Jagdgesellschaft

Gruppe von Jägern und Treibern in Ausübung der Jagd

Jagdgesellschaft ist ein umgangssprachlicher Begriff für eine Gruppe von Jägern und Treibern in Ausübung der Jagd anlässlich einer Gesellschaftsjagd.

Jagdgesellschaft in Mecklenburg

Jagdrecht

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Eine Jagdgesellschaft ist die Gesamtheit der Pächter eines Jagdrevieres sowie der Gesamtheit der Schützen und Treiber einer Gesellschaftsjagd[1], ansonsten kein Begriff des Jagdrechtes in Deutschland. Im Revierjagdsystem wird das Jagdausübungsrecht an Inhaber eines Jagdscheins vergeben. Je nach Größe des Reviers können sich mehrere Jäger die Pacht teilen, bleiben aber persönlich verantwortlich. Zusammenschlüsse von Jägern sind nicht jagdpachtfähig.[2]

Geschichte

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Steinzeit

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Nur durch die Bildung von Jagdgesellschaften konnte sich der Mensch vom Sammler zum Jäger hin entwickeln und so sein Nahrungsspektrum erweitern. Erst als Nahrungsmitteluniversalist war es ihm möglich, Afrika zu verlassen und auch kältere Regionen zu erschließen. Dort war in den Wintermonaten kein ausreichendes, pflanzliches Nahrungsangebot vorhanden, und nur durch den zusätzlichen Verzehr von Fleisch wurde das Überleben möglich. Die gemeinschaftlich ausgeübte Jagd ermöglichte das erfolgreiche Erlegen ausreichend großer Beutetiere, die die Ernährung der Sippen sicherstellten.[3]

Jagdorden

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Als Ritterorden organisierte Jagdgesellschaften werden als Jagdorden bezeichnet. Sie konnten je nach Mitgliedern und Regeln auch den Charakter von Adelsgesellschaften, informellen Netzwerken um einen Fürsten oder Verdienstorden annehmen. Bekannte Jagdorden waren:

Deutsche Demokratische Republik

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Das Jagdwesen der Deutschen Demokratischen Republik wurde ausgeübt als einheitliche Organisation aller an der Jagd beteiligten etwa 40.000 Personen in 920 Jagdgesellschaften, die jeweils in drei bis fünf Jagdgebiete unterteilt waren. Die Bildung dieser Gesellschaften war gebunden an die Interessen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer Organisationen, wie z. B. der Nationalen Volksarmee und der VEB. Mitgliedschaft in einer Jagdgesellschaft galt als Auszeichnung. So war das Abzeichen für die Mitglieder der Jagdgesellschaft der NVA eine nichtstaatliche Auszeichnung der Nationalen Volksarmee.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Haseder, S. 397
  2. BJagdG Paragraf 11 Absatz 5
  3. Prähistorische Jagdgesellschaften (Memento vom 2. April 2016 im Internet Archive)
  4. Internationaler St.-Hubertus-Orden e.V. Abgerufen am 12. Juni 2023.
  5. Ranieri Mario Cossàr: Spunti storici della settecentesca «Società di Diana». In: Società Editrice Volontari e Mutilati (Hrsg.): La Porta orientale. Band 15. Triest 1945, S. 41–52 (italienisch, units.it).