Jagdabgabe

Gebühr für eine Jagdgenehmigung

Jagdabgabe bezeichnet eine Gebühr, die von offiziellen Stellen im Zusammenhang mit der Gewährung von Genehmigungen erhoben wird. Gleich geartete Abgaben sind international üblich und werden im anglo-amerikanischen Raum im Rahmen von „License-Fees“ erhoben. Unterschiedliche Abgaben für nationale und ausländische Jäger sind üblich.

Jagdabgaben werden auch in Afrika erhoben – allerdings ist die Situation auf diesem Kontinent unübersichtlich. Verbreitet ist die Erhebung von Jagdabgaben, die über Jagdorganisationen abgeführt werden, wie beispielsweise vom Umweltministerium Namibia vorgesehen.

Angloamerikanischer Raum

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Saskatchewan

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Die Jagdabgabe in Saskatchewan besteht aus einer jährlichen Basisabgabe und weiteren Abgaben für die Erlaubnis zur Jagd auf spezielle Wildarten.

In China ist eine Jagdabgabe („fee for the protection and administration of wildlife resources“) im Gesetz Law of the People’s Republic of China on the Protection of Wildlife, Artikel 27 vorgesehen. Die Mittel der Jagdabgabe werden zweckgebunden für Wildtierschutz und dessen Verwaltung verwendet.[1]

Deutschland

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Die Jagdabgabe wird in Deutschland von den Bundesländern mit der Ausstellung des Jagdscheines erhoben. Sie verwenden die Einnahmen aus der Jagdabgabe für Naturschutz und Jagdförderung nach den Grundsätzen zur Mittelverwendung der Jagdabgabe.[2]

Die Jagdabgabe ist in Bayern eine Abgabe, die zusammen mit der Gebühr für den Jagdschein erhoben wird, gemäß Art. 26, 27 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG). Die Abgabe fließt dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus zu und ist zur Förderung des Jagdwesens zu verwenden. Berufsjäger müssen keine Jagdabgabe entrichten.

Nordrhein-Westfalen

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In Nordrhein-Westfalen wurde die Jagdabgabe aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken mit der Reform des Landesjagdgesetzes im Jahr 2019 abgeschafft.[3] Stattdessen erhebt der zuständige Landesjagdverband einen jährlichen "Jagdbeitrag" in Höhe von 45 Euro (entsprechend der Höhe der Jagdabgabe) für seine 65.000 Mitglieder.[4]

In Estland wird vom „State Forest Service (SFS)“ eine Basisjagdabgabe mit der Erteilung der Jagderlaubnis erhoben. Weitere Jagdabgaben fallen für die Erlegung von Schalenwild an. (“The seasonal card, to be renewed annually, serves also as a permit for hunting on a variety of small game. For a number of major game species a separate permit (licence) must be obtained for taking each animal.”)[5]

Finnland

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In Finnland ist jährlich ein Hunting-Permit zu erneuern das Jagdabgabe und Versicherung beinhaltet. Die Höhe weiterer Jagdabgaben wird von den jeweiligen Inhabern der Jagdrechte frei festgesetzt.[6]

Österreich

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In Österreich fließt die Jagdabgabe den Bundesländern zu.[7] Österreich erhebt auch von Schweizer Jägern in Österreich eine Jagdabgabe, was per Gerichtsbeschluss beim Europäischen Gerichtshof geprüft und bestätigt wurde.[8]

Einzelnachweise

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  1. Law of the People’s Republic of China on the Protection of Wildlife, Artikel 27 (PDF) Jagdabgabe China
  2. Grundsätze zur Mittelverwendung der Jagdabgabe. @1@2Vorlage:Toter Link/www.forsten.sachsen.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF) Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
  3. LANUV. Abgerufen am 4. Oktober 2023.
  4. fhaacker: Nordrhein-Westfalen: Jagdabgabe ist abgeschafft. In: WILD UND HUND. 27. Februar 2019, abgerufen am 4. Oktober 2023 (deutsch).
  5. Jagdabgaben Estland Hunting in Latvia (Memento des Originals vom 10. April 2011 im Internet Archive; PDF)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.face-europe.org S. 2 ff.
  6. Jagdabgabe Finnland (Memento des Originals vom 11. September 2010 im Internet Archive; PDF; 146 kB)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.face-europe.org Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtiererhaltung in der EU (FACE), S. 5
  7. Jagdabgabe in Kärnten ris.bka.gv.at
  8. Europäischer Gerichtshof EuGH Report 4/10, Nr. 12/2010 (PDF; 1,0 MB) S. 989 ff.