weder die Grundlagen der Scharia noch die Sitten und Gebräuche Dagestans antasten wolle, sondern im Gegenteil die Absicht habe, umgehend ein zentrales Scharia-Gericht für ganz Dagestan zu etablieren.[17] Am 26. April 1920 wurde im Justizministerium des Militärischen Revolutionskomitees von Dagestan ein provisorisches Scharia-Büro eingerichtet.[18] Am 24. Juni 1920 beschloss das Revolutionskomitee eine Verordnung zu den Scharia-Gerichten, der zufolge diese Gerichte in den Dörfern die Aufgaben der vormaligen „mündlichen“ Adat-Scharia-Gerichte übernehmen sollten. Die dörflichen Scharia-Gerichte waren unter anderem für Scheidungsangelegenheiten bis zu einer Summe von 100 Rubel zuständig. Darüber hinaus befassten sie sich gemäß dem Adat mit geringfügigen Staaten sowie Feldfrevel ebenfalls bis zu einer Schadenssumme von 100 Rubel. Gegen die Urteile der Dorfgerichte konnte an elf regionalen Scharia-Gerichten Einspruch eingelegt werden. Die Administration der islamischen Gerichte oblag dem Scharia-Referat des Volkskommissariats für Justiz in Machatschkala. Die Regierung überwachte die Arbeit der islamischen Gerichte über regionale Untersuchungskommissionen.[15] Bezahlt wurde die islamische Justiz anfänglich aus der Staatskasse.[12]

Zwar litten die nordkaukasischen Städte mit ihren Moscheen und Schulen während des Bürgerkriegs sehr stark, doch waren die islamischen Dorfschulen weiter in Betrieb und kopierten in dieser Zeit zahlreiche arabische Handschriften.[19]

Islamisches Gerichts- und Schulwesen in frühsowjetischer Zeit

Bearbeiten

Josef Stalin unterstützte den pro-islamischen Kurs der Bolschewiken und stellte sich im November 1920 auf der außerordentlichen Versammlung der Völker Dagestans anlässlich der Gründung der Dagestanischen Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik (DASSR) gegen Gerüchte, dass die Sowjetmacht die Scharia verbieten wolle.[17] Akuschinskij wurde 1921 zur Belohnung für seine Unterstützung der Roten Armee während des Bürgerkriegs zum Leiter des Justizreferats mit Vollmachten eines Stellvertreters des dagestanischen Justizministers ernannt. Er war damit gleichzeitig Oberhaupt der gesamten Scharia-Rechtsprechung in der Republik.[15][18]

Im November 1921 beschloss eine Parteikonferenz, die Verordnung des Rates der Volkskommissare der RSFSR aus dem Jahr 1918 nur schrittweise umzusetzen, und der dagestanische Rat der Volkskommissare wurde mit der Ausarbeitung einer gemäßigteren dagestanischen Variante dieser Verordnung beauftragt. Artikel 7 der am 5. Dezember 1921 angenommenen Verfassung der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik Dagestan, der dem Artikel 13 der Verfassung der RSFSR nachempfunden war, lautete: „Um allen Werktätigen wirkliche Religionsfreiheit zu gewährleisten, sind Kirche und Staat sowie Schule und Kirche getrennt. Allen Bürgern ist die Freiheit der Verbreitung religiöser und antireligiöser Propaganda garantiert.“[20] In Anerkennung der Bedeutung des Islams für die einheimische Bevölkerung erklärte das dagestanische Präsidium der All-Russischen Kommunistischen Partei am 9. Juli 1924 offiziell die Tage des Qurban-Bayram und des Oruza-Bayram offiziell zu Nationalfeiertagen.[21][18] Bis zum Jahre 1926 boten auch die sowjetischen Schulen Koranunterricht an.[22]

Nur wenige Scheiche des Naqshbandiyya-Chālidīya-Ordens widersetzten sich der sowjetischen Herrschaft.[20] Im Jahr 1921 organisierte Gotsinskij, der diesem Zweig der Naqschbandīya sehr nahe stand, den letzten Aufstand gegen die Sowjetherrschaft unter den Awaren. Er führte noch einige Jahre lang einen Guerillakrieg in den Bergen Norddagestans und Tschetscheniens fort, bis er 1925 von der Geheimpolizei der OGPU verhaftet und hingerichtet wurde. Die Mehrheit der ʿUlamā' und Sufis blieb dagegen der sowjetischen Regierung treu.[14] Die Mehrheit der Madrasa-Lehrer und Fiqh-Gelehrten war der Sowjetmacht gegenüber loyal eingestellt. 100 ʿUlamā' unterschrieben am 12. Februar 1925 einen arabischsprachigen Aufruf an alle Gelehrten, Scheiche und Angestellten islamischer Einrichtungen mit der Bitte, sich der Gründung von Volksschulen durch die Sowjetregierung nicht entgegenzustellen.[23]

Auch die islamische Infrastruktur Dagestans mit ihren Moscheen, Madrasas und Waqf-Stiftungen blieb in der ersten Hälfte der 1920er Jahre weitgehend intakt.[2] Im Jahre 1929 gab es in Dagestan rund 2000 Moscheen und 323 islamische Schulen.[24] Als Lehrmaterial in den Schulen dienten Broschüren, die in der Islamischen Druckerei Mavraev gedruckt worden waren.[21] Die Lehre des islamischen Rechts orientierte sich überwiegend am schafiitischen Madhhab. Eine Ausnahme bildeten lediglich die hanafitischen Karanogay-Gebiete, die der Republik erst 1921 angeschlossen worden waren,[25] und die Schulen der schiitischen Moscheegemeinden in den Städten Derbent, Buinaksk, Kisljar, Chassawjurt und dem Dorf Miskindzha.[6] Unterrichtssprache war Hocharabisch. In dieser Sprache wurden üblicherweise auch die zeitgenössischen Probleme diskutiert.[23] Eine Ausnahme bildeten lediglich die schiitischen Schulen und Hochschulen, wo Persisch und manchmal auch Aserbaidschanisch verwendet wurde, weil der Unterrichtskanon hier vor allem Schulbücher aus Aserbaidschan und Iran umfasste.[6]

Zwischen 1925 und 1928 veröffentlichte Abu Sufyan Akaev die arabische Zeitschrift Bayān al-ḥaqāʾq in Buinaksk. Sie sollte das offizielle Organ aller dagestanischen Gelehrten und Madrasa-Lehrer werden.[6] Zu den Fragen, die zu jener Zeit besonders unter den dagestanischen Gelehrten debattiert wurden, gehörten das mehrfache Freitagsgebet nach der Chutba, übermäßig hohe Brautgabeforderungen und der Rechtsmissbrauch an dörflichen Scharia-Gerichten.[23]

Die Zerschlagung islamischer Institutionen im Zuge von Kollektivierung und Kulturrevolution

Bearbeiten

Am 30. Juli 1922 wurde die staatliche Finanzierung der islamischen Gerichtsbarkeit ausgesetzt und eine private Finanzierung über Waqf-Stiftungen und Anteile der Zakāt der jeweiligen muslimischen Gemeinden eingeführt.[12] Die finanzielle Lage der Madrasa-Lehrer und -Schüler und der Qādīs verschlechterte sich dadurch erheblich. Am 23. Februar 1926 veröffentlichten dann das Zentralkomitee der KP-Dagestan und der Rat der Volkskommissare eine gemeinsame Gesetzesverordnung zur Konfiszierung des Eigentums islamischer Waqf-Stiftungen. Bis November 1927 beschlagnahmte das OGPU im Rahmen dieser Politik insgesamt 212.707 Rubel, 6958 Desjatinen Land, 42 Mühlen, 88 Häuser und fünf Madrasas.[26] Das ehemalige Stiftungseigentum wurde unter den Arbeitern der Kolchosen und Sowchosen verteilt, in den meisten Fällen ohne jeden offiziellen Aktenvermerk und ohne Beurkundung.[27]

Die Aktivität der Moscheeschulen wurde dadurch weiter eingeschränkt, dass man ab Oktober 1926 für den Unterricht des Korans, der arabischen Sprache oder der islamischen Wissenschaften eine offizielle staatliche Registrierung benötigte und Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres jede Art von Religionsunterricht verboten wurde.[22] Mit der Gesetzesverordnung zur Realisierung der muttersprachlichen Rechte vom 28. Juni 1928 begann die vollständige Umstellung des Schulwesens, der Behörden und der Presse von der arabischen auf die lateinische Schrift, was die Weitergabe islamischen Wissens ernsthaft behinderte. Das änderte sich auch nicht dadurch, dass 1938 die lateinische durch die Kyrillische Schrift ersetzt wurde.[28]

Am 18. April 1927 wurden außerdem alle islamischen Gerichte offiziell abgeschafft. Die Auflösung des Scharia-Referats des dagestanischen Justizkommissariats folgte am 1. Oktober 1927.[22] Ihre Aufgaben wurden den Exekutivkomitees der Dorfräte, die 1920 bis 1922 gegründet worden waren, übertragen.[27]

Im Oktober 1927 nahm der Bund der Gottlosen Eiferer (SVB) seine Arbeit in Dagestan auf und trat mit atheistischer Propaganda hervor. Von Januar 1928 bis Januar 1930 stieg die Zahl der Mitglieder in Dagestan von 57 auf 24.000. In der gesamten Republik gründeten die militanten Atheisten 617 Zellen in 24 Regionen.[29] Der SVB organisierte regelmäßig Protestaktionen gegen das islamische Fasten und agitierte dagegen, dass Kinder aus Kolchosen an islamische Schulen geschickt wurden.[26] Teilweise wurden muslimische Gläubige und ʿUlamā' gezwungen, dem SVB beizutreten. Wenn sie sich weigerten, wurden sie als „ausbeuterische Elemente“ denunziert, was zur Folge hatte, dass ihnen das Wahlrecht entzogen wurde und ihre Familien schweren Repressalien ausgesetzt waren.[30]

 
Der kumykische Islam-Gelehrte Abū Sufyān Akaev

Das Sowjetregime strebte nun nach der physischen Vernichtung der traditionellen muslimischen Elite in den Dörfern der Kolchosen. 1928 wurden mehr als 800 Madrasa-Lehrer, Mullahs und Qādīs in GULAG-Zwangsarbeiterlager deportiert. Unter ihnen befand sich auch Abū Sufyān Akaev. Er wurde verhaftet, des „Panturkismus und Panislamismus“ angeklagt und von einem Geheimpolizeikomitee der OGPU zu zehn Jahren Lagerhaft verurteilt. Im September 1931 verstarb er in einem Konzentrationslager in der Gegend von Perm. Seine umfangreiche Bibliothek wurde vollständig vernichtet.[31] Im April 1929 leitete die Dagestan-Abteilung der Geheimpolizei OGPU auch ein Verfahren gegen ʿAlī Haddschi Akuschinskij ein, woraufhin er, seine Familie sowie 62 ʿUlamā' aus dem Bezirk Akuscha verhaftet wurden. 29 von ihnen wurden hingerichtet, 27 zu Internierungslagern in Nordrussland verurteilt und sechs für 5-10 Jahre nach Kaluga und Orjol verbannt.[32]

Nach dem Dekret „Über religiöse Organisationen“, das am 8. April 1929 vom Präsidium des Allrussischen Zentralen Exekutivkomitees und des Rates der Volkskommissare (SNK) der Russischen Föderation verabschiedet wurde, mussten sich alle religiösen Organisationen, Gruppen und Schulen registrieren lassen. Für die Registrierung und zur besseren Kontrolle der Aktivitäten religiöser Organisationen wurde in Dagestan am 9. Juli 1931 vom Präsidium des Zentralen Exekutivkomitees eine republikanische Kommission für religiöse Angelegenheiten eingerichtet.[33] Die Registrierung bereitete letztendlich die Vernichtung dieser Organisationen vor. Nach dem sogenannten Antireligiösen Fünf-Jahres-Plan des KP-Zentralkomitees vom 15. Mai 1932 mussten die örtlichen sowjetischen Behörden bis zum 1. Mai 1937 sämtliche Kultstätten in Dagestan (Moscheen, Kirchen, Synagogen, Gebetshäuser mit religiösen Symbolen) beseitigen. Bis zum 1. Januar 1936 wurden 915 Moscheen geschlossen: 267 davon wurden in Schulen und Vereine umgewandelt, 239 dienten als Kolchoslager und 409 wurden überhaupt nicht genutzt.[34] Aufgrund der Repressionen gaben viele Qādīs und Imame ihren Beruf auf. Um die Mitte der 1930er Jahre gab es in zehn Bezirken Dagestans keinen praktizierenden islamischen Juristen mehr. Zum Teil führte dies dazu, dass nun Frauen die islamischen Gemeinden leiteten.[35]

Konsequenterweise wurde die Kommission für religiöse Kultangelegenheiten im Jahr 1938 aufgelöst und seine Funktionen wurden dem Obersten Sowjet der Republik übertragen.[36] Bis Mitte 1941 wurden alle islamischen Einrichtungen geschlossen.[37]

Offizielle Anerkennung des Islams und Nachkriegszeit

Bearbeiten

In den 1940er Jahren mäßigte die Sowjetunion ihre aggressive atheistische Politik deutlich und erkannte den Islam offiziell an.[38] Der Bund der Gottlosen Eiferer wurde schon 1941 aufgelöst.[39] Nach dem Vorbild der zaristischen Religionspolitik wurden zwischen 1943 und 1944 vier Geistliche Verwaltungen für die Muslime eingerichtet. Eine davon war die „Geistliche Verwaltung der Muslime des Nordkaukasus“ (Duchownoje uprawlenije Musulman Sewernowo Kawkasa; DUMSK) mit Verwaltungssitz in Buinaksk.[40] Ihre Organisation und Kompetenzen wurden im Mai 1944 auf einem Kongress von Delegierten der muslimischen Gemeinden aller nordkaukasischen Republiken und Oblaste, der in Buinaksk stattfand, festgelegt.[41] Außerdem gründete der Rat der Volkskommissare der Sowjetunion am 19. Mai 1944 einen „Rat für Angelegenheiten religiöser Kulte“ (Sovjet po delam religioznych kul’tow, SDRK), der die Aufgabe hatte, alle religiösen Gebäude in der Sowjetunion zu registrieren.[38]

Am 26. Mai 1945 durfte als erstes islamisches Gotteshaus die historische Freitagsmoschee von Derbent wieder ihre Pforten öffnen, und bis zum 1. Mai 1951 wurden in Dagestan weitere 25 Moscheen wiedereröffnet. Nach dem Dekret „Zur Regelung der Eröffnung von Gebetshäusern religiöser Kulte“, das der Rat der Volkskommissare der Sowjetunion im Juli 1944 verabschiedet hatte, waren der religiösen Selbstorganisation allerdings sehr enge Grenzen gesetzt: Religiöse Organisationen durften kein Eigentumsrecht an religiösen Gebäuden erwerben, und es war ihnen verboten, in diesen Gebäuden Bildungs-, Produktions- oder sonstige Aktivitäten durchzuführen. Registrierte Gemeinden waren aber immerhin befugt, freiwillige Spenden von den Gläubigen zu sammeln und Verträge abzuschließen. Zudem durften sie „Personen zur Durchführung religiöser Riten“ wie Muezzine, Imame und Qādīs beschäftigen.[42]

Repressionen und islamisches Leben während der Tauwetterperiode

Bearbeiten

Mit der Regierungszeit Nikita Chruschtschows begann Ende der 1950er und Anfang der 1960er Jahre eine neue Zeit staatlicher Repression gegen den Islam. Die Verschlechterung der Allgemeinsituation zeigte sich in Dagestan vor allem darin, dass die Registrierung neuer Moscheen auf Eis gelegt wurde.[43] Ungeachtet aller Verbote wurden aber Jungen weiterhin nach islamischer Tradition beschnitten, das Fasten und die islamischen Feiertage eingehalten und Ziyāra-Pilgerfahrten zu lokalen Heiligtümern unternommen. Gegen viele Vorsitzende von Kolchosen oder lokalen Ratsversammlungen wurden in dieser Zeit Strafverfahren eröffnet, weil sie eine Islamische Ehe geschlossen, ihre Kinder zur Beschneidung gegeben oder in die Koranschule geschickt hatten, regelmäßig die Moschee und die Ziyāra-Orte besuchten oder nichts gegen die Öffnung neuer Gebetshäuser unternommen hatten.[44] Ziyāra-Pilgerfahrten zu heiligen Stätten im Bergland von Dagestan erhielten eine besondere Bedeutung, weil der Haddsch nicht möglich war.[45]

Ende 1964 übermittelte der Vorsitzende des dagestanischen Ministerrats dem SDRK-Vorsitzenden einen Bericht, in dem behauptet wurde, dass in Dagestan 70 „heilige Stätten“ illegal eröffnet worden seien und dass etwa 40 Moscheen ohne offizielle Registrierung betrieben würden, während nur 28 offiziell registriert seien. Unter Bezugnahme auf verbotene Koran- und Moscheeschulen beschuldigte der Autor des Berichts die Geistlichen, „religiöse Agitation und Propaganda unter Frauen, jungen Menschen und sogar Kindern“ zu betreiben.[46] Die Schwierigkeiten, die die sowjetischen Behörden bei der Durchsetzung ihrer antireligiösen Politik hatten, kommen auch in einem Buch mit dem Titel „Aktuelle Probleme der Kritik am Islam und seiner Überwindung“ zum Ausdruck, das 1975 in Machatschkala erschien. Hier wird konstatiert: „Die Überreste des Islams in Dagestan haben noch eine beträchtliche Verbreitung und sind vor allem in den Sphären der Sitten und Bräuche und des alltäglichen Bewusstseins verwurzelt, d.h. in den untersten Sphären des gesellschaftlichen Bewusstseins und Alltags, die sich gewissermaßen als Aufenthaltsort für Überreste der Vergangenheit erweisen.“[47] Der Islam blieb auch ein wichtiges Element der dagestanischen Identität, selbst in Städten, in denen islamische Rituale praktisch nicht praktiziert wurden.[2]

Außerdem entwickelte sich im Laufe der 1960er und 1970er Jahre in den Kolchosen des Zentral- und Nordkaukasus ein illegales Bildungsnetzwerk islamischer Rechtsgelehrsamkeit.[48] Die hier verwendeten Lehrbücher waren vor der Revolution und in der frühen Sowjetzeit gedruckt worden, und auch handschriftliche Kopien dieser Bücher waren im Umlauf.[49] Ende der 1970er Jahre tauchten illegale Unterrichtsgruppen auch in den neuen Siedlungen der Küstenregionen Dagestans auf.[50] Die sowjetischen Machthaber bekämpften die illegalen Scharia-Schulen und stützten sich dabei auf den Mufti des DUMSK, der den inoffiziellen Mullahs vorwarf, selbst gegen das Scharia-Recht zu verstoßen. Die illegalen Madrasa-Lehrer und Mullahs wehrten sich, indem sie den registrierten Gelehrten und Funktionären des Muftiats Ignoranz, Sündhaftigkeit und Verfälschung der islamischen Lehre vorwarfen. 1986 wurden in Nord-Dagestan illegale muslimische Gemeinden mithilfe der Polizei und des KGB unter dem Vorwurf aufgelöst, mit ausländischen islamistischen Extremisten in Kontakt zu stehen.[51]

Von den 1950er bis in die 1970er Jahre wurden mehr als 200.000 Muslime aus den awarisch-darginischen Hochgebirgsregionen, wo es nur ungenügendes und ertragsarmes Land gab, in die Terek-Sulak-Tiefebene umgesiedelt. Der erste Aufschwung des Volksislams fand in den 1970er und Anfang der 1980er Jahre in den Dorfgemeinden diese umgesiedelten Bergbewohner. Sie brachten die alten islamischen Bräuche und Rituale ihrer Vorfahren mit sowie die Ehrfurcht vor den heiligen Gräbern der Scheiche und angeblichen Nachkommen der Quraischiten mit. Nach und nach bildeten sich in den umgesiedelten Dörfern Gruppen junger Leute, die sich selbst als Murīden der heiligen Scheiche dieser Gemeinden bezeichneten. Die Behörden unterdrückten diese Murīden-Bewegung mit harten Maßnahmen und warfen ihre Aktivisten in Gefängnisse und Lager für politische Gefangene.[45]

Postsowjetische Zeit

Bearbeiten

Der Aufschwung des Islams

Bearbeiten

Das Ende der Sowjetunion brachte einen Aufschwung des Islams in der Gesellschaft mit sich, der viele alte und neue Konflikte mit sich brachte.[2] Durch das neue Unionsgesetz zur Gewissensfreiheit, das 1991 in dagestanisches Recht umgesetzt wurde, erhielten religiöse Gemeinschaften die Erlaubnis, ihre eigenen Schulen zu gründen, ein produzierendes Gewerbe zu eröffnen, religiöse Literatur zu vermarkten und missionarisch tätig zu werden.[52]

Ab 1991 stieg die Zahl der Moscheen und islamischen Gemeinden (Jama'at) in Dagestan rasch an, von 27 im Jahr 1988 auf 1557 im Januar 1998 und auf 1679 (darunter 1.091 Freitagsmoscheen) im April 2003.[53] Darüber hinaus wurden in Dörfern und Städten in Nord- und Zentraldagestan mehrere Tausend wiederaufgebaute Gebetshäuser (kulʿa) eröffnet.[54] Bis zum 1. März 2003 entstanden in Dagestan auch 20 schiitische Gemeinden mit acht Freitagsmoscheen und elf Stadtviertelmoscheen.[55] Einige Berggemeinden entschieden sich bei der Auflösung ihrer Kolchosen, den wiederbegründeten Moscheen ihr früheres Waqf-Eigentum zurückzugeben.[56]

Die Geistliche Verwaltung der Muslime des Nordkaukasus (DUMSK) zerfiel Anfang 1990 entlang der Republikgrenzen in mehrere unabhängige Zweige. Die dagestanische Geistliche Verwaltung zerfiel wiederum auf dem dritten Kongress der Muslime der Republik, der im Februar 1992 in Machatschkala stattfand, entlang der nationalen Gemeinschaften. In die gleiche Zeit fiel die Gründung der Geistlichen Verwaltung der Muslime Dagestans (Duchownoje uprawlenije Musulman Dagestana; DUMD).[55] Sie wurde von einem der Führer der oppositionellen Awarischen Islamisch-Demokratischen Partei Dagestans, der Rektor des Islamischen Instituts in Kisiljurt, S.-A. Darbischgadschijew geleitet.[57] Da die DUMD von den Awaren dominiert war, gründeten im selben Jahr Laken und Lesgier eigene Geistliche Verwaltungen.[58] Bis zum Jahre 1999 entstanden fünf weitere Muftiate, allerdings wurde ihnen die Registrierung verweigert.[59] Zum Personal des DUMD gehören der Mufti, seine acht Stellvertreter (darunter vier Stellvertreter für kanonische Angelegenheiten), ein Assistent und ein Pressesprecher. Über ein dreistufiges System von Gelehrtenräten hält das Muftiat Kontakt zu den Moscheegemeinden in Dörfern und Städten sowie zu ihren Bezirksvertretern. Die Bildungsabteilung des Muftiats kontrolliert eine große Zahl islamischer Bildungseinrichtungen, von Maktabs bis zu islamischen Hochschulen, deren Absolventen als Koranrezitatoren, Muezzine, Imame, Qādīs und Lehrer arbeiten.[60]

1996 gingen 12.700 Dagestaner auf Haddsch, im Vergleich zu 345 Personen im Jahr 1991. Es wurden neue, kostengünstige Reisemöglichkeiten vom Nordkaukasus nach Saudi-Arabien geschaffen, und die meisten dagestanischen Haddsch-Pilger reisten in ex-sowjetischen Überlandbussen durch den Iran, den Irak, Syrien und Jordanien nach Mekka.[61] Bis Mitte der 1990er Jahre erschienen in Machatschkala, Kisiljurt, Chassawjurt und Agwali ein Dutzend islamischer Zeitungen unterschiedlicher Ausrichtung in russischer und awarischer Sprache.[62]

Im Jahre 2004 gab es nach offiziellen Angaben 324 Maktab-Moscheeschulen, 141 Madrasas und 16 islamische Hochschulen in Dagestan.[53] An den Maktab-Schulen liegt die Studienzeit bei zwei bis drei Jahren, an den Madrasas bei vier bis fünf Jahren und an den Hochschulen bei vier bis sieben Jahren. Jungen und junge Männer zwischen zwölf und 23 Jahren stellten das Hauptkontingent an den islamischen Bildungseinrichtungen dar.[63] Die wichtigste islamische Bildungseinrichtung Dagestans ist die „Nordkaukasische Islamische Universität Mukhammed ʿArip“ in Machatschkala, die 1999 eröffnet wurde.[64] 2003 studierten in Dagestan mehr als 16.000 Personen an islamischen Bildungseinrichtungen. Hinzu kamen ca. 1.000-2.000 dagestanische Studenten an islamischen Bildungseinrichtungen im Nahen und Mittleren Osten.[65]

Der Kampf gegen die „Wahhabiten“ und die Umwandlung der DUMD in ein Staatsorgan

Bearbeiten

Traditionell ist der dagestanische Islam stark vom Sufismus geprägt.[66] Seit den frühen 1990er Jahren hat aber auch das Wahhabitentum viele Anhänger in Dagestan. Die erste unabhängige „wahhabitische“ Gemeinde entstand 1989 in Kisiljurt. Bis 1998 befanden sich hier auch das ideologische Zentrum der Bewegung und die größte „wahhabitische“ Madrasa mit dem Namen al-Hikma. An ihr wurden von 1989 bis 1997 ungefähr 700 Schüler unterrichtet. Die Schulleitung hatte in dieser Zeit Bagautdin Magomedov.[67] Wahhabitische Gruppen, die Kontakte zu islamistischen Stiftungen im Ausland geknüpft hatten, gaben in Machatschkala russischsprachige Zeitungen unter arabischen Titeln wie ar-Rāya al-Islāmīya und Ḫalīfa heraus und druckten russische Übersetzungen von Werken Sayyid Qutbs, Muhammad Zinus und anderer moderner islamistischer Autoren.[68]

Ab Mitte der 1990er Jahre verschlechterten sich die Beziehungen zwischen „Wahhabiten“ und Sufis. Ein ehemaliger Schüler Bagautdins, Anguta Omarov aus Kvanada, der sich auf Arabisch Aiyūb nannte, erklärte Dagestan zum Dār al-Harb und rief zum Kampf Dschihad gegen Ungläubige und Polytheisten auf.[68] „Wahhabiten“ versuchten, heilige Stätten zu zerstören, was zu Auseinandersetzungen in Chassawjurt, Machatschkala und Dörfern in Norddagestan führte. Im März 1996 wurden in Kvanada „Wahhabiten“ schwer zusammengeschlagen und ihre Moschee zerstört. Es kam zu Kämpfen innerhalb der Dorfgemeinschaften, die sich auf die Ebene der Republik und später auch auf die regionale Ebene ausweiteten.[69] Die Anführer der sufischen Fraktion, die sich den „Wahhabiten“ entgegenstellten, verteidigten nicht den Sufismus als solchen, sondern vielmehr die lokalen Interpretationen des schafiitischen Madhhabs.[70]

Im Jahr 1997 erklärten sich einige wahhabitische Gemeinden rund um das darginische Dorf Kadar in der Mitte Dagestans zum „islamischen Territorium“; ihre Bewegung zog viele Tschetschenen an.[2] Anfang Juli 1998 kündigten drei Dörfer im Süden Dagestans ihre Absicht an, die Russische Verfassung auf ihrem Territorium zu annulieren, um die Scharia anzuwenden.[71] Als Reaktion startete die DUMD eine Kampagne, um die „Wahhabiten“ zu diskreditieren. Der Mufti Saʿidmuhammad Hajji Abubakarov an der Spitze der DUMD erklärte bei mehreren Gelegenheiten, dass ein Gläubiger, der einen Wahhabiten töte oder durch einen Wahhabiten getötet werde, ins Paradies eingehe.[72] Er selbst kam 7. August 1998 bei einem Autobombenanschlag ums Leben.[71] Im Rahmen des Kampfes gegen die Wahhabiten kamen sich auch die DUMD und die Regierung Dagestans näher, und die DUMD erhielt finanzielle Unterstützung von der Regierung. Im Oktober 1998 belief sich diese Unterstützung auf 250.000 Rubel aus dem Republikhaushalt.[73]

Der Angriff tschetschenischer Rebellen unter dem Kommando von Schamil Salmanowitsch Bassajew und Emir al-Chattab auf drei Dörfer im Bezirk Tsumada im bergigen Westen Dagestans im August 1999[74] löste die zweite russische Militärinvasion in Tschetschenien aus.[2] Nachdem die drei Dörfer zurückerobert waren, halfen die russischen Truppen der dagestanischen Miliz bei der Eroberung der von den Wahhabiten besetzten Dörfer Karamachi, Kadar und Schabanmachi.[74] Die Volksversammlung der Republik Dagestan reagierte auf den Angriff am 16. September 1999 mit der Verabschiedung eines „Gesetzes über das Verbot wahhabitischer und anderer extremistischer Aktivitäten auf dem Territorium der Republik Dagestan“.[75] Dasselbe Gesetz erhob die DUMD zu einem „Staatsorgan zur Regelung der reliösen Angelegenheiten“.[76] Die wahhabitischen Gemeinden wurden zerschlagen und ausländische religiöse und pädagogische Organisationen verboten.[77]

Literatur

Bearbeiten
Arabische Quellen
  • Naḏīr ad-Durgilī (gest. 1935): Nuzhat al-aḏhān fī tarāğim ʿulamāʾ Dāġistān. Hrsg. und ins Deutsche übersetzt von Michael Kemper and Amri R. Šixsaidov unter dem Titel Die Islamgelehrten Daghestans und ihre arabischen Werke. Klaus Schwarz, Berlin 2004. Digitalisat
Sekundärliteratur
  • Vladimir Bobrovnikov: “The Islamic Revival and the National Question in Post-Soviet Dagestan” in Religion, State & Society 24/2-3 (1996) 233–238.
  • Vladimir Bobrovnikov: "‘Traditionalist’ versus ‘Islamist’ identities in a Dagestani collective farm" in Central Asian Survey 25/3 (2006), 287–302.
  • Vladimir Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert" in Raoul Motika, Michael Kemper und Anke von Kügelgen (Hrsg.): Repression, Anpassung, Neuorientierung. Studien zum Islam in der Sowjetunion und dem postsowjetischen Raum. Reichert Verlag, Wiesbaden 2013. S. 103–139.
  • Vladimir Bobrovnikov, Amir Navruzov, Shamil Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan" in Michael Kemper, Raoul Motika und Stefan Reichmuth (eds.): Islamic Education in the Soviet Union and Its Successor States. Routledge, London 2010. S. 107–167.
  • Moshe Gammer: "Nationalisme(s), Islam(s) et politique au Daghestan" in Bayram Balcı und Raoul Motika (Hrsg.): Religion et politique dans la Caucase post-soviétique. Maisonneuve & Larose, Paris 2007. S. 149–163.
  • Moshe Gammer: “From the Challenge of Nationalism to the Challenge of Islam: the Case of Daghestan” in Moshe Gammer (Hrsg.): Ethno-Nationalism, Islam and the State in the Caucasus: Post-Soviet Disorder Routledge, London 2007. S. 179–193.
  • Rebecca Gould: "The modernity of premodern Islam in contemporary Daghestan" in Contemporary Islam 5/2 (2011) 161-183.
  • Iwona Kaliszewska: "“What good are all these divisions in islam?”. Everyday islam and normative discourses in Daghestan." in Contemporary Islam, 14/2 (2020) 157-178.
  • Iwona Kaliszewska: For Putin and for Sharia: Dagestani Muslims and the Islamic State Cornell University Press, Ithaca 2023.
  • Michael Kemper: Herrschaft, Recht und Islam in Daghestan. Von den Khanaten und Gemeindebünden zum Dschihad-Staat. Reichert Verlag, Wiesbaden 2005, ISBN 978-3-89500-414-8.
  • Michael Kemper, Shamil Shikhaliev: "Islam and Political Violence in Post-Soviet Daghestan: Discursive Strategies of the Sufi Masters." in Princeton papers: interdisciplinary journal of Middle Eastern studies 17 (2016) 117-154. Digitalisat
  • Kaflan Khanbabaev: "Islam and Islamic Radicalism in Dagestan" in Galina Yemelianova (Hrsg.): Radical Islam in the Former Soviet Union. Routledge, London 2010. S. 82–111.
  • Enver Kisriev, Robert Bruce Ware: "Irony and Political Islam: Dagestan’s Spiritual Directorate." in Nationalities Papers 30/4 (2002) 663-689.
  • Enver F. Kisriev und Robert Bruce Ware: “Russian Hegemony and Islamic Resistance: Ideology and Political Organization in Dagestan 1800–1930.” in Middle Eastern Studies 42/3 (2006) 493–504.
  • Paul Lies: Ausbreitung und Radikalisierung des islamischen Fundamentalismus in Dagestan. Lit, Berlin 2008.
  • Frédérique Longuet-Marx: "Le Daghestan: Islam populaire et islam radical" in CEMOTI: Cahiers d'Etudes Sur La Mediterranee Orientale Et Le Monde Turco-Iranien 38 (2004) 73-112.
  • Kimitaka Matsuzato und Magomed-Rasul Ibragimov: “Islamic Politics at the Sub-Regional Level in Dagestan: Tariqa Brotherhoods, Ethnicities, Localism and the Spiritual Board.” in Europe-Asia Studies 57/5 (2005) 753–79.
  • Kimitaka Matsuzato and Magomed-Rasul Ibragimov: "Islam and Local Politics in Counties of South Dagestan under Governor Ramazan Abdulatipov (2013–2017)." In Demokratizatsiya: The Journal of Post-Soviet Democratization 27/4 (2019) 497-523.
  • Amir Navruzov: “Islamic Education in Post-Soviet Daghestan” in Moshe Gammer (ed.): Islam and Sufism in Daghestan. Tiedekirja, Helsinki, 2009. S. 147–162.
  • Kirill Nourzhanov: "Dagestan" in John L. Esposito (ed.): The Oxford Encyclopedia of the Islamic World. 6 Bde. Oxford 2009. Bd. II, S. 19–20.
  • Dominic Rubin: Russia's Muslim heartlands. Islam in the Putin Era. Hurst&Company, London 2018. S. 153–180.
  • Naira Sahakyan: Muslim reformism in Daghestan: Islamic politics and Muslim education after the Russian Revolution. Inaugural-Dissertation Universität Amsterdam 2021. Digitalisat
  • Shamil Shikhaliev: "Taqlīd and Ijtihād over the Centuries: The Debates on Islamic Legal Theory in Daghestan, 1700s–1920s." In: Paolo Sartori, Danielle Ross (Hrsg.): Shari’a in the Russian Empire: The Reach and Limits of Islamic Law in Central Eurasia, 1550–1917. Edinburgh University Press; Edinburgh 2020. S. 239–280.
  • Amri Shikhsaidov: "Islam in Dagestan" in Lena Jonson, Murad Esenov (Hrsg.): Political Islam and Conflicts in Russia and Central Asia. Utrikespolitiska Institutet, Stockholm 1999. S. 59–70.
  • Roman A. Silantjew: Islam w sowremennoj Rossii, enziklopedija. Algoritm, Moskau, 2008. S. 288–305.
  • Robert Bruce Ware und andere: “Political Islam in Dagestan.” in Europe-Asia Studies 55/2 (2003) 287–302.
  • Robert Bruce Ware und Enver Kisriev: Dagestan. Russian hegemony and Islamic resistance in the Caucasus. Armonk NY and London 2010.
  • Yusuf Yıldız: „Die Verbreitung des Islam im Kaukasus. Von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. Inaugural-Dissertation Universität Bonn 2014.

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Vgl. Silantjew: Islam w sowremennoj Rossii. 2008. S. 15.
  2. a b c d e f g h i j k l m n o Michael Kemper: "Daghestan" in Encyclopaedia of Islam, THREE Edited by: Kate Fleet, Gudrun Krämer, Denis Matringe, John Nawas, Everett Rowson. Erstmals veröffentlicht 2013. Brill online
  3. Gammer: "Nationalisme(s), Islam(s) et politique au Daghestan". 2007, S. 154.
  4. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 147.
  5. a b Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 120.
  6. a b c d Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 118.
  7. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 117.
  8. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 107f.
  9. Bobrovnikov: “The Islamic Revival and the National Question in Post-Soviet Dagestan”. 1996, S. 233.
  10. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 109.
  11. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 110.
  12. a b c Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 110.
  13. a b Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 108.
  14. a b Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 113.
  15. a b c Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 109.
  16. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 108.
  17. a b Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 105.
  18. a b c Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 114.
  19. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 111.
  20. a b Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 112.
  21. a b Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 106.
  22. a b c Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 111.
  23. a b c Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 108.
  24. Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 117.
  25. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 119.
  26. a b Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 113.
  27. a b Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 114.
  28. Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 112.
  29. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 121.
  30. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 124.
  31. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 125.
  32. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 126.
  33. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 122f.
  34. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 126f.
  35. Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 115f.
  36. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 128.
  37. Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 117f.
  38. a b Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 118.
  39. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 127.
  40. Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 119.
  41. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 129.
  42. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 130.
  43. Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 121.
  44. Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 123f.
  45. a b Bobrovnikov: “The Islamic Revival and the National Question in Post-Soviet Dagestan”. 1996, S. 234.
  46. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 136.
  47. M. A. Abdullaev; M. V. Vagabov: Aktual'nye problemy kritiki i preodolenija islama. Dagestanskoe Knižnoe Izd., Machačkala 1975. S. 147.
  48. Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 124.
  49. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 137.
  50. Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 128.
  51. Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 128f.
  52. Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 129.
  53. a b Bobrovnikov: "‘Traditionalist’ versus ‘Islamist’ identities in a Dagestani collective farm". 2006, S. 291f.
  54. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 143.
  55. a b Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 130.
  56. Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 133.
  57. Bobrovnikov: “The Islamic Revival and the National Question in Post-Soviet Dagestan”. 1996, S. 235.
  58. Bobrovnikov: “The Islamic Revival and the National Question in Post-Soviet Dagestan”. 1996, S. 236.
  59. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 141.
  60. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 142.
  61. Bobrovnikov: "‘Traditionalist’ versus ‘Islamist’ identities in a Dagestani collective farm". 2006, S. 293.
  62. Bobrovnikov: "‘Traditionalist’ versus ‘Islamist’ identities in a Dagestani collective farm". 2006, S. 294.
  63. Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 136.
  64. Vgl. Bobrovnikov: "Islamic Education in Daghestan". 2010, S. 154–156.
  65. Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 136.
  66. Vgl. Silantjew: Islam w sowremennoj Rossii. 2008. S. 293.
  67. Bobrovnikov: "Islamische Rechtspraxis in Dagestan im 20. Jahrhundert". 2013, S. 134f.
  68. a b Vladimir Bobrovnikov: "The Islamic Revival in a Daghestani Kolkhoz: between Local Traditions and External Influences" in Bayram Balcı und Raoul Motika (Hrsg.): Religion et politique dans la Caucase post-soviétique. Maisonneuve & Larose, Paris 2007. S. 163–183. Hier S. 179.
  69. Bobrovnikov: "‘Traditionalist’ versus ‘Islamist’ identities in a Dagestani collective farm". 2006, S. 298.
  70. Bobrovnikov: "‘Traditionalist’ versus ‘Islamist’ identities in a Dagestani collective farm". 2006, S. 297.
  71. a b Gammer: "Nationalisme(s), Islam(s) et politique au Daghestan". 2007, S. 158.
  72. Gammer: "Nationalisme(s), Islam(s) et politique au Daghestan". 2007, S. 157.
  73. Bobrovnikov/Navruzov/Shikhaliev: "Islamic Education in Soviet and post-Soviet Daghestan". 2010, S. 148.
  74. a b Gammer: "Nationalisme(s), Islam(s) et politique au Daghestan". 2007, S. 159.
  75. Silantjew: Islam w sowremennoj Rossii. 2008. S. 304f.
  76. Gammer: "Nationalisme(s), Islam(s) et politique au Daghestan". 2007, S. 160.
  77. Bobrovnikov: "‘Traditionalist’ versus ‘Islamist’ identities in a Dagestani collective farm". 2006, S. 299.